Die Schweizer Aufsichtsbehörde FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) hat am 26. Juni 2026 eine Warnung zu corexsolutions[.]com veröffentlicht. Die Aufsicht ordnet den Auftritt als unlizenziert ein und nimmt ihn auf ihre öffentliche Warnliste. Für Anleger aus dem DACH-Raum ist dieser Befund besonders relevant, weil Schweizer Auftritte gegenüber deutschen und österreichischen Anlegern häufig als „seriös wegen Schweiz“ beworben werden. Dieser Beitrag konzentriert sich auf den konkreten Anbieter und die Schritte, die Betroffene jetzt prüfen sollten.

Was sagt die FINMA zu corexsolutions[.]com?

Nach Darstellung der FINMA erbringt corexsolutions[.]com Finanzdienstleistungen, ohne über die hierfür erforderliche Bewilligung in der Schweiz zu verfügen. Die Aufsicht hat die Plattform daher in ihre Warnliste aufgenommen. Damit liegt aus Sicht der Schweizer Aufsicht ein klassischer Fall eines unautorisierten Auftritts vor — vergleichbar mit Warnungen anderer europäischer Aufsichtsbehörden.

Im Klartext bedeutet das: Wer auf der Plattform Konten eröffnet oder einzahlt, tut dies bei einem aus Sicht der Schweizer Aufsicht unzulässig auftretenden Anbieter. Die Tatsache, dass eine Plattform auf eine Schweiz-Adresse oder „CH-Bezug“ verweist, ersetzt keine Bewilligungsprüfung.

Ist corexsolutions[.]com seriös?

Die Antwort folgt der Aufsicht: Die FINMA stuft den Auftritt öffentlich als nicht bewilligt ein. In der Praxis ist das ein klares Warnsignal. Ob der konkrete Fall darüber hinaus die Merkmale eines Anlagebetrugs erfüllt, lässt sich erst nach Sichtung der Kommunikation, der Zahlungswege und der vorgelegten Unterlagen sagen.

Welche konkreten Warnsignale nennt die FINMA-Meldung?

Die FINMA hebt einen Punkt sehr deutlich hervor: die fehlende Bewilligung für die unter corexsolutions[.]com angebotenen Dienstleistungen. Damit fehlt jeder regulatorische Rahmen für Kundengelder, Beschwerdeverfahren oder Einlagenschutz. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht ist das der entscheidende Befund.

Zu Auszahlungsstopps, Vorab-Gebühren, Wallet-Adressen oder eingesetzten Zahlungsdienstleistern enthält die FINMA-Veröffentlichung keine weitergehenden Angaben. Diese Punkte können nur fallbezogen aus den Unterlagen der Betroffenen rekonstruiert werden.

Welche Domains und Namen gehören zur FINMA-Warnung corexsolutions[.]com?

Aus der FINMA-Veröffentlichung geht die Hauptdomain corexsolutions[.]com hervor. Weitere Spiegelseiten, App-Namen oder Aliasfirmierungen sind in der Meldung nicht ausdrücklich genannt. In vergleichbaren Fällen kommt es häufig vor, dass parallel ähnliche Domains mit anderer Endung (etwa .io, .net oder mit Bindestrich-Varianten) verwendet werden; eine solche Annahme ist im Einzelfall zu prüfen.

Was bedeutet eine blockierte Auszahlung bei corexsolutions[.]com?

Die FINMA-Meldung trifft keine konkrete Aussage zu Auszahlungsstopps. Sofern Nutzer berichten, dass eine Auszahlung verzögert oder von Vorab-Zahlungen für angebliche Steuern, „Compliance-Gebühren“ oder „Verifikationen“ abhängig gemacht wird, sind diese Forderungen separat zu bewerten. Sie sind typischerweise keine regulatorisch vorgesehene Voraussetzung für eine Auszahlung. Die rechtlichen Hintergründe zur Rückführung über den Zahlungsweg sind im Beitrag zur Zahlungswegs-Rückführung nach Kryptobetrug dargestellt.

Was sollten Betroffene von corexsolutions[.]com jetzt sichern?

Im Vordergrund stehen Beweise und Zahlungsspuren. Festgehalten werden sollten unter anderem: alle E-Mails und Chatverläufe einschließlich Anhängen und Kopfzeilen, Screenshots des Account-Dashboards mit sichtbarem Datum, sämtliche Belege zu Einzahlungen einschließlich Überweisungsträgern, Kreditkartenabrechnungen und gegebenenfalls Stablecoin- oder Bitcoin-Transaktionshashes sowie Namen und Telefonnummern aller eingesetzten Ansprechpartner.

Welche nächsten Schritte kommen bei corexsolutions[.]com in Betracht?

Sinnvoll ist eine geordnete Reihenfolge: zunächst die Sicherung der Beweise und eine sachliche Bestandsaufnahme der Zahlungswege, dann die rechtliche Einordnung anhand der konkreten Unterlagen. Ob Rückforderungen gegenüber dem eingesetzten Zahlungsdienstleister tragen, ob Strafanzeige sinnvoll ist und in welcher Reihenfolge zivil- und strafrechtliche Hebel zusammenspielen, hängt vom Einzelfall ab. Die Übersicht aktueller Scam-Broker-Warnungen erleichtert die zeitliche Einordnung der eigenen Erfahrung.

Anwaltliche Erstprüfung — corexsolutions[.]com

Wenn Sie an corexsolutions[.]com Zahlungen geleistet haben oder die Auszahlung verweigert wird, sollte zunächst geklärt werden, welche Zahlungswege genutzt wurden und welche Beweise jetzt noch sauber gesichert werden können.

Übermittlung der Unterlagen über kryptoschaden.de oder per E-Mail an kontakt@rexus-recht.de. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht; geprüft wird, welche Hebel im konkreten Fall realistisch tragen.

Häufige Fragen zu corexsolutions[.]com

Ist corexsolutions[.]com seriös?
Nach Darstellung der FINMA tritt die Plattform ohne erforderliche Bewilligung in der Schweiz auf.

Was bedeutet die FINMA-Warnung zu corexsolutions[.]com konkret?
Die FINMA stellt fest, dass dort Finanzdienstleistungen ohne Bewilligung angeboten werden.

Sollte ich weitere Gebühren zahlen, um meine Auszahlung freizuschalten?
Solche Forderungen sind regelmäßig keine regulatorische Voraussetzung und vor jeder Zahlung zu prüfen.

Welche Unterlagen sollte ich zu corexsolutions[.]com sichern?
Zahlungsbelege, Chat- und E-Mail-Verläufe, Dashboard-Screenshots, Wallet-Adressen und Ansprechpartnernamen.

Wie schnell sollte ich auf die Warnung reagieren?
Je früher Belege gesichert und Zahlungswege geprüft werden, desto belastbarer lässt sich der Sachverhalt durchsetzen.

„Eine Aufsichtswarnung ist kein Schlusspunkt. Entscheidend ist, ob Zahlungswege und Beweise jetzt noch sauber gesichert werden können.“

Anna O. Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern.