Blockaid-rec: Pseudo-Adressen Wien und Zürich, FCA-Klon-Warnung Mai
Wer nach einem Kryptoverlust im Internet nach Rückholhilfe sucht, stößt früher oder später auf Anbieter, die mit regulierten Firmennamen, repräsentativen Adressen in Hochhäusern und englischsprachigen Zertifikaten werben. Blockaid-rec ist ein solcher Anbieter — und er ist eine Klon-Firma, die sich die Identität eines legitimierten britischen Unternehmens widerrechtlich angeeignet hat. Die britische Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) hat am 22. Mai 2026 eine offizielle Klonwarnung veröffentlicht: Blockaid-rec gibt vor, EXODUS FINANCIAL SERVICES LIMITED zu sein, eine in England und Wales registrierte und von der FCA zugelassene Gesellschaft mit der Firm Reference Number 680038. Diese FRN ist echt — das Unternehmen dahinter hat mit Blockaid-rec jedoch keinerlei Verbindung.

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Das Schadensmuster ist folgendes: Wer bereits Geld an einen Scam-Broker verloren hat, wird gezielt angesprochen — per E-Mail, Telefon oder Social-Media-Kontakt. Blockaid-rec positioniert sich als spezialisierter Recovery-Dienstleister und beruft sich auf eine britische FCA-Zulassung, die im technischen Sinne existiert, aber einer vollständig anderen Firma gehört. Die angeblichen Büros in Wien und Zürich dienen als Kulisse. Ein solches Konstrukt wird im angloamerikanischen Recht als clone firm bezeichnet, auf Deutsch: Klonfirma. Dieser Artikel analysiert die FCA-Warnung vom 22. Mai 2026, erklärt den rechtlichen Rahmen für Betroffene und zeigt, welche Schritte zur Beweissicherung und Rechtsdurchsetzung in Betracht kommen.
Das Besondere an diesem Fall ist die Dreigliedrigkeit der Täuschung: Erstens wird eine echte, aktive FRN eines regulierten britischen Unternehmens gekapert. Zweitens werden zwei der ikonischsten Geschäftsadressen im deutschsprachigen Raum — DC Tower 1 in Wien und Prime Tower in Zürich — als Anker für Seriosität eingesetzt. Drittens zielt die gesamte Konstruktion auf Anleger, die bereits Opfer eines Erstverdachts wurden und daher in einer psychologisch vulnerablen Verfassung sind. Dieses dreifache Täuschungsgeflecht ist charakteristisch für professionell organisierte Recovery-Scam-Operationen.
Was die FCA am 22. Mai 2026 festhält
Die britische Financial Conduct Authority hat Blockaid-rec am 22. Mai 2026 in ihrer öffentlichen Warning List als nicht autorisierte Klonfirma eingetragen. Die Warnung benennt die folgenden Kontaktdaten, die von den Tätern verwendet werden: Als Anschriften gibt die Klon-Firma neben der Londoner Adresse 2 London Bridge St, The Shard, London SE1 9SG zwei kontinentaleuropäische Prestige-Standorte an — DC Tower 1, Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, Österreich, sowie Prime Tower, Hardstrasse 201, 8005 Zürich, Schweiz. Die Telefonnummern lauten +447451296712, +447463676713 und +447363096223 — sämtlich britische Mobilnummern mit der Landesvorwahl +44. Als E-Mail-Adresse wird support@blockaid-rec.com angegeben, die Website ist https://blockaid-rec.com/.
Die Täter missbrauchen dabei gezielt die Identität von EXODUS FINANCIAL SERVICES LIMITED, FRN 680038, einem legitimierten britischen Finanzdienstleister. Die echte Firma ist unter folgender Adresse registriert: The Old Barn, Desborough Road, Stoke Albany, Market Harborough, Northamptonshire, LE16 8PT, Vereinigtes Königreich. Telefon: +441536764264, E-Mail: exodus@exodusfinancialservices.com. Diese Gesellschaft hat mit Blockaid-rec keinerlei rechtliche oder tatsächliche Verbindung. Die FCA hält ausdrücklich fest, die echte Firma habe keinerlei Verbindung zur Klonfirma. Die Klon-Warnung ist auf der offiziellen FCA-Webseite dauerhaft archiviert und über die FCA Warning List abrufbar.
Die Domain blockaid-rec.com wurde laut Registrierungsdaten am 10. April 2026 eingetragen — wenig mehr als sechs Wochen vor der FCA-Warnung. Der WHOIS-Eintrag ist verschleiert (hidden), der ISP ist Cloudflare, das Domain-Registrar Tucows Domains Inc. ScamAdviser vergibt für die Website einen Trust-Score von null und klassifiziert sie als sehr wahrscheinlich unsicher. Das Portal IPQS hat blockaid-rec.com als Phishing-Seite und als verdächtig markiert. Auf Trustpilot findet sich eine Bewertung aus dem April 2026, in der ein britischer Nutzer die Seite als Betrug beschreibt und auf einen Tippfehler in der E-Mail-Adresse der Täter hinweist — ein klassisches Phishing-Indiz, bei dem eine Domain in leicht abgewandelter Schreibweise registriert wird, um mit der echten Unternehmens-Domain verwechselt zu werden.
Die FCA weist in ihrer Warnung zudem darauf hin, dass Klonfirmen häufig leicht abgewandelte Kontaktdaten verwenden und diese im Laufe der Zeit ändern. Sie können dabei echte Daten eines autorisierten Unternehmens mit gefälschten Daten kombinieren. Das macht eine isolierte Prüfung einzelner Datenpunkte unzureichend — stets der vollständige Abgleich aller angegebenen Kontaktinformationen mit dem FCA-Firmenregister ist der richtige Weg.
Warum dieser Fall Anleger und Recovery-Opfer besonders trifft
Blockaid-rec ist kein einfacher Investment-Betrug. Es handelt sich um einen sogenannten Recovery-Scam-Klon — eine Betrugsform, die gezielt auf Menschen abzielt, die bereits einen Erstverlust erlitten haben. Diese Konstruktion ist besonders tückisch, weil sie zwei Betrugsebenen kombiniert: Erstens wird das Vertrauen in eine echte, regulierte Firma missbraucht (Klonmechanik). Zweitens werden Opfer von Vorbetrügereien aktiv angesprochen und ein zweites Mal um Geld gebracht (Double-Dip). Das Ergebnis ist ein kumulierter Schaden, der den Erstschaden häufig deutlich übersteigt, weil die Betroffenen bereits psychologisch in einem Zustand erhöhter Hilfsbereitschaft und verminderter Skepsis sind.
Der Einsatz der Wiener und Zürcher Prestige-Adressen folgt dabei einer klaren Strategie: Der DC Tower 1 in Wien, Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, ist das höchste Gebäude Österreichs und gilt als Symbol des modernen Wirtschaftsstandorts Wien-Donaustadt. Der Prime Tower in Zürich, Hardstrasse 201, 8005 Zürich, ist mit 126 Metern das höchste Gebäude der Schweiz und beherbergt rund 2.000 Arbeitsplätze, vorwiegend aus dem Dienstleistungssektor. Beide Gebäude bieten über externe Dienstleister sogenannte virtuelle Büros oder Geschäftsadressen an — das bedeutet, jede beliebige Firma kann sich eine Adresse in diesen Gebäuden gegen eine monatliche Gebühr von wenigen hundert Euro sichern, ohne jemals physisch vor Ort zu sein. Für potenzielle Opfer wirkt eine solche Adresse auf den ersten Blick seriös und unangreifbar.
Die Telefonkontakte laufen über britische Mobilnummern, obwohl die angegebenen Büros angeblich in Wien und Zürich sitzen. Diese Diskrepanz zwischen behaupteten Standorten und tatsächlicher telefonischer Erreichbarkeit ist ein erstes, leicht überprüfbares Warnsignal. Eine Überprüfung — etwa per direktem Anruf beim Gebäudemanagement oder durch eine Firmenbuch-Recherche im österreichischen oder schweizerischen Handelsregister — offenbart schnell, dass dort keine operative Gesellschaft mit dem Namen Blockaid-rec tätig ist oder eingetragen war. Die FCA weist ausdrücklich darauf hin, dass Betroffene alle Angaben über die offiziell hinterlegten Kontaktdaten der echten Firma abgleichen sollen.
Was unterscheidet eine Klon-Warnung von einer Unauthorized-Warnung?
