Was bedeutet das BayObLG-Urteil vom 24.02.2026 für Krypto-Betrugsopfer?
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am 24. Februar 2026 unter dem Aktenzeichen 206 StRR 406/25 ein richtungsweisendes Urteil gesprochen. Ein Money Mule haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für die volle Tatbeute. Das gilt selbst dann, wenn er die Kryptowährungen noch am selben Tag weitergeleitet hat. Das Urteil eröffnet Geschädigten eine zweite, eigenständige Haftungsmasse jenseits der oft unerreichbaren Hinterleute.
Welcher Sachverhalt lag dem Urteil Az. 206 StRR 406/25 zugrunde?
Der Angeklagte agierte als klassischer Finanzagent. Betrügerisches Buchgeld aus Enkeltrick-Taten floss auf sein Privatkonto. Er kaufte damit eigenständig Kryptowährungen und transferierte diese taggleich an unbekannte Hinterleute. Die Tatbeute summierte sich auf 9.640,18 Euro, mit Teilbeträgen von 3.279,33 Euro am 1. April 2022 und 1.160,00 Euro am 6. April 2022.
Das Landgericht München II hatte die Einziehung in seinem Urteil vom 25. Juli 2025 auf lediglich 5.200,95 Euro reduziert. Die Begründung: Der Angeklagte habe über einen erheblichen Teil der Gelder nie wirklich verfügen können, weil er telefonischen Anweisungen der Hinterleute gefolgt sei. Dieses Argument hat das BayObLG in seiner Revisionsentscheidung vom 24. Februar 2026 grundlegend verworfen. Das Gericht hob die Einziehung auf die volle Summe von 9.640,18 Euro an.
Warum verwarf das BayObLG das Botenargument des LG München II?
Für Sie als potenziell Geschädigten ist dieser Unterschied entscheidend. Das LG München II hätte den Mule faktisch zu einem bloßen Boten degradiert. Die Konsequenz wäre gewesen: Betrüger könnten stets auf das Botenargument setzen, um die Einziehung — und damit mittelbar auch zivilrechtliche Rückforderungsansprüche — zu umgehen. Das BayObLG hat dieser Konstruktion eine klare Absage erteilt.
Die Revisionsentscheidung stützt sich auf zwei BGH-Urteile: BGH 3 StR 148/25 und BGH 5 StR 436/24. Beide weisen in dieselbe Richtung. Wer als Finanzagent Buchgeld auf seinem allein kontrollierten Konto einbucht, hat faktische Verfügungsgewalt über diesen Wert. Das gilt in jedem rechtlich relevanten Moment — gleichgültig, ob er Weisungen von Dritten erhält.
Der Begriff des transitorischen Besitzes, auf den sich der Angeklagte berufen hatte, bleibt nach dem BayObLG zwar theoretisch anwendbar. Er greift aber nur in einem sehr engen Ausnahmefall. Voraussetzung wäre: Ausschließlich die IP-Adressen der Hinterleute tauchen in den Zugriffs-Logs des Kontos auf, und der Mule hat zu keinem Zeitpunkt selbst aktiv zugegriffen. Den eigenständigen Krypto-Kauf des Angeklagten wertete das Gericht als deutlichstes Indiz gegen diesen Ausnahmefall. Wer eigenhändig Kryptowährungen erwirbt, übt konkreten, autonomen Handlungswillen aus. Damit ist die faktische Verfügungsgewalt im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB eindeutig gegeben, und der volle Tatbetrag gilt als „durch die Tat erlangt“.
Für Sie bedeutet das: Jede Person, die fremdes Geld über ihr Konto umleitet, Kryptowährungen kauft und diese weitersendet, behandelt das Gericht als vollumfänglich Verfügungsberechtigte — mit entsprechender Haftung. Diese Wertung strahlt unmittelbar auf den zivilrechtlichen Haftungsrahmen aus, der für Geschädigte der eigentlich relevante Handlungspfad ist.
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Was versteht die Rechtsprechung unter faktischer Verfügungsgewalt bei Buchgeld?
Das BayObLG definiert faktische Verfügungsgewalt im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB als die tatsächliche Herrschaftsmacht über einen Wert in irgendeiner Phase des Tatablaufs. Buchgeld auf einem allein geführten Privatkonto vermittelt diese Herrschaftsmacht vollständig. Ob der Kontoinhaber telefonisch Weisungen erhält, ändert daran nichts. Entscheidend ist, dass er jederzeit eigenständig handeln könnte — und im konkreten Fall durch den Krypto-Kauf auch eigenständig gehandelt hat.
Diese Definition ist für Sie als Geschädigter bedeutsam, weil sie den Radius der Haftungsmasse direkt bestimmt. Das Gericht stellt fest: Der Mule hatte über 9.640,18 Euro faktische Verfügungsgewalt. Im zivilrechtlichen Parallelrahmen bedeutet das: Er ist als Vermögensinhaber dieser Summe zu behandeln, der Sie durch seine Beteiligung am Betrugsgeschehen geschädigt hat. Die strafrechtliche Einziehung nach § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO und die zivilrechtliche Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 261 StGB laufen dabei parallel. Zusammen ergeben sie ein belastbares Fundament für Ihren Rückforderungsanspruch.
Warum schützt eine taggleiche Krypto-Weiterleitung den Mule nicht vor Haftung?
Das Timing-Argument — „Ich habe das Geld sofort weitergeleitet, also hatte ich es nie wirklich“ — hat das BayObLG ausdrücklich verworfen. Entscheidend ist nicht, wie lange der Wert beim Mule verblieben ist. Ausschlaggebend ist, ob er ihn in irgendeinem Moment des Tatablaufs faktisch beherrscht hat. Wer Buchgeld auf einem eigenen Konto empfängt und daraus aktiv Krypto kauft, beherrscht diesen Wert vollumfänglich — sei es auch nur für Minuten.
Für Sie als Betrugsopfer hat diese Aussage erhebliche praktische Bedeutung. Pig-Butchering-Plattformen und ähnliche betrügerische Systeme schleusen Gelder extrem schnell durch eine Kette von Mule-Konten. Ziel ist es, Rückforderungsansprüche faktisch zu erschweren. Das BayObLG schneidet dieser Taktik den rechtlichen Boden ab: Die Geschwindigkeit der Weiterleitung ist kein Haftungsausschluss. Jede Station in der Kette — jedes Mule-Konto — bleibt eine vollwertige Haftungsmasse, gegen die Sie zivilrechtlich vorgehen können. Ein professionelles Krypto-Tracing und Blockchain-Forensik dokumentiert die Transaktionskette lückenlos, sodass jeder Knotenpunkt identifizierbar und adressierbar wird.
Wie haften Money Mules zivilrechtlich gegenüber Betrugsopfern?
Der für Geschädigte entscheidende Pfad ist zivilrechtlich. Das BayObLG-Urteil liefert die strafrechtliche Grundlage, aber Ihr persönlicher Handlungsrahmen ergibt sich aus dem bürgerlichen Recht. Ein Money Mule, der wissentlich oder auch nur leichtfertig betrügerische Gelder über sein Konto leitet, verwirklicht den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB. Er handelt damit rechtswidrig im Sinne eines Schutzgesetzes und löst seine Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 261 StGB aus.
Darüber hinaus kommt eine deliktische Haftung nach § 826 BGB in Betracht. Voraussetzung: Der Mule fügt vorsätzlich Schaden zu, auf eine gegen die guten Sitten verstoßende Weise. Bei bewusster Beteiligung an einem Betrugssystem ist das regelmäßig anzunehmen. Schließlich kann ein bereicherungsrechtlicher Anspruch nach § 812 BGB auf Herausgabe des erlangten Wertes greifen. Zusammengenommen ergibt sich ein starkes zivilrechtliches Instrumentarium. Sie versetzen sich damit in die Lage, den Mule persönlich in Anspruch zu nehmen — mit seinem Privatvermögen, seinen Konten und seinen sonstigen Vermögenswerten.
Das BayObLG-Urteil wirkt dabei als Katalysator. Die darin festgestellte volle faktische Verfügungsgewalt des Mules erleichtert den zivilrechtlichen Nachweis erheblich: Er ist kein schlichter Bote, sondern ein eigenverantwortlicher Handelnder. Das macht ihn zum vollwertigen Schuldner für Ihren Schaden. Wie die umfangreiche Praxis zur Bankhaftung beim Krypto-Betrug zeigt, lassen sich dabei mehrere Haftungsebenen gleichzeitig aktivieren — was Ihre Chancen auf tatsächliche Rückzahlung signifikant verbessert.
Welche Rolle spielen Pig-Butchering und Fake-Trading-Systeme im Mule-Netzwerk?
Money Mules sind keine Randfigur beim organisierten Krypto-Betrug — sie sind ein Systembestandteil. Pig-Butchering-Plattformen und Fake-Trading-Systeme setzen strukturell auf mehrstufige Mule-Netzwerke. Das Prinzip: Sie als Opfer überweisen Fiat-Geld auf ein deutsches oder europäisches Konto eines Mules. Dieser kauft Kryptowährung und transferiert sie weiter. Die Spur bricht dabei bewusst ab, um Rückforderungsansprüche faktisch zu erschweren.
Nach dem BayObLG-Urteil ist genau dieser Mechanismus rechtlich nicht mehr so sicher wie bisher. Jeder identifizierbare Mule in der Kette ist ein Angriffspunkt — sowohl für staatliche Einziehungsmaßnahmen nach § 73 StGB i.V.m. § 111b StPO und § 111e StPO als auch für Ihre zivilrechtliche Klage. Krypto-Tracing und Blockchain-Forensik rekonstruieren die Transaktionskette von Ihrer ursprünglichen Überweisung bis zum finalen Empfänger. Jeder Zwischenschritt, jede Wallet-Adresse, jede Konto-IBAN eines Mules ist damit ein nachweisbares Glied in der Haftungskette.
Besonders relevant ist in diesem Kontext der Identitätsmissbrauchs-Komplex rund um die SFM Holding. Dort arbeiteten Betrüger mit gefälschten Unternehmensidentitäten und nutzten Mule-Strukturen zur Verschleierung. Das BayObLG-Urteil liefert hier ein wichtiges Argument: Selbst wenn der Mule behauptet, er habe nicht gewusst, wessen Geld er bewegte, ändert das nichts an seiner Haftung. Entscheidend bleibt, ob er faktisch Verfügungsgewalt ausgeübt hat. Auch der Bsgate-Komplex, vor dem die BaFin offiziell gewarnt hat, illustriert, wie Betrüger Mule-Konten in komplexe Identitätsmissbrauchs-Konstrukte einbinden. Das BayObLG-Urteil trifft diese Konstrukte an ihrer schwächsten Stelle. Wenn Sie in einem dieser Komplexe geschädigt wurden, ist die Identifizierung von Mule-Konten möglicherweise der schnellste Weg zu einer greifbaren Haftungsmasse.
Was bedeutet die Wertersatzeinziehung nach § 73a StGB für Geschädigte konkret?
Die Wertersatzeinziehung nach § 73a StGB greift, wenn der ursprüngliche Taterlös nicht mehr vorhanden oder nicht mehr greifbar ist — zum Beispiel weil Kryptowährungen bereits weitergeleitet wurden. In diesem Fall entzieht das Gericht dem Mule den Gegenwert, der dem erlangten Vorteil entspricht. Das Gericht greift dabei auf das verbliebene Privatvermögen des Verurteilten zu, unabhängig davon, in welcher Form es vorliegt. Im BayObLG-Fall betrug dieser Gegenwert die volle Tatbeute von 9.640,18 Euro.
Als Geschädigter sollten Sie wissen: Nach der strafrechtlichen Einziehung setzt eine Rückgewährmechanik ein. Der Staat zieht den Wert ein und gibt ihn an die Opfer weiter. Dieser Mechanismus greift jedoch nicht automatisch. Er setzt voraus, dass Ihre Geschädigtenstellung im Verfahren dokumentiert ist. Genau deshalb ist die parallele zivilrechtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB gegen den Mule so wichtig. Sie schaffen damit eine eigenständige, direkte Rechtsposition. Diese hängt nicht von den Unwägbarkeiten des Strafverfahrens ab. Fachanwältin Anna O. Orlowa, LL.M., Kanzlei Rexus-Recht, berät Sie zu den konkreten Schritten, die in Ihrem Fall nötig sind, um beide Wege optimal zu kombinieren.
Welche Beweise brauchen Sie, um den Mule zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen?
Die Beweissituation beim zivilrechtlichen Vorgehen gegen einen Mule ist anspruchsvoller als im Strafverfahren. Als Kläger tragen Sie die Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen. Im Kern brauchen Sie drei Beweisebenen. Erstens: den Nachweis, dass Sie eine Zahlung geleistet haben und wohin diese floss. Zweitens: den Nachweis, dass diese Zahlung auf ein Konto des identifizierten Mules einging. Drittens: Anhaltspunkte dafür, dass der Mule die deliktische Herkunft des Geldes kannte oder zumindest hätte kennen können — bei sorgfältiger Prüfung.
Die erste Ebene liefert Ihnen Ihr Kontoauszug. Die zweite Ebene ergibt sich aus der Kombination Ihrer Zahlungsdaten mit dem Ergebnis eines professionellen Blockchain-Tracings. Die dritte Ebene ist oft die schwierigste. Hier helfen Indizien wie die Rekrutierungsform des Mules, die Art der Vergütungsabrede, eventuelle Vorstrafenregister und die Häufigkeit ähnlicher Transaktionen. In vielen Fällen laufen zudem parallele Strafermittlungen, aus denen sich nützliche Erkenntnisse ableiten lassen. Die Kanzlei Rexus-Recht hat in einer Vielzahl von Mandaten Erfahrung darin aufgebaut, diese Beweisebenen strukturiert zusammenzuführen und in eine schlüssige zivilrechtliche Klage umzuwandeln.
Zu den konkreten Warnsignalen gefälschter Handelsplattformen informiert Sie auch der Artikel zu KI-gestütztem Krypto-Betrug, Deepfakes und Phishing 2026. Er zeigt, wie Betrüger immer professionellere Methoden einsetzen — und wie Sie die Spuren dennoch aufdecken können.
Welche Sofortmaßnahmen sind nach einer Krypto-Betrugsschädigung geboten?
Zeit ist der entscheidende Faktor. Je früher Sie nach einem Krypto-Betrug handeln, desto größer ist die Chance, noch verwertbare Vermögenswerte des Mules zu identifizieren und zu sichern. In der ersten Phase gilt es, sämtliche Kommunikationsverläufe zu sichern: Screenshots, E-Mails, Chat-Protokolle und Zahlungsbelege. Speichern Sie diese unveränderlich. Ändern Sie Passwörter zu betroffenen Konten und brechen Sie jede weitere Kommunikation mit den Hinterleuten ab.
Welche Schritte kommen in der zweiten Phase nach dem Betrug?
In der zweiten Phase kontaktieren Sie Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister unverzüglich. Streben Sie eine Rückbuchung an — auch wenn die Erfolgsaussicht je nach Zeitverlauf variiert. Parallel dazu empfiehlt sich die Beauftragung einer auf Krypto-Betrug spezialisierten Kanzlei. Sie veranlasst ein professionelles Blockchain-Tracing und formuliert die zivilrechtlichen Ansprüche. Das BayObLG-Urteil Az. 206 StRR 406/25 ist dabei ein starkes Argument in Ihrer Hand. Es belegt, dass Mule-Konten keine Haftungsschutzzone sind — und dass deutsche Gerichte bereit sind, diese Erkenntnis konsequent umzusetzen.
Warten Sie nicht darauf, dass ein Strafverfahren zu Ihrer Entschädigung führt. Die zivilrechtliche Klage gegen den Mule ist ein eigenständiger, paralleler Weg, den Sie aktiv beschreiten können. Nach dem BayObLG-Urteil hat dieser Weg eine stärkere rechtliche Grundlage als je zuvor.
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Wie positioniert das BayObLG-Urteil Deutschland im europäischen Kontext?
Die Entscheidung des BayObLG vom 24. Februar 2026 ist nicht nur national bedeutsam — sie sendet ein Signal in den europäischen Rechtsraum. Auf EU-Ebene hat die Verordnung MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) erstmals einen regulatorischen Rahmen für Kryptowerte geschaffen. Dieser definiert auch die Pflichten von Dienstleistungserbringern klar. Die Verbindung zwischen MiCAR-Compliance und strafrechtlicher Einziehung spielt künftig eine Rolle, wenn Mules über regulierte Plattformen tätig werden und dort Spuren hinterlassen.
Das BayObLG-Urteil zeigt zugleich, dass deutsche Gerichte die faktische Realität des Krypto-Transfers rechtlich präzise erfassen. Sie weichen nicht hinter technischen Argumenten zurück: Buchgeld konvertiert der Mule in Kryptowerte und leitet diese weiter — das Gericht bewertet das konsequent. Das ist eine wichtige Botschaft an alle, die erwägen, sich als Finanzagent zu betätigen. Die Haftung folgt der faktischen Handlungsmacht, nicht dem Narrativ der Weisungsgebundenheit. Für Sie als Geschädigter bedeutet das: Das Rechtssystem — Strafrecht, Zivilrecht, Aufsichtsrecht nach § 32 KWG und § 54 KWG — wächst schrittweise zu einem kohärenten Schutzinstrumentarium zusammen.
Warum ist die Identifizierung des Mules der Schlüssel zur Rückholung Ihres Geldes?
Die Hinterleute eines Krypto-Betrugs operieren in aller Regel aus dem Ausland. Häufig stammen sie aus Jurisdiktionen, in denen eine Vollstreckung praktisch ausgeschlossen ist. Der Mule hingegen ist oft eine greifbare Person im Inland — mit einem Wohnsitz, einem Bankkonto, einem Arbeitseinkommen und manchmal auch Immobilieneigentum. Genau das macht das Mule-Konto zur zweiten Haftungsmasse, die das BayObLG mit seiner Entscheidung weiter gefestigt hat.
Die Identifizierung des Mules erfordert in der Regel Zugang zu Kontodaten. Als Überweisender besitzen Sie diese Daten in vielen Fällen bereits: Sie kennen die IBAN, auf die Sie gezahlt haben. Aus dieser IBAN lässt sich die Bank ermitteln. Über eine anwaltliche Drittauskunft oder Strafanzeige nach § 152 StPO i.V.m. § 170 StPO lassen sich in vielen Fällen weitere Identifizierungsdaten beschaffen. Das Blockchain-Tracing ergänzt dieses Bild. Es zeigt, wohin die Kryptowährungen nach dem Kauf durch den Mule geflossen sind, und erlaubt es, im günstigen Fall weitere Knotenpunkte der Haftungskette zu identifizieren.
In der Praxis haben Europol und nationale Behörden in den vergangenen Monaten mehrfach große Mule-Netzwerke zerschlagen — wie der Beitrag zur Europol-Zerschlagung von Krypto-Betrugsnetzwerken mit 700 Millionen Euro Schaden dokumentiert. Diese Operationen schaffen mitunter öffentlich zugängliche Informationen über Mule-Identitäten, die für Ihre zivilrechtliche Klage verwertbar sind. Fachanwältin Anna O. Orlowa, LL.M., Kanzlei Rexus-Recht, prüft in der Erstanalyse, welche Identifizierungswege in Ihrem konkreten Fall offenstehen.
Was ändert sich für Fake-Trading-Opfer durch dieses Urteil in der Praxis?
Opfer von Fake-Trading-Plattformen — also Personen, die auf angebliche Renditeversprechen hereingefallen sind und Geld auf Konten betrügerischer Systeme überwiesen haben — befinden sich nach dem BayObLG-Urteil in einer substanziell besseren Ausgangslage als zuvor. Bisher lautete die ernüchternde Praxisrealität häufig: Die Hinterleute sind unbekannt und im Ausland, das Geld ist weg, eine Rückforderung kaum möglich. Das BayObLG-Urteil verändert diese Gleichung grundlegend.
Wenn Sie eine Überweisung auf ein deutsches oder europäisches Konto eines Mules geleistet haben, ist dieser Mule nach der neuen Rechtsprechung ein vollwertiger zivilrechtlicher Schuldner. Er haftet Ihnen gegenüber mit seinem Privatvermögen in Höhe des vollen Tatbetrags. Selbst wenn er den Betrag bereits weitergeleitet hat, schützt ihn das nicht — denn die faktische Verfügungsgewalt bestand in dem Moment, als das Buchgeld auf seinem Konto lag und er darüber handelte. Das LG Bamberg hat in einem parallelen Zusammenhang ähnliche Grundsätze auf Fake-Trading-Konstrukte angewandt, wie das LG-Bamberg-Urteil zur Bitcoin-Bande dokumentiert. Die Rechtsprechungslandschaft verdichtet sich zugunsten der Geschädigten.
Fachanwältin Anna O. Orlowa, LL.M., Kanzlei Rexus-Recht, empfiehlt Ihnen, Ihren Fall jetzt prüfen zu lassen — auch wenn Sie glauben, keine verwertbaren Hinweise auf den Mule zu haben. In vielen Fällen lassen sich aus den vorhandenen Zahlungsdaten und dem Blockchain-Tracing mehr Informationen gewinnen, als auf den ersten Blick sichtbar ist. Die Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden zeigt Ihnen, ob und wie Sie vorgehen können.
Häufige Fragen zum BayObLG-Urteil und zur Mule-Haftung
Kann ich als Betrugsopfer direkt zivilrechtlich gegen den Money Mule vorgehen?
Ja, das ist möglich und nach dem BayObLG-Urteil vom 24. Februar 2026 rechtlich stärker abgesichert als zuvor. Sie können gegen den identifizierten Mule eine Schadensersatzklage nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 261 StGB und zusätzlich einen Anspruch nach § 826 BGB geltend machen. Das Strafverfahren gegen den Mule ist für Ihren zivilrechtlichen Anspruch hilfreich, aber keine Voraussetzung. Sie beschreiten einen eigenständigen, parallelen Klageweg — unabhängig vom Ausgang etwaiger Strafverfahren. Voraussetzung ist die Identifizierung des Mules, für die ein professionelles Krypto-Tracing und die anwaltliche Auswertung Ihrer Zahlungsdaten nötig sind.
Warum haftet der Mule mit vollem Privatvermögen, wenn er das Geld schon weitergegeben hat?
Das BayObLG stellt ausdrücklich klar: Die taggleiche Weiterleitung bewirkt keine Haftungsbeschränkung. Entscheidend ist, dass der Mule in dem Moment, als das Buchgeld auf seinem Konto eingebucht war und er eigenständig Kryptowährungen kaufte, volle faktische Verfügungsgewalt über den Wert innehatte. Damit gilt der Betrag nach § 73 Abs. 1 StGB als „durch die Tat erlangt“. Im Zivilrecht entspricht das einer vollwertigen Schuldnerstellung: Der Mule haftet Ihnen mit seinem gesamten Privatvermögen auf Ersatz des entstandenen Schadens, auch wenn er den Betrag nicht mehr physisch besitzt.
Wie lange habe ich Zeit, um Ansprüche gegen den Mule geltend zu machen?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach dem BGB drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie Kenntnis von dem Schaden und der Person des Schädigers erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen können. Bei Taten, die erst später entdeckt werden, startet die Frist entsprechend später. Darüber hinaus gibt es eine kenntnisunabhängige Höchstfrist von zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs. Da bei Krypto-Betrug die Identifizierung des Mules oft Zeit braucht, sollten Sie sofort nach der Entdeckung des Betrugs anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. So verhindern Sie, dass die Verjährung unbemerkt abläuft. Fachanwältin Anna O. Orlowa, LL.M., klärt in der Erstanalyse, welche Fristen in Ihrem Fall relevant sind.
Was ist, wenn der Mule kein Vermögen hat, aus dem vollstreckt werden kann?
Das ist eine legitime Sorge, die in der Praxis jedoch häufig weniger zutrifft als befürchtet. Mules sind oft Personen mit regulärem Einkommen, einem Konto und manchmal Immobilieneigentum. Selbst wenn die Vollstreckung im Inland schwierig erscheint, schafft ein zivilrechtliches Urteil gegen den Mule einen Vollstreckungstitel. Dieser ist unbegrenzt pfändbar — also auch bei künftigem Vermögenserwerb. Das Mule-Konto selbst ist zudem oft nicht das einzige Ziel. Das Blockchain-Tracing kann weitere Knotenpunkte der Haftungskette aufdecken, die ebenfalls zur Vollstreckung geeignet sind. Schließlich sind die staatliche Einziehung und die zivilrechtliche Rückgewährmechanik nach dem BayObLG-Urteil ein komplementärer Weg, der in bestimmten Konstellationen eine Entschädigung auch ohne eigene Vollstreckung ermöglicht.
Gilt das BayObLG-Urteil nur für Enkeltrick-Fälle oder auch für Krypto-Betrug?
Das Urteil erging zwar in einem Enkeltrick-Sachverhalt. Die darin entwickelten Rechtsgrundsätze zur faktischen Verfügungsgewalt über Buchgeld und zur taggleichen Krypto-Weiterleitung gelten jedoch allgemein. Sie sind auf jeden Sachverhalt anwendbar, in dem ein Mule betrügerische Gelder erhält, in Kryptowährungen konvertiert und weiterleitet — also auf Pig-Butchering-Fälle, Fake-Trading-Plattformen, Investment-Scams und alle anderen Formen des organisierten Krypto-Betrugs. Das BayObLG hat damit eine Grundsatzentscheidung getroffen, die weit über den Enkeltrick hinausstrahlt. Sie gilt auch für die komplexen Betrugsstrukturen, mit denen die Kanzlei Rexus-Recht täglich in der Beratung konfrontiert ist.
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— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern