ellenberger[.]pro: FINMA-Warnung – was dahintersteckt

ellenberger[.]pro steht seit dem 1. April 2026 auf der offiziellen Warnliste der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Die Behörde hat ausdrücklich festgestellt, dass die Website keinerlei Verbindung zur real existierenden Ellenberger Vermögensberatung GmbH aus Risch besitzt und nicht im Schweizer Handelsregister eingetragen ist. Wer über diese Plattform Geld eingezahlt hat, sieht sich folglich einem erheblichen Verlustrisiko ausgesetzt.

Wer nach dieser Domain sucht, fragt häufig: Ist das die echte Schweizer Vermögensberatung? Handelt es sich dabei um Betrug? Was bedeutet die FINMA-Warnung konkret? Zunächst empfiehlt sich ein Blick auf die offiziellen Behördendokumente. Dieser Beitrag beantwortet die wesentlichen Fragen auf Grundlage der behördlichen Warnung und des einschlägigen deutschen sowie europäischen Kapitalmarktrechts — damit Sie Ihre Lage klar einschätzen können.

Wovor warnt die FINMA zu ellenberger[.]pro?

Die FINMA hat die Domain als Clone-Firm eingestuft. Das bedeutet: Unbekannte Täter haben die Identität der legitimen Ellenberger Vermögensberatung GmbH aus Risch systematisch missbraucht, um unter einer täuschend ähnlichen Domain eine betrügerische Investmentplattform zu betreiben. Deshalb wird jede Beratung oder Anlage über diese Website ohne seriöse Grundlage durchgeführt — tatsächlich besteht keinerlei rechtliche oder personelle Verbindung zur echten Gesellschaft.

Für in Deutschland ansässige Anlegerinnen und Anleger ist zudem § 32 KWG maßgeblich: Finanzdienstleistungen und Anlageberatung sind in Deutschland erlaubnispflichtig. Der Betrieb einer nicht lizenzierten Plattform stellt daher nach § 54 KWG eine Straftat dar. Ebenso gelten seit Ende 2024 die Vorschriften der MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation), die EU-weit einheitliche Zulassungsanforderungen für Kryptowerte-Dienstleister festlegt und unregulierten Anbietern jede Legitimation entzieht.

Welche Erlaubnislücke zeigt die FINMA-Warnung zu ellenberger[.]pro?

Die Warnung legt die vollständige aufsichtsrechtliche Leerstelle offen: Die Plattform verfügt weder über eine FINMA-Bewilligung noch über eine deutsche BaFin-Erlaubnis. Verträge, die unter Täuschung über eine angebliche Lizenz geschlossen wurden, sind folglich nach § 134 BGB i.V.m. § 32 KWG nichtig. Schließlich ermöglicht § 123 BGB die rückwirkende Anfechtung wegen arglistiger Täuschung — womit die vertragliche Grundlage für geleistete Zahlungen entfällt.

Konkret stehen Geschädigten Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG gegen alle zu, die ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen erbracht haben. Außerdem greift § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung), der bei organisiertem Anlagebetrug regelmäßig erfüllt ist. Somit besteht daneben ein Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB, da die Täter das eingezahlte Kapital ohne rechtlichen Grund erlangt haben.

Was stellt die FINMA fest – und was nicht?

Die FINMA stellt fest: ellenberger[.]pro ist nicht mit der Ellenberger Vermögensberatung GmbH identisch und besitzt keinerlei Verbindung zu dieser legitimen Gesellschaft. Die Behörde nimmt damit eine aufsichtsrechtliche Einordnung vor — jedoch keine strafrechtliche Verurteilung. Ob im konkreten Fall ein Betrug nach § 263 StGB oder Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB vorliegt, obliegt der gerichtlichen Würdigung. Dennoch hat der FINMA-Eintrag erheblichen Beweiswert, denn er bestätigt offiziell das Fehlen jeder Bewilligung.

Dieses Dokument ist daher in zivilrechtlichen Klagen und Strafverfahren direkt verwertbar. Soweit Gelder über Kryptowährungs-Wallets oder verschachtelte Strohmann-Konten transferiert wurden, kommt zudem § 261 StGB (Geldwäsche) für beteiligte Dritte in Betracht. Folglich ist eine frühzeitige Strafanzeige besonders wichtig, damit Einziehungsmaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich aus dem ellenberger[.]pro-Fall?

Unmittelbar nach dem Erkennen des Betrugs ist die vollständige Sicherung aller digitalen Beweise erforderlich. Dazu zählen Screenshots aller Plattform-Ansichten, Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Wallet-Adressen und Transaktions-IDs. Websites dieser Art können jederzeit offline gehen — deshalb sollten alle Daten sofort auf einem lokalen Gerät gesichert werden. Eine Übersicht einschlägiger Scam-Broker-Warnungen bietet kryptoschaden.de/scam-broker-warnungen-uebersicht/.

Mithilfe professioneller Blockchain-Forensik lassen sich Kryptowährungs-Transaktionen auf der Blockchain nachverfolgen und im günstigen Fall beschlagnahmefähige Wallets identifizieren. Welche Schritte in den ersten Stunden besonders wichtig sind, erläutert dieser Artikel auf anwalt.de. Darüber hinaus ist eine Strafanzeige gemäß § 152 StPO bei der zuständigen Staatsanwaltschaft unverzüglich einzureichen, damit Einziehungsmaßnahmen nach § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO eingeleitet werden können.

Was bedeutet die FINMA-Warnung für Personen mit Kontakt zu ellenberger[.]pro?

Personen, die bereits Geld eingezahlt haben oder aktuell mit Auszahlungsverzögerungen konfrontiert sind, sollten keine weiteren Zahlungen leisten. Clone-Firm-Betreiber verlangen häufig Gebühren oder Freischaltbeträge — das ist ein typischer Folgenbetrug, der den ursprünglichen Schaden erhöht. Außerdem empfiehlt sich eine sofortige Information der kontoführenden Bank. Gleichzeitig sollten laufende Überweisungen gestoppt und ein mögliches Chargeback-Verfahren geprüft werden.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob Ansprüche gegen die eigene Bank bestehen. Wenn Überweisungen auf erkennbar verdächtige Auslandskonten ohne Risikohinweis zugelassen wurden, können Schadensersatzansprüche aus § 675u BGB und § 280 BGB in Betracht kommen. Wie eine spezialisierte Kanzlei die Rückforderung bei unerlaubten Anbietern koordiniert, erklärt dieser Artikel auf anwalt.de. Somit stehen mehrere Rückführungswege gleichzeitig zur Verfügung.

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Eine Erstprüfung umfasst die Erlaubnislage, die Bankenpflichtverletzung sowie die forensische Nachverfolgung der Empfänger-Wallets. Im Ergebnis erhalten Sie eine geordnete Fall-Architektur statt allgemeiner Versprechen.

Senden Sie Ihre Unterlagen über das Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.

Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern