Imperyx Group: BaFin warnt vor Betrug — Ihre Rechte und Handlungsoptionen


BaFin warnt vor Imperyx Group

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 17. April 2026 eine offizielle Warnung gegen die Imperyx Group herausgegeben. Die Plattform imperyx-group.com wird verdächtigt, ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen in Deutschland anzubieten. Dabei handelt es sich um einen schwerwiegenden Rechtsverstoß. Tatsächlich zeigt die Warnung ein vertrautes Muster: Ein scheinbar seriöser Online-Broker wirbt um Anleger. Dahinter verbirgt sich jedoch eine Fake-Trading-Plattform. Betroffene stehen vor dem drohenden Totalverlust ihres eingezahlten Kapitals. Dieser Artikel erläutert die rechtliche Lage. Zudem zeigt er, welche Handlungsoptionen Geschädigte besitzen.

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Tagesaktuelle BaFin-Warnungen, Blockchain-Tracing-Einblicke und Praxisfälle aus der Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht — direkt von Rechtsanwältin Anna O. Orlowa, LL.M.

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Was die BaFin am 17. April 2026 festgestellt hat

Die BaFin veröffentlichte ihre Warnung zu imperyx-group.com im Rahmen ihrer laufenden Missstandsaufsicht. Konkret verdächtigt die Behörde die unbekannten Betreiber, ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis tätig zu sein. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass auch Krypto-Trading-Dienstleistungen ohne Zulassung angeboten werden. Dabei gilt: Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen erbringt, benötigt zwingend eine BaFin-Lizenz. Folglich ist jede Tätigkeit ohne diese Erlaubnis strafbar. Die BaFin rät Verbrauchern ausdrücklich, keine Einzahlungen vorzunehmen. Zudem empfiehlt sie, laufende Geschäftsbeziehungen sofort zu beenden.

Insbesondere fällt auf, dass die Plattform angeblich ihren Sitz in Zürich, Schweiz, angibt. Allerdings besitzt sie keine nachweisbare Regulierung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Ebenso fehlt jede Zulassung nach der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR). Deshalb ist das Angebot auch nach europäischem Recht illegal. Die EU-Verordnung MiCAR verpflichtet Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zu einer ausdrücklichen Zulassung. Ohne diese Zulassung dürfen sie keine Dienste im EU-Binnenmarkt erbringen. Somit handelt die Imperyx Group auf gleich mehreren Rechtsebenen ohne Genehmigung.


Das typische Fake-Broker-Muster der Imperyx Group

Erfahrungsgemäß folgen unlizenzierte Plattformen wie die Imperyx Group einem klar erkennbaren Schema. In diesem Zusammenhang ist das Vorgehen besonders perfide, weil es psychologisch präzise auf Vertrauen und Gier abzielt. Zunächst werden Anleger mit unrealistisch hohen Gewinnversprechen gelockt. Dabei erscheinen im Kunden-Dashboard beeindruckende Gewinne — die jedoch nur vorgetäuscht sind.

Konkret läuft das Betrugsmodell in mehreren Phasen ab. Zunächst zahlt das Opfer einen moderaten Betrag ein. Daraufhin zeigt die Plattform angebliche Gewinne im Kundenkonto an. Allerdings handelt es sich dabei um manipulierte Anzeigewerte ohne realen Gegenwert. Folglich glaubt das Opfer, erfolgreich zu investieren. Deshalb zahlt es in der Folge größere Summen nach. Weiterhin verweigert die Plattform bei dem Versuch, Gelder auszuzahlen, die Transaktion. Dabei werden vorgeschobene Gründe genannt: angebliche Steuerschulden, Identitätsverifizierungen oder Freischaltgebühren. Somit werden Opfer systematisch dazu gedrängt, noch mehr Geld einzuzahlen.

Besonders wichtig ist es, dieses Muster frühzeitig zu erkennen. Denn jede weitere Einzahlung vergrößert den Schaden. In diesem Zusammenhang ist auch die Rolle sogenannter „Rückholspezialisten“ zu beachten. Oft melden sich nach einem Betrug angebliche Helfer. Diese versprechen gegen Vorauszahlung, Geld zurückzuholen. Auch dabei handelt es sich regelmäßig um Betrug.


YouTube und Trustpilot: Erste Warnungen häufen sich

Bereits vor der offiziellen BaFin-Warnung erschienen erste Alarmzeichen im Internet. Auf YouTube wurden mehrere Videos veröffentlicht, die imperyx-group.com als Betrugsplattform einordnen. Dabei warnen die Ersteller ausdrücklich davor, Geld auf die Plattform einzuzahlen. Zudem heben sie hervor, dass keine regulatorische Überwachung erkennbar ist. Folglich besteht keine Möglichkeit, Gelder im Schadensfall zurückzuverfolgen.

Auf Trustpilot sind bislang nur wenige Bewertungen für imperyx-group.com vorhanden. Allerdings ist die auffällig geringe Zahl an Rezensionen bei solchen Plattformen selbst ein Warnsignal. Darüber hinaus hat die Plattform auf negative Kommentare nicht reagiert — ein weiteres typisches Merkmal unseriöser Anbieter. Erfahrungsgemäß kaufen Fake-Broker teils positive Bewertungen ein, um den Eindruck von Seriosität zu erwecken. Deshalb sollten Anleger Bewertungsportalen bei unregulierten Brokern grundsätzlich misstrauen.

Insbesondere die Kombination aus fehlendem Impressum, fehlender Regulierung und frühen Negativberichten im Netz ist ein eindeutiges Warnsignal. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass Betroffene jetzt handeln und rechtliche Unterstützung suchen.


Strafrecht: Welche Tatbestände greifen bei Imperyx Group Betrug

Für Geschädigte ist die strafrechtliche Einordnung des Geschehens von zentraler Bedeutung. Dabei kommen mehrere Straftatbestände ernsthaft in Betracht. Zunächst ist § 263 StGB einschlägig: Wer durch Täuschung einen Irrtum erregt und dadurch einen Vermögensnachteil herbeiführt, begeht Betrug. Konkret spiegeln die Plattformbetreiber Gewinne vor, die nicht existieren. Folglich veranlassen sie Anleger zu Zahlungen, die sie andernfalls nicht geleistet hätten.

Darüber hinaus greift § 263a StGB — der Tatbestand des Computerbetrugs. Dabei ist folgendes entscheidend: Handelsergebnisse werden im System manipuliert. Reale Transaktionen finden nicht statt. Folglich liegt eine unbefugte Einwirkung auf Datenverarbeitungsvorgänge vor. Somit liegt Computerbetrug vor, sobald die Anzeigewerte im Kunden-Dashboard bewusst gefälscht werden.

Zudem ist § 261 StGB relevant: Geldwäsche. Dabei gilt: Wer die aus einer Straftat stammenden Gelder verschleiert oder in den legalen Finanzkreislauf einschleust, macht sich strafbar. Erfahrungsgemäß nutzen organisierte Betrugsringe Kryptowährungen genau für diese Verschleierungszwecke. In diesem Zusammenhang ist auch § 54 KWG zu beachten. Das unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften stellt § 54 KWG ausdrücklich unter Strafe. Folglich drohen den Betreibern der Imperyx Group empfindliche Freiheitsstrafen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich dringend, Strafanzeige zu erstatten. Denn die Ermittlungsbehörden können Vermögenswerte nach § 111b StPO sichern und nach § 73 StGB einziehen lassen. Deshalb sollten Betroffene nicht zögern.


Zivilrecht: Schadensersatzansprüche gegen die Imperyx Group

Neben dem Strafrecht bietet das Zivilrecht wesentliche Anspruchsgrundlagen für Geschädigte. Insbesondere kommt § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 KWG in Betracht. Dabei handelt es sich um eine Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes. Konkret: § 32 KWG soll Anleger vor unregulierten Finanzdienstleistern schützen. Folglich haftet, wer ohne Erlaubnis tätig wird, dem Geschädigten auf Schadensersatz.

Darüber hinaus greift § 826 BGB: die Haftung wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung. Dabei genügt es, dass die Schädigung bewusst und in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise erfolgte. Erfahrungsgemäß ist diese Voraussetzung bei organisierten Anlagebetrügereien regelmäßig erfüllt. Somit eröffnet § 826 BGB einen eigenständigen Schadensersatzanspruch — auch gegen Hintermänner und Helfer.

Zudem bestehen Ansprüche aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung). Ebenso greift § 134 BGB: Das Rechtsgeschäft mit einem unlizenzierten Anbieter ist nichtig. Weiterhin kann § 123 BGB einschlägig sein, wenn die Einzahlung durch arglistige Täuschung erwirkt wurde. In diesem Fall besteht ein Recht zur Anfechtung des Vertrages.


Bankhaftung: Kann die Bank haften?

Eine oft unterschätzte Anspruchsgrundlage ist die Haftung der kontoführenden Bank. Dabei sind § 675u und § 675v BGB zentral. Insbesondere § 675u BGB verpflichtet das Zahlungsinstitut, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen Erstattung zu leisten. Allerdings ist entscheidend, ob die Zahlung als autorisiert gilt — also ob Sie der Transaktion bewusst zugestimmt haben.

Darüber hinaus besteht in bestimmten Konstellationen eine Schadensersatzpflicht nach § 675v BGB. Dies gilt, wenn grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des Instituts vorliegt. Konkret: Wenn eine Bank offensichtliche Warnsignale ignoriert und trotzdem Zahlungen an bekannte Betrügereiadressen ausführt, kann sie haftbar werden. Ebenso relevant ist die Frage, ob Kreditkartenzahlungen über sogenannte Chargebacks rückgängig gemacht werden können.

Weiterhin haben Gerichte in jüngerer Vergangenheit die Sorgfaltspflichten von Banken bei Krypto-bezogenen Transaktionen verschärft. Somit lohnt sich stets die Prüfung, ob Ansprüche gegen das eigene Geldinstitut bestehen. Ergänzend dazu finden Sie auf kryptoschaden.de ausführliche Informationen zur Bankhaftung bei Kryptobetrug.


MiCAR: Keine Zulassung bedeutet Illegalität in der EU

Seit dem Inkrafttreten der MiCAR gelten strenge Anforderungen im EU-Binnenmarkt. Konkret betrifft das alle Krypto-Dienstleister in der Europäischen Union. Dabei ist die Kernregel eindeutig: Wer Krypto-Dienstleistungen in der EU erbringt, benötigt eine ausdrückliche Zulassung als Crypto-Asset Service Provider (CASP). Insbesondere Trading-Plattformen sind von dieser Pflicht erfasst. Folglich ist imperyx-group.com nach MiCAR illegal tätig, sofern keine entsprechende Zulassung vorliegt — und dafür gibt es keinerlei Hinweise.

Darüber hinaus verpflichtet MiCAR zugelassene Anbieter zu umfangreichen Transparenzpflichten, Kapitalanforderungen und Kundenschutzmaßnahmen. Konkret bedeutet das: Zugelassene Anbieter unterliegen einer laufenden Aufsicht. Dabei sind Missbrauch und Betrug erheblich schwerer durchzuführen. Deshalb wählen kriminelle Akteure bewusst die Illegalität — ohne Aufsicht, ohne Regulierung, ohne Kontrolle.

Zudem hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) klargestellt, dass Anbieter ohne MiCAR-Zulassung aktiv verfolgt werden. Somit drohen den Imperyx-Group-Betreibern auch auf europäischer Ebene empfindliche Konsequenzen.


Sie haben durch eine betrügerische Plattform Geld verloren? Schildern Sie uns Ihren Fall — unsere Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Ihre Handlungsoptionen. Schreiben Sie an kryptoschaden@rexus-recht.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf kryptoschaden.de.


Blockchain-Forensik: Kryptospuren verfolgen

Viele Anleger glauben, dass Kryptowährungen unwiderruflich verloren sind, sobald sie einmal transferiert wurden. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Blockchain-Forensik ermöglicht es, Transaktionen auf der öffentlichen Blockchain lückenlos nachzuverfolgen. Dabei kann jede Adresse, jede Transaktion und jede Bewegung von Kryptowerten rekonstruiert werden. Konkret lassen sich auf diese Weise die Geldflüsse bis zu Krypto-Börsen oder anderen Endpunkten verfolgen.

Darüber hinaus kooperieren immer mehr Krypto-Exchanges mit Ermittlungsbehörden und Gerichten. Folglich können identifizierte Kontoguthaben beschlagnahmt werden. Insbesondere bei neueren Betrugsfällen bestehen gute Chancen auf eine erfolgreiche Sicherung. Dabei gilt: Die Gelder dürfen noch nicht mehrfach umgeschichtet sein. Ergänzend dazu ist zu beachten, dass spezialisierte forensische Tools wie Chainalysis oder CipherTrace heute Standardwerkzeuge in Gerichtsverfahren sind.

Weiterhin ist die rechtliche Verwertbarkeit forensischer Nachweise in Deutschland durch eine wachsende Zahl von Urteilen gesichert. Somit ist Blockchain-Forensik nicht nur technisch wertvoll, sondern auch juristisch schlagkräftig. Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Krypto-Tracing und Blockchain-Forensik beim Anwalt.


Das LG Bamberg-Urteil als Präzedenzfall

Besonders wichtig für Geschädigte ist ein Grundsatzurteil des Landgerichts Bamberg zur sogenannten Bitcoin-Bande. In diesem Verfahren verurteilte das Gericht die Betreiber einer Fake-Trading-Plattform wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu erheblichen Freiheitsstrafen. Dabei erkannte das Gericht an, dass manipulierte Handelsanzeigen im Kunden-Dashboard den Tatbestand des Computerbetrugs nach § 263a StGB erfüllen. Folglich wurden auch Gewinne aus den Straftaten nach §§ 73, 73a StGB eingezogen.

Darüber hinaus stärkte das Urteil die zivilrechtliche Position der Geschädigten erheblich. Konkret anerkannte das LG Bamberg, dass Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG auch gegen Mittelsmänner und Zahlungsempfänger geltend gemacht werden können. Insbesondere die Argumentation zu § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung) wurde vom Gericht klar herausgearbeitet. Deshalb gilt das Urteil als wegweisend für alle ähnlich gelagerten Fälle.

Ebenso wichtig ist, dass das Bamberger Gericht die Rolle von Banken bei der Durchleitung von Betrugszahlungen kritisch beleuchtete. Somit ergeben sich aus dem Urteil sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Handlungslinien für Betroffene. Weiterführende Informationen zum LG Bamberg Bitcoin-Bande Urteil bei Fake-Trading finden Sie auf kryptoschaden.de.


Europol und internationale Ermittlungen gegen Fake-Broker

Der Imperyx Group Betrug ist kein Einzelphänomen. Tatsächlich haben europäische Ermittlungsbehörden in den vergangenen Jahren mehrere internationale Betrugsringe zerschlagen. Dabei hat Europol zuletzt eine Operation koordiniert, bei der Krypto-Betrüger mit einem Gesamtschaden von über 700 Millionen Euro überführt wurden. Konkret kamen dabei auch Deepfake-Technologien zum Einsatz, um das Vertrauen der Opfer zu gewinnen.

Darüber hinaus zeigen diese Ermittlungen, dass grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen BaFin, Europol, Interpol und nationalen Strafverfolgungsbehörden erfolgreich Ergebnisse erzielt. Folglich sollten Betroffene keine Scheu haben, Strafanzeige zu erstatten — auch wenn die Täter scheinbar anonym agieren. Insbesondere Hinweise auf Kontonummern, Krypto-Adressen und Kommunikationsverläufe sind für Ermittler wertvoll. Detaillierte Hintergründe zu internationalen Ermittlungen finden Sie im Bericht über die Europol-Zerschlagung eines Krypto-Betrugsnetzwerks.


Verjährung und Fristen: Handeln Sie rechtzeitig

Tatsächlich unterliegen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche strengen Verjährungsfristen. Deshalb ist zögerloses Handeln nicht nur taktisch klug, sondern rechtlich geboten. Die reguläre zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Dabei beginnt diese Frist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand. Folglich verkürzt sich die Zeit für rechtliche Schritte erheblich.

Darüber hinaus gibt es Besonderheiten bei Ansprüchen aus § 826 BGB. Dabei läuft die Verjährung ebenfalls nach drei Jahren. Allerdings richtet sie sich nach dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme vom Schaden. Insbesondere bei spät entdeckten Betrugsfällen ist daher größte Eile geboten. Zudem können strafprozessuale Sicherungsmaßnahmen die zivilrechtliche Position stärken. Konkret: Eine frühzeitige Strafanzeige kann zu einer Vermögenssicherung durch die Behörden führen. Weiterhin empfiehlt es sich, keine weiteren Fristen verstreichen zu lassen.


Was Betroffene jetzt sofort tun sollten

Wenn Sie Geld an die Imperyx Group überwiesen haben, zählt jede Stunde. Deshalb ist sofortiges Handeln geboten. Zunächst sollten Sie alle weiteren Zahlungen an die Plattform einstellen. Dabei gilt: Keine weiteren Einzahlungen, egal welche Begründung die Plattform liefert. Darüber hinaus sollten Sie umgehend alle verfügbaren Beweise sichern.

Konkret empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Fertigen Sie Screenshots des Kundenkontos, der angeblichen Gewinnanzeigen und aller Kommunikation an. Sichern Sie alle E-Mails, Chat-Nachrichten und Telefonnachweise. Notieren Sie alle Krypto-Wallet-Adressen, an die Sie Gelder gesendet haben. Bewahren Sie Kontoauszüge, die die Zahlungen belegen. Folglich verfügen Sie über eine solide Beweisgrundlage für rechtliche Schritte.

Weiterhin sollten Sie Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Ebenso wichtig ist es, Ihre Bank unverzüglich zu informieren — insbesondere wenn Sie per Banküberweisung oder Kreditkarte gezahlt haben. Dabei sollten Sie Ihre Bank ausdrücklich auf die BaFin-Warnung hinweisen. Insbesondere bei Kreditkartenzahlungen bestehen Möglichkeiten für Chargebacks. Somit kann zügiges Handeln den Schaden erheblich begrenzen.

Danach ist die Einschaltung einer spezialisierten Kanzlei dringend geboten. Erfahrungsgemäß sind die Erfolgschancen bei schneller Reaktion deutlich höher. Denn je früher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto besser sind die Chancen auf eine Sicherung noch vorhandener Vermögenswerte.


Checkliste für Geschädigte der Imperyx Group

Beweissicherung ist der erste und wichtigste Schritt. Sichern Sie alle Screenshots, Transaktionsnachweise und Kommunikation sofort. Informieren Sie Ihre Bank schriftlich über den Verdacht auf Betrug. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Kontaktieren Sie eine auf Kapitalmarktrecht und Kryptobetrug spezialisierte Kanzlei. Lassen Sie Krypto-Transaktionen durch einen Forensikspezialisten nachverfolgen. Reagieren Sie auf keine weiteren Aufforderungen zur Einzahlung. Vertrauen Sie keinen selbsternannten „Rückholspezialisten“, die unaufgefordert Kontakt aufnehmen.

Vor diesem Hintergrund gilt: Organisierte Täter rechnen damit, dass Opfer aus Scham oder Verwirrung schweigen. Tatsächlich ist genau das Gegenteil der richtige Weg. Deshalb ist konsequentes Handeln sowohl im eigenen Interesse als auch im Interesse anderer potenzieller Opfer.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was hat die BaFin gegen die Imperyx Group unternommen?

Die BaFin hat am 17. April 2026 eine offizielle Verbraucherwarnung gegen die Imperyx Group und die Website imperyx-group.com veröffentlicht. Die Behörde verdächtigt die Betreiber, ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen in Deutschland anzubieten. Das verstößt gegen § 32 KWG. Die BaFin empfiehlt, keine Einzahlungen vorzunehmen.

Ist imperyx-group.com eine seriöse Handelsplattform?

Nein. Imperyx-group.com verfügt über keine Zulassung der BaFin oder einer anderen anerkannten Aufsichtsbehörde. Die Plattform zeigt typische Merkmale eines Fake-Brokers: vorgespiegelte Gewinne, verweigerte Auszahlungen und Forderungen nach Nachschusszahlungen. Auf YouTube und Trustpilot häufen sich Betrugsberichte betroffener Anleger.

Kann ich mein Geld von der Imperyx Group zurückbekommen?

Eine Rückforderung ist grundsätzlich möglich, aber komplex. Rechtliche Ansprüche ergeben sich aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG sowie aus § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung. Daneben kommen zivilrechtliche Ansprüche gegen die kontoführende Bank nach § 675u und § 675v BGB in Betracht. Blockchain-Forensik kann Kryptozahlungen nachverfolgen und Täter identifizieren. Eine spezialisierte Kanzlei sollte umgehend eingeschaltet werden.

Welche strafrechtlichen Vorwürfe drohen den Betreibern der Imperyx Group?

Die Betreiber riskieren eine Strafverfolgung wegen Betrugs nach § 263 StGB. Darüber hinaus droht der Vorwurf des Computerbetrugs nach § 263a StGB. Das gilt, wenn Handelsergebnisse manipuliert werden. Hinzu kommt der Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB. Das betrifft die Verschleierung erbeuteter Gelder. Zudem ist das unerlaubte Betreiben von Finanzgeschäften nach § 54 KWG strafbar.

Was sollte ich tun, wenn ich Geld an die Imperyx Group überwiesen habe?

Handeln Sie sofort. Stellen Sie zunächst alle Zahlungen an die Plattform ein. Sichern Sie sämtliche Beweise: Screenshots, E-Mails, Chatverläufe und Kontoauszüge. Erstatten Sie Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft. Kontaktieren Sie anschließend eine auf Kryptobetrug spezialisierte Kanzlei, um zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.


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— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern

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