FINMA-Warnliste Mai 2026: AlpenStark, intra-invest, Capitals Holding
Im Mai 2026 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) drei Anbieter auf ihrer Warnliste aufgeführt: AlpenStark Bank, intra-invest.com und Capitals Holding SA. Allen drei Fällen ist gemeinsam, dass die Anbieter Legitimationssignale einsetzen — gesetzlich geschützte Begriffe, fremde Handelsregisternummern oder Holding-Strukturen —, um eine behördliche Zulassung vorzuspiegeln, die nicht vorhanden ist. Wenn Sie mit einem dieser Anbieter in Kontakt getreten sind oder Gelder überwiesen haben, erfahren Sie hier, welche Schritte zur Beweissicherung erforderlich sind und welche Rechtsmittel Ihnen offenstehen.
Die drei Fälle des Mai 2026 dokumentieren eine Entwicklung, die Aufsichtsbehörden in der gesamten DACH-Region beschäftigt: gezielter Identitätsmissbrauch und die Konstruktion von Pseudo-Holding-Strukturen erschweren es Anlegerinnen und Anlegern zunehmend, regulierte von unregulierten Anbietern zu unterscheiden. Eine Übersicht zur Scam-Broker-Warnungen-Hub mit weiteren Warnungen aus der Schweiz, Deutschland und Österreich finden Sie auf kryptoschaden.de.
Was die Aufsichtsbehörde festgestellt hat
Die zuständige Schweizer Aufsichtsbehörde ist nach Art. 37 FINMAG befugt, Warnungen vor Anbietern zu veröffentlichen, die bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen ohne Genehmigung erbringen. Alle drei nachfolgenden Fälle wurden auf Grundlage dieser Norm in die öffentliche Warnliste aufgenommen; die Warnungen erfolgten innerhalb von weniger als zwei Wochen.
AlpenStark Bank / alpenstark.online — Warnung vom 22. Mai 2026
AlpenStark Bank tritt unter der Domain alpenstark.online auf und gibt als Adresse die Avenue Industrielle 12, 1227 Carouge GE an — eine Adresse im Kanton Genf. Die Behörde hat festgestellt, dass der Anbieter ohne Bankbewilligung tätig ist und dabei unbefugt den gesetzlich geschützten Begriff „Bank“ in seiner Unternehmensbezeichnung führt. Die Verwendung des Begriffs „Bank“ ist in der Schweiz nach Art. 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (BankG) ausdrücklich Unternehmen vorbehalten, die über eine entsprechende Bewilligung verfügen. AlpenStark Bank verfügt nicht über eine solche Bewilligung. Die behördliche Feststellung umfasst damit sowohl das unerlaubte Bankgeschäft als auch die unbefugte Verwendung der Bezeichnung „Bank“.
Für Sie als Anleger oder Anlegerin ist dieser Punkt rechtlich bedeutsam: Die Verwendung des Begriffs „Bank“ durch einen nicht bewilligten Anbieter ist kein bloßer Marketingfehler, sondern ein Verstoß gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift. Wenn Sie in der Vergangenheit auf die Bezeichnung „Bank“ vertraut haben, ohne das Bewilligungsregister zu prüfen, ist das verständlich — Sie sollten jedoch ab sofort keine weiteren Transaktionen vornehmen.
intra-invest.com — Warnung vom 28. Mai 2026
Das zweite Unternehmen ist unter der Domain intra-invest.com erreichbar. Dieser Fall unterscheidet sich strukturell von den beiden anderen: Hier liegt nicht lediglich ein Angebot von Finanzdienstleistungen ohne Bewilligung vor, sondern ein gezielter Missbrauch der Identität eines legitim im Schweizer Handelsregister eingetragenen Unternehmens. Die echte Intra Invest SA mit Sitz in Zug und der Handelsregisternummer CHE-103.876.963 ist ein regulär eingetragenes Schweizer Unternehmen, das in keiner Verbindung zum Anbieter unter intra-invest.com steht. Die Behörde hat festgestellt, dass der Anbieter unerlaubte Investitionsdienstleistungen erbringt und dabei die Identität des Zuger Unternehmens missbraucht, um Vertrauen zu erzeugen. Die vollständige Warnmeldung ist abrufbar unter: Warnung vor intra-invest.com auf der offiziellen Warnliste.
Wenn Sie vom Anbieter unter intra-invest.com eine Handelsregisternummer, einen Firmensitz in Zug oder ähnliche Unterlagen erhalten haben, die auf die Intra Invest SA hinweisen, dürfen Sie daraus nicht schließen, dass der Anbieter tatsächlich bewilligt ist. Die echte CHE-Nummer gehört einem anderen Unternehmen; sie begründet keinerlei Bewilligung für den Betreiber der Domain intra-invest.com. Sichern Sie alle Kommunikation, in der Ihnen diese Nummer oder ähnliche Angaben übermittelt wurden — diese Unterlagen sind für eine strafrechtliche Anzeige wegen Betrugs nach Art. 146 StGB besonders relevant.
Capitals Holding SA / holding-capitals.com — Warnung vom 20. Mai 2026
Die Capitals Holding SA tritt unter der Domain holding-capitals.com auf und gibt als Geschäftsadresse Via Antonio Adamini 10a, 6900 Lugano an. Im Gegensatz zu AlpenStark Bank ist Capitals Holding SA tatsächlich im Handelsregister eingetragen — ein Umstand, den die Behörde in ihrer Warnung ausdrücklich thematisiert. Der Registereintrag begründet jedoch keine Bewilligung zur Erbringung von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen. Die Behörde stellt fest, dass das Unternehmen trotz formalem Eintrag ohne die nach BankG oder FINIG erforderliche Bewilligung tätig ist — ein klassischer Pseudo-Holding-Ansatz, bei dem eine Holding-Struktur nach außen Legitimität signalisiert, ohne die nötige aufsichtsrechtliche Genehmigung zu besitzen.
Für Sie ist relevant: Ein gültiger Handelsregistereintrag in der Schweiz trifft keinerlei Aussage über die aufsichtsrechtliche Bewilligung eines Anbieters. Das Handelsregister dokumentiert die zivilrechtliche Existenz, nicht die finanzrechtliche Zulassung. Diese Bewilligung liegt bei Capitals Holding SA nicht vor.
Falltyp und rechtliche Einordnung: Identitätsmissbrauch und Pseudo-Holding
Die drei Mai-Fälle lassen sich zwei klar abgrenzbaren Falltypen zuordnen, die in der Schweizer Aufsichtspraxis zunehmend Bedeutung gewinnen: dem gezielten Identitätsmissbrauch legitimer Unternehmen sowie der Errichtung von Pseudo-Holding-Strukturen zur Legitimationssimulation. Beide Varianten zielen darauf ab, das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern zu gewinnen, indem formale oder sprachliche Merkmale regulierter Institute imitiert werden, ohne die materiellen Voraussetzungen einer Bewilligung zu erfüllen.
Identitätsmissbrauch (intra-invest.com): Beim Identitätsmissbrauch bedient sich ein unbewilligter Anbieter der Identitätsmerkmale eines real existierenden, regulär eingetragenen Unternehmens — häufig einer CHE-Handelsregisternummer, eines Firmennamens oder einer Adresse. Im Fall von intra-invest.com wurde die Identität der legitimen Intra Invest SA mit Sitz in Zug instrumentalisiert. Wenn Sie in Ihrer Korrespondenz auf diese Nummer gestoßen sind, können Sie über das Handelsregisterportal zefix.ch prüfen, welchem Unternehmen sie tatsächlich gehört.
Rechtlich erfüllt die gezielte Nutzung einer fremden CHE-Nummer zur Täuschung von Anlegerinnen und Anlegern potenziell mehrere Tatbestände: Betrug nach Art. 146 StGB, wenn der Täter durch arglistige Täuschung einen Vermögensvorteil erlangt; wettbewerbsrechtliche Verstöße nach Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG, das irreführende Angaben über die Herkunft eines Anbieters verbietet; sowie gegebenenfalls Tatbestände nach dem Geldwäschereigesetz (GwG), wenn die unregulierten Dienstleistungen zur Verschleierung der Herkunft von Vermögenswerten genutzt werden.
Unbefugte Verwendung geschützter Bezeichnungen (AlpenStark Bank): Art. 1 Abs. 4 BankG bestimmt, dass sich nur Unternehmen als „Bank“ bezeichnen dürfen, die über eine Bewilligung der zuständigen Aufsicht verfügen. Die Verwendung dieser Bezeichnung durch AlpenStark Bank verletzt eine zwingende gesetzliche Vorschrift. Neben dem BankG ist das FINIG zu beachten: Ohne eine Bewilligung nach FINIG oder BankG ist die Annahme von Kundengeldern zur Anlage oder Verwaltung grundsätzlich unzulässig. Die Gesamtbetrachtung ergibt Verstöße gegen BankG, FINIG und möglicherweise das GwG.
Pseudo-Holding-Struktur (Capitals Holding SA): Die Pseudo-Holding ist für Anlegerinnen und Anleger besonders tückisch, weil der Handelsregistereintrag den Anschein einer rechtlich etablierten Struktur erweckt. Die Holding selbst verfügt jedoch nicht über die Bewilligung für die Tätigkeiten, die sie über ihre Website tatsächlich anbietet. Aus rechtlicher Sicht ist das für Sie entscheidend: Ein HR-Eintrag schützt Sie nicht vor den Risiken eines unbewilligten Anbieters und begründet keine Haftung des Schweizer Staats oder anderer Institutionen für etwaige Schäden.
Gemeinsam ist allen drei Fällen, dass sie an dem Punkt ansetzen, an dem Anlegerinnen und Anleger typischerweise ihre Sorgfaltsprüfung abkürzen: Die Signale — ein klingender Name mit „Bank“, eine CHE-Nummer, ein HR-Eintrag — wirken vertrauenswürdig, ohne dass dahinter eine behördliche Genehmigung steht. Eine Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden durch spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kann Ihnen helfen, rasch zu klären, ob Sie von einem dieser drei Anbieter betroffen sind und welche Schritte realistisch sind.
Für Anlegerinnen und Anleger aus Deutschland gilt: Der Betrieb unbewilligter Finanzdienstleistungen gegenüber deutschen Kundinnen und Kunden berührt auch das Kreditwesengesetz (KWG) und das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Die BaFin kann bei Anbietern tätig werden, die ohne Erlaubnis der deutschen Aufsicht in Deutschland tätig werden.
Wie Sie die Beweise sichern
Die praktische Durchsetzung Ihrer Ansprüche hängt entscheidend davon ab, wie vollständig und strukturiert Sie Ihre Unterlagen aufbewahren. Gerade bei Fällen mit Identitätsmissbrauch oder Pseudo-Holding-Strukturen ist eine frühe Sicherung wichtig, weil die Täter nach einer Warnung ihre Online-Präsenz häufig rasch entfernen oder verändern. Die folgenden vier Schritte bilden das Fundament einer belastbaren Dokumentation.
Schritt 1 — Zahlungsbelege: Sichern Sie alle Dokumente, die Ihre Transaktionen mit dem jeweiligen Anbieter belegen: Überweisungsbestätigungen, Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen und Bestätigungen von Zahlungsdienstleistern. Bei Kryptowährungstransaktionen notieren Sie die vollständige Wallet-Adresse des Empfängers, die Transaktions-ID (TXID) auf der Blockchain sowie den Wechselkurs zum Zeitpunkt der Transaktion. Speichern Sie Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung — eine digitale Kopie auf einem externen Datenträger und eine ausgedruckte Version an einem sicheren Ort. Vermerken Sie zu jeder Transaktion Datum, Betrag, Währung, Empfänger-IBAN oder Wallet-Adresse sowie den Verwendungszweck.
Schritt 2 — Korrespondenz und Kommunikation: Exportieren Sie sämtliche E-Mails, Messenger-Nachrichten, Chatverläufe und SMS, die Sie mit dem Anbieter ausgetauscht haben. Sichern Sie vollständige E-Mail-Header mit Absender-IP-Adressen und Zeitstempeln, die für forensische Analysen relevant sein können. Bei Messenger-Diensten wie WhatsApp, Telegram oder Signal empfiehlt sich ein vollständiger Chat-Export inklusive übermittelter Dateien. Wenn Ihnen im Rahmen der Kommunikation eine CHE-Nummer oder andere Legitimationsdokumente zugesandt wurden — wie im Fall von intra-invest.com die Nummer der echten Intra Invest SA — sichern Sie diese Unterlagen gesondert, da sie für eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung unmittelbar relevant sind.
Schritt 3 — Wallet-Daten und Kontoinformationen: Falls Sie Kryptowährungen übertragen haben, notieren Sie alle Empfänger-Wallet-Adressen und zugehörigen TXIDs. Blockchain-Explorer wie Etherscan oder blockchain.com erlauben es Ihnen, die Transaktionshistorie nachzuverfolgen und zu dokumentieren. Diese Daten bleiben dauerhaft erhalten und können von Strafverfolgungsbehörden für die Rückverfolgung von Geldströmen genutzt werden. Bei herkömmlichen Konten sichern Sie IBAN, BIC und den Namen des kontoführenden Kreditinstituts.
Schritt 4 — Identitätsmerkmale des Anbieters: Halten Sie alle Informationen fest, die Sie über den Anbieter gesammelt haben: Domain-Namen, IP-Adressen, Handelsregisternummern — auch wenn diese, wie im Fall von intra-invest.com, einem anderen Unternehmen gehören —, Namen angeblicher Berater sowie Kopien vorgelegter Ausweisdokumente oder Unternehmensnachweise. Screenshots der Anbieter-Website sollten mit deutlich sichtbarem Zeitstempel gespeichert werden; nutzen Sie hierfür die Wayback Machine unter web.archive.org. Sichern Sie außerdem alle Präsentationen, Vertragsentwürfe und Informationsblätter, die Ihnen der Anbieter zugeschickt hat.
Eine vollständige und strukturierte Dokumentation bildet die unverzichtbare Grundlage für jede rechtliche Intervention — sei es eine Strafanzeige, ein Zivilverfahren oder eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde. Je besser Ihre Unterlagen aufbereitet sind, desto schneller und zielgerichteter kann eine spezialisierte Anwältin oder ein spezialisierter Anwalt handeln.
Welche Rechtsmittel offenstehen
Wenn Sie von AlpenStark Bank, intra-invest.com oder Capitals Holding SA geschädigt worden sind, stehen Ihnen grundsätzlich drei Rechtswege offen, die sich ergänzen und in den meisten Fällen parallel verfolgt werden sollten.
Strafanzeige: Sie können bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde eine Strafanzeige erstatten. In der Schweiz sind für Wirtschaftsdelikte dieser Art in erster Linie die kantonalen Staatsanwaltschaften zuständig; bei grenzüberschreitenden Fällen kann auch die Bundesanwaltschaft relevant sein. Im Fall von intra-invest.com, wo gezielter Identitätsmissbrauch festgestellt wurde, kommen neben Betrug nach Art. 146 StGB auch Urkundenfälschung nach Art. 251 StGB in Betracht. Bei AlpenStark Bank und Capitals Holding SA steht die unbefugte Ausübung konzessionspflichtiger Tätigkeiten nach Art. 44 FINMAG im Vordergrund. Die Strafverfolgungsbehörden verfügen über Befugnisse zur Vermögenssicherung, zur Beschlagnahme von Konten und zur internationalen Rechtshilfe — Instrumente, die Ihnen als Privatperson nicht zur Verfügung stehen.
Zivilrechtliche Ansprüche: Auf zivilrechtlichem Weg können Sie Rückerstattung des eingezahlten Kapitals sowie Schadensersatz geltend machen. Bei einem Vertrag mit einem unbewilligten Anbieter kommt die Nichtigkeit nach Art. 20 OR in Betracht, verbunden mit einem Rückabwicklungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 ff. OR). Daneben kommen deliktische Ansprüche nach Art. 41 OR sowie UWG-Ansprüche in Betracht. Entscheidend für die Erfolgsaussichten ist die Identifizierbarkeit des Anbieters und die Verfügbarkeit pfändbarer Vermögenswerte.
Aufsichtsrechtliche Meldung: Sie können den Sachverhalt der zuständigen Behörde schriftlich melden. Die Behörde nimmt Hinweise auf unerlaubte Finanzdienstleistungen entgegen und kann bei ausreichendem Verdacht eigene Untersuchungen einleiten, den Betrieb untersagen oder eine Liquidation durch einen Untersuchungsbeauftragten anordnen. Eine Meldung führt nicht unmittelbar zu einer Entschädigung, kann aber aufsichtsrechtliche Maßnahmen auslösen, die Vermögenswerte sichern. Je mehr Betroffene sich melden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörde eine förmliche Untersuchung einleitet.
In der Praxis empfiehlt sich ein koordiniertes Vorgehen: Die Strafanzeige aktiviert staatliche Ermittlungsbefugnisse; die Aufsichtsmeldung informiert die Behörde und löst möglicherweise Vermögenssicherungsmaßnahmen aus; parallel wird die zivilrechtliche Klage oder ein außergerichtliches Forderungsschreiben vorbereitet. Über kryptoschaden.de können Sie eine Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden anfragen, bei der eine qualifizierte Rechtsanwältin prüft, welche der drei Wege in Ihrer spezifischen Situation die aussichtsreichsten Schritte darstellen.
Weiterführende Informationen zu ähnlichen Warnfällen und eine systematische Einordnung weiterer Plattformen finden Sie in der Übersicht zur Scam-Broker-Warnungen-Hub auf kryptoschaden.de.
FAQ
- Was bedeutet es konkret, wenn ein Anbieter auf der FINMA-Warnliste erscheint?
- Die Aufnahme auf die Warnliste bedeutet, dass die zuständige Aufsichtsbehörde nach Art. 37 FINMAG festgestellt hat, dass der genannte Anbieter bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung erbringt oder auf andere Weise gegen Schweizer Finanzmarktrecht verstößt. Die Warnung ist kein Strafurteil, aber ein amtlicher Befund mit erheblichem rechtlichem Gewicht. Sie dürfen nach einer solchen Warnung keine weiteren Zahlungen an den Anbieter leisten. Wenn Sie bereits Gelder überwiesen haben, sollten Sie umgehend alle Unterlagen sichern und rechtlichen Rat einholen.
- Wie kann ich überprüfen, ob ein Anbieter tatsächlich eine Bewilligung der Aufsichtsbehörde hat?
- Die zuständige Aufsichtsbehörde führt unter finma.ch ein öffentlich zugängliches Bewilligungsregister, in dem Sie nach dem Namen eines Anbieters oder seiner Identifikationsnummer suchen können. Wenn Sie die CHE-Nummer eines Unternehmens kennen, können Sie diese über das Handelsregisterportal zefix.ch prüfen, um sicherzustellen, dass die Nummer dem Unternehmen gehört, das Sie kontaktiert hat. Beachten Sie: Ein Eintrag im Handelsregister begründet keine Bewilligung zur Ausübung bewilligungspflichtiger Finanzdienstleistungen.
- Ich habe eine CHE-Nummer erhalten. Bedeutet das, dass der Anbieter reguliert ist?
- Nein. Eine CHE-Handelsregisternummer belegt ausschließlich, dass ein Unternehmen unter dieser Nummer im Schweizer Handelsregister eingetragen ist. Sie begründet keine Bewilligung nach dem BankG, dem FINIG oder einem anderen Finanzmarktgesetz. Im Fall von intra-invest.com wurde die CHE-Nummer der legitimen Intra Invest SA gezielt missbraucht. Wenn Sie eine CHE-Nummer erhalten haben, prüfen Sie über zefix.ch, welchem Unternehmen diese Nummer gehört, und stellen Sie fest, ob das eingetragene Unternehmen tatsächlich mit dem Anbieter identisch ist, der Sie kontaktiert hat.
- Capitals Holding SA ist im Handelsregister eingetragen. Warum ist das Unternehmen trotzdem auf der Warnliste?
- Ein Handelsregistereintrag belegt die zivilrechtliche Existenz eines Unternehmens, trifft aber keine Aussage über seine aufsichtsrechtliche Bewilligung. Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in der Schweiz setzen eine gesonderte Bewilligung nach BankG oder FINIG voraus. Capitals Holding SA verfügt über einen HR-Eintrag, aber nicht über die für ihre tatsächliche Tätigkeit erforderliche Bewilligung. Dieser Pseudo-Holding-Ansatz ist für Anlegerinnen und Anleger besonders riskant, weil der HR-Eintrag zu einer falschen Sicherheit führen kann.
- Was tue ich, wenn mir der Anbieter eine Rückzahlung verspricht, sofern ich weitere Gebühren zahle?
- Diese Rückzahlungsgebühren-Masche ist ein klassisches Folgedelikt: Nachdem ein erster Schaden eingetreten ist, wird den Betroffenen mitgeteilt, sie müssten zunächst eine Gebühr, eine Steuer oder eine Freischaltungssumme entrichten, um ihr Geld zurückzuerhalten. Leisten Sie unter keinen Umständen weitere Zahlungen an denselben Anbieter oder an Dritte, die behaupten, im Auftrag des Anbieters oder einer Behörde zu handeln. Wenden Sie sich stattdessen unmittelbar an eine spezialisierte Rechtsanwältin oder einen spezialisierten Rechtsanwalt.
- Welche Fristen gelten für die Geltendmachung meiner Ansprüche nach Schweizer Recht?
- Die zivilrechtliche Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung beträgt nach Art. 60 OR drei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem Sie Kenntnis von Schaden und Schädiger erlangt haben, in jedem Fall aber zehn Jahre nach der schädigenden Handlung. Bei vertraglichen Rückabwicklungsansprüchen gelten nach Art. 127 OR zehn Jahre. Da die Fristberechnung von den konkreten Umständen Ihres Falls abhängt und eine versäumte Frist zum Rechtsverlust führt, sollten Sie Ihre Situation so früh wie möglich rechtlich prüfen lassen.
- Bin ich als deutsche Anlegerin oder als deutscher Anleger ebenfalls von diesen Warnungen betroffen?
- Die behördlichen Warnungen richten sich primär an den Schweizer Markt, haben aber grenzüberschreitende Relevanz. Wenn Sie in Deutschland ansässig sind und mit einem der genannten Anbieter Verträge geschlossen oder Zahlungen geleistet haben, können Sie parallel bei der BaFin eine Meldung erstatten und bei deutschen Strafverfolgungsbehörden Anzeige erstatten. Eine spezialisierte Kanzlei kann prüfen, ob die Warnmeldungen als Beweismittel in einem deutschen Verfahren verwertet werden können.
- Was unterscheidet Identitätsmissbrauch von einer Verwechslungsgefahr?
- Verwechslungsgefahr beschreibt die Situation, in der ein Anbieter einen ähnlichen, aber nicht identischen Namen oder ein ähnliches Erscheinungsbild wie ein reguliertes Institut verwendet. Identitätsmissbrauch geht weiter: Hier werden die tatsächlichen Identitätsmerkmale eines anderen Unternehmens — dessen CHE-Nummer, Name oder Adresse — gezielt eingesetzt, um die Täuschung zu perfektionieren. Im Fall von intra-invest.com liegt Identitätsmissbrauch vor; die CHE-Nummer der echten Intra Invest SA wurde instrumentalisiert. Rechtlich ist Identitätsmissbrauch schwerwiegender als Verwechslungsgefahr und erfüllt häufig zusätzliche Straftatbestände.