Am 2. April 2026 hat die BaFin vor E-Mail-Angeboten der Firma Gravmor gewarnt. Die Betrüger betreiben unter gravmor(.)com eine nicht lizenzierte Handelsplattform und versenden unaufgefordert E-Mails, um Anleger auf ihre Seite zu locken. Besonders alarmierend: Die unbekannten Betreiber behaupten, von der angeblichen Aufsichtsbehörde FINA EU beaufsichtigt zu werden. Diese Institution existiert jedoch gar nicht als Aufsichtsbehörde.

Wenn Sie eine E-Mail von Gravmor erhalten haben oder bereits Geld auf die Plattform eingezahlt haben, sollten Sie sofort handeln. Die BaFin hat bereits am 29. August 2024 vor der fiktiven FINA EU gewarnt. Dass Gravmor trotz dieser Warnung weiterhin auf diese erfundene Aufsichtsbehörde verweist, zeigt die Dreistigkeit der Betreiber und die Professionalität des Betrugsnetzes dahinter.


Was sagt die BaFin-Warnung genau?

Die BaFin warnt auf Grundlage ihrer aufsichtsrechtlichen Einschreitbefugnisse nach dem KWG sowie der europäischen Kryptowerteregulierung (MiCAR) vor der Firma Gravmor. Das Unternehmen gibt eine vorgebliche Niederlassung in Hamburg, Poststraße 33, an. Die Plattform bietet ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Für solche Aktivitäten ist in Deutschland zwingend eine BaFin-Zulassung erforderlich.

Die Angabe einer Hamburger Geschäftsadresse soll Vertrauen schaffen. In Wirklichkeit handelt es sich dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine fiktive Anschrift. Anleger sollten wissen, dass seriöse Finanzdienstleister in der BaFin-Unternehmensdatenbank gelistet sind. Gravmor erscheint dort nicht. Das allein ist bereits ein eindeutiges Warnsignal.


Die FINA EU — Eine erfundene Aufsichtsbehörde

Die sogenannte FINA EU, vollständig „European Financial Authority“, ist keine echte Aufsichtsbehörde. Sie beaufsichtigt kein einziges Unternehmen im europäischen Finanzsektor. Die BaFin hatte bereits im August 2024 ausdrücklich vor der FINA EU gewarnt. Trotzdem nutzen Plattformen wie Gravmor weiterhin den Namen dieser fiktiven Institution, um Anlegern vorzugaukeln, sie seien reguliert.

Dieses Muster begegnet Ihnen auch bei anderen betrügerischen Plattformen. Die Betreiber von green-lmtd.com nutzten ebenfalls die FINA EU als angebliche Aufsicht. Wenn Ihnen eine Plattform eine Ihnen unbekannte Aufsichtsbehörde nennt, sollten Sie deren Existenz unbedingt überprüfen. Echte EU-Aufsichtsbehörden sind die BaFin, die ESMA, die EBA und die jeweiligen nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten.


E-Mail-Betrug als Erstkontakt — So läuft die Masche

Die Kontaktaufnahme per E-Mail ist eine bewährte Methode von Krypto-Betrügern. Sie erhalten eine professionell gestaltete E-Mail, die Renditeversprechen enthält und auf die Website gravmor(.)com verlinkt. Die E-Mails wirken seriös, verwenden Fachbegriffe aus der Finanzwelt und erzeugen Zeitdruck durch Formulierungen wie „exklusive Gelegenheit“ oder „begrenzte Plätze“.

Sobald Sie sich auf der Plattform registriert haben, werden Sie von einem angeblichen Kundenberater kontaktiert. Dieser baut systematisch eine Vertrauensbeziehung auf und empfiehlt Ihnen Investitionen in Kryptowerte. Die anfänglich angezeigten Gewinne sind fiktiv. Wenn Sie Auszahlungen beantragen, werden Gründe erfunden, warum Ihr Geld nicht ausgezahlt werden kann. Stattdessen werden weitere Einzahlungen verlangt.


Juristische Bewertung und Ihre Ansprüche

Die fehlende BaFin-Erlaubnis hat weitreichende rechtliche Konsequenzen. Da Gravmor ohne die nach § 32 KWG erforderliche Genehmigung agiert, sind alle geschlossenen Anlagegeschäfte gemäß § 134 BGB i.V.m. § 44 KWG von Anfang an nichtig. Sie können Ihre Einzahlungen als rechtsgrundlose Leistung nach § 812 BGB zurückfordern.

Zusätzlich bestehen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG. Das Betreiben von Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis stellt zugleich eine Straftat nach § 54 KWG dar. Strafrechtlich liegt zudem der Verdacht des Betrugs nach § 263 StGB vor. Wenn Sie Ihre Einzahlungen per SEPA-Überweisung getätigt haben, sollten Sie auch die Haftung Ihrer Bank prüfen lassen.


Sie haben durch eine betrügerische Plattform Geld verloren? Schildern Sie uns Ihren Fall — unsere Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Ihre Handlungsoptionen. Schreiben Sie an kryptoschaden@rexus-recht.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf kryptoschaden.de.


Blockchain-Analyse und Beweissicherung

Wenn Sie Kryptowerte an Gravmor übertragen haben, ist eine professionelle Blockchain-Forensik der Schlüssel zur Rückverfolgung Ihrer Gelder. Jede Krypto-Transaktion wird dauerhaft auf der Blockchain gespeichert. Mit spezialisierten Analysetools lässt sich der genaue Weg Ihrer Gelder nachvollziehen, auch über mehrere Zwischenstationen hinweg.

Diese Analyseergebnisse dienen als Beweismittel in Strafverfahren und bei zivilrechtlichen Klagen. Wenn die Kryptowerte bei einer regulierten Börse eingezahlt wurden, können Ermittlungsbehörden gemäß § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO einen Vermögensarrest beantragen und die Gelder einfrieren lassen. Je früher Sie handeln, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kryptowerte noch greifbar sind.


Was Sie jetzt tun sollten

Sichern Sie umgehend alle Beweise: E-Mails von Gravmor, Screenshots der Plattform, Zahlungsbelege, Wallet-Adressen und Chat-Verläufe mit angeblichen Beratern. Auch die ursprüngliche Werbe-E-Mail mit den vollständigen Header-Daten ist ein wertvolles Beweismittel, das bei der Identifizierung der Täter helfen kann.

Erstatten Sie Strafanzeige bei der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Cybercrime. In Hamburg ist dies die Zentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft. Parallel dazu empfiehlt es sich, eine auf Krypto-Betrug spezialisierte Kanzlei einzuschalten, die Ihre individuellen Rückforderungsansprüche prüft und die notwendigen Sofortmaßnahmen einleitet.


Jeder Tag ohne anwaltliche Hilfe kann Ihre Chancen auf Rückholung verschlechtern. Kontaktieren Sie die Kanzlei REXUS jetzt und lassen Sie Ihren Fall von einer spezialisierten Anwältin bewerten. E-Mail: kryptoschaden@rexus-recht.de — oder direkt über das Kontaktformular auf kryptoschaden.de.


Häufige Fragen (FAQ)

Ist Gravmor eine seriöse Handelsplattform?

Nein. Die BaFin hat am 2. April 2026 offiziell vor Gravmor gewarnt. Die Plattform gravmor(.)com bietet ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Betreiber behaupten fälschlicherweise, von der nicht existierenden Aufsichtsbehörde FINA EU beaufsichtigt zu werden.

Was ist die FINA EU und existiert sie wirklich?

Die FINA EU oder European Financial Authority ist keine echte Aufsichtsbehörde. Sie beaufsichtigt kein einziges Unternehmen im Finanzsektor. Die BaFin hat bereits im August 2024 vor der FINA EU gewarnt. Echte europäische Aufsichtsbehörden sind die BaFin, ESMA und die jeweiligen nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten.

Kann ich mein an Gravmor gezahltes Geld zurückbekommen?

Eine Rückforderung ist juristisch möglich. Da Gravmor ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis operiert, sind Verträge gemäß § 134 BGB i.V.m. § 44 KWG nichtig. Ansprüche aus § 812 BGB auf Rückforderung und aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG auf Schadensersatz kommen in Betracht. Die BaFin-Warnung stärkt Ihre Position erheblich.

Warum versendet Gravmor E-Mails an potenzielle Anleger?

Der Versand unaufgeforderter E-Mails ist eine gängige Methode von Krypto-Betrügern. Die E-Mails enthalten Renditeversprechen und verlinken auf die betrügerische Plattform. Ziel ist es, Sie zur Registrierung und Einzahlung zu bewegen. Reagieren Sie niemals auf solche E-Mails und klicken Sie nicht auf enthaltene Links.

Wo kann ich als Gravmor-Geschädigter Strafanzeige erstatten?

Sie können Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle oder direkt bei der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Cybercrime erstatten. In Hamburg ist dies die Zentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft. Eine spezialisierte Kanzlei kann Sie bei der Formulierung der Anzeige unterstützen und parallel zivilrechtliche Schritte einleiten.


„Erfundene Aufsichtsbehörden schützen niemanden — aber das echte Recht schützt Sie als Anleger.“


Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern


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