Die BaFin hat eine Verbraucherwarnung zu landmarkgroup.io veröffentlicht und warnt ausdrücklich vor Identitätsbetrug. Die unbekannten Betreiber der Plattform nutzen die Namen zweier echter britischer Unternehmen — Landmark Finance Ltd und Landmark Private Finance Ltd — um ihre wahre Identität zu verschleiern. Die landmarkgroup.io BaFin Warnung macht deutlich: Auf der Website werden Finanzdienstleistungen ohne die in Deutschland erforderliche Erlaubnis angeboten. Anlegerinnen und Anleger, die dort Gelder eingezahlt haben, sollten umgehend rechtliche Schritte prüfen.

Was steckt hinter landmarkgroup.io?

Bei landmarkgroup.io handelt es sich um eine Website, deren tatsächliche Betreiber unbekannt geblieben sind. Die Aufsichtsbehörde hält fest, dass die Hintermannänner der Plattform die Firmenbezeichnungen — oder Teile dieser Bezeichnungen — von in Großbritannien ansässigen, real existierenden Unternehmen übernehmen, um den Anschein einer seriösen, regulierten Gesellschaft zu erwecken. Anlegerinnen und Anleger werden so in dem Glauben gelassen, sie schlössen einen Vertrag mit einem vertrauenswürdigen Finanzdienstleister ab. Tatsächlich haben sie keine Möglichkeit festzustellen, mit wem sie in Wirklichkeit eine Geschäftsbeziehung eingehen.

Dieses Muster — die missbräuchliche Verwendung des Namens einer echten Firma für eine betrügerische Plattform — wird in der Fachsprache als Clone-Fraud oder Klonfirmen-Betrug bezeichnet. Die Täter wählen gezielt Firmennamen, die in seriösen Registern auffindbar sind, und verleihen ihrer gefälschten Plattform dadurch eine scheinbare Legitimität. In der BaFin-Verbraucherwarnung werden zwei missbrauchte britische Unternehmen namentlich genannt: Landmark Finance Ltd und Landmark Private Finance Ltd. Beide stehen in keiner Verbindung zu den Betreibern von landmarkgroup.io und sind selbst Opfer des Identitätsmissbrauchs.

landmarkgroup.io BaFin Warnung: Die aufsichtsrechtliche Einordnung

Nach BaFin-Erkenntnissen bietet die Plattform Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an, für die in Deutschland zwingend eine behördliche Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich ist. Diese Erlaubnis liegt nicht vor. Gleichzeitig erfüllt die angebotene Tätigkeit den Tatbestand des Betreibens von Finanzdienstleistungen ohne Genehmigung im Sinne des § 1 I 2 Nr. 2 KWG. Wer solche Dienstleistungen ohne Erlaubnis erbringt, macht sich nach § 54 KWG strafbar.

Die rechtliche Grundlage für die öffentliche Warnung der BaFin ist § 37 IV KWG. Diese Vorschrift ermächtigt die Aufsichtsbehörde, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn ein konkreter Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen besteht. Das Instrument der Verbraucherwarnung ist dabei kein bloßer Hinweis — es dokumentiert, dass die BaFin nach eigenen Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die betreffende Plattform ohne Lizenz tätig ist.

Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass weder Landmark Finance Ltd noch Landmark Private Finance Ltd ihrer Aufsicht unterstehen und mit der fraglichen Website nichts zu tun haben. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten vor jeder Investition die offizielle BaFin-Verbraucherwarnung zu landmarkgroup.io sowie die Unternehmensdatenbank der Aufsichtsbehörde prüfen.

Strafrechtliche Dimension: Identitätsbetrug und Urkundenfälschung

Aus strafrechtlicher Sicht erfüllt das Vorgehen der Betreiber typischerweise mehrere Tatbestände. Das bewusste Vortäuschen einer falschen Identität gegenüber Anlegerinnen und Anlegern, um diese zur Überweisung von Geldern zu verleiten, erfüllt regelmäßig den Betrugstatbestand nach § 263 StGB. Wenn die Täuschung mithilfe computergestützter Systeme — etwa über eine professionell gestaltete Website mit gefälschten Registerdaten — erfolgt, kommt ergänzend § 263a StGB (Computerbetrug) in Betracht.

Besonderes Gewicht hat in Fällen wie diesem auch § 132a StGB: Das unbefugte Führen von Berufsbezeichnungen, die einer behördlich zugelassenen Gesellschaft vorbehalten sind, ist strafbewehrt. Wer den Anschein erweckt, er sei eine lizenzierte Finanzgesellschaft, ohne tatsächlich über die entsprechende Erlaubnis zu verfügen, erfüllt diesen Tatbestand. Hinzu tritt § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten), wenn im Rahmen der Täuschung gefälschte Dokumente oder Registernachweise eingesetzt werden.

Zivilrechtlich ist das Vertragsverhältnis zwischen Anlegern und den Betreibern von landmarkgroup.io nach § 134 BGB nichtig, da der zugrundeliegende Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot (Betreiben ohne Erlaubnis nach § 32 KWG) verstößt. Hinzukommt ein Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB: Wer ohne rechtlichen Grund etwas erlangt, ist zur Herausgabe verpflichtet. Parallel entstehen Schadensersatzansprüche aus § 823 II BGB (Schutzgesetzverletzung) und aus § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung).

Was bedeutet das für Geschädigte?

Wer Gelder über landmarkgroup.io überwiesen hat, steht vor der praktischen Herausforderung, dass die wahren Betreiber unbekannt sind und die Plattform keine verlässlichen Kontaktdaten hinterlegt hat. Dennoch gibt es konkrete rechtliche Handlungsoptionen.

Strafanzeige nach § 158 StPO: Eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Polizei ist der erste Schritt. Sie gibt Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, Kontodaten und Zahlungsflüsse zu identifizieren, über die Gelder abgefangen werden können. Im Rahmen des Strafverfahrens können Sicherstellungsmaßnahmen nach § 111e StPO beantragt werden, die eine Vermögensabschöpfung ermöglichen.

Chargeback und Bankenhaftung: Wer per Kreditkarte oder SEPA-Überweisung gezahlt hat, sollte umgehend die eigene Bank kontaktieren. Je nach Zahlungsweg und Fristen bestehen Rückbuchungsansprüche. Fragen zur Bankenhaftung bei unerlaubten Zahlungsdienstleistern sollten anwaltlich geprüft werden.

Asset Recovery: In Fällen, in denen Kryptowährungen eingesetzt wurden, existieren spezialisierte Methoden der Krypto-Asset-Recovery, mit denen Transaktionswege auf der Blockchain nachverfolgt werden können. Diese Informationen können sowohl für Strafverfolgungsbehörden als auch für zivilrechtliche Klagen nutzbar gemacht werden.

Das Muster des Identitätsbetrugs bei Klonfirmen

Der Fall landmarkgroup.io reiht sich in ein wiederkehrendes Schema ein, das die BaFin in zahlreichen Verbraucherwarnungen dokumentiert hat. Betrügerische Plattformen bedienen sich stets ähnlicher Methoden: Sie registrieren eine auf den ersten Blick seriös wirkende Domain, kopieren Firmennamen aus öffentlich zugänglichen Handelsregistern — in diesem Fall britische Companies-House-Einträge — und präsentieren sich mit professionell gestalteten Websites als etablierte Finanzdienstleister.

Typische Warnsignale, die Anlegerinnen und Anleger schützen können: Die angegebene Firmenadresse ist nicht mit dem tatsächlichen Sitz der im Register eingetragenen Gesellschaft identisch. Auf der Website finden sich keine konkreten Angaben zu regulatorischen Erlaubnissen oder es werden Lizenznummern fremder Gesellschaften angegeben. Das Impressum enthält generische oder nicht verifizierbare Angaben. Renditeversprechen wirken unrealistisch hoch. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über unstrukturierte Kanäle wie WhatsApp oder Telegram.

Wer solche Merkmale erkennt, sollte eine Transaktion sofort stoppen und keine weiteren Gelder überweisen. Bereits eingezahlte Beträge sollten durch anwaltliche Unterstützung gesichert werden.

Schritte für Betroffene im Überblick

Für Anlegerinnen und Anleger, die über landmarkgroup.io Gelder angelegt haben, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Dokumentation sichern: Alle Korrespondenzen, Transaktionsbelege, Screenshots der Plattform und etwaige Vertragsunterlagen sorgfältig aufbewahren.
  • Kommunikation einstellen: Keine weiteren Einzahlungen vornehmen, auch wenn die Betreiber mit Versprechungen auf Auszahlungen nach Nachzahlung einer Steuer oder ähnlichem Druck ausüben.
  • Strafanzeige erstatten: Nach § 158 StPO Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten und dabei alle gesicherten Beweise einreichen.
  • Bank informieren: Die eigene Hausbank über den Betrug in Kenntnis setzen und Rückbuchungsmöglichkeiten klären.
  • Rechtliche Beratung einholen: Ansprüche aus § 812 BGB, § 823 II BGB und § 826 BGB durch spezialisierte Anwälte prüfen lassen.

Häufige Fragen zu landmarkgroup.io

Ist Landmark Finance Ltd eine seriöse Firma?

Landmark Finance Ltd ist ein real existierendes britisches Unternehmen, das jedoch keinerlei Verbindung zu landmarkgroup.io hat. Die Betreiber der Plattform missbrauchen den Namen dieser Gesellschaft, um ihre eigene Identität zu verschleiern. Die echte Firma ist selbst Opfer dieses Identitätsbetrugs.

Welche Rechtsgrundlage nutzt die BaFin für ihre Warnung?

Die Aufsichtsbehörde stützt sich auf § 37 IV KWG, der sie ermächtigt, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn ein begründeter Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen besteht. Das Betreiben solcher Dienstleistungen ohne Erlaubnis nach § 32 KWG ist nach § 54 KWG strafbar.

Wie kann ich prüfen, ob ein Anbieter von der BaFin lizenziert ist?

Die BaFin stellt unter bafin.de eine öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank bereit. Dort lässt sich prüfen, ob ein Anbieter über eine gültige Erlaubnis verfügt. Eine fehlende Eintragung ist ein klares Warnsignal.

Kann ich mein Geld zurückbekommen?

Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Die Erfolgsaussichten hängen vom Zahlungsweg, dem Zeitpunkt der Zahlung und der Kooperationsbereitschaft der beteiligten Zahlungsdienstleister ab. Strafanzeige, Chargeback-Verfahren und gezielte Asset-Recovery-Maßnahmen können in Kombination Rückflüsse ermöglichen.