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KI-Trading-Seiten ohne Impressum: BaFin-Liste wächst weiter

KI-Trading-Seiten ohne Impressum: BaFin-Liste wächst weiter

„Es ist Ihre Chance, intelligenter in Deutschland zu handeln.“ Mit diesem Satz werben Websites, die KI-gestütztes Trading versprechen. Die BaFin führt sie seit März 2026 in einer Warnliste und hat diese zuletzt am 20.10.2026 erweitert. Die Liste umfasst inzwischen Hunderte Adressen.

Nach der Mitteilung der Finanzaufsicht BaFin bieten die unbekannten Betreiber dieser nahezu identischen Websites ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Sie werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Seiten haben kein Impressum. Ihre Warnung stützt die BaFin auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

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Das Muster hinter den Namen

Viele Adressen enden auf „-ki“ oder „-ai“, andere klingen nach deutschem Kapital oder Staat. Beispiele aus der BaFin-Liste sind finora-ai.de, ki-handelssoftware.de, investoutperform-ai.de, quantexdeutschland.com, bundesrendite.com und volkskapital.net. Die BaFin weist auf einen möglichen Zusammenhang mit weiteren Websites hin, die gleiche Namensbestandteile verwenden.

So läuft es meist ab

Am Anfang steht eine Anzeige oder ein angeblicher Medienbericht über eine KI, die automatisch Gewinne erzielt. Wer sich einträgt, bekommt einen Anruf. Ein „Berater“ eröffnet ein Konto, die erste Einzahlung ist klein. Das Dashboard zeigt schnelle Gewinne, der Berater drängt zu größeren Beträgen. Spätestens bei der Auszahlung tauchen Gebühren oder Steuern auf. Prüfen Sie jede solche Forderung mit dem Notfall-Check, bevor Sie zahlen.

Eine KI ersetzt keine Erlaubnis

Ob ein Algorithmus handelt oder ein Mensch, spielt für die Aufsicht keine Rolle. Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis. Eine Seite ohne Impressum nennt nicht einmal, wer hinter ihr steht. Damit wissen Sie im Streitfall nicht, wen Sie in Anspruch nehmen sollen – außer dem Empfänger Ihres Geldes.

Ihre Schritte ab heute

  1. Zahlen Sie nichts mehr ein und beenden Sie den Kontakt zum Berater.
  2. Deinstallieren Sie Fernwartungs-Apps wie AnyDesk oder TeamViewer, falls Sie diese installiert haben.
  3. Sichern Sie die genaue Adresse der Seite, Screenshots, Chats und Zahlungsbelege.
  4. Bitten Sie Ihre Bank schriftlich um Rückruf der Überweisungen.
  5. Erstatten Sie Strafanzeige und nennen Sie die Domain, über die Sie gehandelt haben.

Wo Ihr Geld gelandet ist

Viele Domains können über dieselben Zahlungswege laufen. Genau dort setzen Ermittlungen an. Bei Überweisungen ist die Empfänger-IBAN der Schlüssel, bei Kryptozahlungen die Wallet-Adresse. Wie die Spur verfolgt wird, zeigt die Seite zum Krypto-Tracing. Ob Ihre Bank für Ihren Schaden einstehen muss, erklärt der Beitrag zu den drei Haftungsschienen bei Kryptobetrug.

Sie haben über eine KI-Trading-Seite eingezahlt? Schicken Sie mir die Adresse der Seite und Ihre Kontoauszüge – ich prüfe, wohin Ihr Geld geflossen ist.

kryptoschaden@rexus-recht.de

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