festanlageprofi.net: BaFin warnt — Ihre Rechte und Handlungsoptionen


Am 20. April 2026 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine offizielle Warnung vor festanlageprofi.net. Der festanlageprofi Betrug folgt einem Schema, das die BaFin seit 2024 in nahezu hundert vergleichbaren Fällen dokumentiert hat. Die Behörde klassifiziert den Vorgang als Identitätsmissbrauch und als unerlaubtes Betreiben von Finanzdienstleistungen ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis. Wer Geld auf dieser Plattform angelegt hat, sollte umgehend handeln — jede Stunde Verzögerung verschlechtert die Rückholchancen.

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Die BaFin veröffentlicht ihre Warnungen im Bereich „Unerlaubte Geschäfte“ auf bafin.de. Sie hat festgestellt, dass die Betreiber von festanlageprofi.net die Identität eines regulierten Finanzinstituts missbrauchen. Die Täter nutzen den guten Ruf eines lizenzierten Unternehmens, bauen eine täuschend echte Website auf und locken konservative Sparer mit attraktiven Festgeldzinsen in die Falle. Das betroffene seriöse Unternehmen hat keinerlei Verbindung zu festanlageprofi.net.


Was hat die BaFin am 20. April 2026 konkret gegen festanlageprofi.net festgestellt?

Die BaFin hat am 20. April 2026 eine Verbraucherwarnung gegen festanlageprofi.net veröffentlicht. Die Aufsichtsbehörde stellt fest, dass unbekannte Betreiber über diese Website ohne BaFin-Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten und zugleich die Identität eines legitimen Finanzinstituts missbrauchen. Die Warnung basiert auf § 37 Abs. 4 KWG und dem Kryptomarktaufsichtsgesetz (KMAG).

Die BaFin stützt ihre Warnung auf zwei voneinander unabhängige, rechtlich schwerwiegende Tatbestände. Erstens fehlt den Betreibern jede Erlaubnis nach § 32 KWG. Wer in Deutschland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, benötigt zwingend eine schriftliche Genehmigung der BaFin. Diese liegt nicht vor. Zweitens handelt es sich um einen klassischen Identitätsmissbrauch: Die Betreiber erwecken den falschen Eindruck, mit einem real existierenden, zugelassenen Finanzdienstleister zu kooperieren oder mit diesem identisch zu sein. Das betroffene seriöse Unternehmen steht in keiner Verbindung zu den Machenschaften auf festanlageprofi.net.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch das Anbieten von Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Zulassung nach der EU-Verordnung MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) aufsichtsrechtlich unzulässig ist. Die BaFin-Warnung erfasst daher einen breiten Rahmen unerlaubter Tätigkeiten. Vergleichbare Fälle finden Sie auf kryptoschaden.de im Beitrag zum Tangany-Klon-Betrug und Identitätsmissbrauch.


Wie funktioniert das Betrugsmodell hinter festanlageprofi.net im Detail?

Das Betrugsmodell von festanlageprofi.net nutzt das Sicherheitsbedürfnis konservativer Anleger gezielt aus. Die Täter imitieren seriöse Festgeldvermittler, versprechen attraktive Zinsen bei über 150 Partnerbanken und setzen auf mehrere psychologische Täuschungsebenen gleichzeitig.

In einer ersten Phase präsentiert sich festanlageprofi.net als unabhängiger, transparenter Berater für Tages- und Festgeldanlagen in Deutschland und Europa. Die Website wirbt mit über 2.400 angeblich zufriedenen Anlegern, gesetzlicher Einlagensicherung und „Top-Konditionen, die oft über klassische Hausbanken hinausgehen“. Professionelle Gestaltung, vollständiges Impressum und eine technisch einwandfreie Darstellung sollen Seriosität vermitteln. Sie als Anleger haben keinen Anlass zur Skepsis — doch genau das ist die Absicht der Täter.

In einer zweiten Phase nehmen sogenannte Anlageberater Kontakt auf. Sie sprechen Sie telefonisch an, erklären individuelle Anlagestrategien und erzeugen Vertrauen durch scheinbar fundiertes Finanzwissen. Dabei wird der Name des missbräuchlich genutzten Finanzinstituts prominent eingesetzt — Sie glauben, mit einem regulierten, verifizierbaren Unternehmen zu sprechen. Kontoauszüge, Zertifikate und Vertragsunterlagen wirken täuschend echt, sind aber vollständig gefälscht.

In der dritten Phase überweisen Sie Ihre Einlage auf ein angegebenes Konto. Die Gelder fließen typischerweise über sogenannte Money-Mule-Strukturen ins Ausland. Die Täter senden gefälschte Kontoauszüge und halten Sie monatelang bei Laune. Sobald Sie eine Auszahlung fordern, werden Gebühren, Steuern oder Verifizierungspflichten erfunden — oder die Plattform verschwindet schlicht.

In vielen ähnlichen Fällen eskaliert der Betrug zusätzlich in Richtung Krypto-Investments. Nachdem Sie bereits Geld eingezahlt haben, werden Sie unter Nutzung von Deepfake-Technologien oder KI-generierten Inhalten auf angeblich noch lukrativere Krypto-Produkte umgeleitet. Mehr zu diesem hybriden Betrugsmodell finden Sie im Artikel über KI-Krypto-Betrug und Deepfake-Phishing 2026 auf kryptoschaden.de.


Welche Straftatbestände erfüllt der festanlageprofi Betrug nach deutschem Recht?

Der festanlageprofi Betrug ist strafrechtlich in mehrfacher Hinsicht relevant. Im Kern erfüllt das Verhalten der unbekannten Täter den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB, da sie durch Täuschung über die Identität des Finanzinstituts und die Existenz der Einlage einen Irrtum herbeiführen, der unmittelbar zur Vermögensverfügung — der Überweisung — führt.

Darüber hinaus kommt § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) in Betracht. Diese Norm erfasst das vorsätzliche Verbreiten falscher Angaben über Kapitalanlagen, insbesondere über Zinssätze, Einlagensicherungen und die Identität der anbietenden Institution. Da festanlageprofi.net mit dem guten Namen eines lizenzierten Unternehmens operiert, ist der Schutzzweck dieser Norm direkt berührt.

Besonders gravierend ist der Verstoß gegen § 54 KWG. Diese Norm sieht für das unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. In Verbindung mit § 32 KWG, der die Erlaubnispflicht normiert, ergibt sich ein klarer Straftatbestand. Hinzu tritt § 44 KWG, nach dem die BaFin umfassende Auskunfts- und Prüfrechte hat.

Die aus dem Betrug erlangten Gelder unterliegen zudem dem Geldwäschtatbestand nach § 261 StGB. Die Täter verschleiern die Herkunft des Geldes durch komplexe internationale Transaktionsketten. Strafrechtlich ermöglicht § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO die Anordnung eines Vermögensarrests, um deliktisch erlangte Gelder zu sichern, bevor sie endgültig verschwinden. Staatsanwaltschaften können nach § 152 StPO auf Basis der BaFin-Warnung unmittelbar Ermittlungsverfahren einleiten und nach § 170 StPO Anklage erheben.

Zusätzlich ist der Identitätsmissbrauch als eigenständiges Unrechtselement zu werten. Das betroffene Finanzinstitut kann aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG sowie aus § 826 BGB Schadensersatz geltend machen. Der Identitätsmissbrauch wirkt zugleich strafverschärfend bei § 263 StGB.


Welche zivilrechtlichen Ansprüche haben Geschädigte von festanlageprofi.net?

Geschädigte von festanlageprofi.net verfügen über ein breites Spektrum zivilrechtlicher Ansprüche. Entscheidend ist, dass Sie diese schnellstmöglich geltend machen, da Täter häufig Vermögenswerte ins Ausland verschieben und damit der Vollstreckung entziehen.

Der zentrale Anspruch ergibt sich aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG. Da § 32 KWG ein Schutzgesetz zugunsten der Anleger ist, haften die Täter für den vollständigen Schaden, den Sie durch die unerlaubten Bankgeschäfte erlitten haben. Dieser Anspruch umfasst die verlorene Einlage zuzüglich entgangener Zinsen und Folgekosten.

Ergänzend kommt § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) in Betracht. Wer — wie hier — systematisch und unter Verwendung einer gestohlenen Unternehmensidentität Anleger täuscht, handelt ohne jeden Zweifel sittenwidrig im Sinne dieser Norm. Über § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) kann zudem die Rückforderung der überwiesenen Beträge verlangt werden.

Von großer praktischer Bedeutung ist § 134 BGB: Verträge, die unter Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot — hier § 32 KWG — geschlossen werden, sind nichtig. Das bedeutet, dass der angebliche Anlagevertrag mit festanlageprofi.net von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet hat. Aus § 123 BGB ergibt sich zudem ein Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung, und § 138 BGB erklärt sittenwidrige Rechtsgeschäfte ebenfalls für nichtig.

Darüber hinaus sollten Sie prüfen, ob Ihre Hausbank mitverantwortlich ist. Aus § 675u und § 675v BGB ergeben sich Haftungsansprüche, wenn die Bank verdächtige Überweisungen nicht beanstandet hat. Bei pflichtwidrigem Verhalten der Bank kommen zudem Ansprüche aus § 280 BGB und § 286 BGB in Betracht. Mehr dazu finden Sie im Beitrag zur Bankhaftung bei Kryptobetrug auf kryptoschaden.de.


Wie erkenne ich einen Identitätsmissbrauch wie bei festanlageprofi.net?

Identitätsmissbrauch im Finanzbereich ist für Laien extrem schwer zu erkennen. Die Täter investieren erhebliche Mittel in die professionelle Nachahmung legitimer Unternehmen, was die Unterscheidung ohne Fachkenntnis nahezu unmöglich macht.

Mehrere Warnsignale sind bei festanlageprofi.net typisch. Die Website wirbt mit gesetzlicher Einlagensicherung und über 150 Partnerbanken, ohne auch nur eine einzige konkret zu benennen. Sie nennt über 2.400 zufriedene Anleger, ohne dass sich diese Zahl nachprüfen lässt. Das Angebot richtet sich gezielt an sicherheitsorientierte Anleger — ein Profil, das Täter bewusst ansprechen.

Der sicherste Schutz vor Identitätsmissbrauch ist die direkte Überprüfung im Unternehmensregister der BaFin unter bafin.de. Wenn ein Anbieter behauptet, mit einem bestimmten Unternehmen assoziiert zu sein, sollten Sie sich die Kontaktdaten nicht von der Website des Anbieters nehmen. Suchen Sie das Unternehmen stattdessen selbst im Handelsregister und auf bafin.de. Im Fall festanlageprofi.net hat die BaFin ausdrücklich bestätigt, dass die genutzten Referenzen auf eine gestohlene Identität hinweisen. Ein weiteres illustratives Parallelbeispiel finden Sie in unserem Artikel über den Tangany-Klon-Betrug.

Auch sprachliche Präzision ist kein Schutzzeichen mehr. Dank KI-gestützter Texterstellung produzieren Täter heute fehlerloses Deutsch in professioneller Qualität. Die verlässlichste Prüfinstanz bleibt die BaFin-Datenbank — im Zweifel ergänzt durch anwaltliche Beratung.


Was sollten Geschädigte von festanlageprofi.net jetzt sofort tun?

Wenn Sie Geld auf festanlageprofi.net überwiesen haben, ist sofortiges Handeln geboten. Jede Stunde, die verstreicht, reduziert die statistische Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Rückholung der Gelder erheblich — insbesondere wenn die Täter im Ausland operieren oder die Gelder bereits weiterbewegt wurden.

Als ersten Schritt ist die vollständige Sicherung aller Beweise erforderlich. Dazu gehören Screenshots der Websites, Kommunikationsverläufe per E-Mail oder WhatsApp, Kontoauszüge mit den betreffenden Überweisungen, alle erhaltenen Vertragsunterlagen sowie Zugangsdaten zum angeblichen Anlagedepot.

Als zweiten Schritt empfiehlt sich die Erstattung einer Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder bei der Polizei. Fügen Sie der Anzeige die BaFin-Warnung vom 20. April 2026 als Anlage bei. Eine parallel eingereichte Meldung beim BaFin-Verbrauchertelefon (0800 2 56 56 56) und beim Bundeskriminalamt (BKA) stärkt den Ermittlungsdruck auf die Täter.

Parallel dazu sollten Sie umgehend Ihre Hausbank kontaktieren und eine SEPA-Rückbuchung veranlassen, sofern die Überweisung noch nicht endgültig abgewickelt wurde. Bei neueren Überweisungen besteht unter Umständen noch eine kurze Rückrufmöglichkeit. Ihr Kreditinstitut kann zudem aus § 675u BGB zur Erstattung nicht autorisierter Transaktionen verpflichtet sein.

Krypto-Tracing und Blockchain-Forensik kommen zusätzlich in Betracht, wenn Täter Gelder in Kryptowährungen transferiert haben. Details dazu finden Sie im Artikel über Krypto-Tracing und Blockchain-Forensik auf kryptoschaden.de.


Sie haben durch eine betrügerische Plattform Geld verloren? Schildern Sie uns Ihren Fall — unsere Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Ihre Handlungsoptionen. Schreiben Sie an kryptoschaden@rexus-recht.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf kryptoschaden.de.


Wie läuft die Rückholung von Geldern nach einem Festgeld-Betrug in der Praxis ab?

Die Rückholung von Geldern nach einem Festgeld-Betrug wie festanlageprofi Betrug ist komplex, aber in vielen Fällen zumindest teilweise erfolgreich — vorausgesetzt, Sie handeln schnell und professionell. Der Prozess umfasst mehrere aufeinander aufbauende Schritte, die rechtliche und technische Methoden kombinieren.

In einem ersten Schritt analysiert eine spezialisierte Kanzlei sämtliche Transaktionswege. Bei Banküberweisungen geht es darum, die Empfängerkonten zu identifizieren und über § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO einen Vermögensarrest zu erwirken. Dieser vorläufige Sicherungsarrest verhindert, dass die Täter über das noch vorhandene Vermögen verfügen können. Die Staatsanwaltschaft kann nach § 111b StPO eine vorläufige Beschlagnahme anordnen.

Bei einer Beteiligung von Kryptowährungen kommt forensisches Blockchain-Tracing zum Einsatz. Spezialisierte Tools wie Chainalysis oder Crystal ermöglichen die lückenlose Nachverfolgung von Transaktionen auf öffentlichen Blockchains. Selbst wenn Täter Coins über Mixing-Services oder dezentrale Exchanges geleitet haben, hinterlassen sie in vielen Fällen rekonstruierbare Spuren. Eine ausführliche Darstellung finden Sie im Artikel zu Festgeld-Betrug und BaFin-Ermittlungen.

Im internationalen Kontext ist Rechtshilfe unerlässlich. Die BaFin kooperiert mit dem BKA und über Europol mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden. Überweisungen in EU-Länder lassen sich über SEPA-Rückbuchungen oder zivilrechtliche einstweilige Verfügungen angreifen.

Schließlich ist die parallele Zivilklage gegen Mittelsmänner und Zahlungsdienstleister häufig entscheidend. Wenn ein Zahlungsdienstleister trotz Kenntnis von Betrugshinweisen weiter Transaktionen für festanlageprofi.net abgewickelt hat, greifen die Haftungsgrundlagen aus § 826 BGB und § 823 Abs. 2 BGB unmittelbar.


Wie passt festanlageprofi.net in das große Bild des Festgeld-Betrugs in Deutschland 2024–2026?

Der Fall festanlageprofi.net ist kein Einzelfall. Er ist Bestandteil einer massiven Welle von Festgeld-Betrug, die Deutschland seit 2024 erschüttert. Die BaFin hat in diesem Zeitraum mehrere hundert Warnungen gegen ähnliche Plattformen veröffentlicht — darunter finanz-lotsen.de, watchvestvermittlung.com, johannesedergmbh.com, bahnemanninvest.net und dutzende weitere Fälle mit nahezu identischem Muster.

Die strukturelle Ursache dieser Welle ist das Zinsumfeld: Nach Jahren der Niedrigzinsphase suchen deutsche Sparer seit 2022 aktiv nach attraktiven Festgeldangeboten. Täter haben dieses Bedürfnis professionell ausgenutzt. Sie imitieren seriöse Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox, nutzen SEO-Optimierung und bezahlte Werbung, um in den Google-Ergebnissen prominent zu erscheinen, und investieren in professionell gestaltete Websites.

Der Identitätsmissbrauch — wie bei festanlageprofi.net festgestellt — stellt dabei die gefährlichste Variante dar. Denn während Anleger bei einer Plattform ohne erkennbaren Unternehmenshintergrund noch skeptisch sein könnten, entfällt diese natürliche Schutzreaktion, wenn eine bekannte, regulierte Firma scheinbar dahintersteht. Sie als Anleger haben dann faktisch keine Chance, den Betrug ohne technische Hilfsmittel oder anwaltlichen Rat zu erkennen.

Die BaFin reagiert mit verstärkter Überwachung und schnellerer Veröffentlichung von Warnungen. Dennoch bleibt die Strafverfolgung schwierig, da Täter meist im Ausland operieren und neue Domains rasch registrieren können. Nach festgeld-sofort.de (kryptoschaden.de-Beitrag Nr. 1679) und festgeld-angebote.de (Beitrag Nr. 1876) ist festanlageprofi.net ein weiterer Beweis für die ungebrochene Aktualität dieser Betrugsmasche.


Welche Rolle spielen § 134 BGB und die Nichtigkeit des Anlagegeschäfts für Geschädigte?

Die Nichtigkeit des Anlagegeschäfts nach § 134 BGB ist für Geschädigte von festanlageprofi.net ein zentrales rechtliches Werkzeug. Diese Norm bestimmt, dass ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig ist — sofern sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt.

§ 32 KWG normiert die Erlaubnispflicht für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen als ausdrückliches Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB. Wer — wie die Betreiber von festanlageprofi.net — ohne diese Erlaubnis handelt, schließt von Anfang an nichtige Verträge. Das bedeutet konkret für Sie als Geschädigten: Der Vertrag mit der Plattform war von Anfang an rechtlich wirkungslos. Das eingezahlte Kapital wurde ohne Rechtsgrund geleistet.

Aus dieser Nichtigkeit folgt ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB (condictio indebiti). Sie haben etwas geleistet, ohne dass dafür eine rechtsgültige Grundlage bestand — dieser Betrag ist zurückzufordern. Daneben wirkt § 123 BGB: Wer durch arglistige Täuschung zum Abschluss eines Vertrages bestimmt wurde, kann diesen anfechten. Im Fall von festanlageprofi.net liegt die arglistige Täuschung bereits in der Verwendung einer gestohlenen Unternehmensidentität sowie in der falschen Behauptung, über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen.

In der Praxis bedeutet das: Selbst wenn die Täter argumentieren würden, Sie hätten freiwillig und informiert gehandelt, setzt § 134 BGB diesem Einwand eine klare Grenze. Vertragsfreiheit endet dort, wo gesetzliche Verbote beginnen. Diese rechtliche Stärke Ihrer Position sollten Sie nutzen — im Zweifel immer mit anwaltlicher Unterstützung.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet die BaFin-Warnung gegen festanlageprofi.net für mich als Anleger?

Die BaFin-Warnung vom 20. April 2026 bedeutet, dass die Betreiber von festanlageprofi.net ohne die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis nach § 32 KWG Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten und zudem die Identität eines regulierten Unternehmens missbrauchen. Wenn Sie Geld auf dieser Plattform angelegt haben, besteht ein erhebliches Risiko des Totalverlusts. Die Warnung ist ein amtliches Zeichen, dass Sie rechtliche Schritte prüfen sollten — unverzüglich, da jede Verzögerung die Rückholchancen mindert. Sichern Sie zunächst alle Belege und lassen Sie Ihren Fall anwaltlich bewerten.

Kann ich mein Geld von festanlageprofi.net zurückbekommen?

Eine Rückholung ist in vielen Fällen zumindest teilweise möglich, besonders wenn Sie schnell handeln. Spezialisierte Kanzleien nutzen eine Kombination aus zivilrechtlichen Ansprüchen (§ 812, § 823 Abs. 2 BGB), strafrechtlicher Vermögensabschöpfung nach § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO sowie Blockchain-Forensik und internationaler Rechtshilfe. Die Erfolgsaussichten hängen davon ab, wie weit die Gelder bereits transferiert wurden, ob sie in Kryptowährungen umgewandelt wurden und wie gut Ihre Beweislage ist. Je früher Sie rechtliche Hilfe suchen, desto höher sind die Chancen auf eine erfolgreiche Rückforderung.

Was ist Identitätsmissbrauch im Zusammenhang mit festanlageprofi.net?

Identitätsmissbrauch (Identitätsmissbrauch) im Sinne der BaFin-Warnung bedeutet, dass die Betreiber von festanlageprofi.net den Namen, das Erscheinungsbild oder die Lizenzen eines real existierenden, regulierten Finanzunternehmens unberechtigt verwenden. Anleger werden so getäuscht, dass sie glauben, mit einem legitimen Finanzinstitut zu interagieren, obwohl das betreffende Unternehmen in keinerlei Verbindung zur Plattform steht. Diese Täuschungshandlung erfüllt strafrechtlich § 263 StGB (Betrug) und führt zivilrechtlich zur Anfechtbarkeit des Anlagegeschäfts nach § 123 BGB sowie zur Nichtigkeit nach § 134 BGB.

Kann meine Hausbank für den Schaden durch festanlageprofi.net haften?

Eine Mithaftung Ihrer Hausbank ist unter bestimmten Voraussetzungen denkbar. Aus § 675u und § 675v BGB ergibt sich, dass Kreditinstitute bei nicht autorisierten oder erkennbar betrugsverdächtigen Transaktionen Schutzpflichten gegenüber ihren Kunden haben. Wenn Ihre Bank trotz offensichtlicher Betrugshinweise — etwa ungewöhnlich hohe Erstüberweisung an ein ausländisches Konto eines unbekannten Empfängers — keine Warnhinweise gegeben hat, können Sie Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB prüfen lassen. Dies sollte immer als Teil einer Gesamtstrategie anwaltlich bewertet werden.

Welche Beweise sollte ich als Opfer von festanlageprofi.net sichern?

Als Geschädigter von festanlageprofi.net sollten Sie sofort folgende Beweise sichern: vollständige Screenshots der Website und sämtlicher Unterseiten, alle E-Mails und Chatnachrichten mit den angeblichen Beratern, Kontoauszüge mit den vorgenommenen Überweisungen, empfangene Vertragsunterlagen und Zertifikate (auch wenn sie gefälscht sind), sowie Zugangsdaten zum angeblichen Anlagedepot. Löschen Sie nichts. Auch augenscheinlich unwichtige Details können für die Strafverfolgung nach § 152 StPO und für Ihre Zivilklage von entscheidender Bedeutung sein. Im Zweifel erstellen Sie eine verschlüsselte Backup-Kopie aller digitalen Unterlagen.


„Wenn Sie Opfer von Krypto-Betrug geworden sind, zählt jede Stunde. Sichern Sie Ihre Beweise und lassen Sie Ihren Fall von einer spezialisierten Kanzlei analysieren. Kontaktieren Sie uns unter kryptoschaden@rexus-recht.de — Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden.“
— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern


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