de-blockchain.com: BaFin ermittelt — Ihre Rechte und Handlungsoptionen
Der de-blockchain Betrug ist seit dem 20. April 2026 offiziell dokumentiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat an diesem Tag eine Verbraucherwarnung gegen die E-Mail-Adresse support@de-blockchain.com veröffentlicht. Damit warnt die oberste deutsche Finanzaufsichtsbehörde vor Angeboten, die über diese Adresse verbreitet werden. Die BaFin stuft sie als unerlaubte Geschäfte im Sinne des § 32 KWG ein. Wenn Sie eine E-Mail von support@de-blockchain.com erhalten haben, sollten Sie sofort handeln. Hinter diesem Kontakt verbergen sich nach BaFin-Erkenntnissen Betreiber ohne jede behördliche Genehmigung. Betroffene riskieren nicht nur den Verlust bereits eingezahlter Beträge. Sie riskieren auch weitere finanzielle Schäden durch gezielte Folgebetrugsversuche. Außerdem betrifft dieser Fall ein Betrugsmuster, das 2026 besonders häufig auftritt: die unaufgeforderte Direktkontaktaufnahme per E-Mail, kombiniert mit falschen Rückzahlungsversprechen.
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Kryptobetrug erkennen. Richtig reagieren. Geld einfrieren lassen.
Tagesaktuelle BaFin-Warnungen, Blockchain-Tracing-Einblicke und Praxisfälle aus der Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht — direkt von Rechtsanwältin Anna O. Orlowa, LL.M.
Die BaFin ist gemäß § 1 KWG die zuständige Aufsichtsbehörde für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland. Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung MiCAR sowie des deutschen Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG) beaufsichtigt sie auch Kryptowerte-Dienstleistungen. Ohne eine nach § 32 KWG erteilte Erlaubnis darf kein Unternehmen solche Dienste im Inland anbieten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Straftat nach § 54 KWG. Dabei drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Die BaFin-Warnung vom 20. April 2026 stützt sich auf § 37 Abs. 4 KWG. Diese Norm ermächtigt die Behörde ausdrücklich, öffentlich vor unerlaubt tätigen Anbietern zu warnen. Haben Sie bereits Geld überwiesen oder Kryptowerte transferiert? Dann zählt jede Stunde.
Was genau warnt die BaFin bei de-blockchain.com?
Die BaFin warnt am 20. April 2026 vor der E-Mail-Adresse support@de-blockchain.com, weil der Verdacht besteht, dass die unbekannten Betreiber ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland anbieten. Die Warnung ist im BaFin-Portal unter „Unerlaubte Geschäfte“ veröffentlicht.
Besonders bemerkenswert ist, dass die BaFin ausdrücklich eine E-Mail-Adresse — und nicht allein eine Website — als Ausgangspunkt des unerlaubten Angebots benennt. Das ist ein gezieltes Signal der Aufsichtsbehörde. Die Betreiber von de-blockchain.com kontaktieren Opfer direkt per E-Mail. Sie stützen sich dabei nicht auf eine öffentlich zugängliche Handelsplattform. Diese Taktik ist typisch für aggressive Krypto-Betrugsformen. Dabei werden gezielt Personen angesprochen, die bereits einen Verlust erlitten haben. Konkret versprechen die E-Mails von support@de-blockchain.com angebliche Rückzahlungen verlorener Kryptowerte. Das ist die klassische Masche des Recovery-Scam, auch Vorschussbetrug genannt.
Die Domain „de-blockchain.com“ ist kein Zufall. Das vorangestellte „de“ suggeriert bewusst eine Verbindung zu Deutschland oder deutschen Institutionen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine irreführende Namenswahl. Sie soll Vertrauen bei deutschen Verbrauchern wecken. Die BaFin hat bestätigt, dass die Betreiber nicht in ihrem Unternehmensregister verzeichnet sind. Folglich fehlt jede staatliche Aufsicht, jeder Einlagenschutz und jede rechtliche Grundlage.
Welche Betrugsmasche steckt hinter support@de-blockchain.com?
Hinter support@de-blockchain.com verbirgt sich ein mehrstufiger E-Mail-Betrug: Betroffene werden unaufgefordert kontaktiert, mit falschen Rückzahlungsversprechen gelockt und anschließend um Vorauszahlungen gebeten. Wer zahlt, verliert dieses Geld endgültig — eine tatsächliche Rückzahlung findet bei dieser Betrugsform nie statt.
Das Muster hinter dem de-blockchain Betrug ist in der Kriminalstatistik gut dokumentiert. In einer ersten Phase nehmen die Täter Kontakt zu Personen auf, die bereits Verluste durch frühere Krypto-Investments erlitten haben. Sie behaupten, diese Verluste könnten wiederhergestellt werden. Angeblich seien technische oder rechtliche Prozesse möglich, um Kryptowerte zu „lokalisieren“ und zurückzuzahlen. Solche Versprechen sind technisch falsch. Blockchain-Transaktionen sind nach ihrer Ausführung grundsätzlich irreversibel. Kein seriöser Anbieter kann abgeschlossene Transaktionen rückgängig machen.
In einer zweiten Phase — der sogenannten Kostenphase — werden Vorauszahlungen verlangt. Diese werden als Bearbeitungsgebühren, technische Aufwände oder Sicherheitsleistungen bezeichnet. Häufig steigen die Forderungen sukzessive an. Sobald das Opfer aufhört zu zahlen, bricht der Kontakt abrupt ab. Die versprochene Rückzahlung trifft nie ein. Darüber hinaus können die im Verlauf erlangten persönlichen Daten für weitere Betrugsversuche genutzt werden.
Ähnliche Warnungen hat die BaFin auch gegen andere Anbieter ausgesprochen, etwa gegen die Imperyx Group. Der de-blockchain.com-Fall reiht sich in eine wachsende Serie organisierter Krypto-Betrugsoperationen ein, die gezielt den deutschen Sprachraum anvisieren.
Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen den Betreibern?
Die Betreiber von support@de-blockchain.com riskieren Strafverfolgung wegen Betrugs nach § 263 StGB, Computerbetrugs nach § 263a StGB, unerlaubten Betreibens von Finanzgeschäften nach § 54 KWG sowie Geldwäsche nach § 261 StGB, sofern erbeutete Gelder verschleiert werden.
Der zentrale strafrechtliche Vorwurf ist Betrug nach § 263 StGB. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn Betreiber durch falsche Tatsachenbehauptungen einen Irrtum erregen, der zu einer Vermögensverfügung führt. Die Vorauszahlung durch das Opfer ist genau diese Vermögensverfügung. Gleichzeitig greift § 263a StGB, wenn Datenverarbeitungsvorgänge manipuliert werden. Das ist der Fall, wenn falsche Guthaben oder Transaktionsverläufe simuliert werden, um Vertrauen zu erwecken.
Das unerlaubte Betreiben von Kryptowerte-Dienstleistungen ohne BaFin-Erlaubnis ist nach § 54 KWG ausdrücklich strafbar. Dabei drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Außerdem ermöglichen § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO die Sicherstellung kriminell erlangter Vermögenswerte. Das gilt auch dann, wenn diese bereits in Kryptowährungen umgewandelt wurden. Diese Normenverbindung ist für Betroffene bedeutsam. Staatliche Behörden können unter bestimmten Voraussetzungen Vermögenswerte einfrieren, bevor ein Urteil ergeht.
Darüber hinaus ist bei Strafanzeige nach § 152 StPO die Strafverfolgungsbehörde bei hinreichenden Anhaltspunkten verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Nach § 170 StPO entscheidet die Staatsanwaltschaft schließlich über Anklageerhebung oder Einstellung. Europaweit koordiniert Europol die Verfolgung grenzüberschreitender Krypto-Betrugsfälle. Das verbessert die Chancen auf internationale Rechtshilfe deutlich.
Welche zivilrechtlichen Ansprüche haben Geschädigte?
Geschädigte des de-blockchain.com-Betrugs können Rückforderungsansprüche aus § 812 BGB, Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG sowie Anfechtungsrechte aus § 123 BGB geltend machen. Zudem sind Verträge mit einem unlizenzierten Anbieter nach § 134 BGB von Anfang an nichtig.
Der Ausgangspunkt jeder zivilrechtlichen Prüfung ist § 134 BGB. Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig. § 32 KWG ist ein solches gesetzliches Verbot. Folglich sind sämtliche Vereinbarungen mit den Betreibern von support@de-blockchain.com unwirksam. Das schafft die Grundlage für Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB. Denn für die gezahlten Beträge fehlt ein gültiger Rechtsgrund.
Parallel dazu eröffnet § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG einen Schadensersatzanspruch. § 32 KWG ist ein Schutzgesetz, das Anleger vor unregulierten Finanzdienstleistern bewahren soll. Wer ohne Erlaubnis tätig wird, haftet dem Geschädigten auf Schadensersatz. Wurde die Einzahlung durch arglistige Täuschung erwirkt, greift zudem das Anfechtungsrecht aus § 123 BGB. Bei besonders verwerflichem Verhalten ist auch § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung) zu prüfen.
Wurde der Transfer über eine regulierte Bank abgewickelt, sind nach Maßgabe der §§ 675u, 675v BGB auch Haftungsansprüche gegenüber dem Kreditinstitut zu prüfen. Ob eine solche Bankhaftung besteht, hängt vom Einzelfall ab. Bei Verzug der Bank können zudem Ansprüche aus §§ 280, 286 BGB entstehen. Mögliche Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB ist in besonders gravierenden Fällen ebenfalls zu erwägen.
Was ist nach einer BaFin-Warnung sofort zu unternehmen?
Nach Erhalt einer E-Mail von support@de-blockchain.com oder nach bereits erfolgten Zahlungen sollten Sie unverzüglich alle Kommunikation sichern, keine weiteren Zahlungen leisten, Strafanzeige erstatten und anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um zivilrechtliche Rückforderungsansprüche zu prüfen.
Der erste Schritt ist die vollständige Sicherung aller Beweise. Dazu gehören sämtliche E-Mails von support@de-blockchain.com mit vollständigen Kopfzeilen (Header-Daten), alle Zahlungsnachweise sowie Screenshots sämtlicher Chatverläufe. Diese Dokumentation ist die Grundlage für jede weitere rechtliche Maßnahme — sowohl für eine Strafanzeige als auch für zivilrechtliche Ansprüche.
Darüber hinaus sollten Sie sofort alle weiteren Zahlungen einstellen. Jede weitere Überweisung an die Betreiber erhöht Ihren Schaden. Gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Rückzahlung dadurch nicht. Wer einmal zahlt, wird in der Regel mit weiteren Forderungen konfrontiert. Leisten Sie keiner weiteren Bitte nach, bevor Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Anschließend ist Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft geboten. Ermittlungsbehörden können bei hinreichenden Anhaltspunkten Maßnahmen nach § 111b StPO zur Sicherstellung von Vermögenswerten einleiten. Das Krypto-Tracing durch spezialisierte Forensiker kann dabei helfen, Transaktionswege auf der Blockchain nachzuverfolgen. Je früher diese Schritte eingeleitet werden, desto größer sind die Chancen auf Schadensbegrenzung.
Sie haben durch eine betrügerische Plattform Geld verloren? Schildern Sie uns Ihren Fall — unsere Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Ihre Handlungsoptionen. Schreiben Sie an kryptoschaden@rexus-recht.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf kryptoschaden.de.
Wie lässt sich der de-blockchain Betrug rechtlich einordnen?
Der de-blockchain Betrug lässt sich rechtlich als mehrstufige Betrugsoperation einordnen, die Straftatbestände des StGB und aufsichtsrechtliche Verstöße gegen KWG und MiCAR erfüllt. Besonders schwerwiegend ist, dass das Angebot gezielt an bereits geschädigte Anleger gerichtet ist.
Die EU-Verordnung MiCAR gilt seit dem 30. Dezember 2024 in Deutschland vollständig. Sie verpflichtet jeden Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu einer ausdrücklichen Zulassung als Crypto-Asset Service Provider (CASP). Ohne diese Zulassung ist die Tätigkeit im gesamten EU-Binnenmarkt unzulässig. Die Betreiber von de-blockchain.com besitzen nach BaFin-Erkenntnissen weder eine KWG-Erlaubnis nach § 32 KWG noch eine MiCAR-Zulassung. Sie handeln damit auf mindestens zwei Rechtsebenen ohne Genehmigung.
Soweit die Betreiber mit falschen Darstellungen über angebliche Rückzahlungsleistungen täuschen, kann auch § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) greifen. Daneben gilt: Wer Gelder aus Betrug entgegennimmt und diese verschleiert, macht sich nach § 261 StGB der Geldwäsche strafbar. Das betrifft nicht nur die Täter selbst. Es können auch Zwischenpersonen erfasst sein, die wissentlich bei der Weiterleitung der Gelder helfen.
Aus europäischer Perspektive zeigt dieser Fall, wie organisierte Betrugsgruppen die Grenzen nationaler Strafverfolgung ausnutzen. Sie operieren häufig aus Drittstaaten und kommunizieren ausschließlich per E-Mail. Dennoch ist Strafverfolgung möglich — gerade wenn die Blockchain-Transaktionsspur zu identifizierbaren Empfängeradressen führt.
Wie schützt Sie die BaFin-Warnliste vor weiterem Schaden?
Die BaFin-Warnliste ist das wichtigste öffentlich zugängliche Instrument zur Identifikation unerlaubt tätiger Anbieter. Sie sollten vor jeder Einzahlung prüfen, ob der Anbieter im BaFin-Unternehmensregister zugelassen ist — eine Prüfung, die wenige Minuten dauert und erheblichen Schaden verhindern kann.
Gemäß § 37 Abs. 4 KWG ist die BaFin ausdrücklich ermächtigt, öffentlich auf Anbieter hinzuweisen, bei denen der Verdacht unerlaubter Tätigkeit besteht. Diese Warnungen erscheinen im Bereich „Unerlaubte Geschäfte“ auf der BaFin-Website. Seit dem 20. April 2026 ist dort auch support@de-blockchain.com gelistet. Die Aufnahme in diese Liste bedeutet keine rechtskräftige Verurteilung. Wohl aber ist sie ein ernstzunehmender behördlicher Hinweis auf erhebliche Risiken.
Darüber hinaus empfiehlt die BaFin gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern (LKA), vor jeder Online-Investition gründliche Recherchen durchzuführen. Sie sollten unaufgeforderten E-Mail-Kontakten mit Rückzahlungsversprechen grundsätzlich misstrauen. Prüfen Sie jeden Anbieter im BaFin-Unternehmensregister, bevor Sie reagieren. Übermitteln Sie keine persönlichen Daten an unbekannte Absender.
Wenn Sie bereits Kontakt mit support@de-blockchain.com hatten, ohne Geld zu überweisen, ist dennoch Vorsicht geboten. Die Betreiber könnten Ihre Daten für weitere Betrugsversuche nutzen. Es empfiehlt sich, den Kontakt der Polizei zu melden und das eigene Kreditinstitut vorsorglich zu informieren.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die BaFin ihre Warnliste regelmäßig aktualisiert. Neue Warnungen erscheinen mitunter täglich, weil Betrüger häufig auf neue Domains oder E-Mail-Adressen wechseln, sobald eine Warnung veröffentlicht wird. Daher empfiehlt es sich, nicht nur einmalig zu prüfen, sondern bei jedem neuen Kontakt zu einem Finanzanbieter erneut nachzuschlagen. Darüber hinaus sollten Sie bei ungewöhnlichen Aufforderungen grundsätzlich skeptisch sein. Echte Finanzdienstleister fordern keine Vorauszahlungen per E-Mail, um Gelder freizuschalten oder zurückzuüberweisen. Dieses Merkmal allein ist bereits ein sicheres Indiz für einen Betrugsversuch. Wenden Sie sich im Zweifel direkt an die BaFin-Verbraucherhotline oder an eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. So erhalten Sie eine schnelle Einschätzung, bevor weiterer Schaden entsteht.
Was bedeutet § 32 KWG für Ihr Rückforderungsrecht?
§ 32 KWG ist nicht nur ein Straftatbestand, sondern auch ein zivilrechtliches Schutzgesetz. Wer ohne die erforderliche Erlaubnis tätig wird, haftet dem Geschädigten unmittelbar auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB — unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung der Täter.
Die Bedeutung des § 32 KWG für Betroffene lässt sich klar benennen: Jede Geschäftsbeziehung mit einem nicht lizenzierten Anbieter ist nach § 134 BGB von vornherein nichtig. Für die von Ihnen überwiesenen Beträge gibt es somit keinen gültigen Rechtsgrund. Daraus folgt ein Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB. Dieser Anspruch besteht unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Täters. Praktisch schwierig ist allerdings die Vollstreckung gegen anonym operierende Täter im Ausland.
Dennoch sollten Sie diesen Anspruch anwaltlich verfolgen. Erstens können die Betreiber in Deutschland Vermögen besitzen. Zweitens ermöglicht frühe anwaltliche Begleitung die Zusammenarbeit mit Forensikern im Bereich Krypto-Tracing. Dabei werden Transaktionsspuren gesichert und Adressen für Freeze-Anfragen bei Krypto-Börsen identifiziert. Drittens können koordinierte Verfahren mit weiteren Geschädigten die Durchsetzungschancen erheblich verbessern. Eine spezialisierte Kanzlei prüft zudem mögliche Ansprüche aus § 826 BGB gegen sonstige beteiligte Personen.
Zusammenfassend gilt: Die BaFin-Warnung vom 20. April 2026 ist ein klares Signal, dass de-blockchain.com und die dahinterstehenden Betreiber ohne jede Legitimation tätig sind. Betroffene sollten sich nicht auf eine spontane Selbsthilfe verlassen. Professionelle Unterstützung erhöht die Erfolgschancen erheblich. Je früher Sie sich anwaltlich beraten lassen, desto besser sind Ihre Möglichkeiten, noch vorhandene Vermögenswerte zu sichern und rechtliche Ansprüche durchzusetzen.
Wie sollten Sie Beweise sichern und eine Strafanzeige vorbereiten?
Zur Beweissicherung nach einem de-blockchain.com-Kontakt sollten Sie alle E-Mails mit vollständigen Header-Daten, alle Zahlungsbelege, alle Krypto-Transaktions-Hashes und Screenshots sämtlicher Kommunikation strukturiert zusammenstellen, bevor Sie Strafanzeige erstatten.
Die Qualität der Beweissicherung entscheidet maßgeblich über den Ermittlungserfolg. Besonders wichtig sind vollständige E-Mail-Header-Daten. Sie enthalten Herkunfts-IP-Adressen und Routing-Pfade, die für die Täteridentifizierung relevant sind. Exportieren Sie E-Mails daher stets im Rohformat (EML oder MSG), nicht nur als Screenshot. Auch Krypto-Transaktions-Hashes sind entscheidend. Sie ermöglichen die Rückverfolgung auf der Blockchain zu konkreten Zieladressen.
Spezialisierte Forensiker können diese Spuren auf Verbindungen zu bekannten Krypto-Börsen untersuchen. Wenn die Gelder noch nicht vollständig weiterbewegt wurden, bestehen gegebenenfalls Chancen, durch Freeze-Anfragen Mittel zu sichern. Dieser Prozess des Krypto-Tracings ist ein zentrales Instrument der modernen Krypto-Schadensabwehr.
Die Strafanzeige kann bei jeder deutschen Polizeidienststelle oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden. Eine anwaltlich vorbereitete Strafanzeige mit strukturierter Sachverhaltsdarstellung erhöht die Chance, dass Ermittlungsbehörden nach § 152 StPO tätig werden. Gegebenenfalls leiten Sie dann Maßnahmen zur Vermögenssicherung nach § 111b StPO ein.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist die BaFin-Warnung gegen de-blockchain.com rechtlich bindend?
Die BaFin-Warnung vom 20. April 2026 gegen support@de-blockchain.com ist keine rechtskräftige Verurteilung, sondern eine behördliche Verbraucherinformation auf Grundlage von § 37 Abs. 4 KWG. Sie dokumentiert den begründeten Verdacht, dass die Betreiber ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis tätig sind. Für Betroffene ist diese Warnung ein wichtiges Indiz bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche — insbesondere im Rahmen von § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG. Strafrechtlich leitet die Staatsanwaltschaft nach Anzeigenerstattung eigene Ermittlungen ein und ist nicht an die BaFin-Warnung gebunden. Gleichwohl stärkt eine offizielle BaFin-Warnung die Glaubwürdigkeit des Vortrags der Geschädigten erheblich.
Kann ich mein Geld zurückbekommen, wenn ich an support@de-blockchain.com gezahlt habe?
Eine Rückzahlung durch die Betreiber selbst ist bei dieser Art von Betrug praktisch ausgeschlossen. Allerdings bestehen zivilrechtliche Ansprüche aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG. Die Durchsetzbarkeit hängt davon ab, ob und wo die Täter greifbar sind. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob das eigene Kreditinstitut nach §§ 675u, 675v BGB haftet. Wurden Kryptowährungen transferiert, kann Krypto-Tracing dabei helfen, Transaktionsspuren zu Börsen zu verfolgen und dort Freeze-Anfragen zu stellen. Je früher Sie handeln, desto besser sind die Chancen.
Warum warnt die BaFin speziell vor einer E-Mail-Adresse und nicht nur vor einer Website?
Die BaFin warnt gezielt vor der E-Mail-Adresse support@de-blockchain.com, weil die Betreiber ihr Angebot offenbar primär über unaufgeforderte E-Mail-Kontaktaufnahme verbreiten, anstatt über eine öffentlich zugängliche Handelsplattform. Das ist ein gezieltes Warnsignal der Aufsichtsbehörde: Diese Betrüger warten nicht auf Besucher, sondern sprechen potenzielle Opfer aktiv an. Diese Taktik ist typisch für Recovery-Scam-Netzwerke. Sie kontaktieren gezielt Personen, die bereits Kryptoverluste erlitten haben und nach Rückgewinnungsmöglichkeiten suchen. Das Präfix „de“ soll dabei Vertrauen bei deutschen Verbrauchern erwecken.
Was ist ein Recovery-Scam, und wie erkenne ich ihn?
Ein Recovery-Scam ist ein Folgebetrug, bei dem Täter Personen kontaktieren, die bereits durch Krypto-Betrug geschädigt wurden, und ihnen die Rückgewinnung verlorener Gelder versprechen. Erkennungsmerkmale sind unaufgeforderte Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon, Bezugnahme auf frühere Verluste, Versprechen technisch unmöglicher Leistungen (Blockchain-Transaktionen sind irreversibel), Forderungen nach Vorauszahlungen sowie fehlende oder nicht verifizierbare Unternehmensangaben. Die BaFin-Warnung gegen support@de-blockchain.com weist auf genau dieses Muster hin. Wer eine solche E-Mail erhält, sollte keinesfalls antworten oder zahlen, sondern die E-Mail für eine Strafanzeige aufbewahren und sich anwaltlich beraten lassen.
Welche Behörden sind für die Strafverfolgung bei de-blockchain Betrug zuständig?
Primär zuständig für Strafverfolgung ist die örtlich zuständige Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft am Wohnsitz des Geschädigten. Für aufsichtsrechtliche Maßnahmen und die öffentliche Warnung ist die BaFin gemäß KWG zuständig. Das Bundeskriminalamt (BKA) koordiniert mit den Landeskriminalämtern (LKA) nationale Ermittlungen und kooperiert mit Europol bei grenzüberschreitenden Fällen. Zusätzlich empfiehlt sich die Meldung über das Hinweisgebersystem der BaFin sowie bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) oder der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität. Je früher Sie Strafanzeige erstatten, desto mehr Zeit haben Ermittlungsbehörden für Vermögenssicherungsmaßnahmen nach § 111b StPO.
„Wenn Sie Opfer von Krypto-Betrug geworden sind, zählt jede Stunde. Sichern Sie Ihre Beweise und lassen Sie Ihren Fall von einer spezialisierten Kanzlei analysieren. Kontaktieren Sie uns unter kryptoschaden@rexus-recht.de — Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden.“
— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern