Imperyx Group: BaFin-Warnung – was dahintersteckt
Am 17. April 2026 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine offizielle Verbraucherwarnung gegen die Imperyx Group und die Webseite imperyx-group[.]com. Nach Darstellung der BaFin bietet die Betreibergruppe Finanzdienstleistungen in Deutschland an, ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 32 KWG zu besitzen. Deshalb rät die Behörde Anlegern ausdrücklich, keine Einzahlungen vorzunehmen.
Derzeit suchen viele Betroffene nach Imperyx Group Betrug, imperyx-group[.]com Erfahrungen oder BaFin-Warnung Imperyx. Wer auf dieser Seite ist, hat möglicherweise bereits Geld einbezahlt. Dennoch besteht noch Handlungsspielraum. Ferner erklärt dieser Artikel die behördlichen Feststellungen, die rechtliche Tragweite der fehlenden Erlaubnis und die konkreten Optionen für Geschädigte.
Wovor warnt die BaFin konkret zur Imperyx Group?
Die BaFin dokumentiert in ihrer Warnung vom 17. April 2026, dass imperyx-group[.]com in Deutschland ohne die nach § 32 KWG vorgeschriebene Erlaubnis tätig ist. Folglich fehlt der Plattform jede rechtliche Grundlage für das Anbieten von Finanzdienstleistungen gegenüber deutschen Anlegerinnen und Anlegern. Darüber hinaus ist das Anbieten solcher Dienstleistungen ohne Erlaubnis nach § 54 KWG strafbar und kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Diese Strafnorm richtet sich jedoch gegen die Betreiber, nicht gegen die Anleger.
Typische Merkmale von Plattformen wie der Imperyx Group sind vorgespiegelte Gewinne auf einem Handelskonto, verweigerte oder verschleppte Auszahlungen sowie Forderungen nach Nachschusszahlungen. Daher ist die BaFin-Warnung nicht nur ein regulatorischer Hinweis, sondern zugleich ein behördlicher Beleg für die Unrechtmäßigkeit. Zudem ist dieser Beleg in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren unmittelbar verwertbar. Außerdem entlastet er Geschädigte vom Beweis der fehlenden Berechtigung.
Welche Erlaubnislücke zeigt die BaFin-Warnung zur Imperyx Group?
Die Erlaubnislücke besteht in der vollständigen Abwesenheit einer BaFin-Lizenz oder einer vergleichbaren Zulassung. Wer in Deutschland als Finanzdienstleister tätig sein will, benötigt nach § 32 KWG eine BaFin-Erlaubnis. Diese setzt ein geordnetes Geschäftsmodell, ausreichendes Eigenkapital und geeignete Organe voraus. Keine dieser Voraussetzungen ist bei der Imperyx Group erfüllt oder auch nur beantragt worden. Somit war jede Transaktion über die Plattform von Anfang an illegal.
Für deutsche Anleger hat diese Lücke unmittelbare Rechtswirkung. Nach § 134 BGB sind Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, nichtig. Daraus folgt ein Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB. Zudem eröffnet § 823 Abs. 2 BGB Schadensersatzansprüche, weil § 32 KWG als Schutzgesetz gilt. Deshalb bestehen diese Ansprüche unabhängig davon, ob der Betrug im Einzelfall vollständig beweisbar ist – die fehlende Erlaubnis genügt.
Was stellt die BaFin fest – und was nicht?
Die BaFin stellt fest, dass die Imperyx Group ohne Erlaubnis nach § 32 KWG in Deutschland tätig ist. Das ist eine behördliche Tatsachenfeststellung, keine strafrechtliche Verurteilung. Daher bewertet die Behörde in ihrer Warnung ausdrücklich nicht, ob Betrug nach § 263 StGB oder Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB vorliegt. Diese Einordnung obliegt der Staatsanwaltschaft und den Strafgerichten. Dennoch schafft die Warnung ein starkes, gerichtlich verwertbares Indiz.
Was die BaFin ebenfalls nicht festlegt, ist die Herkunft der Betreibergruppe oder die konkrete Struktur der Geldflüsse. Insoweit ist ergänzende forensische Arbeit erforderlich. Außerdem enthält die Warnung keine Angaben dazu, ob bei Zahlungsdienstleistern Konten gesperrt wurden. Folglich ist diese Information separat zu ermitteln. Je früher Betroffene anwaltliche Unterstützung hinzuziehen, desto vollständiger lässt sich das Bild für ein koordiniertes Vorgehen erstellen.
Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich bei der Imperyx Group?
Banküberweisungen an imperyx-group[.]com lassen sich über Kontoauszüge, Zahlungsreferenzen und Korrespondenzbankdaten rekonstruieren. Soweit Kryptowährungen geflossen sind, ermöglicht Blockchain-Forensik zudem die Rückverfolgung von Walletadressen bis zu Tauschbörsen. Darüber hinaus können Serverstandort, Domainregistrierung und IP-Verbindungsdaten forensisch ausgewertet werden. Eine Übersicht über ähnliche Fälle bietet kryptoschaden.de in der Scam-Broker-Übersicht.
Für die Sicherung von Beweismitteln ist koordiniertes Handeln in den ersten Stunden entscheidend. Dazu gehören die sofortige Dokumentation aller Transaktionen, die Sicherung von E-Mails und Chat-Verläufen sowie die Speicherung aller Zugangsdaten zur Plattform. Die Blockchain-Forensik als ergänzendes Instrument erläutert der Beitrag Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug auf anwalt.de. Zudem kann ein Antrag auf Vermögensarrest nach § 111b StPO gestellt werden, sofern identifizierbare Vermögenswerte bekannt sind.
Was bedeutet die BaFin-Warnung für Personen mit Kontakt zur Imperyx Group?
Wer Geld an imperyx-group[.]com überwiesen hat, sollte sofort alle weiteren Zahlungen einstellen. Jede weitere Transaktion vergrößert den Schaden. Zudem signalisiert sie der Tätergruppe, dass das Opfer noch erreichbar ist, was regelmäßig weitere Betrugsversuche auslöst. Daher ist die sofortige Einstellung aller Zahlungen der erste und wichtigste Schritt.
Anschließend empfiehlt sich die Kombination aus Strafanzeige und zivilrechtlicher Rückforderungsstrategie. Die Strafanzeige schafft die Grundlage für strafprozessuale Sicherungsmaßnahmen wie Kontopfändungen nach § 73 StGB. Außerdem kann die zivilrechtliche Klage auf Rückforderung nach § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB parallel geführt werden. Welche Rückführungswege bei unerlaubten Anbietern konkret in Betracht kommen, zeigt der Artikel Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern auf anwalt.de.
Bei Imperyx Group stoppt die Auszahlung – oder es wird vorab eine Gebühr verlangt?
Eine Erstprüfung umfasst die Erlaubnislage, die Bankenpflichtverletzung sowie die forensische Nachverfolgung der Empfänger-Wallets. Sie erhalten eine konkrete Ersteinschätzung mit den tragfähigen Hebeln und der Reihenfolge der Schritte.
Übermitteln Sie Ihren Fall über das Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.
Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern