Bybit Hack 2026: Lazarus-Gruppe — was Geschädigte wissen sollten
Der Bybit Hack 2026 zählt zu den größten Krypto-Angriffen der Geschichte. Am 21. Februar 2026 bestätigte das FBI die Verantwortung der nordkoreanischen Lazarus-Gruppe für den Angriff auf bybit[.]com. Nach Darstellung der US-Behörde flossen dabei 1,46 Milliarden US-Dollar in Ethereum aus den Cold-Wallet-Reserven der Plattform ab. Wer Kapital auf bybit[.]com, Drift Protocol oder der Kelp Restaking Bridge hatte, steht vor der Frage konkreter zivilrechtlicher Haftungsansprüche.
Viele Betroffene fragen derzeit: Haftet bybit[.]com für den Verlust? Gibt es Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister? Kann die Blockchain-Spur noch für eine Rückforderung genutzt werden? Dieser Beitrag beantwortet diese Fragen aus der Perspektive des deutschen Kapitalmarktrechts und erläutert die konkreten nächsten Schritte für Geschädigte des Bybit Hack 2026.
Wovor warnt das FBI in Bezug auf den Bybit Hack 2026?
Das FBI hat die Zuordnung des Angriffs zur Lazarus-Gruppe förmlich festgestellt. Die Lazarus-Gruppe steht zudem unter umfassenden OFAC-Sanktionen des US-Finanzministeriums. Deshalb ist die behördliche Feststellung für deutsche Anleger relevant, weil sie die Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche festigt.
Nach Darstellung des FBI handelte die Lazarus-Gruppe mit Hilfe der Untergruppe TraderTraitor, die Entwickler über gefälschte LinkedIn-Recruiter ansprach. Gleichzeitig wurden Backdoors in NPM-Paketen versteckt, sodass schließlich Zugang zu den Cold-Wallet-Systemen von bybit[.]com erlangt wurde.
Darüber hinaus gilt: bybit[.]com operierte ohne Erlaubnis für das Einlagengeschäft nach § 32 KWG gegenüber deutschen Kunden. Die BaFin hat bybit[.]com nicht als zugelassenes Institut gelistet. Folglich fehlt der Plattform die regulatorische Grundlage, Kryptowerte in Deutschland als reguliertes Verwahrgeschäft zu betreiben. Dieser Mangel verstärkt die Anspruchsgrundlagen für Betroffene erheblich — ebenso wie der OFAC-Sanktionsstatus der Lazarus-Gruppe.
Welche Erlaubnislücke zeigt der Angriff auf bybit[.]com für deutsche Anleger?
bybit[.]com ist eine Offshore-Kryptobörse ohne BaFin-Zulassung. Nach Art. 60 MiCAR bedarf jeder Krypto-Dienstleister, der sich an EU-Kunden richtet, einer CASP-Lizenz. bybit[.]com verfügte zum Tatzeitpunkt über keine solche MiCAR-Zulassung. Deshalb fehlt die Erlaubnis nach § 32 KWG für Eigenhandel und Verwahrung fremder Kryptowerte gegenüber deutschen Anlegern.
Für Geschädigte des Bybit Hack 2026 bedeutet das zweierlei. Erstens besteht gegenüber bybit[.]com ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den Schutzgesetzen des KWG, sofern der Plattform Organisationsverschulden nachgewiesen wird. Zweitens können Banken und Zahlungsdienstleister, die Überweisungen an bybit[.]com abwickelten, haftbar sein, wenn sie ihre KYC- und AML-Pflichten verletzten. Folglich lohnt sich eine frühzeitige rechtliche Einschätzung der eigenen Zahlungshistorie.
Was stellt das FBI fest — und was nicht?
Das FBI hat die Zuordnung des Bybit Hack 2026 zur Lazarus-Gruppe strafprozessual festgestellt. Jedoch handelt es sich dabei um eine behördliche Feststellung, nicht um ein rechtskräftiges Urteil. Das FBI trifft keine Aussage darüber, ob bybit[.]com selbst haftbar ist oder ob Anleger einen durchsetzbaren Rückforderungsanspruch haben. Insofern ist die forensische Eigenarbeit der Geschädigten unverzichtbar.
Was die Behörde hingegen eindeutig feststellt: Die gestohlenen Mittel wurden über mehrere Wallets verteilt und in stablecoins sowie BTC konvertiert. Zudem dokumentieren On-Chain-Analysen von Chainalysis und Elliptic die Bewegungsmuster präzise. Somit bilden diese forensischen Befunde die Grundlage für eine zivilrechtliche Rückverfolgungsstrategie — daher sind sie für Geschädigte unmittelbar verwertbar.
Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich nach dem Bybit Hack 2026?
Die On-Chain-Spur des Bybit Hack 2026 ist außergewöhnlich gut dokumentiert. Die gestohlenen ETH wurden über Intermediate-Wallets auf DEX-Protokolle und Cross-Chain-Brücken verteilt. Blockchain-Forensik-Unternehmen haben einen erheblichen Teil der Lazarus-Wallet-Adressen identifiziert. Einige Exchanges haben daraufhin Teile der Gelder eingefroren — jedoch nur innerhalb eines kurzen Zeitfensters.
Deshalb empfiehlt sich für Betroffene folgendes Vorgehen: Sichern Sie alle Transaktionsnachweise Ihrer Ein- und Auszahlungen bei bybit[.]com vollständig. Zudem sollten Sie Handelshistorie, Wallet-Adressen und alle Kommunikation mit dem Support exportieren. Eine weiterführende Übersicht bietet kryptoschaden.de. Ferner finden Sie bei anwalt.de zur Blockchain-Forensik eine Erläuterung, wie digitale Beweismittel gerichtsfest gesichert werden. Je früher diese Schritte eingeleitet werden, desto besser die Chancen auf eine Rückforderung.
Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu bybit[.]com?
Wer zum Zeitpunkt des Bybit Hack 2026 Kapital auf bybit[.]com hatte, sollte zunächst den eigenen Verlust präzise dokumentieren: Welche Assets lagen auf der Plattform? Welchen Gegenwert hatten sie am Tattag? Über welche Zahlungswege wurde das Kapital ursprünglich eingezahlt? Diese Informationen sind Voraussetzung für jeden zivilrechtlichen Anspruch. Gleichzeitig empfiehlt sich die Sicherung aller Kontoauszüge und Handelsnachweise.
Darüber hinaus sollten Sie vermeiden, eigenständig Kontakt zu den identifizierten Wallet-Adressen aufzunehmen. Derartige Handlungen können den eigenen Anspruch gefährden. Stattdessen empfiehlt sich die unmittelbare anwaltliche Begleitung. Auf anwalt.de zur Rückforderung von Kryptowerten wird erläutert, welche Rückführungshebel eingesetzt werden können. Zudem gilt: Wer von angeblichen Helfern kontaktiert wird, die gestohlene Gelder zurückholen wollen, sollte äußerste Vorsicht walten lassen, da es sich dabei regelmäßig um Folgebetrug handelt.
Sie haben Geld auf Bybit Hack 2026 überwiesen und der Account ist nun gesperrt?
Wir prüfen die Erlaubnislage nach § 32 KWG, § 10 ZAG und MiCAR, die Identitätsketten der Empfängerkonten sowie die Bankenhaftung Ihres Instituts. Sie erhalten eine schriftliche Erstbewertung mit Realisierungseinschätzung und Schrittfolge.
Senden Sie Ihre Unterlagen über das Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.
Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern