Imperyx Group: BaFin-Warnung – was dahintersteckt

Die BaFin hat eine Verbraucherwarnung zu imperyx-group[.]com veröffentlicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt fest, dass imperyx-group[.]com Wertpapier- und Finanzdienstleistungen anbietet, ohne über die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Wer über diese Plattform Geld eingezahlt hat, steht vor einer Situation, die zügiges Handeln erfordert.

Suchen wie „Imperyx Group Erfahrungen“, „imperyx-group.com BaFin Warnung“ oder „imperyx-group seriös“ führen regelmäßig hierher. Wer kein Geld zurückerhält oder eine Gebührenvorauszahlung gefordert wird, sollte zunächst verstehen, was die Warnung konkret bedeutet – und danach schnell handeln.

Wovor warnt die BaFin zu Imperyx Group?

Nach Darstellung der BaFin tritt imperyx-group[.]com als Anbieter von Handels- und Investmentdienstleistungen auf – typischerweise im Bereich Wertpapiere, CFDs oder strukturierte Anlageprodukte. Die Aufsichtsbehörde stellt fest, dass der Anbieter über keine nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt. Das bedeutet: Jede Entgegennahme von Kundengeldern ohne diese Genehmigung ist nach deutschem Recht unzulässig. Folglich verstößt jede Einzahlung über die Plattform gegen das Kreditwesengesetz.

Besonders auffällig ist das operative Muster von imperyx-group[.]com. Zudem hat die BaFin koordinierte, nicht autorisierte Strukturen festgestellt, die auf eine gezielte Täuschung von Anlegern hindeuten. Deshalb gehört imperyx-group[.]com zu einer Kategorie von Plattformen, bei denen Betroffene besonders rasch handeln sollten, um Rückforderungsoptionen offenzuhalten.

Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu Imperyx Group?

§ 32 KWG verlangt eine schriftliche Erlaubnis der BaFin, bevor Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland erbracht werden. Diese Erlaubnis hat imperyx-group[.]com nicht beantragt. Somit ist jede vertragliche Grundlage für die erbrachten Dienstleistungen nach deutschem Recht angreifbar. Verträge mit unerlaubt tätigen Anbietern sind nach § 134 BGB nichtig, weil § 32 KWG als gesetzliches Verbot gilt. Daher ergibt sich grundsätzlich ein bereicherungsrechtlicher Rückgewähranspruch.

Zudem fehlt imperyx-group[.]com jegliche europäische Passportierung. Ein in der EU ordnungsgemäß zugelassener Wertpapierdienstleister könnte über den sogenannten EU-Pass grenzüberschreitend tätig werden. Da keine solche Zulassung vorliegt, operiert die Plattform außerhalb jedes regulatorischen Rahmens. Außerdem können Zahlungsdienstleister, die Überweisungen an die Plattform abgewickelt haben, bei nachgewiesener Pflichtverletzung haftbar gemacht werden.

Was stellt die Behörde zu Imperyx Group fest – und was nicht?

Die BaFin trifft in ihrer Warnung zu imperyx-group[.]com ausschließlich aufsichtsrechtliche Feststellungen: keine Erlaubnis nach § 32 KWG und nicht autorisiertes Betreiben von Finanzdienstleistungen. Eine strafrechtliche Schuldfeststellung oder ein zivilrechtliches Schadensersatzurteil spricht die Behörde hingegen nicht aus. Das obliegt jedoch den Straf- und Zivilgerichten. Nach Darstellung zahlreicher Betroffener greifen Staatsanwaltschaften auf BaFin-Warnungen dennoch regelmäßig als Beweismittel zurück.

Außerdem enthält die Warnung keine Bewertung darüber, ob Anlegergelder noch vorhanden oder bereits abgeflossen sind. Trotzdem ist sie der wichtigste Ausgangspunkt für alle weiteren rechtlichen Schritte. Deshalb sollten Betroffene den Warnungseintrag umgehend sichern und mit Screenshots dokumentieren, bevor die Seite abgeschaltet wird.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich zu Imperyx Group?

Liegt die BaFin-Warnung zu imperyx-group[.]com vor, bildet sie den Ausgangspunkt für zwei parallele Verfahrensstränge. Im Strafverfahren ermöglicht sie eine Anzeige wegen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften nach § 54 KWG. Zugleich lässt sich ein Antrag auf Vermögensarrest nach § 111e StPO stellen, sofern Kontoverbindungen der Betreiber identifizierbar sind. Deshalb sind Kontoauszüge, Überweisungsbelege und E-Mail-Korrespondenz vom ersten Tag an zu sichern. Weitere Hinweise bietet die Übersicht zu Scam-Broker-Warnungen auf kryptoschaden.de.

Im zivilrechtlichen Bereich kommen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG in Betracht. Daneben lohnt sich die Prüfung, ob Kreditkarten-Chargebacks oder Rückbuchungen bei der überweisenden Bank noch möglich sind. Wie Blockchain-Forensik dabei hilft, Zahlungsflüsse nachzuverfolgen und Rückführungsoptionen zu identifizieren, erläutert der Beitrag zur Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug auf anwalt.de.

Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu Imperyx Group?

Wer über imperyx-group[.]com Geld eingezahlt hat, sollte zunächst alle verfügbaren Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Einzahlungsbelege, Vertragsunterlagen und Screenshots der Plattformoberfläche. Danach empfiehlt sich die umgehende Einschaltung eines auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalts. Jedenfalls sollte eine weitere eigene Kontaktaufnahme zur Plattform unterbleiben – insbesondere wenn Nachzahlungen für angebliche Steuern oder Freigabegebühren gefordert werden. Denn solche Forderungen sind ein klassisches Zeichen für Recovery-Scams.

Zudem lohnt sich die frühzeitige Prüfung, ob Zahlungsdienstleister als Rückabwicklungspartner in Frage kommen. Deshalb können Rechtsanwälte mit kapitalmarktrechtlichem Schwerpunkt Rückforderungsansprüche gegenüber Intermediären geltend machen. Einen umfassenden Überblick über die einsetzbaren Rückforderungsinstrumente bietet der Beitrag zur Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern auf anwalt.de.

Sie wurden auf Imperyx Group aufmerksam gemacht und vermuten einen unzulässigen Anbieter?

Eine Erstprüfung umfasst die Erlaubnislage, die Bankenpflichtverletzung sowie die forensische Nachverfolgung der Empfänger-Wallets. Im Erstgespräch klären wir Hebel-Eignung, Beweislage und sinnvolle nächste Schritte.

Übermitteln Sie Ihren Fall über das Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.

Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern