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Fake-Mails im Namen der BaFin: Betrug erkennen – Geld zurück?

Fake-Mails im Namen der BaFin: Betrug erkennen – Geld zurück?

Eine E-Mail von der „BaFin“, ein offizieller Ton, ein Link oder ein Formular zum Unterschreiben: Die Finanzaufsicht warnt am 19.10.2026 vor gefälschten Mails in ihrem Namen. Besonders gefährlich sind sie für alle, die schon einmal bei einer Plattform Geld verloren haben.

Die BaFin hat am 19.10.2026 vor betrügerischen E-Mails gewarnt, die in ihrem Namen an Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen verschickt werden. Die Absender fordern die Empfänger unter anderem auf, auf die Mail zu antworten, einen Link zu öffnen oder etwas zu unterschreiben. Die BaFin stellt klar: Sie kontaktiert Privatpersonen nicht unaufgefordert per E-Mail und beauftragt auch keine Dritten damit.

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Sie sollen vor einer Auszahlung zahlen? Erst prüfen.

Wenige Fragen zeigen, ob die geforderte Zahlung ein bekanntes Muster ist. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.

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Die einfachste Prüfung: die Absenderadresse

Nach Angabe der BaFin verwendet sie nur E-Mail-Adressen mit der Endung @bafin.de. Jede andere Adresse stammt nicht von der Behörde. Die einzige Ausnahme ist ihr Newsletter, der über die Adresse BafinWebDE@newsletter.gsb.bund.de verschickt wird.

Schauen Sie dabei auf die vollständige Adresse, nicht nur auf den angezeigten Namen. Viele Mailprogramme zeigen zuerst „BaFin“ oder „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ an, obwohl die tatsächliche Adresse ganz anders lautet. Tippen Sie auf den Namen oder fahren Sie mit der Maus darüber, dann erscheint die echte Adresse.

Warum Betrugsopfer zur Zielgruppe gehören

Wer bereits Geld an eine unseriöse Plattform verloren hat, wartet auf Hilfe. Genau dort setzen gefälschte Behördenmails an. Typisch ist die Nachricht, Ihr Guthaben sei gefunden oder gesichert worden und werde gegen eine Gebühr, eine Steuer oder eine Bestätigung freigegeben. Oft liegt ein amtlich wirkendes Schreiben mit Aktenzeichen und Unterschrift bei. Das ist ein bekanntes Muster der Folgebetrügereien. Die BaFin zahlt kein Geld an Geschädigte aus und verlangt auch keine Gebühren dafür.

Mehr zu diesen Maschen und zu seriöser Hilfe lesen Sie im Beitrag zum Recovery Scam.

Sie haben geklickt, geantwortet oder unterschrieben?

Dann handeln Sie in dieser Reihenfolge:

  1. Antworten Sie nicht weiter und überweisen Sie nichts.
  2. Haben Sie Zugangsdaten eingegeben, ändern Sie die Passwörter sofort und informieren Sie Ihre Bank.
  3. Haben Sie eine Ausweiskopie oder Ihre Bankverbindung geschickt, rechnen Sie mit Missbrauch und lassen Sie Ihr Konto beobachten.
  4. Sichern Sie die Mail mit allen Kopfzeilen und Anhängen, ohne Links erneut zu öffnen.
  5. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft, wie es auch die BaFin empfiehlt.

Sie haben schon gezahlt?

Bitten Sie Ihre Bank noch heute schriftlich um Rückruf der Überweisung. Je früher, desto eher liegt das Geld noch auf dem Empfängerkonto. Haben Sie in Kryptowerten gezahlt, sichern Sie Wallet-Adresse und Transaktions-ID. Ein Krypto-Tracing zeigt, wohin die Coins gewandert sind und ob eine Börse sie noch sichern kann.

Echte Behördenpost erkennen

Eine Aufsichtsbehörde fordert Sie nicht per Mail auf, Gebühren zu überweisen, Software zu installieren oder Ihr Guthaben über einen Link zu bestätigen. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie die Behörde über eine Nummer an, die Sie selbst auf ihrer offiziellen Website nachgeschlagen haben – nie über eine Nummer aus der verdächtigen Mail. Die aktuellen Warnungen zu unseriösen Anbietern finden Sie gesammelt in unserer Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.

Sie haben eine angebliche BaFin-Mail erhalten und schon gezahlt oder Daten geschickt? Schicken Sie mir die Mail und Ihre Zahlungsbelege – ich prüfe, was jetzt noch zu retten ist.

kryptoschaden@rexus-recht.de

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Sie haben gezahlt? Schildern Sie mir Ihren Fall

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