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euramcoassets.ltd: BaFin entlarvt Fake-Auftritt – Coins weg?

euramcoassets.ltd: BaFin entlarvt Fake-Auftritt – Coins weg?

Seit dem 15.10.2026 warnt die BaFin vor euramcoassets.ltd und nennt Identitätsmissbrauch der EURAMCO Gruppe aus Aschheim. Wer nach dieser BaFin-Warnung Coins überwiesen hat, fragt: Wie komme ich an mein Geld?

Ein bekannter Name aus der Sachwert-Branche, eine Endung, die nach Gesellschaft klingt, dazu ein Angebot rund um Kryptowerte. Genau diese Mischung hat die BaFin heute öffentlich gemacht. Wer Coins oder Geld an euramcoassets.ltd geschickt hat, steht vor einer einfachen Frage mit schwieriger Antwort: Wo ist mein Geld jetzt?

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Was die BaFin am 15.10.2026 mitteilt

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website euramcoassets.ltd. Sie hat den Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Entgegen den Angaben der Betreiber besteht nach Mitteilung der BaFin kein Zusammenhang mit der in Aschheim ansässigen EURAMCO Gruppe. Die Behörde nennt das einen Identitätsmissbrauch.

Rechtsgrundlage der Information ist nach Angabe der BaFin § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Betreiber, Kontoverbindungen oder Wallet-Adressen nennt die Meldung nicht. Alles, was darüber hinausgeht, ist Ihre eigene Spur, und die liegt in Ihren Unterlagen.

Irrtum eins: Die echte EURAMCO kann mir mein Geld zurückgeben

Das ist der naheliegende Gedanke, und er führt ins Leere. Die BaFin stellt klar, dass die EURAMCO Gruppe mit der Website und den dort angebotenen Leistungen nichts zu tun hat. Ihr Name wurde benutzt. Ein kurzer Hinweis an die echte Gruppe schadet nicht, eine Forderung dorthin bringt aber nichts zurück.

Irrtum zwei: Bei Krypto ist die Spur sofort verloren

Das Gegenteil trifft zu. Jede Übertragung auf einer öffentlichen Blockchain bleibt sichtbar, mit Zeitpunkt, Betrag und Zieladresse. Wer seine Transaktions-IDs kennt, kann den Weg der Coins nachzeichnen lassen, oft bis zu einer Börse, die ihre Kunden identifiziert. Dort setzt die Sicherstellung an, das sogenannte Freezing. Wie das abläuft, erklärt unsere Seite zum Krypto-Tracing.

Entscheidend ist die Zeit. Liegen Coins noch auf einer Börse, lässt sich dort ein Sperrantrag stellen. Sind sie weitergezogen, wird es schwerer. Warten hilft niemandem außer den Tätern.

Irrtum drei: Ohne Betreibernamen hat eine Anzeige keinen Sinn

Die Anzeige ist der Schlüssel zu den Daten, die Ihnen fehlen. Ermittler können bei Börsen und Banken anfragen, wem eine Adresse oder ein Konto gehört. Legen Sie der Anzeige die BaFin-Meldung zu euramcoassets.ltd bei, dazu alle Transaktions-IDs, Wallet-Adressen, Kontoauszüge und Chatverläufe. Fragen Sie nach dem Aktenzeichen und reichen Sie neue Belege darunter nach.

Irrtum vier: Ein Rückholdienst ist der schnellste Weg

Nach einer Warnung melden sich oft angebliche Helfer, die gegen Vorkasse alles zurückholen wollen. Sie kennen Ihren Fall erstaunlich gut. Das ist kein Zeichen von Kompetenz, sondern häufig die zweite Runde derselben Masche. Zahlen Sie dort nichts und geben Sie keinen Fernzugriff auf Ihren Rechner. Woran Sie solche Angebote erkennen, erklärt unser Ratgeber Recovery Scam.

Irrtum fünf: Eine erste Auszahlung beweist, dass alles echt ist

Das Folgende stammt nicht aus der Meldung der BaFin, sondern aus der Erfahrung mit vergleichbaren Fällen. Kleine Auszahlungen zu Beginn sind ein bekanntes Mittel, um Vertrauen zu schaffen. Für die Täter sind sie ein kleiner Einsatz, der oft eine deutlich höhere zweite Einzahlung nach sich zieht. Eine gelungene Auszahlung sagt deshalb nichts darüber, ob der Rest Ihres angezeigten Guthabens existiert. Entscheidend bleibt, wohin Ihre Coins tatsächlich gegangen sind.

Was die Erlaubnispflicht hier bedeutet

Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, braucht dafür eine Zulassung. Die BaFin hat den Verdacht, dass den Betreibern von euramcoassets.ltd eine solche fehlt. Für Sie heißt das: Es gibt keine beaufsichtigte Gesellschaft, die für Ihr Guthaben einsteht. Ansprüche richten sich gegen die, die das Geld tatsächlich erhalten haben. Wie wir die Erlaubnislage einordnen, zeigt der Ratgeber Fehlende Erlaubnis bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.

Ihre nächsten Schritte

Zahlen Sie nichts weiter, auch keine Gebühr für eine angebliche Auszahlung. Sichern Sie jede Transaktions-ID, jede Wallet-Adresse und jeden Kontoauszug. Notieren Sie, über welche Börse Sie Coins gekauft und weitergeschickt haben. Rufen Sie bei Überweisungen Ihre Bank an und bitten Sie um einen Rückruf. Erstatten Sie Anzeige. Und schicken Sie mir die Unterlagen, damit ich prüfe, ob eine Sicherstellung noch erreichbar ist.

Frühere Fälle mit missbrauchten Firmennamen sammelt unsere Warnübersicht zu Scam-Brokern, die wir täglich ergänzen.

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kryptoschaden@rexus-recht.de

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