atlantas-saga.com: FINMA-Warnliste Identitaetsmissbrauch Juni 2026


atlantas-saga.com: FINMA-Warnliste Identitaetsmissbrauch Juni 2026

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat atlantas-saga.com Anfang Juni 2026 in ihre offizielle Warnliste aufgenommen. Der Fall betrifft nicht einen gewöhnlichen unlizenzierten Anbieter ohne jede Verbindung zur Schweizer Wirtschaft — er betrifft eine Plattform, die gezielt und systematisch die Identität eines real existierenden, ordnungsgemäß registrierten Schweizer Unternehmens missbraucht: der Atlantas Saga SA mit der UID CHE-100.908.578. Diese Konstellation ist rechtlich erheblich komplexer als ein einfacher Fall unerlaubter Finanzdienstleistungen, weil sie eine weitere Opferrolle schafft: das legitime Unternehmen selbst wird zum Instrument eines Betruges gegen Dritte.

Wenn Sie Kontakt mit atlantas-saga.com hatten, dort Gelder eingezahlt, Dokumente übermittelt oder eine Geschäftsbeziehung begründet haben, ist es wichtig, dass Sie den Unterschied zwischen der echten Atlantas Saga SA und der Betrugsplattform sorgfältig verstehen — und dass Sie Ihre Beweise sichern, bevor die Plattform offline geht. Dieser Artikel erläutert Ihnen die rechtliche Einordnung, erklärt, wie Sie die Legitimität eines Anbieters eigenständig prüfen, und zeigt Ihnen, welche Schritte Sie jetzt einleiten sollten.

Weitere Fälle, in denen Aufsichtsbehörden vor unlizenzierten oder identitätsmissbräuchlichen Anbietern gewarnt haben, finden Sie in der Übersicht zur Scam-Broker-Warnungen-Hub auf kryptoschaden.de. Der vorliegende Fall gehört zu einer Fallkategorie, die besondere Sorgfalt bei der Prüfung erfordert, weil die Täter auf den Ruf eines realen Unternehmens aufbauen und so das natürliche Misstrauen potenzieller Opfer gezielt untergraben.

Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden: Wenn Sie Zahlungen an atlantas-saga.com geleistet oder dort persönliche Daten eingegeben haben, wenden Sie sich über das Kontaktformular auf kryptoschaden.de an das Analyseteam. Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Falles innerhalb von 24 Stunden.

Was die Aufsichtsbehörde festgestellt hat

Die FINMA hat in ihrer Warnung zu atlantas-saga.com festgestellt, dass der Betreiber dieser Domain ohne die nach Schweizer Recht erforderlichen Bewilligungen tätig ist. Auf der Warnliste der FINMA erscheinen Anbieter, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie konzessionspflichtige Finanzdienstleistungen ohne entsprechende Genehmigung erbringen — oder, wie im vorliegenden Fall, die Identität eines bewilligten Unternehmens usurpieren, um Anleger zu täuschen.

Die FINMA-Warnliste ist kein informelles Warnsignal. Sie ist ein offizielles Instrument der Aufsichtsbehörde, das auf Grundlage eingehender Prüfungen erstellt wird und Bestandteil des behördlichen Verbraucherschutzes ist. Die Aufnahme in diese Liste bedeutet, dass die Behörde konkrete Anhaltspunkte für aufsichtsrechtlich relevante Verstöße gefunden hat. Für Betroffene ist dieser Eintrag ein amtliches Dokument von erheblichem Beweiswert — er dokumentiert, dass der Anbieter zum Zeitpunkt des Eintrags weder über eine Banklizenz noch über eine Bewilligung als Effektenhändler, Vermögensverwalter oder Finanzdienstleister verfügte.

Besonders bedeutsam ist im vorliegenden Fall der Hinweis auf den Identitätsmissbrauch. Die Aufsichtsbehörde dokumentiert, dass atlantas-saga.com gezielt die Identität der Atlantas Saga SA (CHE-100.908.578) missbraucht — ein Befund, der über die Standardwarnung hinausgeht und eine aktive Täuschungshandlung belegt. Halten Sie das Datum der Aufnahme in die Warnliste in Ihren Unterlagen fest: Es handelt sich um den 01.06.2026, amtlich belegbar über die öffentliche Warnliste der Aufsichtsbehörde.

Falltyp und rechtliche Einordnung

Dieser Fall vereint zwei Tatbestandsklassen, die rechtlich jeweils für sich eigenständig und in ihrer Kombination besonders gravierend sind: erstens die unerlaubte Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des Schweizer Finanzaufsichtsrechts, und zweitens den Identitätsmissbrauch gegenüber der Atlantas Saga SA, der lauterkeitsrechtliche und strafrechtliche Dimensionen auslöst. Für Sie als Betroffene ist das Zusammenspiel dieser Dimensionen entscheidend, weil es die Zahl der verfügbaren Rechtswege und potentiellen Anspruchsgegner erweitert.

Bankengesetz (BankG) und unerlaubtes Einlagengeschäft

Art. 1 Abs. 2 BankG definiert das bewilligungspflichtige Einlagengeschäft: Wer gewerbsmäßig Publikumseinlagen entgegennimmt, handelt als Bank und bedarf einer FINMA-Bewilligung. Wer ohne diese Bewilligung tätig wird, macht sich nach Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG strafbar (Freiheitsstrafe bis drei Jahre). Alle Einzahlungen, die Sie an atlantas-saga.com geleistet haben, erfolgten an einen Anbieter, der nach Schweizer Recht nie berechtigt war, diese Gelder entgegenzunehmen. Das gesamte Rechtsverhältnis ist von Anfang an nichtig — ein Umstand, der Ihre Rückforderungsansprüche rechtlich erheblich stärkt.

Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und Bewilligungspflicht für Vermögensverwalter

Das FINIG (in Kraft seit 1. Januar 2020) verpflichtet auch Vermögensverwalter, die nicht als Bank auftreten, zu einer expliziten FINMA-Bewilligung. Wer ohne diese Bewilligung Verwaltungsleistungen für Anlegergelder erbringt, verstößt gegen Art. 43 Abs. 1 FINIG. Wenn atlantas-saga.com über die bloße Entgegennahme von Einlagen hinausging — etwa durch Portfolioverwaltung, Anlageempfehlungen oder Handel auf fremde Rechnung — sind diese Tätigkeiten gesondert strafbar.

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Informationspflichten

Das FIDLEG (in Kraft seit 1. Januar 2020) verpflichtet Finanzdienstleister zu umfassenden Informations- und Offenlegungspflichten gegenüber Kunden, darunter die Pflicht zur Offenlegung ihrer regulatorischen Stellung und Bewilligung. Ein Anbieter, der sich unter fremder Identität präsentiert, kann dieser Pflicht strukturell nicht nachkommen. Jede Zusage und jedes angebliche Anlageprodukt, das Sie von atlantas-saga.com erhalten haben, wurde ohne die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz abgegeben — ein Tatbestandsmerkmal, das für zivilrechtliche Ansprüche von Betroffenen relevant ist.

Geldwäschereigesetz (GwG) und Sorgfaltspflichten

Das GwG verpflichtet Finanzintermediäre zur Kunden- und Transaktionskontrolle. Ein Anbieter ohne FINMA-Bewilligung, der Kundengelder entgegennimmt, verstößt damit auch gegen das GwG. Zusätzlich kann ein Verdachtsbericht nach Art. 9 GwG bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) eingereicht werden, was Strafverfolgungsbehörden zu Ermittlungsmaßnahmen verpflichten kann.

Lauterkeitsrecht (UWG) und Identitätsmissbrauch der Atlantas Saga SA

Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG untersagt es, über die eigene Identität und Herkunft eines Angebots unrichtige Angaben zu machen. Die Verwendung des Namens „Atlantas Saga\“ durch atlantas-saga.com verletzt dieses Verbot in qualifizierter Weise und begründet Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche der legitimen Atlantas Saga SA. Für Sie als Betroffene ist das insofern relevant, als das missbrauchte Unternehmen ein eigenes institutionelles Interesse an der Strafverfolgung hat. Eine Information der Atlantas Saga SA über ihre im Handelsregister eingetragene Adresse kann eine koordinierte rechtliche Reaktion auslösen und die Strafverfolgung beschleunigen.

Strafrecht: Betrug, Urkundenfälschung und unbefugte Datenbeschaffung

Im Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt die beschriebene Vorgehensweise mehrere Tatbestände. Betrug gemäß Art. 146 StGB setzt eine arglistige Täuschung, einen Irrtum beim Opfer, eine Vermögensdisposition und einen daraus resultierenden Vermögensschaden voraus — all diese Elemente sind im vorliegenden Fall erfüllt: Die Täuschung über die Identität der Atlantas Saga SA ist die arglistige Handlung, die Einzahlung ist die Vermögensdisposition, der Verlust des eingezahlten Betrages ist der Schaden. Der gewerbsmäßige Betrug nach Art. 146 Abs. 2 StGB ist mit Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bedroht. Ergänzend kommen in Betracht: Art. 251 StGB (Urkundenfälschung), sofern gefälschte Firmendokumente verwendet wurden; Art. 143bis StGB (unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem), falls die Plattform gespeicherte Nutzerdaten missbräuchlich verwendet hat; sowie Art. 179novies StGB (unbefugte Datenbeschaffung) bei gezielter Ausforschung von Kundendaten.

Der Unterschied zwischen atlantas-saga.com und der Atlantas Saga SA

Der Kern dieses Falles ist das gezielte Ausnutzen der Verwechslungsgefahr zwischen einer legitimen Schweizer Gesellschaft und einer gleichnamigen Betrugsplattform. Die Atlantas Saga SA ist ein im Schweizer Handelsregister eingetragenes Unternehmen mit der UID CHE-100.908.578. Die UID ist das eindeutige Identifikationsmerkmal jedes in der Schweiz registrierten Unternehmens und über das öffentliche UID-Register des Bundes (uid.admin.ch) jederzeit abrufbar. Dort sehen Sie die eingetragene Geschäftstätigkeit, die Rechtsform, den Sitz und die zeichnungsberechtigten Personen. Eine Betrugsplattform kann diese Daten nicht verändern — sie kann sie nur imitieren.

Die FINMA führt außerdem ein öffentliches Bewilligungsregister (bewilligungen.finma.ch). Wenn ein Finanzdienstleister behauptet, in der Schweiz reguliert zu sein, können Sie seinen Namen und seine UID dort nachschlagen. Ist der Anbieter nicht gelistet, fehlt die Bewilligung. atlantas-saga.com erscheint in diesem Register nicht als bewilligter Finanzdienstleister — sondern ausschließlich auf der Warnliste der Aufsichtsbehörde.

Für eine technische Prüfung: Überprüfen Sie die Domain-Registrierung über einen WHOIS-Dienst (who.is oder nic.ch). Wenn die Domain nicht auf die Atlantas Saga SA mit ihrer eingetragenen Adresse registriert ist, sondern auf einen anonymisierten Registranten oder eine ausländische Adresse, ist sie dem legitimen Unternehmen nicht zuzuordnen. Kontaktieren Sie das legitime Unternehmen außerdem ausschließlich über die im Handelsregister eingetragene Adresse — wenn es die Website nicht kennt oder ausdrücklich abstreitet, ist der Identitätsmissbrauch bestätigt.

Wie Sie die Beweise sichern

Die Beweissicherung ist der wichtigste erste Schritt — noch bevor Sie rechtliche oder behördliche Maßnahmen einleiten. Betrugsplattformen gehen nach dem Erscheinen einer offiziellen Aufsichtswarnung häufig innerhalb weniger Tage offline. Wenn atlantas-saga.com zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erreichbar ist, sind sämtliche Informationen auf der Plattform unwiederbringlich verloren, sofern Sie sie nicht zuvor gesichert haben. Brechen Sie deshalb jeden weiteren Kontakt mit der Plattform ab und widmen Sie sich vollständig der Sicherung Ihrer Belege.

Schritt 1 — Zahlungsbelege vollständig sichern: Sammeln Sie alle Kontoauszüge, Überweisungsbelege und Transaktionsnachweise, die Ihre Einzahlungen an atlantas-saga.com belegen. Notieren Sie zu jeder Transaktion Datum, Betrag, Währung, Zahlungsmittel und Empfänger-IBAN oder Wallet-Adresse. Speichern Sie alle Dokumente als PDF auf einem externen Datenträger oder gesicherten Cloud-Speicher.

Schritt 2 — Korrespondenz vollständig archivieren: Sichern Sie alle E-Mails, Chat-Verläufe, SMS und Messenger-Konversationen mit den Betreibern. Machen Sie Screenshots mit Absenderadressen und Zeitstempeln; E-Mails exportieren Sie im EML-Format. Falls Sie telefonisch kontaktiert wurden, notieren Sie Datum, Uhrzeit und Rufnummer. Bewahren Sie auch alle von der Plattform übermittelten Dokumente auf — Vertragsunterlagen, Kontoauszüge, angebliche Berater-Ausweise.

Schritt 3 — Wallet-Daten und Transaktions-IDs festhalten: Bei Kryptowährungseinzahlungen notieren Sie alle Wallet-Adressen, Transaktions-IDs (TXID) und Block-Explorer-Links. Krypto-Transaktionen sind auf der Blockchain dauerhaft öffentlich nachvollziehbar — eine TXID erlaubt die forensische Rekonstruktion des Geldflusses auch nach Abschaltung der Plattform.

Schritt 4 — Identitätsmerkmale der Plattform dokumentieren: Sichern Sie die Domain-Registrierungsdaten (WHOIS über who.is oder nic.ch), Impressumsangaben, genannte Firmennamen, Telefonnummern und grafische Elemente, die die Identität der Atlantas Saga SA imitieren. Archivieren Sie alle erreichbaren Unterseiten mit Screenshots sowie über die Wayback Machine (archive.org) oder archive.ph — das Archiv bleibt auch nach Abschaltung der Plattform abrufbar und gerichtsverwertbar.

Welche Rechtsmittel offenstehen

Betroffene können mehrere Rechtswege parallel beschreiten. Die Strafanzeige zielt auf die Bestrafung der Täter; die zivilrechtliche Klage auf die Rückforderung Ihres Geldes; die Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde auf den Schutz weiterer Anleger; die datenschutzrechtliche Beschwerde auf die Löschung Ihrer persönlichen Daten.

Strafanzeige erstatten

In der Schweiz erstatten Sie Strafanzeige bei der Kantonspolizei oder direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft; bei schwerem Wirtschaftsbetrug mit grenzüberschreitendem Bezug ist die Bundesanwaltschaft (BA) zuständig. In Deutschland wenden Sie sich an die Staatsanwaltschaft mit Cybercrime-Zuständigkeit (in Bayern: Zentralstelle Cybercrime Bayern, ZCB). Weisen Sie in Ihrer Anzeige ausdrücklich auf die Aufsichtswarnung hin — sie ist ein amtliches Dokument, das Ihre Anzeige erheblich stützt. Legen Sie alle gesicherten Belege strukturiert vor.

Informieren Sie außerdem die Atlantas Saga SA über die missbräuchliche Nutzung ihrer Identität. Das Unternehmen kann ergänzend Strafanzeige wegen Identitätsmissbrauchs und unlauteren Wettbewerbs erstatten; koordiniertes Vorgehen beschleunigt die Strafverfolgung erfahrungsgemäß erheblich.

Zivilrechtliche Rückforderung

Da der Anbieter ohne FINMA-Bewilligung tätig war, ist das gesamte Rechtsverhältnis nach Schweizer Recht nichtig. Sie können die gezahlten Beträge nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung (Art. 62 ff. OR) zurückfordern, ohne dass der Betreiber sich auf einen wirksamen Vertragsschluss berufen könnte. Hinzu kommen deliktische Schadensersatzansprüche aus Art. 41 OR (unerlaubte Handlung). Diese Ansprüche richten sich gegen die Täter — auch wenn deren Identität zunächst unbekannt ist. Eine Klage kann vorläufig gegen Unbekannt erhoben werden, und die Täteridentität kann im Lauf des Strafverfahrens nachgetragen werden.

Prüfen Sie außerdem Rückbuchungsmöglichkeiten: Bei Kreditkartenzahlungen besteht häufig ein Chargeback-Recht innerhalb von 120 Tagen. Bei SEPA-Überweisungen ist ein Rückruf innerhalb von zehn Geschäftstagen möglich. Je früher Sie reagieren, desto größer ist die Aussicht auf eine erfolgreiche Rückbuchung.

Meldung an die FINMA

Wenden Sie sich schriftlich an die FINMA (finma.ch) und schildern Sie Ihren Fall. Die Aufsichtsbehörde kann Betroffenenmeldungen in ihre Verfahren einfließen lassen und weitergehende Maßnahmen einleiten — bis hin zur Einstellung des Betriebs oder zur strafrechtlichen Untersuchung. Für deutsche und österreichische Anleger empfiehlt sich eine parallele Meldung bei BaFin bzw. FMA.

Informieren Sie das legitime Unternehmen

Suchen Sie über die im Handelsregister eingetragene Adresse den Kontakt zur echten Atlantas Saga SA (CHE-100.908.578) und informieren Sie das Unternehmen über den Missbrauch seiner Identität. Das Unternehmen kann nach UWG und Markenrecht vorgehen, Unterlassungsklagen einreichen und bei Domain-Registraren die Löschung der Domain beantragen.

Eine vollständige Dokumentation weiterer Warnfälle finden Sie in der Übersicht zur Scam-Broker-Warnungen-Hub auf kryptoschaden.de.

Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden: Nutzen Sie das Kontaktformular auf kryptoschaden.de, um Ihren Fall zu schildern. Bitte geben Sie dabei an, welche Schritte der Beweissicherung Sie bereits abgeschlossen haben und welche Zahlungsmittel Sie verwendet haben. Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung innerhalb von 24 Stunden.

FAQ

Ist atlantas-saga.com dasselbe Unternehmen wie die Atlantas Saga SA (CHE-100.908.578)?

Nein. Die Atlantas Saga SA ist ein legitimes, im Schweizer Handelsregister eingetragenes Unternehmen mit der UID CHE-100.908.578. Die Domain atlantas-saga.com ist eine Plattform, die die Identität dieses Unternehmens missbräuchlich verwendet, ohne mit ihm identisch zu sein. Die FINMA hat atlantas-saga.com auf ihrer Warnliste erfasst und festgestellt, dass der Betreiber ohne die erforderlichen Bewilligungen tätig ist. Das legitime Unternehmen ist Opfer dieses Identitätsmissbrauchs — nicht sein Urheber. Wenn Sie sichergehen wollen, ob ein Anbieter wirklich zur Atlantas Saga SA gehört, prüfen Sie die Domain-Registrierung über einen WHOIS-Dienst und gleichen Sie die Kontaktdaten mit dem Handelsregistereintrag ab.

Wie kann ich prüfen, ob ein Schweizer Finanzdienstleister wirklich reguliert ist?

Die FINMA führt unter bewilligungen.finma.ch ein öffentliches Bewilligungsregister. Dort können Sie den Namen eines Anbieters und seine UID eingeben und sofort einsehen, ob er über eine gültige Bewilligung als Bank, Effektenhändler, Vermögensverwalter oder sonstiger Finanzdienstleister verfügt. Ergänzend prüfen Sie den Handelsregistereintrag über uid.admin.ch: Das Register zeigt Ihnen den eingetragenen Sitz, die Rechtsform und die zeichnungsberechtigten Personen. Ein Impressum auf einer Website reicht als Nachweis nicht aus — nur die amtlichen Register liefern eine zuverlässige Grundlage.

Was soll ich tun, wenn ich Geld an atlantas-saga.com gezahlt habe?

Sichern Sie zunächst alle Belege: Kontoauszüge, Transaktionsbestätigungen, Korrespondenz, Screenshots der Plattform und Krypto-Transaktions-IDs. Erstatten Sie dann Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft und informieren Sie die FINMA über das Kontaktformular auf finma.ch. Kontaktieren Sie Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenanbieter und klären Sie, ob eine Rückbuchung möglich ist. Nehmen Sie keine weiteren Einzahlungen vor und wenden Sie sich an keinen sogenannten Rückgewinnungsservice — solche Angebote sind in der weit überwiegenden Zahl der Fälle selbst betrügerisch und richten sich gezielt an bereits Geschädigte.

Welche Gesetze verletzt atlantas-saga.com nach Schweizer Recht?

Der Betreiber verletzt nach aktuellem Erkenntnisstand mindestens folgende Rechtsgrundlagen: Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG (unerlaubtes Einlagengeschäft), Art. 43 FINIG (unerlaubte Vermögensverwaltung), Art. 146 StGB (Betrug), sowie Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG (irreführende Angaben über Identität und Herkunft). Hinzu kommen mögliche Verstöße gegen das GwG und das FIDLEG. Die Kombination aus unerlaubter Tätigkeit und aktivem Identitätsmissbrauch macht den Fall zu einem qualifizierten Tatbestand, der strafrechtlich erheblich schwerer wiegt als eine bloße Bewilligungsübertretung.

Kann ich zivilrechtlich gegen atlantas-saga.com vorgehen, obwohl die Täter anonym sind?

Ja. Eine Klage kann vorläufig gegen Unbekannt erhoben werden. Im Verlauf des Strafverfahrens werden Ermittlungsbehörden die Identität der Täter über WHOIS-Daten, Domain-Registrare, Zahlungsströme und Blockchain-Forensik zu ermitteln versuchen. Sobald eine Identität festgestellt ist, kann die Zivilklage auf die identifizierten Personen ausgerichtet werden. Da das gesamte Rechtsverhältnis wegen fehlender Bewilligung nichtig ist, sind Sie nicht auf die Durchsetzung eines Vertrages angewiesen — Sie fordern die Rückgabe ungerechtfertigt erlangter Leistungen nach Art. 62 OR zurück. Das ist ein eigenständiger, von der Vertragsidentität unabhängiger Anspruch.

Warum meldet die FINMA Identitätsmissbrauchsfälle auf ihrer Warnliste?

Weil der Identitätsmissbrauch eines regulierten oder registrierten Unternehmens eine besondere Gefährdung für Anleger darstellt. Anders als bei fiktiven Anbietern ohne reale Entsprechung können Betroffene durch eine einfache Handelsregisterabfrage zu dem falschen Schluss kommen, das Unternehmen sei legitim. Die FINMA klärt in solchen Fällen auf, dass die Domain und das eingetragene Unternehmen zwei verschiedene Entitäten sind. Das ist eine Kernfunktion der Warnliste: Sie schützt sowohl die Anleger als auch das missbrauchte Unternehmen vor weiteren Schäden.

Welche Behörden sind bei einem solchen Fall zuständig?

In der Schweiz: Die FINMA als Aufsichtsbehörde; die kantonale Staatsanwaltschaft oder in schweren Fällen die Bundesanwaltschaft. Die MROS (Meldestelle für Geldwäscherei) kann bei Verdacht auf Geldwäsche einbezogen werden. Für deutsche und österreichische Betroffene: Die jeweiligen nationalen Strafverfolgungsbehörden (Landespolizei, Staatsanwaltschaften mit Cybercrime-Zuständigkeit), die BaFin (Verbrauchertelefon: 0800 2 100 500) und die FMA Österreich. Da es sich um einen grenzüberschreitenden Fall handelt, kann außerdem EUROPOL über das jeweilige nationale Verbindungsbüro einbezogen werden.

Wie gehe ich damit um, wenn ich Ausweisdokumente auf der Plattform hochgeladen habe?

Informieren Sie sofort Ihre Bank und bitten Sie diese, Ihre Konten auf verdächtige Aktivitäten zu überwachen. Erstatten Sie Beschwerde beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in der Schweiz; in Deutschland bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde. In Deutschland können Sie bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien eine Warnmeldung für neu beantragte Kredite einrichten lassen. Erstatten Sie zusätzlich Strafanzeige und weisen Sie ausdrücklich auf den Diebstahl von Identitätsdokumenten hin. Das Datum, zu dem Sie die Dokumente hochgeladen haben, ist für die DSGVO-Meldepflicht des Datenverantwortlichen rechtlich relevant — halten Sie es fest.

Verfasserin Anna Orlowa, LL.M. — REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stuttgart