Bitwerk: BaFin-Warnung – was dahintersteckt

Seit dem 2. April 2026 warnt die BaFin offiziell vor den Websites bitwerk[.]pro und bitwerk[.]vip. Hinter dem Namen verbirgt sich eine angeblich in Berlin ansässige Plattform, die ohne jede BaFin-Erlaubnis Bankgeschäfte, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen betreibt. Wenn Sie dort Geld eingezahlt haben, besteht dringender Handlungsbedarf.

Besonders alarmierend an diesem Fall ist ein aufgedeckter Identitätsmissbrauch. Die Betreiber geben sich als die in Willich ansässige Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH aus — ein tatsächlich existierendes Unternehmen, das jedoch keinerlei Verbindung zu bitwerk[.]pro oder bitwerk[.]vip hat. Dieser Identitätsdiebstahl dient daher dazu, Seriosität vorzutäuschen und das Vertrauen potenzieller Anleger zu gewinnen.

Solche Identitätsmissbrauchsmaschen sind ein gängiges Muster im organisierten Krypto-Betrug. Deshalb reicht eine oberflächliche Suche nach dem Namen des angeblichen Betreibers nicht aus — Sie sollten stets direkt in der BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen, ob die konkrete Website dort registriert ist. Dort hätten Sie festgestellt, dass keine Zulassung vorliegt.

Wovor warnt die BaFin zu Bitwerk?

Die BaFin stützt ihre Warnung auf ihre aufsichtsrechtlichen Einschreitbefugnisse nach § 37 KWG sowie auf die europäische Kryptowerteregulierung MiCAR. Das Unternehmen bietet konkret den Handel mit Kryptowerten und Aktien an — Tätigkeiten, für die in Deutschland nach § 32 KWG eine ausdrückliche BaFin-Erlaubnis erforderlich ist. Zudem ist für Kryptowerte-Dienstleistungen nach Art. 60 MiCAR eine CASP-Zulassung vorgeschrieben. Trotzdem fehlt beides. Die Plattform besitzt weder das eine noch das andere.

Folglich taucht das Unternehmen nicht in der BaFin-Unternehmensdatenbank auf. Zudem bestätigt die BaFin ausdrücklich, dass die Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH aus Willich — auf die der Anbieter verweist — keine Verbindung zu den fraglichen Websites hat. Folglich ist der gesamte der gesamte Vertrauensaufbau auf einer falschen Tatsachengrundlage aufgebaut.

Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu Bitwerk?

Die regulatorische Lücke ist somit grundlegend. Das Unternehmen betreibt ein vollständiges Finanzdienstleistungsangebot — von Kryptohandel bis zu Aktiengeschäften — ohne eine einzige behördliche Genehmigung. Das bedeutet: keine BaFin-Aufsicht, keinen Einlagenschutz, keine Haftung eines regulierten Instituts. Für Anleger entsteht dadurch jedoch ein vollständiger Schutzausfall.

Für die deutsche Anlegerseite hat diese Lücke daher konkrete Folgen. Überweisungen an nicht lizenzierte Anbieter unterliegen keinem regulierten Rückbuchungsrecht. Zudem fehlen die gesetzlichen Schutzpflichten, die für Banken und Wertpapierfirmen nach dem WpHG gegenüber Privatanlegern verbindlich gelten. Daher sind Rückforderungen ohne spezialisierte rechtliche Unterstützung kaum durchsetzbar.

Was stellt die BaFin fest — und was nicht?

Die BaFin stellt fest, dass das Unternehmen ohne Erlaubnis tätig ist und eine unbeteiligte Gesellschaft zur Legitimation missbraucht. Sie bestätigt die aufsichtsrechtliche Illegalität des Angebots. Was die BaFin nicht abschließend beurteilt, ist der strafrechtliche Vorwurf — ob also ein Betrug nach § 263 StGB vorliegt, entscheiden die Strafverfolgungsbehörden, nicht die Finanzaufsicht.

Wer nach „Bitwerk Betrug“ oder „bitwerk[.]pro Erfahrungen“ sucht, beschreibt damit zutreffend das erlebte Muster: Einzahlung, keine Auszahlung, ausweichender Support. Dennoch sei hinzugefügt: Die BaFin-Warnung bestätigt zumindest, dass der Anbieter keinerlei legale Grundlage für sein Angebot besitzt. Somit ist die Skepsis betroffener Anleger vollständig berechtigt.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich?

Wer Geld an diese Plattformen übermittelt hat, sollte unverzüglich alle verfügbaren Beweise sichern: E-Mails, Zahlungsbelege und Screenshots der Plattform. Außerdem zählen Chat-Verläufe, Wallet-Adressen und Transaktions-IDs dazu. Je früher diese Unterlagen gesichert sind, desto besser die Ausgangslage für eine forensische Aufarbeitung.

Außerdem empfiehlt sich eine Strafanzeige bei der für Cybercrime zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft.

Blockchain-Forensik ist bei kryptobasierten Einzahlungen ein zentrales Werkzeug. Spezialisierte Analysetools ermöglichen es, Transaktionspfade über mehrere Wallets und Exchanges hinweg zu verfolgen und dem Betrug zuzuordnen. Weitere Warnfälle finden Sie in der Übersicht unter kryptoschaden.de/scam-broker-warnungen-uebersicht/. Welche Schritte in den ersten Stunden nach Erkennen eines Krypto-Betrugs entscheidend sind, erläutert der Beitrag Erste Stunden nach Erkennen eines Krypto-Betrugs auf anwalt.de.

Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu Bitwerk?

Wer Geld an die Plattformen überwiesen hat und nun keine Auszahlung erhält, sollte unter keinen Umständen weitere Einzahlungen vornehmen — auch nicht auf Druck oder unter dem Versprechen einer Gewinnfreigabe. Erfahrungsgemäß folgen auf Auszahlungssperren Forderungen nach „Steuergebühren“ oder „Verifizierungsgebühren“. Diese sogenannten Advance-Fee-Maschen erhöhen den Schaden erheblich und sollten deshalb konsequent ignoriert werden. Diese sogenannten Advance-Fee-Maschen erhöhen den Schaden erheblich und sollten konsequent ignoriert werden.

Stattdessen lohnt sich jedoch eine Einschätzung durch eine auf Krypto-Betrug spezialisierte Kanzlei. Dabei geht es darum, realistisch zu prüfen, welche Rückführungswege bestehen — etwa über die kontoführende Bank, über Zahlungsdienstleister oder über internationale Rechtshilfeverfahren. Weitere Informationen dazu bietet der Artikel Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern auf anwalt.de.

Bei Bitwerk stoppt die Auszahlung – oder es wird vorab eine Gebühr verlangt?

Wir sortieren Zivilklage, Strafanzeige mit Vermögensabschöpfung (§§ 73 ff. StGB) und Tracing der Empfänger-Wallets. Im Ergebnis erhalten Sie eine geordnete Fall-Architektur statt allgemeiner Versprechen.

Wenden Sie sich über das Kontaktformular an uns oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.

Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern