Free Market 24/7 Betrug – BaFin warnt — Ihre Rechte und Handlungsoptionen

Stellen Sie sich vor, Sie investieren Ihr Erspartes in eine Plattform. Diese verspricht Ihnen rund um die Uhr Handelsgewinne. Dann erfahren Sie, dass die Betreiber niemals eine gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht besessen haben. Genau diese Situation droht Anlegern, die auf „Free Market 24/7″ gesetzt haben. Am 9. April 2026 veröffentlichte die BaFin eine offizielle Verbraucherwarnung zu Free Market 24/7 – VitaDomus Projekte KG wegen unerlaubter Finanzdienstleistungsgeschäfte. Wenn Sie Geld in diese Plattform eingezahlt haben, ist rasches Handeln dringend geboten.

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Tagesaktuelle BaFin-Warnungen, Blockchain-Tracing-Einblicke und Praxisfälle aus der Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht — direkt von Rechtsanwältin Anna O. Orlowa, LL.M.

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Dieser Artikel erklärt Ihnen, was die BaFin-Warnung bedeutet. Zudem erfahren Sie, welche rechtlichen Schritte sich für betroffene Anleger ergeben. Darüber hinaus zeigt er, wie Sie Ihre Chancen auf Rückforderung des investierten Geldes realistisch einschätzen können. Denn während Betrüger jede Stunde nutzen, um Spuren zu verwischen, können Sie mit dem richtigen juristischen Beistand wirksam gegensteuern.

Was steckt hinter Free Market 24/7 und der VitaDomus Projekte KG?

Der Name „Free Market 24/7″ ist bewusst gewählt. Er suggeriert einen offenen, transparenten Marktplatz, der ohne Unterbrechung zugänglich ist — sieben Tage die Woche, rund um die Uhr. Für Anleger klingt das nach Verfügbarkeit, Liquidität und Seriosität. Tatsächlich ist der Name jedoch ein Lockmittel. Hinter der Fassade verbirgt sich die VitaDomus Projekte KG, eine Kommanditgesellschaft deutschen Rechts. Bereits die Wahl der Rechtsform gibt Anlass zur Skepsis.

Eine Kommanditgesellschaft begrenzt die Haftung der Kommanditisten — also der Kapitalgeber — auf ihre jeweilige Einlage. Für Betrüger ist diese Struktur deshalb attraktiv: Sie erschwert es, persönlich haftbare Verantwortliche greifbar zu machen. Gleichzeitig verschleiert sie die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse hinter mehreren Schichten gesellschaftsrechtlicher Konstrukte. Erfahrungsgemäß kombinieren dubiose Anlagemodelle die KG-Struktur häufig mit einem klingenden Produktnamen, der Aktualität und Kompetenz ausstrahlt. Genau das ist hier geschehen.

Zudem kombiniert die Gesellschaft angebliche Finanzdienstleistungen mit dem Begriff „Projekte“. Das ist ein typisches Merkmal von Anlagebetrügern. Dabei tarnen sie ihre Angebote als unternehmerische Beteiligungen, um Regulierungsanforderungen zu umgehen. Nach deutschem Recht gilt eindeutig: Wer gewerbsmäßig Finanzdienstleistungen erbringt, benötigt die ausdrückliche Erlaubnis nach § 32 KWG. Daran ändert auch die gewählte Gesellschaftsform nichts.

Die BaFin-Warnung vom 9. April 2026 — was sie bedeutet

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist die höchste deutsche Finanzaufsichtsbehörde. Wenn die BaFin eine Verbraucherwarnung veröffentlicht, ist das kein bloßer Hinweis. Vielmehr handelt es sich um ein behördliches Signal. Es zeigt, dass ein Unternehmen ohne die erforderliche Genehmigung am Markt agiert und damit gegen zwingendes Aufsichtsrecht verstößt. Am 9. April 2026 richtete die BaFin diese Warnung ausdrücklich gegen Free Market 24/7 – VitaDomus Projekte KG wegen unerlaubter Geschäfte.

Konkret bedeutet das: Die Gesellschaft hat Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 KWG erbracht. Dabei hat sie die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis weder beantragt noch erhalten. § 1 KWG definiert den Begriff der Finanzdienstleistung sehr weit. Er erfasst unter anderem die Anlagevermittlung, die Abschlussvermittlung und die Portfolioverwaltung. Darüber hinaus fallen weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten darunter. Wer solche Dienste ohne BaFin-Lizenz anbietet, handelt strafbar gemäß § 54 KWG. Die Freiheitsstrafe beträgt bis zu fünf Jahre — bei gewerbsmäßiger Begehung bis zu zehn Jahre.

Die BaFin-Warnung selbst finden Sie unter: BaFin-Verbraucherwarnung zu Free Market 24/7 – VitaDomus Projekte KG. Wenn Sie dort Ihren Anbieter wiedererkennen, ist unmittelbares Handeln angezeigt.

Warum Anleger bei unerlaubten Plattformen besonders gefährdet sind

Viele Betroffene unterschätzen zunächst, wie weitreichend die Konsequenzen des fehlenden BaFin-Erlaubnis sind. Regulierte Finanzdienstleister unterliegen laufenden Prüfungspflichten, Mindestkapitalanforderungen und Compliance-Vorgaben. Außerdem stehen sie unter ständiger behördlicher Überwachung. All das fehlt bei unerlaubten Anbietern vollständig. Deshalb können Gelder in jeder Höhe entgegengenommen, investiert oder einfach einbehalten werden — ohne dass eine Kontrolle eingreift.

Hinzu kommt, dass Plattformen wie Free Market 24/7 häufig mit einer ausgefeilten Marketingstrategie arbeiten. Der Claim „rund um die Uhr“ spricht gezielt Anleger an, die sich durch vermeintliche Dauerverfügbarkeit Sicherheit erhoffen. Tatsächlich sieht die Realität jedoch so aus: Einzahlungen akzeptieren die Betreiber reibungslos. Auszahlungsanfragen beantworten sie dagegen plötzlich mit technischen Problemen, mit Verifizierungsanforderungen oder mit schlichtem Verstummen.

Darüber hinaus nutzen solche Anbieter häufig professionell gestaltete Plattformen, die den Anschein seriöser Handelsumgebungen erwecken. Auch den Einsatz von KI-generierten Inhalten und Deepfake-Methoden beobachten Ermittler in diesem Betrugssegment zunehmend. So simulieren die Täter Vertrauen und bewegen Opfer zu weiteren Einzahlungen. Wenn Sie also bisher glaubten, auf einer echten Handelsplattform aktiv zu sein, sollten Sie die BaFin-Warnung als klaren Weckruf verstehen.

Das typische Muster: Finanzdienstleistung und Projektgesellschaft

Die Kombination aus einem angeblichen Finanzdienstleistungsangebot und einer als „Projekte“-Gesellschaft firmierenden KG ist ein bekanntes Muster in der deutschen Anlagebetrugspraxis. Dabei versuchen die Betreiber, die Grenze zwischen einer erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistung und einer nicht erlaubnispflichtigen unternehmerischen Beteiligung zu verwischen. Das gelingt kurzfristig, weil Anleger die rechtlichen Feinheiten häufig nicht kennen. Folglich vertrauen sie den Beteuerungen der Anbieter.

Die BaFin hat diese Verschleierungstaktik jedoch erkannt. Über die Jahre hat sie einen klaren Bewertungsmaßstab entwickelt. Entscheidend ist nicht die Etikettierung des Produkts, sondern die wirtschaftliche Substanz der erbrachten Leistung. Verwalten die Betreiber faktisch Vermögen Dritter oder treffen sie Anlageentscheidungen, liegt in aller Regel eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung vor. Dasselbe gilt, wenn sie Gelder von Anlegern entgegennehmen, um damit an Finanzmärkten zu agieren. Daran ändert auch ein Gesellschaftsvertrag nichts, der das Ganze als „Projektkostenbeteiligung“ beschreibt.

Ähnliche Fälle hat Europol in grenzüberschreitenden Ermittlungen aufgedeckt. Kriminelle Netzwerke operieren dabei oft in mehreren Ländern gleichzeitig, um Strafverfolgung zu erschweren. Das gilt ebenso für die Rückverfolgung von Geldströmen, die häufig über Kryptowährungen und ausländische Konten laufen.

Strafrechtliche Bewertung: Welche Tatbestände kommen in Betracht?

Aus strafrechtlicher Perspektive ist das Spektrum der potenziell einschlägigen Normen erheblich. Zunächst steht der Verstoß gegen § 54 KWG im Raum. Das unerlaubte Betreiben von Finanzdienstleistungsgeschäften ist als eigenständiger Straftatbestand ausgestaltet. Darüber hinaus kommt in fast allen Fällen dieser Art § 263 StGB in Betracht. Wer Anleger durch Täuschung über die Erlaubtheit des Geschäftsbetriebs zur Hingabe von Vermögenswerten verleitet, begeht Betrug. Die Strafandrohung beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, im schweren Fall bis zu zehn Jahre.

Sofern das Modell ausdrücklich mit Kapitalmärkten oder Kryptowerten wirbt und dabei falsche Angaben macht, tritt § 264a StGB hinzu — der Kapitalanlagebetrug. Dieser Tatbestand schützt Anleger speziell vor irreführenden Prospekten und Werbeaussagen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen. Ergänzend rückt § 263a StGB in den Blick. Dieser greift, wenn die Betreiber automatisierte Systeme oder digitale Plattformen einsetzen, um Daten zu manipulieren und betrügerische Transaktionen durchzuführen.

Schließlich ist § 73 StGB in Verbindung mit § 111e StPO von zentraler Bedeutung. Die Einziehung von Taterträgen ermöglicht es, kriminell erlangtes Vermögen dauerhaft zu entziehen. Das gilt nicht nur beim unmittelbaren Täter, sondern auch bei Dritten, denen Gelder zugeflossen sind. Sobald die Staatsanwaltschaft ermittelt, kann das Gericht frühzeitig Sicherungsmaßnahmen anordnen. So lässt sich verhindern, dass Gelder ins Ausland verbracht werden. Infolgedessen steigen die Chancen, Ihr Geld tatsächlich zurückzuerhalten, erheblich — vorausgesetzt, Sie handeln rasch.

Zivilrechtliche Ansprüche: So können Sie Ihr Geld zurückfordern

Neben der strafrechtlichen Dimension bieten sich Betroffenen erhebliche zivilrechtliche Möglichkeiten. Der wichtigste Ansatz ist der Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB. Wenn Sie Geld auf ein Konto von VitaDomus Projekte KG überwiesen haben und dafür keine rechtswirksame Gegenleistung erhalten haben, steht Ihnen ein Rückforderungsanspruch zu. Der Vertrag dürfte nach § 134 BGB nichtig sein, weil er gegen das gesetzliche Verbot des § 32 KWG verstößt.

Darüber hinaus eröffnet § 823 Abs. 2 BGB einen Schadensersatzanspruch. Dieser richtet sich gegen diejenigen, die Schutzgesetze vorsätzlich verletzt haben. § 32 KWG ist ein solches Schutzgesetz — er dient gerade dem Schutz von Anlegern vor unzuverlässigen Finanzdienstleistern. Wer dieses Gesetz verletzt, haftet dem geschädigten Anleger auf Schadensersatz. Ergänzend greift § 826 BGB: Wer vorsätzlich in einer sittenwidrigen Weise Schaden zufügt, haftet ebenfalls auf Schadensersatz. Bei systematischem Anlagebetrug liegen diese Voraussetzungen regelmäßig vor.

Besonders wichtig ist dabei: Die zivilrechtliche Haftung beschränkt sich nicht zwingend auf die Gesellschaft selbst. Unter bestimmten Voraussetzungen haften auch Gesellschafter, Geschäftsführer oder Mittäter persönlich. Das gilt insbesondere dann, wenn sie aktiv an der Täuschung mitgewirkt haben. Ebenso haften sie, wenn die Betreiber die gesellschaftsrechtliche Hülle bewusst als Instrument zur Vermögensverschiebung missbraucht haben. Auch die Haftung der kontoführenden Banken ist in bestimmten Konstellationen zu prüfen. Das gilt etwa dann, wenn Geldinstitute trotz offensichtlicher Warnsignale die Abwicklung verdächtiger Transaktionen nicht verhindert haben.

Sie haben durch eine betrügerische Plattform Geld verloren? Schildern Sie uns Ihren Fall — unsere Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Ihre Handlungsoptionen. Schreiben Sie an kryptoschaden@rexus-recht.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf kryptoschaden.de.

Krypto-Tracing: Digitale Spurensicherung als Schlüsselwerkzeug

Falls Ihre Einzahlungen über Kryptowährungen abgewickelt wurden — was bei Plattformen wie Free Market 24/7 häufig vorkommt — eröffnet sich ein weiterer wichtiger Handlungsstrang: die Blockchain-Forensik und das professionelle Krypto-Tracing. Anders als klassische Banküberweisungen hinterlassen Krypto-Transaktionen unveränderliche Spuren in der Blockchain. Mit spezialisierter Software lassen sich Geldflüsse über Wallets, Exchanges und Mixer hinweg nachverfolgen.

Für Sie als Geschädigter bedeutet das Folgendes: Selbst wenn die Betreiber glauben, Ihr Geld sicher versteckt zu haben, kann forensische Analyse oft nachweisen, wohin die Gelder geflossen sind. Diese Erkenntnisse sind nicht nur für Strafverfolgungsbehörden wertvoll. Sie dienen ebenso zivilrechtlichen Klagen und der Beantragung von Sicherungsmaßnahmen durch Gerichte oder Staatsanwaltschaften. Daher empfiehlt sich die frühzeitige Zusammenarbeit mit einer Kanzlei, die Zugang zu forensischen Blockchain-Analysten hat.

Dabei gilt: Je früher Sie handeln, desto größer ist die Chance, Gelder zu sichern. Andernfalls können die Täter sie über weitere Mixer-Dienste oder ausländische Börsen endgültig verschleiern. Jeder Tag Verzögerung kann die Rückgewinnungschancen erheblich verringern. Demzufolge ist rasches Tätigwerden nicht nur ratsam, sondern entscheidend.

MiCAR: Neuer europäischer Rechtsrahmen für Kryptowerte

Für Anleger, die in Kryptowerte investiert haben, ist zusätzlich der europäische Rechtsrahmen MiCAR relevant. MiCAR steht für Markets in Crypto-Assets Regulation. Die Verordnung verpflichtet Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zur Zulassung bei der zuständigen nationalen Behörde. In Deutschland ist das die BaFin. Wer ohne diese Zulassung Krypto-Dienstleistungen anbietet, verstößt nicht nur gegen nationales Recht. Er verstößt darüber hinaus gegen unmittelbar anwendbares EU-Recht.

Für betroffene Anleger hat das einen entscheidenden Vorteil: MiCAR enthält explizite Haftungsregeln für Anbieter, die gegen die Verordnung verstoßen. Sofern Free Market 24/7 also auch Kryptowerte in sein Angebot integriert hatte, eröffnet das einen weiteren Anspruchsweg auf europäischer Ebene. Insbesondere in grenzüberschreitenden Sachverhalten kann MiCAR die Rechtsdurchsetzung erheblich vereinfachen. Das gilt etwa dann, wenn Sie als Anleger in Deutschland geschädigt wurden, die Gesellschaft aber anderswo sitzt. Die Verordnung gilt nämlich in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich.

Die europäische Aufsichtsbehörde ESMA koordiniert zudem zunehmend mit nationalen Behörden, um grenzüberschreitende Betrugsplattformen zu bekämpfen. Für Sie als Opfer bedeutet das: Der rechtliche Rückhalt auf europäischer Ebene wächst stetig.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Der wichtigste Schritt für Sie ist die sofortige Beweissicherung. Laden Sie alle verfügbaren Dokumente herunter und speichern Sie diese an mehreren Orten. Dazu zählen Kontoauszüge, Einzahlungsbelege, E-Mails, Chat-Verläufe, Screenshots der Plattform, Werbematerialien und alle Vertragsunterlagen. Sobald Behörden eine Plattform ins Visier nehmen, verschwinden Webseiten, Accounts und Kommunikationswege häufig innerhalb kurzer Zeit.

Darüber hinaus ist das sofortige Stoppen weiterer Einzahlungen selbstverständlich angezeigt. Falls Sie Zugangsdaten zu Ihrer eigenen Kryptowallet mit der Plattform geteilt haben, ändern Sie sofort alle Passwörter. Sperren Sie außerdem alle betroffenen Zugänge umgehend. Informieren Sie zudem Ihre kontoführende Bank, falls Überweisungen von Ihrem Konto an die Betreiber erfolgt sind. In bestimmten Konstellationen lassen sich dabei Rückbuchungen initiieren.

Erstatten Sie zudem Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft. Strafrechtliche Ermittlungen führen zwar nicht zwingend zur unmittelbaren Rückzahlung, stärken jedoch Ihre zivilrechtliche Position erheblich. Gleichzeitig ermöglichen sie den Behörden, Vermögenswerte vorläufig zu sichern. Ähnliche Verfahren, etwa das Urteil des LG Bamberg gegen eine Bitcoin-Bande, zeigen: Deutsche Gerichte entscheiden im Bereich des Fake-Trading-Betrugs zunehmend konsequent.

Warum spezialisierte Rechtsberatung unverzichtbar ist

Der Bereich des Krypto- und Kapitalanlagebetrugs ist rechtlich außerordentlich komplex. Er vereint Strafrecht, Gesellschaftsrecht, Bankaufsichtsrecht, EU-Regulierung und digitale Forensik in einem Sachverhalt. Allgemeine Rechtsberatung reicht hier nicht aus. Sie benötigen eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwältin. Diese muss die relevanten Normen, die aktuellen BaFin-Verfahren und die technischen Besonderheiten der Blockchain-Forensik kennen.

Insbesondere bei der Frage, ob zivilrechtliche Ansprüche gegen Dritte in Betracht kommen, ist spezialisiertes Wissen entscheidend. Das gilt etwa für Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister oder Banken. Denn die Haftung von Banken im Zusammenhang mit Kryptobetrug ist ein komplexes und sich schnell entwickelndes Rechtsgebiet. Es eröffnet neue Chancen für Betroffene — allerdings nur für diejenigen, die diese Chancen frühzeitig erkennen und nutzen.

Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen zeigen außerdem, dass koordiniertes Vorgehen mehrerer Geschädigter die Erfolgsaussichten erheblich verbessern kann. Wenn Sie wissen, dass weitere Personen in Ihrem Umfeld ebenfalls bei Free Market 24/7 investiert haben, spricht vieles dafür, das rechtliche Vorgehen abzustimmen. Gemeinsam lassen sich Beweislage, Kosten und Verhandlungsposition deutlich stärken.

Präzedenzfälle: Was ähnliche Verfahren lehren

Die deutsche Rechtsprechung zu unerlaubten Finanzdienstleistungen und Anlagebetrug ist inzwischen umfangreich. Gerichte haben in zahlreichen Verfahren die Rückforderung von Anlagegeldern auf Basis von § 812 BGB bestätigt. Das gilt auch dann, wenn die Betreiber Verträge ursprünglich als gültig dargestellt hatten. Entscheidend war stets: Der Verstoß gegen § 32 KWG führt zur Nichtigkeit des zugrunde liegenden Vertrags nach § 134 BGB. Folglich sind alle Leistungen rückabzuwickeln.

Besonders aufschlussreich sind Fälle, in denen Gesellschafter persönlich in Anspruch genommen werden konnten. Wenn die Gesellschaft selbst zahlungsunfähig ist, bleibt der Anspruch gegen die Verantwortlichen oft die letzte realistische Option. Die Rechtsprechung erkennt dabei an, dass bei systematisch betrügerischem Verhalten der Rückgriff auf natürliche Personen hinter der juristischen Hülle möglich ist. Somit ist Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft kein Grund, den Fall aufzugeben.

Zudem zeigt ein Blick auf internationale Entwicklungen, dass behördliche und zivilrechtliche Maßnahmen zunehmend koordiniert werden. Beispiele hierfür sind die OneCoin-Entschädigungsverfahren sowie die Pig-Butchering-Verfahren des US-Justizministeriums. Das erhöht die Gesamtwahrscheinlichkeit zumindest teilweiser Rückflüsse für Geschädigte. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie frühzeitig anwaltlich vertreten sind.

„Wenn Sie Opfer von Krypto-Betrug geworden sind, zählt jede Stunde. Sichern Sie Ihre Beweise und lassen Sie Ihren Fall von einer spezialisierten Kanzlei analysieren. Kontaktieren Sie uns unter kryptoschaden@rexus-recht.de — Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden.“

— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern

Häufige Fragen zu Free Market 24/7 und der BaFin-Warnung

Was bedeutet die BaFin-Warnung zu Free Market 24/7 konkret für mich als Anleger?

Die BaFin-Warnung vom 9. April 2026 bedeutet, dass Free Market 24/7 – VitaDomus Projekte KG Finanzdienstleistungen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis nach § 32 KWG erbracht hat. Für Sie als Anleger folgt daraus, dass der geschlossene Vertrag nach § 134 BGB nichtig sein dürfte. Der Grund dafür ist ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot. Das eröffnet Ihnen zivilrechtliche Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB. Darüber hinaus bestehen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB und § 826 BGB. Juristischer Beistand ist dringend angezeigt, um diese Ansprüche fristgerecht und wirksam durchzusetzen.

Kann ich mein eingezahltes Geld von Free Market 24/7 zurückbekommen?

Die Rückforderung von Anlagegeldern ist rechtlich grundsätzlich möglich. Sie hängt jedoch von mehreren Faktoren ab. Relevant sind dabei die Solvenz der Gesellschaft, der Verbleib der Gelder und die Möglichkeit zur Blockchain-Forensik. Ebenso spielt die Frage eine Rolle, ob haftbare Dritte identifiziert werden können. In vergleichbaren Fällen haben Gerichte die Rückabwicklung auf Basis des Bereicherungsrechts angeordnet. Zudem kann die Einziehung nach § 73 StGB in Verbindung mit § 111e StPO dazu beitragen, bereits beschlagnahmte Vermögenswerte an Geschädigte zu verteilen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung verbessert Ihre Chancen erheblich.

Was ist der Unterschied zwischen einer BaFin-Warnung und einer BaFin-Regulierung?

Eine BaFin-Regulierung bedeutet, dass ein Anbieter offiziell zugelassen ist und unter laufender Aufsicht steht. Eine BaFin-Warnung hingegen ist das Gegenteil. Sie teilt der Öffentlichkeit mit, dass ein Anbieter ohne Erlaubnis tätig ist und damit gegen geltendes Recht verstößt. Eine BaFin-Warnung ist also ein klares Negativmerkmal — kein Gütesiegel. Wer bei einem gewarnten Anbieter investiert hat, hat es mit einem unregulierten und damit rechtlich nicht abgesicherten Geschäftspartner zu tun.

Warum wird bei solchen Betrugsfällen häufig eine KG als Unternehmensform gewählt?

Die Kommanditgesellschaft (KG) beschränkt die Haftung der Kommanditisten auf ihre jeweilige Einlage. Das macht diese Rechtsform für Betrüger attraktiv. Haftungsrisiken werden so auf die Gesellschaft selbst konzentriert, während persönliche Verantwortung der Hintermänner schwerer greifbar ist. Zudem ist die KG relativ einfach zu gründen. Sie erfordert keine umfangreichen öffentlichen Offenlegungspflichten wie eine GmbH oder AG. Darüber hinaus lässt sie sich in komplexe Unternehmensstrukturen einbetten. In Kombination mit einem täuschenden Markennamen wie „Free Market 24/7″ entsteht so eine Fassade, die Seriosität suggeriert.

Welche Beweise sollte ich als Geschädigter unbedingt sichern?

Zur Beweissicherung empfiehlt sich ein möglichst breites Spektrum. Sichern Sie zunächst sämtliche Einzahlungsbelege und Kontoauszüge. Wichtig sind außerdem alle E-Mails und Chat-Verläufe mit Plattformbetreibern oder Vermittlern. Sichern Sie ebenfalls Screenshots der Plattform einschließlich Ihrer vermeintlichen Kontostände und Gewinnberechnungen. Darüber hinaus zählen Werbe- und Informationsmaterialien sowie alle Vertragsunterlagen und AGBs dazu. Bei Krypto-Transaktionen sind zudem die Wallet-Adressen und Transaktions-IDs zu dokumentieren. Diese sind für eine spätere Blockchain-Forensik unentbehrlich. Bewahren Sie alle Daten in mehrfacher Kopie an verschiedenen Orten auf.


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