⚠️ Offizielle BaFin-Warnung vom 24.03.2026

Festgeldplan verspricht sichere Zinsen auf Festgeldanlagen – doch hinter der seriös wirkenden Fassade steckt eine Plattform ohne BaFin-Erlaubnis. Das Besondere an diesem Fall: Viele Geschädigte haben per Kreditkarte eingezahlt. Damit besteht die Möglichkeit eines Chargeback-Verfahrens, das innerhalb enger Fristen eingeleitet werden muss. Warten Sie nicht – handeln Sie jetzt. → Zur offiziellen BaFin-Meldung Bei Betrug durch Festgeldplan denken viele sofort an Klagen gegen die Betrüger selbst. Schneller und oft erfolgreicher ist der Weg über den eigenen Zahlungsdienstleister: Chargeback, SEPA-Rückruf und Regress gegen Kreditkartenanbieter.

Was steckt hinter diesem Betrug?

Die Anbieter bieten Finanzdienstleistungen an, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen. Das ist strafbar und ein klares Warnsignal – eingezahltes Geld ist häufig nicht rückholbar ohne rechtliche Intervention. Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Website festgeldplan(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten. Sie erwecken den Eindruck, ihre Angebote stammten von der WPV Advisory & Asset Management GmbH & Co. KG, die von der BaFin beaufsichtigt wird. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die WPV Advisory & Asset Management GmbH & Co. KG steht in keinem Zusammenhang mit der Website und den dort angebotenen Finanzdienstleistungen.

Festgeldplan: Geld zurück per Chargeback – Rechte gegen Kreditkartenanbieter

Das Chargeback-Verfahren ist das wirkungsvollste Schnellinstrument bei Zahlungsbetrug. Es ermöglicht die Rückbuchung von Kartentransaktionen direkt über das Kartennetzwerk – ohne Klage, ohne Gerichtsverfahren. Visa und Mastercard – Chargeback-Fristen und Grundlagen – Visa: Rückbuchungsfrist 120 Tage ab Transaktionsdatum (Reason Code 10.4: Fraud) – Mastercard: 120 Tage (Reason Code 4853: Cardholder Dispute) – Grundlage: Die Transaktion wurde durch Täuschung veranlasst – kein gültiger Vertragsschluss SEPA-Überweisung – § 675x BGB Bei SEPA-Überweisungen gilt: Eine bereits ausgeführte Überweisung ist grundsätzlich nicht rückrufbar (§ 675p Abs. 1 BGB). Ausnahmen bestehen bei nicht autorisierten Zahlungen (§ 675u BGB) oder wenn die Bank ihre Prüfpflichten verletzt hat. Schnelles Handeln ist entscheidend – bankinterne Rückruf-Prozesse funktionieren nur innerhalb kurzer Zeitfenster. PayPal und andere E-Wallet-Anbieter PayPal bietet für „nicht erhaltene Ware oder Dienstleistungen“ ein Käuferschutzprogramm – dieses greift jedoch nicht bei Zahlungen als „Freunde & Familie“. Bei Business-Zahlungen besteht ein Anspruch auf Rückerstattung, wenn die Zahlung durch arglistige Täuschung veranlasst wurde. Regress gegen Acquirer und Issuer Wenn der Chargeback-Antrag abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit des Regresses gegen: – Den Issuer (kartenausgebende Bank) wegen Verletzung von Prüfpflichten – Den Acquirer (händlerbetreuende Bank) wegen unzureichender Händlerprüfung Praktische Empfehlung Beantragen Sie den Chargeback so früh wie möglich und mit vollständiger Dokumentation: Kontoauszüge, Screenshots der betrügerischen Plattform, Kommunikationsnachweise, BaFin-Warnungsdokument.

Welche rechtlichen Ansprüche haben Geschädigte?

Wer Geld an Anbieter wie Festgeldplan überwiesen hat, ist möglicherweise nicht schutzlos. In Betracht kommen folgende Anspruchsgrundlagen:

Was sollten Betroffene jetzt sofort tun?

  1. Beweise sichern: Screenshots aller Kommunikation, Kontoauszüge, E-Mails und Verträge aufbewahren – vor allem bevor Zugänge gesperrt werden
  2. Keine weiteren Zahlungen leisten: Forderungen nach „Entsperrgebühren“, „Steuern“ oder „Verifizierungsgebühren“ sind Teil des Betrugs
  3. Bank/Kreditkartenanbieter kontaktieren: Umgehend Rückbuchung beantragen (Chargeback)
  4. Strafanzeige erstatten: Bei der örtlichen Polizei oder direkt beim LKA Cybercrime
  5. Anwalt einschalten: Je früher, desto besser – Verjährungsfristen und Spurensicherung sind zeitkritisch

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Rechtsanwältin Anna O. Orlowa, LL.M. – REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft
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    Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.