Hamburg, 4. Mai 2026, kurz nach 14 Uhr. Eine Anlegerin öffnet zum dritten Mal den Browser-Tab mit der Website der „International Financial Market Supervisory Authority“, kurz Ifinma, registriert unter ifinma-register.com. Sie vergleicht das Siegel auf dem Bildschirm mit jenem, das auf cmctrading.eu prominent oben rechts prangt. Beide Logos sehen identisch aus, beide Domains wirken professionell gestaltet, beide Texte klingen behördlich präzise. Sie ist überzeugt: Hier stimmt alles. Sie überweist die nächsten 25.000 Euro. Kurz darauf veröffentlicht die BaFin ihre Warnung — doch für diese Frau kommt sie zu spät.
Ist cmctrading.eu Betrug — und was steckt hinter der angeblichen Ifinma-Aufsicht?
Ja. Die BaFin hat cmctrading.eu am 4. Mai 2026 förmlich gewarnt: Die Betreiber erbringen Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne jede behördliche Erlaubnis, sie verschleiern ihre Identität durch Namen echter britischer und deutscher Unternehmen, und sie täuschen eine Regulierung durch eine selbst erfundene „Aufsichtsbehörde“ vor. Wer auf diese Plattform einzahlt, handelt mit völlig unbekannten Personen — ohne Einlagensicherung, ohne Aufsicht, ohne Rückgriffsrecht auf einen regulierten Vertragspartner. Genau das kennzeichnet das Muster des modernen Krypto-Anlagebetrugs mit gefälschter Regulierungskulisse.
Die amtliche Warnung der BaFin stützt sich ausdrücklich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KryptoMaAufsG), das die Anforderungen der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte — MiCAR (EU-VO 2023/1114) — in deutsches Aufsichtsrecht transformiert. Beide Normen ermächtigen die BaFin, öffentlich zu warnen, wenn Anbieter erlaubnispflichtige Tätigkeiten ohne Genehmigung ausüben. Das bedeutet: Hinter der Warnung stehen keine bloßen Verdachtsmomente, sondern konkrete behördliche Erkenntnisse über die tatsächliche Geschäftstätigkeit von cmctrading.eu.
Die drei Kernelemente des Falles sind dabei untrennbar miteinander verknüpft. Erstens fehlt jegliche Erlaubnis nach § 32 KWG und nach MiCAR Art. 59 ff., ohne die eine Kryptowerte-Dienstleistung in der EU schlicht nicht legal angeboten werden darf. Zweitens setzen die unbekannten Betreiber gezielt Namensbestandteile tatsächlich existierender, regulierter britischer und deutscher Unternehmen ein — eine Technik, die im Strafrecht unter § 263 StGB als Täuschungshandlung qualifiziert werden kann und zivilrechtlich für die missbrauchten echten Unternehmen Abwehransprüche nach § 12 BGB auslöst. Drittens wird das Fehlen einer echten Aufsicht durch eine vollständig erfundene „Behörde“ kaschiert. Die Ifinma ist weder national noch supranational mandatiert — so die wörtliche Feststellung der BaFin in ihrer amtlichen Verbrauchermitteilung vom 4. Mai 2026.
Für Anlegerinnen und Anleger, die am Krypto-Markt aktiv sind oder es werden wollen, ist die Kombination dieser drei Elemente besonders gefährlich: Sie sieht nach Seriosität aus, weil sie strukturell dem Aufbau legitimer Plattformen nachempfunden ist. Wer tokenisierte Vermögenswerte handeln möchte und gezielt nach MiCAR-regulierten Anbietern sucht, wird von Plattformen wie cmctrading.eu mit den richtigen Schlagwörtern abgefangen — bevor er echte Aufsichtsregister konsultiert.
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Wie funktioniert die Masche — und warum fällt sie selbst erfahrenen Anlegern nicht sofort auf?
Die Methode, die hinter cmctrading.eu steckt, ist nicht neu, aber in ihrer Ausführung zunehmend verfeinert. Wer die Plattform das erste Mal aufruft, sieht eine Website, die in Sprache, Design und Struktur professionellen Brokerauftritten nachempfunden ist. Registrierungsformulare, Kontospiegel, Handelsmasken — all das existiert. Was nicht existiert, ist ein regulierter Betreiber dahinter.
Die Identitätsverschleierung läuft auf mehreren Ebenen. Auf der ersten Ebene verwenden die Täter Namen und Namensbestandteile echter, in Großbritannien und Deutschland registrierter Finanzdienstleister. Das schafft Verwechslungsgefahr — und genau das ist beabsichtigt. Wer den Namen „CMC Trading“ in eine Suchmaschine eingibt, findet möglicherweise Treffer für regulierte Gesellschaften. Wer dann nicht im offiziellen Firmenregister oder im ESMA-Register nachschaut, sondern der Plattform direkt vertraut, hat bereits den entscheidenden Fehler begangen. Für die echten Unternehmen, deren Namen hier zweckentfremdet werden, entstehen Abwehransprüche auf Grundlage von § 12 BGB sowie mögliche Unterlassungsansprüche gegen die unbekannten Betreiber — sofern diese überhaupt identifizierbar sind.
Auf der zweiten Ebene operiert die erfundene Aufsichtsbehörde Ifinma, zugänglich unter ifinma-register.com. Die Betreiber dieser Seite haben eine Optik gewählt, die staatlichen Aufsichtsregistern täuschend ähnlich sieht: Registernummern, Zertifikate, offizielle Sprache. Sie nutzen dabei ein psychologisches Prinzip, das in der Verhaltensforschung als „authority bias“ bekannt ist — die Tendenz von Menschen, Autoritätssymbolen zu vertrauen, ohne deren tatsächliche Legitimation zu prüfen. Eine echte Aufsichtsbehörde ist in der EU jedoch eine Institution, die entweder nationaler Aufgabenträger nach nationalem Finanzaufsichtsrecht ist — in Deutschland also die BaFin — oder supranational durch EU-Rechtsakt legitimiert ist, wie die ESMA oder die EBA. Die Ifinma erfüllt keine dieser Voraussetzungen. Sie ist weder im ESMA-Register noch in der BaFin-Unternehmensdatenbank noch im Register der britischen FCA aufgeführt.
Die dritte Ebene ist die Krypto-Komponente. cmctrading.eu behauptet, Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten. Das ist kein Zufall: Der Markt für tokenisierte Vermögenswerte wächst. Seit Inkrafttreten von MiCAR ist in der EU geregelt, welche Anbieter Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen dürfen — nämlich ausschließlich solche, die als Crypto-Asset Service Provider (CASP) nach Art. 59 ff. MiCAR zugelassen sind. Wer an der Tokenisierung von Vermögenswerten interessiert ist, wer Real-World-Assets auf der Blockchain handeln möchte oder wer in DeFi-nahe Produkte investiert, wird von Plattformen wie cmctrading.eu gezielt mit dem richtigen Vokabular angesprochen. Die Täter wissen, dass die Regulierungslandschaft komplex ist und dass viele Anleger nach MiCAR-Konformität suchen, sie aber nicht selbst überprüfen können. Das ist das Einfallstor.
Sobald eine Anlegerin oder ein Anleger eingezahlt hat — oft per SEPA-Überweisung an ein scheinbar normales europäisches Konto, hinter dem sich eine Nominee-Struktur oder ein schnell wechselndes Zahlungsdienstleister-Konto verbirgt — beginnt die Verfestigung. Gewinne werden im Kontospiegel angezeigt, manchmal werden sogar kleine Auszahlungen gestattet, um das Vertrauen zu stärken. Dann kommt die Forderung nach Steuerzahlungen, Freischaltgebühren oder Verifizierungskosten. Wer zahlt, verliert mehr. Wer aufhören möchte, wird unter Druck gesetzt. Das Europol-Bericht zu organisierten Krypto-Betrugsstrukturen zeigt, dass diese Muster grenzüberschreitend und arbeitsteilig organisiert sind.
Warum ist die Ifinma keine Aufsichtsbehörde — und was bedeutet das rechtlich?
Diese Frage ist zentral, und die Antwort ist eindeutig: Eine Aufsichtsbehörde im Sinne des europäischen Finanzmarktrechts leitet ihre Befugnisse aus einem demokratisch legitimierten Rechtsakt ab. In Deutschland ist die BaFin durch das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) errichtet und handelt auf Grundlage eines umfassenden Normengerüsts, das dem Bürger gegenüber verbindlich ist. Europäische Behörden wie die ESMA sind durch EU-Verordnungen errichtet. Ihre Register sind öffentlich und behördlich gepflegt. Die Ifinma hingegen ist keine Behörde. Sie ist eine Website mit Registrierfunktion — betrieben von denselben oder mit den cmctrading.eu-Betreibern verflochtenen Akteuren. Sie hat keinerlei Durchsetzungsbefugnisse, keinerlei staatliche Legitimation und untersteht keinerlei parlamentarischer Kontrolle.
§ 37 Absatz 4 KWG ermächtigt die BaFin zu Warnungen und Einstellungsanordnungen gegenüber Unternehmen, die erlaubnispflichtige Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne Genehmigung betreiben. Parallel dazu greift § 10 Absatz 7 KryptoMaAufsG, der die MiCAR-Anforderungen an Kryptowerte-Dienstleister umsetzt. Art. 59 ff. MiCAR legt fest, dass Kryptowerte-Dienstleistungen — dazu zählen das Verwahren, der Betrieb einer Handelsplattform, die Ausführung von Aufträgen und zahlreiche weitere Tätigkeiten — ausschließlich von zugelassenen CASPs erbracht werden dürfen. Wer ohne diese Zulassung tätig wird, handelt nicht nur aufsichtsrechtlich unzulässig, sondern riskiert strafrechtliche Konsequenzen nach § 54 KWG sowie zivilrechtliche Haftungsansprüche nach § 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 32 KWG.
Für Anleger, die Geld bei cmctrading.eu eingezahlt haben, ergibt sich daraus eine wichtige Konsequenz: Das Fehlen der Erlaubnis ist nicht nur ein Verstoß gegen Aufsichtsrecht — es ist auch ein Indiz für Betrug im Sinne von § 263 StGB. Die Täuschung über die regulatorische Grundlage der Plattform ist ein zentrales Tatbestandsmerkmal. Wer bewusst vorspiegelt, eine zugelassene Kryptowerte-Dienstleistung anzubieten, und dabei eine erfundene Aufsichtsbehörde als Legitimationsnachweis inszeniert, handelt mit Täuschungsvorsatz. Kommt noch die technische Komponente der Buchungsmanipulation im Online-Konto hinzu, ist der Weg zu § 263a StGB — Computerbetrug — kurz.
Wie erkennen Sie eine echte Aufsichtsbehörde? Drei Prüfpunkte helfen zuverlässig. Erstens: Suchen Sie den Anbieter in der BaFin-Unternehmensdatenbank unter bafin.de/unternehmensdatenbank. Dort sind alle in Deutschland zugelassenen oder registrierten Finanzdienstleister aufgeführt. cmctrading.eu ist dort nicht zu finden. Zweitens: Prüfen Sie das ESMA-Register der zugelassenen CASPs unter esma.europa.eu — nach Vollinbetriebnahme von MiCAR sind dort alle europaweit zugelassenen Kryptowerte-Dienstleister verzeichnet. Drittens: Falls ein Anbieter auf eine britische Regulierung verweist, konsultieren Sie das FCA-Register unter register.fca.org.uk. Keiner dieser drei Überprüfungsschritte ist mit nennenswertem Aufwand verbunden — und alle drei zusammen dauern weniger als fünf Minuten.
Die Ifinma besteht keinen dieser Tests. Dass sie dennoch von Anlegerinnen und Anlegern als legitim wahrgenommen wird, liegt nicht an mangelnder Intelligenz, sondern an der Professionalisierung des Betrugs und an der Informationsasymmetrie zwischen Tätern und Opfern. Diese Asymmetrie ist das eigentliche Problem — und sie lässt sich durch institutionelle Aufklärung, wie die vorliegende BaFin-Warnung, nur teilweise beheben. Den größten Schutz bietet nach wie vor die konsequente Vorprüfung jedes Anbieters vor der ersten Einzahlung.
Was sollten Geschädigte jetzt konkret tun — und welche Rechtswege stehen offen?
Wer Geld bei cmctrading.eu eingezahlt hat oder in den letzten Wochen einzahlen wollte, sollte sofort handeln. Zeit ist dabei kein beliebiger Faktor: Kryptowerte bewegen sich innerhalb von Stunden durch mehrere Wallets, Bankkonten werden schlagartig geleert, Domains wechseln die Hände. Jeder Tag, der ohne Sicherungsmaßnahme vergeht, verringert die realistische Chance auf eine Rückholung von Mitteln.
Der erste Schritt ist die Beweissicherung. Sichern Sie alle Screenshots der Plattform, alle E-Mails, Chatverläufe, Kontoauszüge und Überweisungsbelege. Exportieren Sie diese in unveränderlicher Form — ein PDF mit Zeitstempel genügt für den Anfang. Speichern Sie außerdem die Ergebnisse einer Whois-Abfrage für cmctrading.eu und ifinma-register.com: Registrierungsdatum, Registrar und etwaige Inhaber-Informationen sind für spätere forensische Schritte wertvoll, auch wenn die Daten datenschutzrechtlich häufig maskiert sind.
Der zweite Schritt ist die Prüfung einer Bankhaftung. Wenn Sie per SEPA-Überweisung eingezahlt haben, lohnt der Blick auf § 675u BGB: Ihre kontoführende Bank haftet grundsätzlich für nicht autorisierte Zahlungen. Bei autorisierten, aber betrugsbedingten Überweisungen ist der Anspruch komplexer — er kann sich aber aus § 280 Absatz 1 BGB in Verbindung mit den Sorgfaltspflichten der Bank ergeben, wenn das empfangende Konto bereits in Geldwäsche- oder Betrugsmeldungen aufgetaucht ist. Bankhaftung bei Kryptobetrug ist ein Rechtsgebiet, das spezifische Kenntnisse erfordert und bei dem jede Fallkonstellation gesondert zu bewerten ist. Eine Pauschalantwort gibt es hier nicht — wohl aber klare Anknüpfungspunkte, die sorgfältig geprüft werden sollten.
Der dritte Schritt betrifft die strafrechtliche Dimension. Stellen Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft oder bei der zuständigen Polizeidienststelle. Benennen Sie dabei explizit § 263 StGB (Betrug) und § 263a StGB (Computerbetrug) sowie § 261 StGB (Geldwäsche), wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Ihr eingezahltes Kapital über verschachtelte Konten weitergeleitet wurde. Die Strafanzeige dient nicht nur der Strafverfolgung, sondern ist auch Voraussetzung für spätere Sicherungsmaßnahmen nach § 73 StGB in Verbindung mit § 111e StPO: Strafgerichte können auf dieser Grundlage die Einziehung von Vermögenswerten anordnen, die den Tätern gehören oder ihnen zuzurechnen sind — auch wenn diese Vermögenswerte bereits in Kryptowährungen umgewandelt wurden.
Genau hier setzt die Blockchain-Forensik an: Professionelle Tracing-Tools können Transaktionswege auf öffentlichen Blockchains rekonstruieren. Wenn Sie Krypto eingezahlt haben oder wenn Ihre Fiat-Einzahlung intern in Kryptowerte umgewandelt und auf Blockchain-Adressen der Täter gesendet wurde, lässt sich die Spur möglicherweise bis zu einer Exchange zurückverfolgen, die einer KYC-Pflicht unterliegt. Eine solche Exchange kann auf behördlichen Antrag zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet werden. Die Ergebnisse der Blockchain-Forensik fließen dann in die strafrechtliche und zivilrechtliche Strategie ein — sie allein sichern noch keine Rückzahlung, erhöhen aber die Grundlage für Einfrierungsanträge und Einziehungsverfahren erheblich.
Für den Fall, dass personenbezogene Daten von Ihnen durch die Plattform unbefugt verarbeitet wurden — was bei jeder Fake-Plattform anzunehmen ist, die Ausweisdokumente und Kontonummern einsammelt —, kommen Schadenersatzansprüche aus Art. 82 DSGVO in Betracht. Das setzt voraus, dass ein für die Verarbeitung Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne identifiziert werden kann. Die Kombination aus strafrechtlicher Ermittlung und DSGVO-Anspruch schafft dabei manchmal Querverbindungen, die für die Identifizierung der Täter genutzt werden können.
Eine erste rechtliche Einschätzung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden — schreiben Sie an kryptoschaden@rexus-recht.de mit kurzer Sachverhaltsschilderung, Datum und Höhe des Schadens.
Wann ist eine anwaltliche Mandatierung sinnvoll — und wann nicht?
Eine Mandatierung scheidet aus, wenn der Sachverhalt offenkundig aussichtslos ist, wenn keine forensisch tragfähigen Anknüpfungspunkte für eine Bankhaftung oder Tracing-Maßnahme bestehen oder wenn der Schaden in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. Diese Prüfung erfolgt vor Mandatsannahme und für Sie ohne Kosten. In der Praxis bedeutet das: Nicht jede Einzahlung bei einer unerlaubten Plattform führt automatisch zu einem Fall, der mit angemessenem Aufwand durchgeführt werden kann. Bei niedrigschwelligen Schäden, bei völlig anonym agierenden Tätern ohne jede Transaktionsspur und bei Sachverhalten, in denen die Verjährung bereits eingetreten ist, empfiehlt sich eine nüchterne Kosten-Nutzen-Abwägung — ehrlich und vor Mandatsbeginn.
Umgekehrt: Wenn Sie einen Schaden von 10.000 Euro oder mehr erlitten haben, wenn eine SEPA-Überweisung an ein identifizierbares Bankkonto erfolgte, wenn Krypto-Transaktionen auf der Blockchain nachverfolgbar sind oder wenn mehrere Geschädigte gemeinsam den gleichen Täterkreis benennen können, verbessern sich die prozessualen und forensischen Ausgangsbedingungen erheblich. Gerade im Bereich des organisierten Kryptobetrugs zeigt die Praxis, dass Bündelungen von Fällen zu deutlich wirksameren Ermittlungsansätzen führen als Einzelverfahren.
Der vorliegende Fall cmctrading.eu weist dabei zwei Besonderheiten auf: Erstens ist die BaFin-Warnung amtlich dokumentiert, was die Beweislage für Geschädigte im Zivilrecht verbessert — das Fehlen der Erlaubnis ist behördlich festgestellt, nicht nur behauptet. Zweitens lässt die Struktur der Fake-Aufsicht Ifinma auf einen organisierten Täterkreis schließen, der erheblichen Aufwand betrieben hat, was auf eine größere Opferzahl hindeutet. Ob diese Faktoren in Ihrem konkreten Fall ausreichen, um eine Mandatierung zu rechtfertigen, lässt sich nur nach Prüfung Ihres individuellen Sachverhalts beurteilen.
Welchen Ausblick gibt es für Anleger in tokenisierte Vermögenswerte nach dem MiCAR-Regime?
Das Inkrafttreten von MiCAR (EU-VO 2023/1114) markiert einen regulatorischen Wendepunkt für den europäischen Kryptomarkt. Die Verordnung schafft erstmals einen harmonisierten Rechtsrahmen für Kryptowerte-Dienstleistungen, der über alle EU-Mitgliedstaaten gilt. Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet das: Es gibt jetzt klare Kriterien, anhand derer echte, lizenzierte Anbieter von Fake-Plattformen unterschieden werden können. Ein zugelassener CASP ist im ESMA-Register verzeichnet, publiziert ein MiCAR-konformes Whitepaper und unterliegt Kundenschutzverpflichtungen, die denen klassischer Wertpapierdienstleister ähneln.
Die Kehrseite ist: Der regulatorische Aufbau von MiCAR schafft auch eine neue Täuschungsschablone. Plattformen wie cmctrading.eu übernehmen die Sprache der Regulierung — Begriffe wie „CASP-Zulassung“, „MiCAR-konform“ oder „tokenisierte Vermögenswerte“ —, ohne die dahinterstehenden Anforderungen zu erfüllen. Die Fake-Aufsicht Ifinma fügt sich in dieses Muster: Sie ahmt das Format realer Aufsichtsregister nach und spielt so auf die wachsende Vertrautheit von Anlegern mit dem neuen Regulierungsrahmen an. Dieser Missbrauch regulatorischer Infrastruktur dürfte in den kommenden Jahren zunehmen, je stärker MiCAR im öffentlichen Bewusstsein verankert wird.
Die BaFin, das Landgericht Bamberg in seiner wegweisenden Entscheidung zur Bitcoin-Bande und zunehmend auch europäische Strafverfolgungsbehörden reagieren auf diesen Trend mit gezielten Ermittlungen und öffentlichen Warnungen. Das Instrument der behördlichen Verbraucherwarnung nach § 37 Absatz 4 KWG und § 10 Absatz 7 KryptoMaAufsG ist ein wichtiger erster Schutzwall — aber kein Ersatz für individuelle Vorprüfungen vor der Investition. Wer in tokenisierte Vermögenswerte investieren möchte, tut dies sinnvoll nur über CASPs mit nachgewiesener Zulassung im ESMA-Register und veröffentlichtem MiCAR-Whitepaper.
Häufige Fragen zu cmctrading.eu und der Fake-Aufsicht Ifinma
Ist cmctrading.eu eine zugelassene Kryptoplattform?
Nein. Die BaFin hat am 4. Mai 2026 ausdrücklich gewarnt, dass die Betreiber von cmctrading.eu Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis erbringen. Weder eine BaFin-Zulassung nach § 32 KWG noch eine CASP-Lizenz nach MiCAR Art. 59 ff. liegen vor. Die Plattform ist nicht in der BaFin-Unternehmensdatenbank und nicht im ESMA-Register verzeichnet. Einzahlungen auf dieser Plattform erfolgen ohne jeden aufsichtsrechtlichen Schutz.
Was ist die Ifinma und warum ist sie keine echte Aufsichtsbehörde?
Die „International Financial Market Supervisory Authority“ (Ifinma), betrieben unter ifinma-register.com, ist keine staatliche oder supranationale Aufsichtsbehörde. Die BaFin hat in ihrer Warnung vom 4. Mai 2026 ausdrücklich festgestellt, dass es sich dabei weder um eine national noch supranational mandatierte oder legitimierte Aufsichtsbehörde handelt. Sie ist weder durch nationales Gesetz errichtet noch durch EU-Rechtsakt legitimiert. Ein Aufsichtszertifikat der Ifinma hat keinerlei rechtliche Bedeutung und schützt Anleger in keiner Weise.
Welche Rechte haben Anleger, die Geld bei cmctrading.eu eingezahlt haben?
Geschädigte können Strafanzeige wegen § 263 StGB (Betrug) und § 263a StGB (Computerbetrug) stellen. Parallel dazu bestehen mögliche zivilrechtliche Ansprüche: gegen die Hausbank nach § 675u BGB, wenn eine nicht autorisierte Zahlung vorliegt, oder aus § 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 32 KWG gegen die Betreiber selbst. Bei Krypto-Transaktionen kann Blockchain-Forensik Transaktionswege rekonstruieren. Eine individuelle Prüfung des Sachverhalts durch eine spezialisierte Kanzlei ist Voraussetzung für eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Wie erkenne ich, ob ein Krypto-Anbieter wirklich reguliert ist?
Prüfen Sie den Anbieter in drei öffentlich zugänglichen Registern: erstens in der BaFin-Unternehmensdatenbank unter bafin.de für Deutschland, zweitens im ESMA-Register der zugelassenen CASPs unter esma.europa.eu für die EU insgesamt und drittens im FCA-Register unter register.fca.org.uk für britische Anbieter. Wenn ein Anbieter in keinem dieser Register aufgeführt ist, sich aber auf eine Regulierung beruft — gleichgültig, ob durch BaFin, Ifinma oder eine andere „Behörde“ —, handelt es sich in aller Regel um eine Fake-Regulierungskulisse. Verlassen Sie sich auf keinen Fall auf Zertifikate oder Siegel, die nur auf der Website des Anbieters selbst abrufbar sind.
Kann Blockchain-Forensik verlorenes Geld zurückbringen?
Blockchain-Forensik allein bringt kein Geld zurück, ist aber eine wesentliche Voraussetzung für die Rückholung. Professionelle Tracing-Tools rekonstruieren Transaktionswege auf öffentlichen Blockchains und können Adressen identifizieren, die mit einer Exchange in Verbindung stehen, die KYC-Pflichten unterliegt. Strafverfolgungsbehörden können diese Exchanges dann zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichten. Die Tracing-Ergebnisse dienen außerdem als Grundlage für Einfrierungsanträge nach § 111e StPO. Ob Tracing in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von der Art der Einzahlung und der Transaktionsstruktur ab — das erfordert eine individuelle Bewertung.
„Wenn Sie Opfer von Krypto-Betrug geworden sind, zählt jede Stunde. Sichern Sie Ihre Beweise und lassen Sie Ihren Fall von einer spezialisierten Kanzlei analysieren. Kontaktieren Sie uns unter kryptoschaden@rexus-recht.de — Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden.“
— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern