DEX Capital (dexcpt.com): Unerlaubte Kryptodienste, Mai 2026
Anleger aus Deutschland, die über die Plattform dexcpt.com Kapital investiert oder Kryptowerte gehandelt haben, sehen sich mit einem ernsten behördlichen Befund konfrontiert: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 22. Mai 2026 eine öffentliche Warnung gegenüber dem Betreiber DEX Capital ausgesprochen. Wer auf die Plattform eingezahlt hat und nun keine Auszahlung erhält, befindet sich in einer Situation, die sofortiges, koordiniertes Handeln erfordert — von der Sicherung der Beweismittel über die Strafanzeige bis hin zur zivilrechtlichen Rückforderung. Die BaFin ist die zuständige Bundesbehörde für die Aufsicht über alle Finanzmarktakteure in Deutschland und warnt regelmäßig vor Plattformen, die ohne die erforderlichen Genehmigungen tätig sind. Geschädigte Anleger sollten die Warnung nicht als bloß abstrakte Behördenmitteilung abtun, sondern als konkreten Hinweis auf eine kriminelle Struktur verstehen, deren Bekämpfung juristische Expertise erfordert.
Besonders erschwerend wirkt in Fällen wie diesem, dass die Betreiber von dexcpt.com gezielt das Vertrauen in etablierte Kryptotechnologien ausnutzen. Der Name „DEX“ weckt bei technisch versierten Anlegern Assoziationen zu dezentralen Protokollen, die als transparent und nicht-verwahrerisch gelten. Gleichzeitig sprechen die Betreiber gezielt auch Anleger an, die bereits durch frühere Plattformen geschädigt wurden — und bieten ihnen die vermeintliche Rückholung dieser Gelder an. Dieses doppelte Täuschungsmuster ist besonders perfide: Es kombiniert technologische Glaubwürdigkeit mit dem emotionalen Versprechen der Wiedergutmachung. Wer zweimal betrogen wurde, scheut sich häufig, den Fall öffentlich zu machen — was den Betreibern zusätzlich nützt.

Weitere Anbieter im Überblick:
Übersicht aller BaFin-, FCA- und FINMA-Warnungen 2026
Was die BaFin in ihrer Warnung vom 22. Mai 2026 festhält
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat auf Grundlage von § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG) eine Verbraucherwarnung gegen den Betreiber der Website dexcpt.com veröffentlicht. Das Datum der primären Veröffentlichung ist der 22. Mai 2026; die Warnung erscheint in der öffentlichen Warnliste der Behörde unter dem Eintrag vom 27. Mai 2026. Beide Daten beziehen sich auf dieselbe Maßnahme: die behördliche Feststellung, dass DEX Capital unerlaubt tätig ist.
Nach den der Aufsichtsbehörde vorliegenden Erkenntnissen erbringt der Betreiber unter dem Namen DEX Capital, der vorgeblich in Hooglede, Belgien ansässig ist, in Deutschland Bank- und Finanzdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Hooglede ist eine flämische Gemeinde nahe Roeselare in der Provinz Westflandern — die Angabe dieser Adresse vermittelt europäische Seriosität, ohne dass überprüfbare geschäftliche Substanz am angegebenen Ort vorhanden wäre. Internationale Anlagebetrüger wählen belgische oder andere EU-Adressen gezielt, weil sie bei deutschen Verbrauchern implizit eine EU-Regulierung suggerieren.
Besonders charakteristisch für das Muster dieser Plattform ist die Kontaktaufnahme mit Anlegern: Angeblich werden ausstehende Auszahlungen von anderen Online-Handelsplattformen vermittelt. Tatsächlich erhalten die Anleger auch nach Zahlung einer Provision keine Ausschüttung — das Geld fließt in die Kanäle der Betreiber und bleibt unerreichbar. Die BaFin stützt sich bei der Warnung ausdrücklich auf § 10 Abs. 7 KMAG, das neue Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Diese Rechtsgrundlage unterstreicht, dass DEX Capital nicht nur klassische Bankgeschäfte ohne Erlaubnis betreibt, sondern auch im Bereich der Kryptowerte-Dienstleistungen unerlaubt handelt — also in dem Segment, das durch MiCAR und KMAG seit Ende 2024 einer eigenständigen, verschärften Regulierung unterliegt.
Eine Überprüfung im BaFin-Unternehmensregister sowie im ESMA-Register gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR) ergibt keinen Eintrag für DEX Capital oder dexcpt.com als zugelassenen Kryptowertedienstleister. Nach Informationen des Analyseportals The Crypto Register weist das ESMA-Register für Deutschland zum Stichtag 23. Mai 2026 lediglich einen einzigen MiCAR-zugelassenen Kryptowertedienstleister aus: Trade Republic. DEX Capital ist in keinem einschlägigen EU-weiten Register nachweisbar.
Warum dieser Fall Anleger besonders hart trifft
Die Masche von DEX Capital verbindet zwei bewährte Betrugsmuster zu einer besonders wirkungsvollen Kombination. Erstens wird das Vertrauen in legitime dezentrale Technologie ausgenutzt: Der Begriff DEX ist in der Kryptowelt als Abkürzung für Decentralized Exchange bekannt und steht für Protokolle wie Uniswap oder dYdX, die transparent auf öffentlichen Blockchains laufen. Durch die Übernahme dieser Bezeichnung erwecken die Betreiber den Eindruck technologischer Seriosität und Dezentralisierung. Tatsächlich handelt es sich bei dexcpt.com um eine klassische zentrale Plattform unter vollständiger Kontrolle unbekannter Hintermänner — ohne nachprüfbare Blockchain-Infrastruktur, ohne Open-Source-Code, ohne verifizierbare Smart-Contract-Adressen.
Zweitens setzt die Plattform auf das sogenannte Recovery-Scam-Muster: Opfer früherer Betrügereien werden gezielt angesprochen mit dem Versprechen, bereits verloren geglaubte Gelder von anderen Plattformen zurückzuholen. Diese Sekundäropfer zahlen zunächst eine vermeintliche Provisionsgebühr, dann folgen weitere Forderungen — Sicherheitsgebühren, Steuervorauszahlungen, Freischaltbeträge. Das Geld verschwindet ebenso wie das versprochene Kapital. Die Doppelopfer-Struktur erklärt, warum Geschädigte in derartigen Fällen häufig erhebliche Gesamtschäden erleiden, bevor sie die Betrugsstruktur erkennen. Das emotionale Gewicht des ersten Verlustes trübt die kritische Urteilsfähigkeit beim zweiten Angebot erheblich.
Der vorgetäuschte Sitz in Hooglede, Belgien, dient als weiteres Ablenkungsmittel. Belgien ist ein EU-Mitgliedstaat, und die Angabe einer europäischen Adresse lässt Anleger irrtümlich auf eine implizite EU-Regulierung schließen. Eine solche Regulierung — insbesondere eine MiCAR-Zulassung durch die belgische Finanzmarktaufsicht FSMA oder eine Passportierung nach Deutschland — existiert nach den Erkenntnissen der BaFin nicht. Die Wahl eines belgischen Kleinstadtnamens hat zusätzlich den Vorteil, dass eine physische Verifizierung durch Anleger faktisch ausbleibt. Hinterfragt man den Sitz einer solchen Plattform nicht aktiv im BaFin-Unternehmensregister oder ESMA-Register, fällt die Unlizenzierung erst auf, wenn Auszahlungen ausbleiben.
Hinzu kommt die Domain-Konstruktion: Die Domain dexcpt.com ist bewusst kryptisch gehalten. Kürzel wie „cpt“ — möglicherweise für „capital“ stehend — lassen keine eindeutigen Rückschlüsse zu, erschweren die Auffindbarkeit in Warndatenbanken und verringern die Trefferzahl bei spontanen Internetsuchen nach Betrugsberichten. Seriöse Anbieter betreiben klare, nachvollziehbare Webpräsenzen mit vollständigem Impressum, AGB und nachprüfbaren Lizenznummern. All das fehlt bei dexcpt.com vollständig.
Was ist ein DEX-Klon und wie funktioniert dieser Trick?
Ein DEX-Klon ist eine betrügerische Plattform, die den Namen oder das Erscheinungsbild legitimer dezentraler Börsen imitiert, ohne deren Kerneigenschaft — den erlaubnisfreien, nicht-verwahrerischen Handel über öffentliche Smart Contracts — tatsächlich umzusetzen. Der Betreiber übernimmt lediglich das Marktvokabular: „dezentral“, „algorithmisch“, „Non-Custodial“. In Wirklichkeit kontrolliert er alle Wallets, verwaltet alle Gelder zentral und kann Auszahlungen jederzeit sperren.
Der Klon-Trick funktioniert auf mehreren Ebenen gleichzeitig. Auf der Ebene der Sprache: Die Verwendung von Begriffen wie „dezentral“, „Blockchain-basiert“ oder „Smart Contract“ erzeugt bei technikaffinen Anlegern ein Grundvertrauen, das nur schwer durch einfache Plausibilitätsprüfungen zu erschüttern ist. Auf der Ebene des Designs: Professionelle Weboberflächen, die den echten DEX-Plattformen optisch ähneln, erhöhen die wahrgenommene Legitimität. Auf der Ebene des Namens: Begriffe wie „DEX Capital“ kombinieren den technischen DEX-Begriff mit dem finanzwirtschaftlichen Begriff „Capital“ zu einem Hybrid, der weder eindeutig einer dezentralen Börse noch einem regulierten Finanzinstitut zuzuordnen ist — und damit in einer regulatorischen Grauzone zu stehen scheint, die in Wahrheit schwarz ist.
Entscheidend für die Identifizierung eines DEX-Klons ist eine einfache Prüfung: Verifizierbare Smart-Contract-Adressen auf einer öffentlichen Blockchain? Nicht vorhanden. Auditierter Open-Source-Code? Nicht vorhanden. Kein Kontoerstellungsprozess mit KYC, sondern direkter Wallet-Anschluss? Nicht vorhanden. Fehlen diese Merkmale, handelt es sich ungeachtet der gewählten Bezeichnung um eine klassische Plattform mit zentraler Kontrolle — und damit um ein Modell, das in Deutschland zwingend einer BaFin-Erlaubnis bedarf.
Warum ist MiCAR ab 2024/2025 für Anleger in Deutschland besonders relevant?
Die Verordnung (EU) 2023/1114 — die Markets in Crypto-Assets Regulation, kurz MiCAR — gilt seit dem 30. Dezember 2024 für alle Kryptowerte-Dienstleister in der gesamten Europäischen Union. In Deutschland setzt das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG), das durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz eingeführt wurde, die nationalen Begleitregelungen um. Seit Geltung von MiCAR und KMAG unterliegt jedes Unternehmen, das gewerblich Kryptowerte-Dienstleistungen für Kunden in Deutschland erbringt, einer strikten Zulassungspflicht. Diese Zulassung wird von der BaFin erteilt und im öffentlichen ESMA-Register verzeichnet. Fehlt der Eintrag im ESMA-Register, ist der Betrieb per se unerlaubt — unabhängig davon, ob das Unternehmen seinen nominellen Sitz in Deutschland, Belgien oder einem anderen EU-Staat hat.
Für Anleger ist MiCAR aus zwei Gründen besonders relevant. Erstens schafft das Regime einen klaren Prüfmaßstab: Jeder Anleger kann vor einer Einzahlung im öffentlich zugänglichen ESMA-Register nachschlagen, ob ein Anbieter zugelassen ist. Ist er nicht gelistet, sollte dies ein absolutes Ausschlusskriterium sein. Zweitens begründet das KMAG in § 10 Abs. 7 die öffentlich-rechtliche Befugnis der BaFin, Warnungen zu veröffentlichen und unerlaubte Tätigkeiten zu unterbinden — was die behördliche Grundlage der Warnung gegen DEX Capital bildet. Die zunehmende Dichte der Regulierung hat auch eine Kehrseite: Betrüger instrumentalisieren den Komplexitätszuwachs, indem sie Anlegern vortäuschen, ein Lizenzierungsverfahren sei noch im Gange oder ihre Plattform falle als „echte DEX“ nicht unter die Regulierung. Beides ist falsch.
Welche Krypto-Dienste sind in Deutschland erlaubnispflichtig?
Erlaubnispflichtig nach KWG und KMAG sind in Deutschland unter anderem: die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Dritte (Kryptoverwahrung), der Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte, der An- und Verkauf von Kryptowerten im eigenen Namen für fremde Rechnung, die Portfolioverwaltung in Kryptowerten sowie die Übermittlung von Kryptowerten im Auftrag Dritter. Bereits die bloße Entgegennahme von Kundengeldern mit dem Versprechen, diese in Kryptowerte zu investieren, begründet eine Erlaubnispflicht nach § 32 KWG.
Wer eine dieser Tätigkeiten ohne Erlaubnis ausübt, begeht eine Straftat nach § 54 KWG, die mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht ist. Daneben kommen gewerberechtliche Untersagungen, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger sowie die Rückabwicklung aller im Rahmen der unerlaubten Tätigkeit geschlossenen Verträge in Betracht. Anleger können sich auf § 134 BGB (Nichtigkeit wegen Gesetzesverstoßes) berufen, um eingezahlte Beträge zurückzuverlangen — allerdings ist dieser Anspruch nur dann praktisch durchsetzbar, wenn die Betreiber identifizierbar und in Deutschland oder einem anderen Vollstreckungsstaat greifbar sind.
Besonderes Augenmerk gilt der Kryptoverwahrung: Nimmt eine Plattform Kryptowerte ihrer Kunden in Verwahrung — das heißt, hält sie die Private Keys — ist dies in Deutschland strikt erlaubnispflichtig. DEX Capital weist auf dexcpt.com nach den verfügbaren Informationen keine MiCAR-Zulassung und keinen KWG-Erlaubnisnachweis auf. Jede Einzahlung auf die Plattform erfolgte damit in ein rechtlich ungeschütztes und aufsichtlich nicht kontrolliertes Umfeld.
Wie unterscheide ich eine echte DEX von einem Klon wie dexcpt.com?
Legitime dezentrale Börsen wie Uniswap oder dYdX operieren auf öffentlichen Blockchains über veröffentlichte, durch unabhängige Sicherheitsexperten auditierte Smart-Contract-Adressen. Jede Transaktion ist auf Blockchain-Explorern wie Etherscan oder Dexscreener öffentlich nachprüfbar, ohne dass ein Intermediär dazwischengeschaltet ist. Die gesamte Plattform-Software ist Open Source und auf Plattformen wie GitHub einsehbar. Nutzer verbinden lediglich ihre eigene Wallet (beispielsweise MetaMask oder Ledger) mit der Plattform — die Gelder verbleiben zu jeder Zeit unter der Kontrolle des Nutzers, der allein seinen Private Key kennt.
Klone wie dexcpt.com hingegen verlangen stets die Einzahlung auf eine plattformseitige Wallet oder ein Konto, zeigen gefälschte Kontostandsanzeigen und begründen jede Auszahlung mit neuen Gebührenforderungen. Eine einfache Checkliste zur Unterscheidung umfasst folgende Punkte: Erstens, gibt es eine verifizierbare Smart-Contract-Adresse auf einer öffentlichen Blockchain, die über Etherscan oder vergleichbare Explorer unabhängig nachprüfbar ist? Zweitens, ist der Code der Plattform Open Source und auditiert? Drittens, behält der Nutzer zu jeder Zeit seine Private Keys, und hat die Plattform keinen Zugriff auf die Gelder? Viertens, ist die Plattform im ESMA-Register oder einem anderen anerkannten Regulierungsregister gelistet? Scheitert ein Anbieter an einem dieser Punkte, ist erhöhte Vorsicht angezeigt; scheitert er an mehreren, ist das Risiko einer Betrugsstruktur als hoch einzustufen.
Im Fall von dexcpt.com fehlen alle vier Nachweise. Das allein genügt, um die Plattform als Hochrisiko-Angebot einzustufen — unabhängig davon, welche Renditeversprechen oder Sicherheitszertifikate präsentiert werden. Anleger sollten wissen: Kein seriöser DEX-Betreiber fordert jemals die Zahlung von Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen als Voraussetzung für eine Auszahlung.
Welche Rückforderungswege gibt es bei On-Chain-Überweisungen?
Bei Kryptowert-Überweisungen ist eine direkte Transaktionsrückbuchung technisch nicht möglich — die Irreversibilität von Blockchain-Transaktionen ist ein systemimmanentes Merkmal. Gleichwohl bestehen juristische und forensische Handlungsoptionen, die in gut dokumentierten Fällen tatsächlich zu einer Rückgewinnung von Vermögenswerten führen können.
Erstens erlaubt Blockchain-Tracing (auch: Blockchain-Forensik oder Crypto Tracing) die Nachverfolgung der Geldflüsse über Wallet-Adressen hinweg. Spezialisierte Werkzeuge wie Chainalysis oder Elliptic ermöglichen die Rekonstruktion von Transaktionsketten — häufig bis zu einem regulierten Exchange, bei dem eine KYC-Identifizierung der Empfänger erfolgt ist. Hat der Betreiber die erbeuteten Kryptowerte auf einen regulierten Exchange transferiert, um sie dort in Fiat-Währung umzutauschen, bietet sich ein Ansatzpunkt für die Strafverfolgung: Die Strafbehörden können beim Exchange die Kontosperrung und eine Sicherstellung der Vermögenswerte beantragen. Dieses Vorgehen erfordert eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen der deutschen Staatsanwaltschaft, dem Exchange und — bei ausländischen Exchanges — internationalen Rechtshilfeersuchen.
Zweitens kommt eine zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz gegen identifizierte Hintermänner in Betracht. Die Grundlage bildet § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 54 KWG (unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften als Schutzgesetz) sowie § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung). Voraussetzung ist die Identifizierung der Beklagten — was in grenzüberschreitenden Fällen erheblicher forensischer Vorarbeit bedarf.
Dritte Option: Zahlte der Geschädigte per Kreditkarte oder Banküberweisung für den Erwerb von Kryptowerten bei einem Zwischenhändler, um diese dann auf dexcpt.com einzuzahlen, bestehen möglicherweise Chargeback-Ansprüche gegenüber dem Zahlungsdienstleister. Die Fristen hierfür sind strikt — in der Regel 60 bis 120 Tage ab der Belastung — und sollten daher sofort geprüft werden.
Was tun, wenn die Auszahlung verweigert wird?
Wer auf dexcpt.com eingezahlt hat und keine Auszahlung erhält, sollte unverzüglich alle verfügbaren Unterlagen sichern. Dazu zählen: vollständige Screenshots des Nutzerkontos einschließlich Kontostandsanzeigen, alle Chatverläufe und E-Mail-Korrespondenz mit den Betreibern, sämtliche Zahlungsnachweise sowie die genauen Wallet-Adressen, an die Kryptowerte übertragen wurden, jeweils mit den vollständigen Transaktions-Hashes. Diese Hashes sind der Schlüssel zur Blockchain-Forensik und damit zur Nachverfolgung des Geldes.
Eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft — mit Beifügung aller Transaktions-Hashes — setzt die behördliche Blockchain-Analyse in Gang. Parallel dazu kann eine Beschwerde bei der BaFin die behördliche Dokumentation des Schadensfalls unterstützen und die Aufnahme des Falls in die Warnliste festigen. Wurde über einen deutschen Zahlungsdienstleister eingezahlt, kommt die sofortige Einleitung eines Chargebacks oder einer Rückbuchung nach § 675u BGB in Betracht. Diese Möglichkeit ist zeitkritisch und darf nicht hinausgezögert werden.
Keine Reaktion sollte hingegen das Eingehen auf weitere Zahlungsaufforderungen der Betreiber sein. Der Hinweis, dass eine ausstehende Gebühr, eine Steuervorauszahlung oder ein Sicherheitsbetrag die Auszahlung freischalte, ist in nahezu allen dokumentierten Fällen dieser Art ein weiteres Betrugsmanöver. Jede weitere Zahlung erhöht den Gesamtschaden, ohne die Wahrscheinlichkeit einer Auszahlung zu verbessern.
Wie lange dauert eine rechtliche Rückforderung?
Die Dauer variiert stark nach Fallkonstellation, Schadenshöhe und Kooperationsbereitschaft beteiligter Exchanges. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren mit anschließender Vermögensabschöpfung kann 12 bis 36 Monate in Anspruch nehmen; in komplexen internationalen Fällen auch länger. Zivilklagen gegen identifizierte Beklagte erreichen eine erste Instanz typischerweise nach 6 bis 18 Monaten. Schnellere Ergebnisse sind möglich, wenn ein regulierter Exchange kooperiert und Vermögenswerte einfriert: Solche einstweiligen Sicherungsmaßnahmen nach § 935 ZPO können innerhalb weniger Wochen greifen, sofern die forensische Dokumentation vollständig vorliegt und ein zuständiges Gericht zügig entscheidet.
Je früher die forensische Dokumentation beginnt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Vermögenswerte noch nicht vollständig aus dem Krypto-Ökosystem abgezogen wurden. Kryptowerte-Betrüger sind erfahrungsgemäß darin geübt, Geldflüsse über mehrere Wallets und sogenannte Mixer zu verschleiern. Je mehr Zeit vergeht, desto mehr Schritte liegen zwischen dem ursprünglichen Einzahlungsvorgang und dem aktuellen Verbleib der Mittel — was die forensische Rekonstruktion erschwert. Handlungsschnelligkeit ist in diesen Fällen kein Luxus, sondern eine der zentralen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Rückforderung.
| Maßnahme | Rechtsgrundlage / Instrument | Zeitrahmen | Erfolgspotenzial |
|---|---|---|---|
| Beweissicherung (Screenshots, Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes) | Eigeninitiative; Grundlage aller weiteren Schritte | Sofort | Unverzichtbar |
| Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft | § 54 KWG, § 263 StGB (Betrug), § 261 StGB (Geldwäsche) | Sofort einzuleiten; Ermittlung 12–36 Monate | Hoch bei früher Anzeige und vollständigen Beweisen |
| Blockchain-Forensik / Tracing | Spezialisierte Analyse-Tools (Chainalysis, Elliptic); Strafverfolgung | 2–8 Wochen für Erstbericht | Mittel bis hoch, abhängig von Mixer-Einsatz |
| Einstweilige Sicherungsmaßnahme (Asset-Freeze) via Exchange | § 935 ZPO (einstweilige Verfügung); MLRO-Anfrage an Exchange | Wenige Wochen bei Kooperation | Hoch, sofern Gelder noch auf reguliertem Exchange liegen |
| Chargeback / Rückbuchung bei Kartenzahlung | § 675u BGB; Visa/Mastercard Chargeback-Regeln | 60–120 Tage ab Zahlung | Hoch bei direkter Kartenzahlung; entfällt bei reiner Krypto-Einzahlung |
| Zivilklage auf Schadensersatz | § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 54 KWG; § 826 BGB | 6–18 Monate bis erstes Urteil | Abhängig von Identifizierbarkeit und Vermögenslage der Beklagten |
| BaFin-Beschwerde | Öffentlich-rechtliche Aufsichtsmaßnahme; § 37 KWG, § 10 KMAG | Laufend; unterstützt Strafverfolgung | Mittel (keine direkte Auszahlung, aber Dokumentation des Schadens) |
Was Geschädigte jetzt konkret veranlassen sollten
Der erste und wichtigste Schritt ist die vollständige Dokumentation aller Interaktionen mit dexcpt.com. Dazu zählen: der vollständige Name und die URL der Plattform, Datum und Betrag jeder Einzahlung, die Wallet-Adressen, an die Kryptowerte überwiesen wurden (im Blockchain-Explorer nachprüfbar über den jeweiligen Transaktions-Hash), sämtliche Chatverläufe, E-Mails und Telefonnotizen sowie alle Zahlungsbelege von Banken oder Kreditkartenanbietern. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für alle nachfolgenden juristischen und forensischen Schritte.
Im zweiten Schritt empfiehlt sich die sofortige Einleitung einer Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft am zuständigen Landgericht nimmt Anzeigen sowohl persönlich als auch schriftlich entgegen. Beizufügen sind alle gesicherten Beweismittel, insbesondere die vollständigen Transaktions-Hashes. Die Anzeige schaltet zugleich die für Cyberkriminalität zuständigen Strafverfolgungseinheiten ein, die bei grenzüberschreitenden Fällen — wie dem vorliegenden mit belgischem Nominalsitz — mit ausländischen Behörden kooperieren. Europäische Rechtshilfeinstrumente, darunter der Europäische Haftbefehl und die gegenseitige Anerkennung von Sicherungsmaßnahmen, ermöglichen auch die Verfolgung über Binnengrenzen der EU hinweg.
Im dritten Schritt ist eine spezialisierte Blockchain-Forensik-Analyse zu veranlassen. Eine auf Kryptowerte-Tracing spezialisierte Kanzlei oder ein Forensik-Dienstleister analysiert die Wallet-Adressen der Betreiber und verfolgt die Geldflüsse nach. Ziel ist die Feststellung, ob und wo die Mittel auf einem regulierten Exchange gelandet sind — was eine rechtlich erzwingbare Sperrung ermöglicht. Wurden Mixer oder Tumbler eingesetzt, erschwert dies die Rückführung erheblich, schließt sie jedoch nicht vollständig aus: Fortgeschrittene forensische Methoden können auch Mixer-Transaktionen in erheblichem Umfang entschlüsseln.
Im vierten Schritt sollte geprüft werden, ob über eine Kreditkarte oder Banküberweisung Beträge an einen Zwischenhändler gezahlt wurden, um anschließend Kryptowerte zu erwerben. In diesem Fall besteht die Möglichkeit eines Chargebacks beim Zahlungsdienstleister. Die Fristen sind strikt und sollten sofort überprüft werden. Manche Zahlungsdienstleister verfügen zudem über interne Fraud-Teams, die bei dokumentierten Betrugsfällen kooperieren.
Im fünften Schritt ist eine anwaltliche Prüfung aller Haftungsschienen empfehlenswert. Neben der direkten Haftung der Betreiber kommen Mitverantwortungsszenarien gegenüber Zahlungsdienstleistern in Betracht, die trotz Warnsignalen Transaktionen abgewickelt haben. Ebenso können Plattformbetreiber, die gezielt Werbung für dexcpt.com geschaltet haben, in bestimmten Konstellationen zivilrechtlich belastet sein. Die rechtliche Analyse im Einzelfall ist dabei unerlässlich, da die Haftungsschienen stark vom individuellen Sachverhalt abhängen — insbesondere von der Zahlungsmodalität, dem Kommunikationsweg und den verfügbaren Beweismitteln.
Telegram-Kanal der Fachanwältin
Kryptobetrug erkennen. Richtig reagieren. Geld einfrieren lassen.
Tagesaktuelle BaFin-Warnungen, Blockchain-Tracing-Einblicke und Praxisfälle aus der Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht — direkt von Rechtsanwältin Anna O. Orlowa, LL.M.
Vollständige Übersicht:
Alle BaFin-, FCA-, FINMA- und FMA-Warnungen 2026 im Vergleich
Verfasserin Anna Orlowa, LL.M. — REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stuttgart