Hightaurus: BaFin-Warnung – was dahintersteckt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 13. März 2026 eine offizielle Warnung herausgegeben. Betroffen ist die Plattform hightaurus[.]io, die ohne jede Erlaubnis eine gefälschte Krypto-Handelsplattform betreibt. Da Täter und Opfer häufig in verschiedenen Ländern sitzen, kommt der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit via Eurojust bei der Rückforderung eine besondere Rolle zu.
Wer nach Erfahrungen mit diesem Anbieter, einer seriösen Einschätzung oder nach rechtlichen Optionen sucht, findet häufig unzureichende Informationen. Deshalb erläutert dieser Beitrag, was die BaFin-Warnung im Detail bedeutet. Außerdem zeigt er, welche regulatorischen Lücken sie aufzeigt, und warum grenzüberschreitende Rückforderungsstrategien über Eurojust für Geschädigte besonders relevant sind. Denn bei international agierenden Anbietern reicht die nationale Perspektive allein oft nicht aus.
Wovor warnt die BaFin zu Hightaurus?
Die BaFin hat festgestellt, dass hightaurus[.]io Bankgeschäfte und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis erbringt. Außerdem liegt ein Verstoß gegen Art. 60 MiCAR vor, der für Kryptowerte-Dienstleister eine Zulassung durch die zuständige nationale Behörde eines EU-Mitgliedsstaates verlangt. Der Anbieter besitzt keine solche Zulassung – weder in Deutschland noch in einem anderen EU-Staat. Die Handelsplattform täuscht dabei über ihren tatsächlichen Status.
Besonders relevant ist die internationale Dimension: Die Betreiber operieren typischerweise aus Jurisdiktionen, in denen direkter zivilrechtlicher Zugriff durch deutsche Gerichte erschwert ist. Deshalb sind internationale Instrumente – insbesondere die Zusammenarbeit über Eurojust – für die Strafverfolgung und Vermögensrückführung zentral. Folglich schafft die BaFin-Warnung eine wichtige Grundlage, da sie den unerlaubten Charakter für ausländische Behörden belegt.
Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu Hightaurus?
Der Anbieter agiert vollständig außerhalb des regulierten Finanzmarkts. Ohne BaFin-Erlaubnis und ohne MiCAR-Zulassung besteht keinerlei Einlagensicherung nach der Richtlinie 2014/49/EU. Außerdem entfällt der Zugang zu einem anerkannten Beschwerdeweg. Für deutsche Anleger bedeutet das: Überweisungen gelten als Zahlungen an einen nicht autorisierten Anbieter ohne staatliche Schutzmechanismen.
Jedoch eröffnen internationale Übereinkommen trotzdem Wege. Das Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen EU-Mitgliedstaaten (EU-RHÜ 2000) ermöglicht die grenzüberschreitende Beweissicherung und Vermögenseinfrierung. Zudem kann Eurojust Koordinierungsmaßnahmen einleiten, wenn Straftaten mehrere Mitgliedstaaten betreffen. Somit ist der internationale Ansatz nicht nur möglich, sondern unter Umständen der effektivste Weg.
Was stellt die Behörde fest – und was nicht?
Die BaFin dokumentiert den aufsichtsrechtlichen Verstoß. Eine strafrechtliche Bewertung – ob gewerbsmäßiger Betrug nach § 263 StGB oder Geldwäsche nach § 261 StGB vorliegt – obliegt hingegen den Staatsanwaltschaften. Wer die Begriffe „Hightaurus Betrug“ oder „hightaurus[.]io Scam“ als Suchbegriff nutzt, nimmt damit eine Einschätzung vor, die strafrechtlich gesondert zu prüfen ist. Deshalb lohnt eine Strafanzeige als erster formaler Schritt.
Zudem macht die BaFin keine Angaben zur Nationalität oder zum Standort der Betreiber. Dennoch liefert die Warnung wichtige Ausgangsdaten: die Domain, die bekannten Zahlungsadressen und den Zeitraum des Betriebs. Daraus lassen sich folglich konkrete forensische Maßnahmen ableiten.
Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich bei Hightaurus?
Vorrangig gilt es, alle Belege vollständig zu sichern: Kontoauszüge, Krypto-Transaktions-IDs, E-Mails sowie Screenshots der Plattform hightaurus[.]io. Krypto-Transaktionen können auf der Blockchain nachverfolgt werden. Deshalb lassen sich Zieladressen identifizieren und bei regulierten Exchanges mit Hinweis auf die BaFin-Warnung gemeldet werden. Dabei ist rasches Handeln besonders wichtig, da grenzüberschreitende Einfrierungsanträge Zeit benötigen.
Für den internationalen Ansatz ist eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft sinnvoll. Sie kann gegebenenfalls die grenzüberschreitende Zusammenarbeit über Eurojust initiieren. Außerdem kann über das BKA eine Meldung erfolgen, da das BKA als nationaler Ansprechpartner für Eurojust fungiert. Weitere Informationen bietet der Beitrag Erste Stunden nach Erkennen eines Krypto-Betrugs auf anwalt.de. Die Scam-Broker-Warnungsübersicht auf kryptoschaden.de dokumentiert zudem vergleichbare Fälle mit internationalem Bezug.
Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu Hightaurus?
Wer bei hightaurus[.]io investiert hat und eine Auszahlung beantragt, erhält typischerweise Hinweise auf technische Probleme oder Gebührenforderungen. Diese Muster sind charakteristisch für den Abschluss eines Anlagebetrugszyklus. Deshalb sollten keine weiteren Zahlungen geleistet werden – auch nicht an angebliche Recovery-Dienste, die sich oft unmittelbar nach dem ersten Schaden proaktiv melden.
Stattdessen empfiehlt sich eine rechtliche Ersteinschätzung. Bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB, deliktische Ansprüche nach §§ 823, 826 BGB sowie strafrechtliche Anzeigen mit dem Ziel einer Eurojust-Koordinierung kommen in Betracht. Welche zivilrechtlichen Grundlagen bestehen, erläutert der Beitrag Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern auf anwalt.de. Außerdem lohnt sich die frühzeitige Einschaltung einer spezialisierten Kanzlei, die den internationalen Rückforderungsansatz beurteilt.
Hightaurus reagiert nicht mehr, oder es kommt eine angebliche Steuer-Vorauszahlung?
Geprüft werden Rückforderungswege gegen Banken (§ 675u BGB), die Rückverfolgung von Krypto-Transaktionen sowie strafrechtliche Beschlagnahme nach §§ 111b ff. StPO. Sie erhalten eine geprüfte Schritt-Reihenfolge mit Aufwand und Erfolgswahrscheinlichkeit.
Schildern Sie Ihren Fall über das Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.
Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern