Der Alpen Lend Kreditbetrug — betrieben über die Domain alpenlend.com — hat am 23.04.2026 eine offizielle Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgelöst, die auf der Grundlage von § 37 Abs. 4 KWG erging. Nach den Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde bieten die unbekannten Betreiber von alpenlend.com ohne die erforderliche Erlaubnis Kredite an, was nach § 1 KWG (Kreditgeschäft als Gewährung von Gelddarlehen) eindeutig als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft einzustufen ist. Die Erlaubnispflicht selbst ergibt sich aus § 32 KWG, deren Verletzung nach § 54 KWG strafrechtlich sanktioniert wird. Was den vorliegenden Fall besonders gravierend macht, ist nicht allein das unerlaubte Kreditgeschäft, sondern die begleitende Aufsichtsanmaßung: Alpen Lend behauptete ausdrücklich und wahrheitswidrig, durch die BaFin beaufsichtigt zu werden. Diese Falschangabe hat die BaFin in ihrer Meldung vom 23.04.2026 ausdrücklich widerlegt.
Die Aufsichtsanmaßung ist kein nebensächliches Detail. Sie ist das Herzstück des Täuschungskonzepts, das auf arglistige Irreführung im Sinne des § 123 BGB abzielt. Wer glaubt, mit einem BaFin-beaufsichtigten Kreditinstitut zu verhandeln, vertraut auf staatlichen Schutz und senkt seine Schutzreflexe. Genau dieses Vertrauen nutzten die Betreiber von alpenlend.com systematisch aus, um Betroffene zur Zahlung von Vorabgebühren, Bearbeitungsgebühren, Bonitätsgebühren und angeblichen Versicherungsgebühren zu bewegen — Zahlungen, die allesamt auf ein Kreditversprechen verwiesen, das niemals eingelöst wurde. Diese Vorschuss-Masche ist im Bereich des Fake-Kreditbetrugs weit verbreitet und wird von spezialisierten Tätergruppen gezielt gegen Personen eingesetzt, die aus verschiedenen Gründen keinen Zugang zu regulären Hausbankkrediten haben.
Die Zielgruppe ist kein Zufall. Der alpinisch klingende Name „Alpen Lend“ — wobei „Alpen“ Solidität und alpenländische Redlichkeit suggeriert und „Lend“ direkt auf das Kreditgeschäft verweist — richtet sich offensichtlich an deutschsprachige Privatpersonen mit Liquiditätsbedarf. Besonders betroffen sind erfahrungsgemäß Menschen mit SCHUFA-Einträgen, unsicheren Einkommensverhältnissen oder hohem Schuldenstand, die von seriösen Kreditinstituten regelmäßig abgewiesen werden und sich daher nach Alternativen umsehen. Für diese Personengruppe stellt die vorgetäuschte BaFin-Aufsicht ein besonders wirkungsstarkes Vertrauenssignal dar: Sie glauben, die staatliche Kontrolle schütze sie. Das Gegenteil ist der Fall — die Betreiber nutzen dieses Signal gezielt, um Schutzmaßnahmen zu unterlaufen.
Zivilrechtlich sind die Vertragsverhältnisse zwischen Betroffenen und alpenlend.com in mehrfacher Hinsicht unwirksam. Nach § 134 BGB ist jedes Rechtsgeschäft nichtig, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt — hier den Verstoß gegen die Erlaubnispflicht des § 32 KWG. Unabhängig davon ermöglicht § 123 BGB die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, weil die Aufsichtsanmaßung eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung darstellt, die den Erklärenden zur Abgabe seiner Willenserklärung veranlasste. In beiden Konstellationen entsteht ein Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB: Der Rechtsgrund für die Zahlung entfällt, und die geleisteten Vorabgebühren sind zurückzufordern. Die Kanzlei Rexus-Recht unter Leitung von Anna O. Orlowa, LL.M., hat vergleichbare Konstellationen bereits mehrfach erfolgreich für Betroffene aufgearbeitet.
Zeit ist die knappste Ressource. Sobald Gelder an alpenlend.com geflossen sind, beginnt eine Kette aus eiligen Maßnahmen — vom SEPA-Rückruf bis zur rechtlichen Überprüfung der Bankhaftung. Die folgende Darstellung gibt Ihnen konkrete Orientierung.
Was ist die BaFin-Warnung vom 23. April 2026 zu Alpen Lend (alpenlend.com)?
Die BaFin stellte am 23.04.2026 fest, dass die Betreiber von alpenlend.com ohne Erlaubnis Kreditgeschäfte im Sinne des § 1 KWG anbieten und wahrheitswidrig behaupten, unter BaFin-Aufsicht zu stehen. Die Meldung erging nach § 37 Abs. 4 KWG und erteilt dem Unternehmen eine öffentliche Warnung. Eine BaFin-Zulassung für alpenlend.com existiert nicht.
Die BaFin-Warnung vom 23. April 2026 ist ein offizielles Verwaltungshandeln der deutschen Finanzaufsicht, das auf der Verbraucherschutzermächtigung des § 37 Abs. 4 KWG beruht. Danach ist die BaFin berechtigt, die Öffentlichkeit zu warnen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass jemand unerlaubte Bankgeschäfte betreibt oder die Erlaubnispflicht rechtswidrig umgeht. Im vorliegenden Fall hat die Aufsicht ausdrücklich festgestellt, dass die Betreiber von alpenlend.com weder über eine Banklizenz nach § 32 KWG verfügen noch tatsächlich der BaFin-Aufsicht unterliegen, obwohl dies auf der Plattform suggeriert wurde. Die Warnmeldung ist im öffentlichen BaFin-Register zugänglich und kann — wie es die Rechtsprechung regelmäßig bestätigt — in zivilrechtlichen Verfahren als gewichtiges Indiz für die Unzuverlässigkeit des Anbieters herangezogen werden.
Bemerkenswert ist die doppelte Unrechtsdimension des Falles: Auf einer Ebene liegt das unerlaubte Betreiben von Kreditgeschäften nach § 54 KWG vor, auf einer zweiten die Aufsichtsanmaßung — die bewusst unwahre Behauptung, staatlicher Kontrolle zu unterliegen. Diese Kombination verstärkt die Täuschungshandlung erheblich, weil ein Verbraucher, der eine beaufsichtigte Institution vermutet, seine Schutzreflexe senkt.
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Warum ist die BaFin-Aufsichtsbehauptung von Alpen Lend rechtlich brisant?
Die Behauptung einer BaFin-Aufsicht, die tatsächlich nicht besteht, ist keine bloße Werbelüge, sondern rechtlich als arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB einzustufen. Sie dient gezielt dazu, das Vertrauen staatlich regulierter Märkte zu missbrauchen, und begründet die Anfechtbarkeit sämtlicher auf dieser Täuschung beruhenden Willenserklärungen.
Das KWG-Aufsichtssystem verfolgt einen klaren Zweck: Es soll sicherstellen, dass nur zuverlässige, fachkundige und finanziell ausreichend ausgestattete Institute das Einlagen- und Kreditgeschäft betreiben dürfen. Dieses System steht und fällt mit dem öffentlichen Vertrauen in die Aussagekraft der BaFin-Lizenzierung. Wer — wie die Betreiber von alpenlend.com — dieses Vertrauen durch eine gezielte Falschbehauptung instrumentalisiert, greift in die regulatorische Infrastruktur selbst ein und schädigt nicht nur seine unmittelbaren Opfer, sondern das gesamte Marktvertrauen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in § 37 Abs. 4 KWG ausdrücklich das Instrument der öffentlichen Warnung geschaffen, das die BaFin am 23.04.2026 gegen alpenlend.com eingesetzt hat.
Für betroffene Kreditnehmer folgt aus der Aufsichtsanmaßung ein zivilrechtlich verwertbares Anfechtungsrecht nach § 123 BGB. Die Norm erlaubt die Anfechtung einer Willenserklärung, wenn sie durch arglistige Täuschung bewirkt wurde. Die arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Erklärende eine bewusst unwahre Tatsache behauptete, um den anderen zur Abgabe der Willenserklärung zu veranlassen. Genau das ist hier der Fall: Die Betreiber behaupteten wissentlich eine nicht existente BaFin-Aufsicht, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen. Die Anfechtung erfolgt gegenüber der anderen Vertragspartei und hat zur Folge, dass der Vertrag von Anfang an als nichtig gilt. Daraus resultiert der Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB.
Wie funktioniert die klassische Vorschuss-Masche bei Fake-Krediten?
Die Vorschuss-Masche bei Fake-Kreditplattformen wie alpenlend.com folgt einem einheitlichen, mehrstufigen Schema: Zunächst wird eine realistische Kreditzusage erteilt, dann werden sukzessive Vorabgebühren eingefordert — als Bearbeitungsgebühr, Bonitätsgebühr oder Versicherungsprämie — bis der Kontakt abbricht oder die Forderungen eskalieren. Der versprochene Kredit wird niemals ausgezahlt.
Im zweiten Schritt werden die ersten Vorabgebühren verlangt. Die Begründungen variieren: Bearbeitungsgebühr für die Kreditprüfung, Bonitätsgebühr zur Risikoabsicherung, Versicherungsprämie für die Rückzahlungsabsicherung oder eine Kontoführungsgebühr für das angebliche Treuhandkonto. Diese Gebühren sind in der Regel so bemessen, dass sie den Betroffenen angesichts der erhofften Kreditsumme gering erscheinen. Faktisch markieren sie den Beginn einer Gebührenspirale, bei der jede neue Zahlung durch eine neue Begründung gerechtfertigt wird, während der angebliche Kredit immer wieder auf Auszahlung „in wenigen Tagen“ vertröstat wird.
Im dritten Schritt eskalieren die Forderungen — für Steuernachweise, angebliche Bankgarantien oder Compliance-Gebühren — oder die Betreiber verschwinden mit dem eingezahlten Geld. Der versprochene Kredit wird niemals ausgezahlt. Sie sollten wissen: Das Verschulden liegt allein bei den Betreibern. Diese Täuschung ist professionell auf vulnerable Zielgruppen zugeschnitten.
Welche zivilrechtlichen Ansprüche haben geschädigte Kreditnehmer?
Geschädigte Kreditnehmer von alpenlend.com haben auf mehreren parallelen Rechtsgrundlagen Ansprüche: Rückforderung geleisteter Vorabgebühren nach § 812 BGB, Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 KWG, Ansprüche aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung sowie die Anfechtung nach § 123 BGB.
Der Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB ist die prozessual zuverlässigste Grundlage. Er setzt voraus, dass der Betroffene eine Leistung erbracht hat, die ohne Rechtsgrund erfolgte oder deren Rechtsgrund nachträglich weggefallen ist. Da der gesamte Vertrag zwischen den Betroffenen und alpenlend.com wegen Verstoßes gegen § 32 KWG nach § 134 BGB nichtig ist, fehlt es von Anfang an an einem wirksamen Rechtsgrund für jede Zahlung. Gleiches gilt bei erfolgreicher Anfechtung nach § 123 BGB: Die ex-tunc-Wirkung der Anfechtung beseitigt den Rechtsgrund rückwirkend. Die Folge ist in beiden Fällen ein Anspruch auf Rückerstattung aller geleisteten Beträge gegen den Empfänger.
Der deliktische Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 KWG eröffnet einen weiteren Haftungspfad. Das § 32 KWG-Erlaubniserfordernis ist nach herrschender Rechtsprechung ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, das gerade dem Schutz der Kunden vor unerlaubten Bankgeschäften dient. Wer dieses Schutzgesetz verletzt, haftet dem Geschädigten auf Schadensersatz. Dieser Anspruch erfasst den gesamten eingetretenen Schaden, einschließlich entgangener Liquidität und mittelbarer Folgeschäden. Ergänzend tritt § 826 BGB hinzu: Die vorsätzliche Täuschung über die BaFin-Aufsicht und das bewusste Ausnutzen einer finanziellen Notlage sind Ausdruck einer sittenwidrigen Schädigung, die einen selbstständigen Schadensersatzanspruch begründet.
Welche Rolle spielt § 32 KWG beim unerlaubten Kreditgeschäft von alpenlend.com?
§ 32 KWG ist die zentrale Erlaubnisnorm des deutschen Bankrechts: Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben will — darunter das Kreditgeschäft nach § 1 KWG — benötigt zwingend eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Alpenlend.com verfügt über keine solche Erlaubnis. Das Fehlen dieser Zulassung ist der rechtliche Ausgangspunkt aller Ansprüche.
Die zivilrechtliche Bedeutung des § 32 KWG geht über die Nichtigkeit nach § 134 BGB hinaus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 32 KWG ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. Das bedeutet: Der Verstoß gegen die Erlaubnispflicht begründet unmittelbar und ohne Nachweis weiterer deliktischer Elemente einen Schadensersatzanspruch gegen die Betreiber. Sie als Betroffener profitieren dabei von einer günstigen Beweislastverteilung — das Fehlen der Erlaubnis, belegt durch die BaFin-Warnung vom 23.04.2026, ist nachgewiesen. Was Sie noch darlegen sollten, ist die Kausalität zwischen dem erlaubnislosen Betrieb und Ihrem Schaden, also die Zahlung der Vorabgebühren im Vertrauen auf ein lizenziertes Kreditinstitut.
Strafrechtlich ist das Betreiben des Kreditgeschäfts ohne Erlaubnis nach § 54 KWG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht. Diese Norm dient demselben Schutzzweck wie die zivilrechtliche Konstruktion und unterstreicht für Betroffene die Ernsthaftigkeit der Situation.
Welche Pflichten hat Ihre Hausbank bei Überweisungen an Alpen Lend?
Banken haben bei SEPA-Überweisungen an nicht lizenzierte Finanzdienstleister Warn- und Prüfpflichten. Bei einer Verletzung dieser Pflichten entsteht ein Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB aus dem Girovertrag. Zudem greift § 675u BGB bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen, deren Ausführung durch Täuschung bewirkt wurde.
Die Haftung der Hausbank für SEPA-Überweisungen an Betrugsplattformen ist ein zunehmend relevanter Rechtspfad bei Finanzbetrug, den die Kanzlei Rexus-Recht in einer wachsenden Zahl von Mandaten verfolgt. Ausgangspunkt ist § 675u BGB: Nach dieser Norm ist ein Zahlungsdienstleister verpflichtet, nicht autorisierte Zahlungsvorgänge zu ersetzen. Ein Zahlungsvorgang ist dann nicht autorisiert, wenn die Willenserklärung des Zahlers durch arglistige Täuschung infiziert war — also wenn Sie die Überweisung nur deshalb angewiesen haben, weil alpenlend.com wahrheitswidrig eine BaFin-Aufsicht behauptete. Der Anspruch aus § 675u BGB setzt keine Fahrlässigkeit der Bank voraus, sondern richtet sich nach der Wirksamkeit der Autorisierung.
Ergänzend greift die Haftung aus § 280 BGB i.V.m. dem Girovertrag, auf den Sie sich als Kontoinhaber ausdrücklich berufen können. Die deutschen Gerichte haben in mehreren Entscheidungen bestätigt, dass Banken bei offensichtlich verdächtigen Transaktionen eine Warnpflicht gegenüber ihren Kunden haben. Diese Pflicht verdichtet sich insbesondere dann, wenn Überweisungen an unbekannte Empfänger mit ungewöhnlich hohen Beträgen, unklarem Verwendungszweck oder typischen Betrugsmustern vorgenommen werden. Die öffentliche BaFin-Warnung vom 23.04.2026 über alpenlend.com kann als Beleg dafür dienen, dass das Empfängerkonto mit einem bekannt nicht lizenzierten Anbieter in Verbindung stand. Je nachdem, ob Ihre Bank die Überweisung ohne Nachfrage ausgeführt hat, ergibt sich hieraus eine potenzielle Pflichtverletzung, die zu einem Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB führen kann.
Für die Bewertung der Bankhaftung im Einzelfall ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung geboten. Die Kanzlei Rexus-Recht wertet Faktoren wie Höhe und Häufigkeit der Überweisungen, den Verwendungszweck und etwaige Rückfragen der Bank systematisch aus und konfrontiert Kreditinstitute mit Sorgfaltspflichtverletzungen.
Welche Erstmaßnahmen sind nach Zahlung an alpenlend.com geboten?
Nach einer Zahlung an alpenlend.com sind drei Sofortmaßnahmen entscheidend: unverzüglicher SEPA-Rückruf bei der eigenen Bank, vollständige Beweissicherung aller Kommunikation und Überweisungsbelege sowie die Meldung des Vorfalls an die BaFin. Jede Stunde zählt, da die Rückholchancen mit der Zeit erheblich sinken.
Ihre erste Anlaufstelle ist die Hotline Ihrer Hausbank. Der SEPA-Rückruf — englisch SEPA Recall — ist ein standardisiertes bankinternes Verfahren, mit dem eine bereits ausgeführte Überweisung innerhalb eines definierten Zeitfensters zurückgerufen werden kann. Das Verfahren greift besonders effektiv, solange die Überweisung noch nicht valutiert, also beim Empfänger noch nicht endgültig gutgeschrieben ist. Auch nach Gutschrift besteht in vielen Fällen noch für bis zu zehn Bankarbeitstage die Möglichkeit eines Recall-Verfahrens im europäischen Zahlungsraum. Schildern Sie Ihrer Bank klar, dass Sie Opfer einer Betrugsmasche wurden und die BaFin eine offizielle Warnung gegen alpenlend.com ausgesprochen hat. Diese Information ist relevant, weil sie die Bank zur beschleunigten Bearbeitung verpflichten kann.
Die Beweissicherung ist der zweite unverzügliche Schritt. Sichern Sie alle E-Mails, SMS und Messenger-Nachrichten, die Sie mit alpenlend.com oder deren angeblichen Beratern ausgetauscht haben. Machen Sie Screenshots der Website alpenlend.com einschließlich Impressum, Kreditangebot und aller Kommunikationselemente. Sollte die Seite zwischenzeitlich abgeschaltet worden sein, hilft das Archiv unter archive.org weiter, das Webseiteninhalte automatisch archiviert. Sichern Sie außerdem alle Überweisungsbelege mit vollständiger IBAN des Empfängers und dem genauen Verwendungszweck. Diese Unterlagen bilden die Grundlage sowohl für die zivilrechtliche Geltendmachung von Ansprüchen als auch für die behördliche Meldung.
Sie haben durch eine betrügerische Plattform Geld verloren? Schildern Sie uns Ihren Fall — unsere Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Ihre Handlungsoptionen. Schreiben Sie an kryptoschaden@rexus-recht.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf kryptoschaden.de.
Wie gelingt die Rückgewinnung gezahlter Vorabgebühren an alpenlend.com?
Die Rückgewinnung von Vorabgebühren, die an alpenlend.com gezahlt wurden, stützt sich auf drei Säulen: den bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB, den deliktsrechtlichen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 KWG sowie die potenzielle Bankhaftung nach § 675u BGB und § 280 BGB.
Der bereicherungsrechtliche Anspruch nach § 812 BGB ist in der Regel der direkteste Weg. Er setzt voraus, dass Sie eine Leistung erbracht haben — die Überweisung der Vorabgebühren — und dass hierfür kein wirksamer Rechtsgrund bestand oder dieser weggefallen ist. Da der Vertrag zwischen Ihnen und alpenlend.com nach § 134 BGB i.V.m. § 32 KWG von Anfang an nichtig ist, fehlt es konsequent am Rechtsgrund. Die Rückforderung richtet sich gegen den tatsächlichen Empfänger der Zahlung. Dieser Empfänger ist häufig ein zwischengeschaltetes Konto, das von den eigentlichen Hintermännern gesteuert wird. Die Identifikation gelingt über Überweisungsbelege, IBAN und Auskunftspflichten gegenüber der empfangenden Bank.
Der deliktische Anspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG und nach § 826 BGB eröffnet die Möglichkeit, auch Begleitschäden zu erfassen — etwa entgangene Nutzungsvorteile, Kosten einer Kreditaufnahme zur Überbrückung der entzogenen Liquidität oder Zinsverluste. Die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB begründet dabei eine besonders umfassende Haftung, die auch mittelbare Schäden einschließt. Hinzu kommt die Möglichkeit, Rechtsanwaltskosten als notwendigen Schadensposten geltend zu machen, wenn die Beauftragung einer Kanzlei zur Schadensabwehr erforderlich war. Die Analyse moderner Betrugsmaschen 2026 zeigt, wie systematisch solche Vorschuss-Strukturen aufgebaut sind.
Wie reiht sich der Alpen Lend Kreditbetrug in die Betrugsmaschen 2026 ein?
Der Alpen Lend Kreditbetrug ist Teil einer systematischen Welle von Fake-Kreditplattformen, die gezielt auf Menschen in finanzieller Notlage abzielen und sich mit vorgetäuschter Seriosität — inklusive falscher Aufsichtsbehauptungen — tarnen. Allein im April 2026 dokumentierte die BaFin mehrere vergleichbare Fälle unerlaubter Finanzgeschäfte.
Besonders besorgniserregend ist die gezielte Ausbeutung vulnerabler Personengruppen. Alpenlend.com richtet sich erkennbar an Menschen, die von Hausbanken abgelehnt wurden — sei es aufgrund von SCHUFA-Einträgen, unsicheren Einkommensverhältnissen oder bestehenden Schulden. Diese Personengruppe ist nicht nur finanziell unter Druck, sondern auch weniger in der Lage, Betrugsanzeichen kritisch zu hinterfragen, wenn ein scheinbar seriöser Anbieter mit BaFin-Aufsicht eine rettende Kreditzusage macht. Das macht die Täuschung nicht nur rechtlich verwerflich, sondern auch moralisch besonders schwerwiegend. Falls Sie sich in einer ähnlichen Lage befinden, stehen Ihnen konkrete Rechtswege offen. Die dokumentierten internationalen Betrugsoperationen zeigen, wie professionell diese Angriffe auf vulnerable Bevölkerungsgruppen konzipiert sind.
Die regulatorische Antwort — die BaFin-Warnung nach § 37 Abs. 4 KWG — ist ein wichtiges, aber strukturell zeitverzögertes Instrument. Bis eine Warnung ergeht, haben die Betreiber in der Regel bereits eine erhebliche Anzahl von Opfern geschädigt. Für Betroffene bedeutet dies: Die BaFin-Warnung ist der Nachweis des Fehlverhaltens, nicht der Beginn des Problems. Wenn Sie nach dem 23.04.2026 noch Kontakt mit alpenlend.com hatten oder haben, sollten Sie jeden weiteren Schritt vor der Ausführung juristisch einordnen lassen.
Häufig gestellte Fragen zum Alpen Lend Kreditbetrug
Kann ich meine an alpenlend.com gezahlten Vorabgebühren zurückfordern?
Ja, auf mehreren Wegen. Der Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB greift, weil der Vertrag nach § 134 BGB i.V.m. § 32 KWG nichtig ist. Zusätzlich besteht ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG und nach § 826 BGB. Zudem sollten Sie einen SEPA-Rückruf bei Ihrer Hausbank beantragen und eine mögliche Bankhaftung nach § 675u BGB prüfen lassen.
Was bedeutet es rechtlich, dass alpenlend.com eine BaFin-Aufsicht behauptet hat?
Die wahrheitswidrige Behauptung einer BaFin-Aufsicht ist rechtlich als arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB einzustufen. Diese Norm erlaubt Ihnen, sämtliche auf dieser Täuschung beruhenden Willenserklärungen mit rückwirkender Kraft anzufechten. Unabhängig davon belegt die BaFin-Warnung vom 23.04.2026, dass die Betreiber von alpenlend.com ohne Erlaubnis nach § 32 KWG tätig waren. Der Verstoß gegen diese Norm begründet sowohl die Nichtigkeit der Verträge nach § 134 BGB als auch einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB. Die Aufsichtsanmaßung stärkt dabei Ihre Beweislage erheblich, weil sie die Täuschungsabsicht der Betreiber dokumentiert.
Kann meine Hausbank für die Überweisung an alpenlend.com mithaften?
Eine Mithaftung Ihrer Hausbank ist rechtlich möglich und sollte im Einzelfall geprüft werden. Wenn die Zahlung durch arglistige Täuschung über die BaFin-Aufsicht von alpenlend.com veranlasst wurde, kann die Autorisierung des Zahlungsvorgangs als unwirksam gelten — mit der Folge einer Erstattungspflicht nach § 675u BGB. Zusätzlich haften Banken nach § 280 BGB, wenn sie Warnpflichten bei offensichtlich verdächtigen Transaktionen verletzt haben. Besonders bei wiederholten Überweisungen an dasselbe Konto, ungewöhnlich hohen Beträgen oder erkennbaren Betrugsindikatoren verdichtet sich diese Pflicht. Die öffentliche BaFin-Warnung gegen alpenlend.com stärkt Ihre Argumentation gegenüber der Bank.
Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche wegen Zahlungen an alpenlend.com geltend zu machen?
Die zivilrechtliche Regelverjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von Ihrem Schaden und den Verantwortlichen Kenntnis erlangt haben. Haben Sie spätestens im Jahr 2026 Kenntnis erlangt, endet die Frist regelmäßig am 31. Dezember 2029. Für SEPA-Rückrufe gelten deutlich kürzere Fristen — oft nur wenige Stunden bis Tage nach der Überweisung. Für die Anfechtung nach § 123 BGB gilt eine Jahresfrist ab Kenntnis der Täuschung. Schnelles Handeln ist in jedem Fall geboten, weil Täter Gelder rasch weiterverschieben und die Rückholchancen mit der Zeit sinken.
Was sollte ich konkret tun, wenn ich Geld an alpenlend.com überwiesen habe?
Kontaktieren Sie sofort Ihre Hausbank und beantragen Sie einen SEPA-Rückruf unter Hinweis auf die BaFin-Warnung vom 23.04.2026. Sichern Sie alle Beweise — Überweisungsbelege, E-Mails, Screenshots der Webseite. Lassen Sie anschließend durch eine spezialisierte Kanzlei prüfen, ob Ansprüche nach § 812 BGB, § 823 Abs. 2 BGB und § 675u BGB durchsetzbar sind.
„Wenn Sie Opfer von Krypto-Betrug geworden sind, zählt jede Stunde. Sichern Sie Ihre Beweise und lassen Sie Ihren Fall von einer spezialisierten Kanzlei analysieren. Kontaktieren Sie uns unter kryptoschaden@rexus-recht.de — Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden.“
— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern
Quellen
Die rechtliche Einordnung dieses Artikels beruht auf der offiziellen BaFin-Warnung vom 23. April 2026 zu alpenlend.com, veröffentlicht auf Basis von § 37 Abs. 4 KWG. Ergänzende Normtexte entstammen dem Kreditwesengesetz auf gesetze-im-internet.de sowie dem Bürgerlichen Gesetzbuch auf gesetze-im-internet.de.