cg-consults.com: BaFin-Warnung – was dahintersteckt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Verbraucherwarnung zu cg-consults[.]com veröffentlicht. Die Behörde stellt fest, dass die unbekannten Betreiber der Plattform ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten. Rechtsgrundlage ist § 37 Abs. 4 KWG. Wer auf cg-consults[.]com Geld eingezahlt hat, trägt folglich ein erhebliches Verlustrisiko und sollte die verfügbaren Handlungsoptionen kennen.

Wer nach der BaFin-Einschätzung oder nach Wegen zur Rückforderung sucht, findet hier eine rechtliche Einordnung. Zudem erklärt dieser Beitrag, welche Normen hinter der Warnung stehen. Außerdem wird dargestellt, welche regulatorischen Lücken die Plattform kennzeichnen. Deshalb lohnt es sich, diesen Beitrag vollständig zu lesen, bevor weitere Schritte unternommen werden.

Wovor warnt die BaFin zu cg-consults.com?

Die BaFin warnt vor cg-consults[.]com, weil auf der Plattform Finanzinstrumente gehandelt werden, ohne dass die Betreiber über die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis verfügen. Rechtsgrundlage der Warnung ist § 37 Abs. 4 KWG. Ergänzend könnte § 10 KMAG greifen, sofern auch Kryptowerte-Dienstleistungen im Sinne der MiCAR-Verordnung (EU 2023/1114) erbracht werden.

Das Fehlen einer BaFin-Erlaubnis ist kein formaler Nebenaspekt. Deshalb ist das Warnschreiben als ernstzunehmender Hinweis zu verstehen, der umgehend rechtliche Prüfung erfordert. Zudem entfällt bei unlizenzierten Anbietern jeglicher Einlagensicherungsschutz. Folglich sind alle eingezahlten Mittel potenziell verloren — sofern keine Rückforderung gelingt.

Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu cg-consults.com?

§ 32 Abs. 1 KWG verpflichtet jeden, der im Inland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, zur schriftlichen Genehmigung durch die BaFin. Wer ohne Erlaubnis handelt, erfüllt den Straftatbestand des § 54 KWG. Nach Darstellung der BaFin handelt cg-consults[.]com in diesem Bereich ohne jede Zulassung — ein klares Warnsignal für Anleger. Hinzu kommt, dass unbekannte Betreiber keine Transparenz über Unternehmensstruktur oder Haftungsträger bieten.

Für Anleger ergibt sich daraus ein konkreter zivilrechtlicher Angriffspunkt. Verträge mit unlizenzierten Anbietern über erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen sind nach § 134 BGB nichtig. Folglich entstehen Rückforderungsansprüche auf alle rechtsgrundlos geleisteten Zahlungen nach § 812 BGB. Zudem kann eine sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB deliktische Schadensersatzansprüche begründen, sofern ein konkreter Täter greifbar ist.

Was stellt die BaFin fest — und was nicht?

Die BaFin-Warnung stellt den Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen fest. Sie trifft jedoch keine strafrechtliche Verurteilung — deshalb obliegt diese den Gerichten nach Abschluss der Ermittlungen. Begriffe wie Betrug oder Scam sind als Suchterminologie zu verstehen, die Betroffene nutzen, wenn ausbleibende Auszahlungen erklärt werden wollen. Die rechtliche Einordnung nach § 263 StGB erfolgt somit im Strafverfahren.

Dennoch ist die BaFin-Warnung in zivilrechtlichen Verfahren ein starkes Indiz. Gerichte haben in vergleichbaren Fällen behördliche Warnungen als Beleg für eine sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB gewertet und darauf deliktische Schadensersatzansprüche gestützt. Daher empfiehlt sich, die Warnung frühzeitig in anwaltlichen Schreiben an Banken und Zahlungsdienstleister zu zitieren, um Sicherungsmaßnahmen zu erwirken.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich bei cg-consults.com?

Zunächst sollten alle Beweise vollständig gesichert werden: Kontoauszüge, Screenshots der Plattform, E-Mails, Chat-Protokolle und Zahlungsnachweise. Sofern Einzahlungen über Kryptowährungen erfolgten, erlaubt eine Blockchain-Forensik die Nachverfolgung der Mittel über mehrere Stationen hinweg. Die Methodik beschreibt der Beitrag zur Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug.

Daneben ist Schnelligkeit bei Banküberweisungen entscheidend: Unter Umständen lassen sich Transaktionen noch zurückrufen. Was in den ersten Stunden nach Erkennen eines Schadens konkret zu tun ist, fasst der Beitrag Erste Stunden nach Erkennen eines Krypto-Betrugs zusammen. Außerdem ist die Plattform in der Scam-Broker-Warnungsübersicht auf kryptoschaden.de geführt, die als Referenz in Strafanzeigen genutzt werden kann.

Was bedeutet die cg-consults.com-Warnung für Personen mit Kontakt zur Plattform?

Wer auf der Plattform Geld investiert hat und nun keine Auszahlung erhält oder mit Gebührenforderungen konfrontiert wird, sollte unter keinen Umständen weitere Zahlungen leisten. Jede zusätzliche Überweisung erhöht den Gesamtschaden und erschwert zudem die spätere Rückforderung. Stattdessen empfiehlt sich die sofortige Einschaltung spezialisierten Rechtsrats, damit Verjährungsfristen gewahrt bleiben.

Wie die rechtliche Rückforderung bei unerlaubten Anbietern strukturiert wird — insbesondere über Zahlungsdienstleister-Haftung, einstweiligen Rechtsschutz und grenzüberschreitende Vollstreckung — erläutert der Beitrag zur Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern. Somit gilt: Frühes Handeln verbessert die Chancen auf Rückführung erheblich.

Sie wurden auf cg-consults.com aufmerksam gemacht und vermuten einen unzulässigen Anbieter?

Eine Erstprüfung umfasst die Erlaubnislage, die Bankenpflichtverletzung sowie die forensische Nachverfolgung der Empfänger-Wallets. Im Erstgespräch klären wir Hebel-Eignung, Beweislage und sinnvolle nächste Schritte.

Erläutern Sie Ihren Vorgang per Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.

Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern