Councl Betrug – BaFin warnt — Ihre Rechte und Handlungsoptionen


Eine gefälschte Identität, echte Verluste: Was hinter councl.com steckt

Sie haben auf councl.com investiert – und plötzlich ist das Geld weg. Die Plattform reagiert nicht mehr, Auszahlungen werden blockiert, und der freundliche „Berater“, mit dem Sie noch letzte Woche gesprochen haben, ist nicht mehr erreichbar. Was Sie in diesem Moment erleben, ist kein technisches Problem und kein Zufall. Es ist das Ende eines sorgfältig inszenierten Betrugs. Der Councl Betrug ist offiziell dokumentiert: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 13. April 2026 offiziell vor der Plattform Councl (councl.com) gewarnt – und die Hintergründe sind noch beunruhigender als der Verlust selbst.

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Denn die Betreiber von councl.com haben sich nicht einfach als seriöse Finanzdienstleister ausgegeben. Sie haben gezielt die Identität eines real existierenden deutschen Unternehmens gestohlen: der Hobak UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Unterföhring. Wenn Sie auf councl.com auf vertrauenerweckende Verweise zu einem deutschen Unternehmen gestoßen sind, dann war das kein Versehen – das war Absicht. Und die BaFin stellt unmissverständlich klar: Eine Verbindung zwischen Councl und der Hobak UG existiert nicht.


Die BaFin-Warnung vom 13. April 2026 im Detail

Die BaFin hat Councl auf Grundlage von § 37 Abs. 4 KWG öffentlich verwarnt. Diese Norm ermächtigt die Aufsichtsbehörde, die Öffentlichkeit zu informieren, sobald der Verdacht besteht, dass ein Anbieter ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt. Genau das ist hier der Fall: Die unbekannten Betreiber von councl.com bieten nach aktuellem Erkenntnisstand Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, ohne jemals eine Genehmigung der deutschen Aufsicht beantragt oder erhalten zu haben.

Das bedeutet für Sie als Anleger: Sämtliche Verträge, die Sie über diese Plattform abgeschlossen haben, sind rechtlich höchst problematisch. Ein Unternehmen, das ohne Lizenz nach § 32 KWG tätig wird, verstößt zusätzlich gegen § 54 KWG, was den Straftatbestand des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften erfüllt. Anleger, die auf solche Plattformen hereinfallen, sind keinerlei gesetzlichem Anlegerschutz ausgesetzt, wie er für regulierte Institute gilt – es gibt keine Einlagensicherung, keine Anlegerentschädigung, keine behördliche Aufsicht über die Verwendung Ihrer Gelder.

Die Tatsache, dass die Betreiber unbekannt sind, ist kein Zufall. Sie ist Teil der Methode. Wer sich nicht identifizierbar macht, entzieht sich von vornherein der Strafverfolgung und der zivilrechtlichen Haftung. Das macht Fälle wie diesen besonders schwierig – aber nicht aussichtslos.


Die Hobak UG als gestohlene Identität – eine perfide Täuschung

Das vielleicht erschreckendste Element des Councl-Betrugs ist die gezielte Identitätsverschleierung über eine reale deutsche Gesellschaft. Die Hobak UG (haftungsbeschränkt) ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 234495 eingetragen und hat ihren Sitz in der Feringastraße 6 in Unterföhring. Ihr tatsächlicher Unternehmensgegenstand hat keinerlei Berührungspunkte mit Finanzdienstleistungen – und dennoch haben die Betreiber von councl.com diesen Namen instrumentalisiert.

Dieses Vorgehen trägt in der Fachsprache den Namen „Clone Firm“ oder Identitätsmissbrauch. Dabei imitieren Betrüger einen seriösen, real existierenden Rechtsträger, um bei potenziellen Opfern Vertrauen zu erzeugen. Sie denken, Sie haben es mit einer deutschen GmbH oder UG zu tun, die im Handelsregister steht, die eine Adresse in Deutschland hat, die greifbar wirkt. Dieses Vertrauen ist der eigentliche Angriffspunkt. Sobald Sie investieren, ist das Geld in den Händen von Personen, die mit der Hobak UG nicht das Geringste zu tun haben.

Für die echte Hobak UG ist diese Situation höchst belastend. Ihr Name wird ohne Wissen und Zustimmung für kriminelle Zwecke missbraucht. Für Sie als Betroffene bedeutet es: Die scheinbare Seriosität, die Sie von Councl überzeugt hat, war von Anfang an ein Konstrukt aus Lüge und gestohlener Identität. Das erfüllt den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB und möglicherweise auch der Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB.


Rechtliche Handlungsoptionen für Betroffene

Auch wenn die Betreiber anonym agieren und der Schaden im ersten Moment unabwendbar wirkt, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Wege offen. Eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei kann diese Optionen systematisch für Sie prüfen und den erfolgversprechendsten Ansatz identifizieren.

Auf zivilrechtlicher Ebene kommen insbesondere Ansprüche nach § 826 BGB (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung) und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 54 KWG in Betracht. Wer ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt, haftet denjenigen gegenüber, die dadurch einen Schaden erlitten haben. Darüber hinaus sind Rückforderungsansprüche aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) zu prüfen, ebenso wie Anfechtungsrechte nach § 123 BGB (arglistige Täuschung) und § 134 BGB (Nichtigkeit wegen gesetzlichen Verbots).

Besonders relevant ist für viele Betroffene die Frage der Bankhaftung. Wenn Ihre kontoführende Bank Zahlungen an eine nachweislich betrügerische Plattform nicht verhindert hat, obwohl entsprechende Warnsignale vorlagen, kann eine Haftung nach § 675u BGB in Betracht kommen. Die rechtliche Durchsetzung von Bankhaftungsansprüchen bei Kryptobetrug ist ein eigenständiges Rechtsgebiet, das spezialisierter Kenntnisse bedarf.

Auf strafrechtlicher Ebene ist die Erstattung einer Strafanzeige nach § 152 StPO der erste und wichtigste Schritt. Ermittlungsbehörden können auf Grundlage von §§ 111b, 111e StPO Vermögenssicherungsmaßnahmen einleiten und so verhindern, dass weitere Gelder ins Ausland abfließen. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens können zudem Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung nach §§ 73, 73a StGB ergriffen werden.

Ergänzend empfiehlt sich der Einsatz von Krypto-Tracing und Blockchain-Forensik, sofern Zahlungen über Kryptowährungen erfolgt sind. Moderne Analysemethoden ermöglichen es, Transaktionsspuren auf der Blockchain nachzuverfolgen und die betrügerischen Empfänger zu identifizieren – eine wichtige Grundlage sowohl für zivilrechtliche als auch für strafrechtliche Schritte.


Sie haben durch eine betrügerische Plattform Geld verloren? Schildern Sie uns Ihren Fall — unsere Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Ihre Handlungsoptionen. Schreiben Sie an kryptoschaden@rexus-recht.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf kryptoschaden.de.


Warnsignale: So erkennen Sie betrügerische Plattformen wie Councl

Damit Sie sich und andere künftig besser schützen können, lohnt es sich, die typischen Muster solcher Betrugsplattformen zu verstehen. Der Councl Betrug ist kein Einzelfall. Die Methodik der Clone Firm – die Übernahme einer echten deutschen Unternehmensidentität, verbunden mit dem Versprechen hoher Renditen und professionell gestalteten Webseiten – gehört zu den gefährlichsten Betrugsformen im Bereich Finanzdienstleistungen. Besonders heimtückisch daran: Sie als Opfer haben vernünftig und vorsichtig gehandelt. Sie haben nach deutschen Unternehmen gesucht, die Handelsregisternummer überprüft, die Adresse gegoogelt. Und trotzdem wurden Sie getäuscht – weil die Betrüger genau das einkalkuliert haben.

Ein verlässliches Prüfinstrument bietet die BaFin selbst: Im öffentlich zugänglichen Unternehmensregister der BaFin lässt sich nachschlagen, ob ein Anbieter tatsächlich über eine Erlaubnis nach § 32 KWG oder nach den Vorschriften der MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) verfügt. Wer dort nicht auftaucht, ist nicht reguliert – unabhängig davon, welche Zertifikate oder Lizenznummern auf der Website präsentiert werden. Auch der Hinweis auf eine deutsche Unternehmensadresse oder einen deutschen Handelsregistereintrag ist kein Beweis für Seriosität, wie der Fall Councl deutlich zeigt.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Plattform, mit der Sie bereits in Kontakt stehen, seriös ist, sollten Sie sofort den Rat einer spezialisierten Kanzlei einholen. Das gilt insbesondere dann, wenn Auszahlungen verweigert oder an weitere Einzahlungen geknüpft werden – ein klassisches Merkmal des sogenannten Advance-Fee-Fraud. Auch KI-gestützte Betrugsformen, bei denen gefälschte Videoberater oder Deepfakes eingesetzt werden, sind auf dem Vormarsch. Wie diese Methoden funktionieren und wie Sie sich davor schützen, erläutert unser Beitrag zu KI-Kryptobetrug, Deepfakes und Phishing 2026.


Was Sie jetzt sofort tun sollten

Wenn Sie Geld an councl.com überwiesen oder in eine dort angebotene Anlage investiert haben, ist schnelles Handeln geboten. Jede Stunde, die vergeht, kann bedeuten, dass Gelder weiter ins Ausland verschoben werden und für eine spätere Rückforderung unerreichbar werden. Zunächst ist es unbedingt erforderlich, sämtliche Belege zu sichern: Machen Sie Screenshots der gesamten Plattform, speichern Sie alle E-Mails, Chat-Verläufe und Telefonnummern, und drucken oder exportieren Sie alle Transaktionsübersichten. Diese Beweise bilden die Grundlage jeder rechtlichen Strategie.

Erstatten Sie anschließend Strafanzeige bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle. Erwähnen Sie dabei die BaFin-Warnung vom 13. April 2026 und die Nutzung der Identität der Hobak UG – beides erleichtert den Ermittlern die Einordnung des Falles erheblich. Informieren Sie parallel dazu Ihre Bank über die Transaktion und fragen Sie, ob ein Rückruf der Zahlung noch möglich ist. Bei Kreditkartenzahlungen existiert unter Umständen ein Chargeback-Verfahren. Bei Banküberweisungen ist die Erfolgswahrscheinlichkeit geringer, aber die Meldung gegenüber der Bank ist dennoch wichtig, um eigene Ansprüche zu wahren.

Der entscheidende dritte Schritt ist die anwaltliche Beratung. Nur eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei kann beurteilen, welcher der verfügbaren rechtlichen Wege in Ihrem konkreten Fall die größten Erfolgsaussichten hat. Die gesetzlichen Fristen – sowohl für zivilrechtliche Klagen als auch für bestimmte strafprozessuale Maßnahmen – beginnen zu laufen. Es empfiehlt sich daher, nicht abzuwarten, sondern jetzt zu handeln.


Häufige Fragen zu Councl und dem BaFin-Betrugsfall (FAQ)

Was ist Councl und warum warnt die BaFin davor?

Councl (councl.com) ist eine nicht autorisierte Finanzplattform, deren unbekannte Betreiber laut BaFin-Warnung vom 13. April 2026 Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis anbieten. Die BaFin hat die Warnung auf Grundlage von § 37 Abs. 4 KWG veröffentlicht und rät Verbrauchern dringend, jeglichen Kontakt zu meiden.

Was bedeutet es, dass Councl die Identität der Hobak UG missbraucht?

Die Betreiber von councl.com behaupten fälschlicherweise, mit der legitimen deutschen Gesellschaft Hobak UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Unterföhring verbunden zu sein. Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass keinerlei Verbindung zwischen Councl und der Hobak UG besteht. Dieses als „Clone Firm“ bezeichnete Vorgehen dient dazu, Anleger durch den Anschein seriöser Geschäftstätigkeit zu täuschen.

Welche rechtlichen Schritte stehen Opfern von Councl zur Verfügung?

Betroffene können zivilrechtliche Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 54 KWG sowie nach § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung) und § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) geltend machen. Strafrechtlich ist insbesondere § 263 StGB (Betrug) einschlägig. Zudem besteht unter Umständen eine Haftung der kontoführenden Bank nach § 675u BGB. Eine spezialisierte Kanzlei kann die konkreten Handlungsoptionen im Einzelfall prüfen.

Was sollten Betroffene sofort tun, wenn sie Geld an Councl verloren haben?

Sichern Sie unverzüglich alle Belege: Screenshots der Plattform, Kommunikationsverläufe (E-Mails, Chats), Kontoauszüge und Transaktionsnachweise. Erstatten Sie Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle und informieren Sie Ihre Bank über die betrügerischen Zahlungen. Wenden Sie sich anschließend an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei, um Ihre Rückforderungsoptionen prüfen zu lassen.

Kann man Geld zurückbekommen, das man an eine betrügerische Plattform wie Councl gezahlt hat?

Eine vollständige Rückforderung ist in keinem Fall garantiert, jedoch bestehen je nach Zahlungsweg verschiedene rechtliche Ansatzpunkte: Rückbuchungsansprüche gegenüber der Bank (§ 675u BGB), zivilrechtliche Schadensersatzansprüche (§ 826, § 823 Abs. 2 BGB) sowie strafrechtliche Vermögensabschöpfung gemäß §§ 73, 73a StGB. Krypto-Tracing und Blockchain-Forensik können helfen, die Vermögenswerte nachzuverfolgen. Je schneller Sie handeln, desto größer sind die Erfolgsaussichten.


„Wenn Sie Opfer von Krypto-Betrug geworden sind, zählt jede Stunde. Sichern Sie Ihre Beweise und lassen Sie Ihren Fall von einer spezialisierten Kanzlei analysieren. Kontaktieren Sie uns unter kryptoschaden@rexus-recht.de — Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden.“
— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern


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