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BP-Esolution: Handel lief über bespsys.com – Ihre Spur

BP-Esolution: Handel lief über bespsys.com – Ihre Spur

Laut CONSOB-Warnung vom 15.10.2026 werden bp-esolution.com und der Webtrader unter webtrader.bespsys.com in Italien gesperrt. Wer bei BP-Esolution eingezahlt hat, fragt: Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Auffällig an dieser Meldung ist eine Adresse. Der Handelsbereich von BP-Esolution lief nach Angaben der CONSOB nicht unter dem eigenen Namen, sondern unter einer zweiten Domain: webtrader.bespsys.com. Für Betroffene ist genau das ein Hinweis, den sie sichern sollten.

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Die Meldung der CONSOB

Am 15.10.2026 teilt die italienische Aufsicht CONSOB mit, dass sie zehn Internetseiten blockieren lässt. Genannt wird „BP-Esolution“ mit der Seite bp-esolution.com und der zugehörigen Seite webtrader.bespsys.com. Laut CONSOB fehlte den Seiten die Zulassung für die angebotenen Anlage- oder Kryptodienstleistungen. Die CONSOB stützt sich dabei nach eigener Angabe auf das Decreto Crescita und für Kryptowerte auf die MiCAR. Weitere Angaben zu Betreibern enthält die Mitteilung nicht.

Die Einordnung für Anleger in Deutschland

Die Sperre gilt in Italien. Wer Anlegern in Deutschland gewerbsmäßig Finanzdienstleistungen anbietet, braucht nach § 32 Absatz 1 KWG zusätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Ob BP-Esolution eine hat, sagt die CONSOB nicht. Ein Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin klärt das.

Die Prüfung, Schritt für Schritt erzählt

Beginnen Sie mit Ihren Zahlungen. Suchen Sie jede Überweisung, jede Kartenzahlung und jede Krypto-Transaktion heraus, die mit BP-Esolution zu tun hatte. Notieren Sie Datum, Betrag und Empfänger. Steht auf dem Kontoauszug ein anderer Name als BP-Esolution, ist das kein Fehler. Es ist eine Spur.

Sichern Sie dann beide Adressen. Speichern Sie Screenshots von bp-esolution.com und von Ihrem Konto im Webtrader unter bespsys.com, mit sichtbarer Adresszeile. Zwei Domains für einen Auftritt bedeuten oft zwei Registrierungen und zwei Server. Für Ermittler sind das zwei Ansatzpunkte statt einem.

Prüfen Sie danach Ihre Krypto-Belege. Haben Sie Coins gekauft und an eine Adresse aus dem Webtrader geschickt, gehört die Transaktions-ID in Ihre Unterlagen. Mit ihr lässt sich der Weg der Werte nachzeichnen, bis zu einer Börse, bei der eine Sicherstellung beantragt werden kann. Wie das geht, steht auf unserer Seite zum Krypto-Tracing.

Halten Sie außerdem fest, wie der Kontakt zustande kam: Anzeige, Anruf, Messenger oder Empfehlung. Der Kontaktweg hilft Ermittlern, Ihren Fall mit anderen zu verbinden.

Wenden Sie sich anschließend an Ihre Bank. Lassen Sie jede Überweisung zurückrufen und sich das schriftlich geben. Fragen Sie, wohin das Geld ging und wann.

Erstatten Sie dann Anzeige. Nennen Sie beide Domains und das Datum der italienischen Anordnung. Legen Sie Ihre Zahlungstabelle bei. Was in eine solche Anzeige gehört, zeigt der Ratgeber Strafanzeige bei Krypto-Betrug.

Zum Schluss ein Punkt, den viele übersehen: Antworten Sie nicht mehr auf Nachrichten aus dem Umfeld der Plattform. Verlangt jemand Geld für eine Auszahlung, eine Steuer oder eine Freigabe, zahlen Sie nichts. Melden sich angebliche Rückholer, gilt dasselbe, wie unser Ratgeber zum Recovery Scam zeigt.

Warum die zweite Domain mehr ist als ein Detail

Ein Webtrader unter fremder Adresse ist bei solchen Auftritten nicht ungewöhnlich, das ist allerdings eine allgemeine Beobachtung und keine Aussage der CONSOB über BP-Esolution. Für Sie zählt: Jede Domain wird bei einem Registrar angemeldet, und jede läuft auf einem Server. Ermittler können bei beiden Stellen nach Daten fragen. Je mehr Adressen Sie belegen, desto mehr Türen stehen offen. Notieren Sie deshalb auch Adressen aus E-Mails, Zahlungsseiten und Download-Links.

Was Sie von Ihrer Kryptobörse anfordern

Haben Sie Coins über eine Börse gekauft, bevor Sie sie weitergeschickt haben, fordern Sie dort die vollständige Transaktionshistorie an, am besten als Export mit Zeitstempel. Darin stehen die Zieladressen jeder Auszahlung. Mit dieser Liste beginnt das Tracing. Ohne sie lässt sich die Spur nur mühsam rekonstruieren. Fragen Sie die Börse außerdem, ob sie Auszahlungen an die genannten Adressen intern markiert hat. Manche Börsen reagieren auf Hinweise Betroffener schneller als erwartet.

Was nach der Prüfung bleibt

Eine geordnete Akte: Zahlungen, Empfänger, beide Domains, Transaktions-IDs, Chats, Aktenzeichen. Damit lässt sich klären, ob Ansprüche gegen Banken, Kontoinhaber oder Empfänger bestehen. Schicken Sie mir diese Akte.

Weitere gesperrte Handelsseiten listet unser Überblick über Warnungen vor Scam-Brokern auf.

Sie haben an BP-Esolution gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.

kryptoschaden@rexus-recht.de

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