Die FCA veröffentlicht zwei unterschiedliche Warnungstypen. Eine Unauthorized-Warnung betrifft Firmen, die im Vereinigten Königreich Finanzdienstleistungen ohne jegliche Zulassung anbieten. Eine Klon-Warnung ist inhaltlich spezifischer und für Betroffene oft gefährlicher: Hier verwendet eine nicht autorisierte Firma gezielt Name, Firmen-Referenznummer oder andere Identifikationsmerkmale eines tatsächlich lizenzierten und legitimen Unternehmens, um Vertrauen vorzutäuschen. Die eigentliche lizenzierte Firma existiert und ist im Register eingetragen — die Täter nutzen diese Echtheit als Tarnung. Für Betroffene ist der Unterschied erheblich: Eine FRN allein beweist nicht die Legitimität des Gesprächspartners. Sie belegt lediglich, dass irgendwo in der FCA-Datenbank ein Unternehmen mit dieser Nummer registriert ist. Die eigentliche Prüfung liegt im vollständigen Abgleich aller Kontaktdaten mit dem offiziellen Register.
Was ist ein Recovery-Scam-Klon und wie funktioniert der Double-Dip?
Ein Recovery-Scam-Klon kombiniert zwei klassische Betrugsformen: den Identitätsdiebstahl einer regulierten Firma und den sogenannten Recovery Room Scam. Im Recovery Room Scam kontaktieren die Täter gezielt Personen, die durch Scam-Broker Verluste erlitten haben — häufig aus gekauften oder geleakten Opferlisten. Sie bieten gegen eine Vorauszahlung an, das verlorene Geld zurückzuholen. Diese Vorauszahlung — als Gebühr, Steuer, Transaktionskosten oder Freigabegebühr deklariert — ist der eigentliche Ertrag der Täter; eine Rückholung findet nicht statt. Das erste Opferereignis ermöglicht das zweite; Betroffene werden damit zweifach geschädigt, daher der Begriff Double-Dip. Die FCA beschreibt Recovery Room Scams als eine der am stärksten wachsenden Betrugskategorien und warnt ausdrücklich: Wer ungebeten von einem Anbieter kontaktiert wird, der verspricht, frühere Verluste zurückzuholen, sollte die Zahlung jeder Gebühr im Voraus als Betrugsindiz werten.
Wie prüfe ich eine FRN auf echte Firmenzugehörigkeit?
Die FCA stellt den FCA Firm Checker als öffentliches Werkzeug bereit. Die Eingabe der FRN 680038 gibt die verifizierten Kontaktdaten der echten Firma EXODUS FINANCIAL SERVICES LIMITED zurück — eine ländliche Adresse in Market Harborough, Northamptonshire, und eine britische Festnetznummer mit Vorwahl 01536. Weichen Name, Adresse, E-Mail oder Telefonnummer des Kontaktpartners auch nur in einem Punkt von den dort hinterlegten Daten ab, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Klonfirma. Die Kontaktaufnahme zur Verifizierung hat dabei stets über die im Firm Checker hinterlegten Daten zu erfolgen — niemals über Nummern oder E-Mail-Adressen, die der anrufende Gesprächspartner selbst nennt. Dieser Grundsatz ist das wichtigste Schutzinstrument gegen Klonfirmen jeder Art.
Welche Indizien deuten auf Pseudo-Adressen wie DC Tower oder Prime Tower?
Prestige-Hochhäuser wie der DC Tower 1 in Wien und der Prime Tower in Zürich bieten über externe Dienstleister Geschäftsadressen ohne physische Präsenz an. Warnzeichen für eine Pseudo-Adresse sind: kein Eintrag im offiziellen Handelsregister des jeweiligen Landes — österreichisches Firmenbuch bzw. Handelsregister des Kantons Zürich — unter dieser Anschrift und diesem Firmennamen; keine nachweisbare physische Präsenz bei persönlicher Nachfrage im Gebäude; Diskrepanz zwischen der angegebenen Adresse und der in der offiziellen Regulierungsdatenbank hinterlegten Adresse; die ausschließliche Erreichbarkeit über britische Mobilnummern trotz angeblicher Niederlassung in Wien oder Zürich; sowie ein äußerst junges Domain-Alter der Unternehmenswebsite kombiniert mit verschleierten WHOIS-Daten. Jeder einzelne dieser Punkte ist für sich allein kein Beweis — ihr gleichzeitiges Auftreten ist jedoch ein starkes Warnsignal.
Welche rechtlichen Schritte kommen nach einem Schaden durch Blockaid-rec in Betracht?
Im ersten Schritt empfiehlt sich eine Meldung an die FCA über deren Consumer Helpline (0800 111 6768) oder das Online-Formular, da weitere Schadenmeldungen laufende Ermittlungen der Behörde unterstützen. Parallel ist eine Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betruges (§ 263 StGB in Deutschland, § 146 StGB in Österreich, Art. 146 StGB in der Schweiz) bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu erstatten. In Österreich ist für Fälle mit Wien-Bezug die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zuständig; in der Schweiz sind je nach Kanton die kantonalen Staatsanwaltschaften federführend. Zahlungen über autorisierte Zahlungsdienstleister können über Chargeback-Verfahren rückabgewickelt werden; seit dem 7. Oktober 2024 gilt im Vereinigten Königreich der erweiterte Erstattungsschutz durch den Payment Systems Regulator (PSR).
Wie läuft ein internationaler Asset-Recovery-Schritt nach einem Vorab-Schaden ab?
Internationales Asset Recovery beginnt mit der lückenlosen Dokumentation des gesamten Zahlungsweges: Kontoauszüge, Transaktionsbelege, bei Kryptowährungsüberweisungen die Wallet-Adressen der Empfänger und die Transaktions-IDs (TX-Hash). Auf dieser Grundlage kann durch spezialisierte Kanzleien oder Forensik-Dienstleister eine Blockchain-Analyse erstellt werden, die Mittelflüsse über mehrere Wallets hinweg nachverfolgt und mögliche Endpunkte bei regulierten Exchanges identifiziert. Anschließend kommen Rechtshilfegesuche, internationale Einfrierungsanordnungen — im EU-Rahmen über die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA-Verordnung EU 2014/41) — sowie Kooperationsanfragen an ausländische Strafverfolgungsbehörden in Betracht. Der Weg ist langwierig und erfordert eine fundierte Dokumentation als Ausgangsbasis; ohne diese Grundlage scheitern selbst aussichtsreiche Ansätze an fehlenden Beweismitteln.
Was passiert, wenn ich bereits Geld an Blockaid-rec überwiesen habe?
Wichtig ist sofortiges Handeln: Keine weiteren Zahlungen leisten, alle Kommunikation mit Blockaid-rec dokumentieren und sichern (Screenshots, E-Mails, Chat-Verläufe, Gesprächsnotizen), die Bank oder den Zahlungsdienstleister unverzüglich kontaktieren und auf den Betrugscharakter hinweisen, die FCA über das Kontaktformular informieren sowie Anzeige bei der Strafverfolgungsbehörde erstatten. Wurde per Kryptowährung gezahlt, sollten die verwendeten Wallet-Adressen und Transaktions-IDs gesichert werden, da Blockchain-Forensik-Tools in bestimmten Fällen Mittelflüsse bis zu regulierten Exchanges nachverfolgen können. Eine anwaltliche Ersteinschätzung ist ratsam, bevor Kontakt mit weiteren selbsternannten Recovery-Diensten aufgenommen wird — das Risiko einer erneuten Double-Dip-Schadensschicht ist real und durch die FCA ausdrücklich dokumentiert.
Übersicht: Blockaid-rec — Beweise sichern und Rückforderungswege prüfen
| Aspekt | Befund / Handlungsempfehlung |
|---|---|
| Offizieller FCA-Status | Klonfirma, keine FCA-Zulassung; Warnung datiert 22.05.2026 |
| Missbrauchte Identität | EXODUS FINANCIAL SERVICES LIMITED, FRN 680038, Market Harborough, Northamptonshire, UK |
| Pseudo-Adressen | DC Tower 1, Donau-City-Str. 7, 1220 Wien (virtuelle Büros buchbar) + Prime Tower, Hardstrasse 201, 8005 Zürich (virtuelle Büros buchbar) |
| Domain-Alter bei Warnung | Ca. 6 Wochen (registriert 10.04.2026, Warnung 22.05.2026) |
| Trust-Score ScamAdviser | 0 von 100 — sehr wahrscheinlich unsicher; IPQS: Phishing-Report |
| Betrugstyp | Recovery-Scam-Klon (Double-Dip): zweiter Schadensschlag nach Erstverlust durch anderen Anbieter |
| Sofortmaßnahme (Zahlung erfolgt) | Bank und Zahlungsdienstleister kontaktieren, Chargeback prüfen, FCA und nationale Strafverfolgung informieren |
| Beweissicherung | Screenshots der Webseite, E-Mails, Chat-Logs, Kontoauszüge, Krypto-Transaktions-IDs (TX-Hash) archivieren |
| FRN-Prüfung | FCA Firm Checker: FRN 680038 zeigt legitime Firma in Market Harborough — jede Kontaktdaten-Abweichung = Klon-Indiz |
| Strafanzeige DE / AT / CH | § 263 StGB (DE) / § 146 StGB (AT) / Art. 146 StGB (CH); WKStA Wien für österreichischen Bezug |
| PSR-Schutz (UK) | Gilt für Zahlungen ab 07.10.2024 — Erstattungsansprüche nach PSR-Regime prüfen lassen |
| Kryptowährungs-Zahlungen | TX-Hash und Empfänger-Wallet sichern; Blockchain-Forensik kann Mittelflüsse bis zu Exchanges nachverfolgen |
| FCA-Meldung | Consumer Helpline 0800 111 6768 oder Online-Formular auf fca.org.uk — Meldungen stärken laufende Ermittlungen |
Solution: Welche Schritte jetzt konkret zu prüfen sind
Wer Kontakt zu Blockaid-rec hatte oder Zahlungen geleistet hat, durchläuft eine klare Prüfsequenz. Nachfolgend sind die wesentlichen Handlungsfelder beschrieben.
Schritt 1 — Kommunikation einfrieren und sichern. Alle E-Mails, Chatverläufe, Anrufprotokolle und Webseiten-Screenshots werden gesichert und in unveränderlicher Form archiviert. Websites können sich schnell ändern oder gänzlich verschwinden; eine zeitgestempelte PDF-Archivierung oder das Tool archive.org sichert den Zeitpunkt der Dokumentation. Screenshots von Blockaid-rec-Webseiteninhalten sollten Datum, Uhrzeit und URL-Zeile des Browsers sichtbar enthalten.
Schritt 2 — Zahlungsspur dokumentieren. Kontoauszüge für alle relevanten Transaktionen, bei Kryptowährungen die Wallet-Adressen der Empfänger und die Transaktions-IDs (TX-Hash). Diese Daten bilden die Grundlage für Chargeback-Anträge, Blockchain-Forensik und Strafanzeigen gleichermaßen. Bei mehreren Transaktionen empfiehlt sich eine chronologische Übersicht mit Betrag, Währung, Datum und verwendetem Zahlungsweg.
Schritt 3 — Bank und Zahlungsdienstleister informieren. Bei Überweisung via SEPA sofort die kontoführende Bank kontaktieren und auf den Betrugscharakter hinweisen. Bei Kreditkartenzahlungen Chargeback nach Visa- oder Mastercard-Chargeback-Verfahren beantragen — die Fristen hierfür betragen in der Regel 120 Tage ab Transaktionsdatum. Bei Kryptowährungsüberweisungen ist eine direkte Rückbuchung technisch nicht möglich; hier kann ausschließlich die Verfolgung der Mittelflüsse und ggf. ein Einfrierungsantrag bei einer Exchange helfen, bei der die Gelder zwischenzeitlich eingegangen sind.
Schritt 4 — FCA-Meldung. Über die Consumer Helpline der FCA (0800 111 6768) oder das Online-Kontaktformular Meldung erstatten. Die FCA hat die Klonwarnung bereits veröffentlicht; jede weitere Schadenmeldung stärkt den Informationsstand der Behörde und kann laufende Ermittlungen mit konkreten Fall-Details unterstützen.
Schritt 5 — Strafanzeige erstatten. In Deutschland bei der zuständigen Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft, bei Online-Betrug alternativ über die Online-Wachen der Bundesländer. In Österreich bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) oder der Landespolizeidirektion, insbesondere wenn die Wiener DC-Tower-Adresse im Kontakt genannt wurde. In der Schweiz bei der Kantonspolizei Zürich oder dem Bundesamt FEDPOL, wenn der Prime Tower als Kontaktadresse diente. Eine koordinierte, grenzübergreifende Strafverfolgung ist möglich, erfordert aber in aller Regel anwaltliche Unterstützung bei der Rechtshilfe-Koordination.
Schritt 6 — Anwaltliche Prüfung der Rückholoptionen. Eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei kann auf Basis der gesicherten Unterlagen einschätzen, ob zivilrechtliche Ansprüche gegen Intermediäre (Zahlungsdienstleister, Banken), strafrechtliche Maßnahmen oder international koordinierte Asset-Recovery-Ansätze in Betracht kommen. Entscheidend dabei: Keine neuen Zahlungen an selbsternannte Recovery-Anbieter — das Risiko eines weiteren Double-Dip-Schadens ist real und durch die FCA ausdrücklich dokumentiert. Wer nach einem Schaden durch Blockaid-rec von einem weiteren Anbieter kontaktiert wird, der ebenfalls Gelder zurückholen will, befindet sich mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits im Visier eines erneuten Recovery-Scam-Versuchs.
Schritt 7 — Opferlisten-Hintergrund klären. Ein wichtiger, oft übersehener Aspekt: In vielen Recovery-Scam-Fällen gelangen die Täter nur deshalb an die Kontaktdaten ihrer Zielpersonen, weil diese zuvor bei einem anderen Betrugsanbieter registriert waren. Diese sogenannten Sucker Lists — Opferlisten mit Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen von bereits geschädigten Anlegern — werden im kriminellen Umfeld gehandelt. Das bedeutet konkret: Wer von Blockaid-rec kontaktiert wurde, ohne jemals selbst Kontakt zu dieser Website aufgenommen zu haben, sollte im Rahmen der Strafanzeige angeben, bei welchen anderen Anbietern er zuvor Daten hinterlassen hatte. Diese Information ist für Ermittler wertvoll, um Verbindungen zwischen verschiedenen Tätergruppen herzustellen und mögliche Datenlieferanten zu identifizieren.
Schritt 8 — Weitere Warnungen im Blick behalten. Klonfirmen agieren oft unter wechselnden Markennamen. Die gleiche Täterstruktur, die heute unter dem Namen Blockaid-rec operiert, kann morgen unter einem anderen Label auftreten. Die FCA aktualisiert ihre Warning List fortlaufend. Eine regelmäßige Prüfung — etwa wöchentlich — ist für Betroffene empfehlenswert, um frühzeitig zu erkennen, ob Folgekontakte unter neuen Firmennamen denselben Ursprung haben. Zudem veröffentlichen nationale Behörden wie BaFin (Deutschland), FMA (Österreich) und FINMA (Schweiz) eigene Warninstitute, die ergänzende Informationen liefern können.
Wer im Erstkontakt mit Blockaid-rec lediglich persönliche Daten angegeben hat, aber noch nicht gezahlt hat, sollte alle weiteren Kontakte abbrechen und die Daten bei der Schufa (Deutschland), dem Kreditschutzverband (Österreich) oder entsprechenden Schweizer Auskunftsstellen im Hinblick auf potenziellen Identitätsmissbrauch beobachten. Eine polizeiliche Vorsorgemeldung ist auch ohne eingetretenen finanziellen Schaden sinnvoll, um die Täterstruktur frühzeitig zu dokumentieren und spätere Ansprüche zu sichern.
Besonders wichtig ist in jedem Fall die Auseinandersetzung mit der Frage, wie der Kontakt zustande kam: Wer hat die betroffene Person mit Blockaid-rec in Verbindung gebracht? Eine Vorab-Opfer-Liste, also eine Liste von Menschen, die bereits durch andere Scam-Broker geschädigt wurden, ist im kriminellen Umfeld ein handelbares Gut. Die Weitergabe solcher Listen ist strafbar; dennoch zirkulieren sie und bilden die Grundlage für Recovery-Room-Operationen weltweit. Das Vorhandensein dieser Liste kann für Ermittler ein wichtiges Verbindungselement zwischen mehreren Tätergruppen sein.
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Tagesaktuelle BaFin-Warnungen, Blockchain-Tracing-Einblicke und Praxisfälle aus der Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht — direkt von Rechtsanwältin Anna O. Orlowa, LL.M.
Vollständige Übersicht:
Alle BaFin-, FCA-, FINMA- und FMA-Warnungen 2026 im Vergleich
Verfasserin Anna Orlowa, LL.M. — REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stuttgart