AT-GRUPPO24 Betrug – FMA warnt — Ihre Rechte und Handlungsoptionen



AT-GRUPPO24 Betrug: FMA Österreich schlägt Alarm – was Betroffene jetzt wissen sollten

Sie haben Geld an AT-GRUPPO24 überwiesen — und plötzlich kommt Ihnen das ungute Gefühl, dass etwas nicht stimmt. Zu Recht. Am 27. März 2026 hat die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) eine offizielle Investorenwarnung gegen diesen Anbieter herausgegeben. Der AT-GRUPPO24 Betrug folgt einem Muster, das Fachleute bestens kennen: ein angeblicher österreichischer Firmensitz, professionell wirkende Webauftritte, Versprechen hoher Renditen — und im Hintergrund keinerlei gesetzliche Erlaubnis, die beworbenen Finanzdienstleistungen überhaupt anzubieten. Was das für Sie bedeutet und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, lesen Sie hier.

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Die FMA-Warnung vom 27. März 2026 im Überblick

Die FMA Österreich warnt seit dem 27. März 2026 ausdrücklich davor, Geschäfte mit AT-GRUPPO24 abzuschließen. Das Unternehmen gibt an, seinen Sitz in 6236 Alpbach, Österreich zu haben. Trotz dieser österreichischen Adresse verfügt AT-GRUPPO24 über keine Konzession der FMA — weder für Bankgeschäfte noch für Versicherungsprodukte. Die Veröffentlichung dieser Warnung erfolgt auf Basis von § 92 Abs. 11 WAG 2018, der die FMA ausdrücklich zur Information der Öffentlichkeit über unlizenzierte Anbieter verpflichtet.

Konkret bietet AT-GRUPPO24 nach den Erkenntnissen der FMA konzessionspflichtige Kreditgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 3 Bankwesengesetz (BWG) an. Darüber hinaus werden Vertragsversicherungen im Sinne von § 6 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG 2016) vermarktet. Für beides ist in Österreich eine ausdrückliche behördliche Erlaubnis erforderlich — die AT-GRUPPO24 nachweislich nicht besitzt. Wer dennoch Geld überweist, ist rechtlich auf sich allein gestellt. Es gibt keine Einlagensicherung, keine Aufsichtsbehörde, die eingreift, und keinen Rechtsrahmen, der Ihre Einlage schützt.

Alpbach als angeblicher Firmensitz ist ein typisches Merkmal dieser Betrugsmaschen. Der Ort ist real, der Bezug des Unternehmens dazu jedoch nicht überprüfbar. Behörden beobachten seit Jahren, dass dubiose Anbieter österreichische oder deutsche Adressen vortäuschen, um Vertrauen zu erschleichen — und sich tatsächlich im Ausland oder im Verborgenen aufhalten. Ähnlich funktionierte der Fall Capital Express MetaTrade, gegen den die FMA ebenfalls vorgehen musste. Sie sollten also nicht darauf vertrauen, dass eine österreichische Adresse automatisch für Seriosität bürgt.

Besonders auffällig: Die FMA führt AT-GRUPPO24 in ihrer öffentlichen Warndatenbank — einem Register, das ausschließlich Anbieter enthält, gegen die konkrete Hinweise auf unerlaubten Geschäftsbetrieb vorliegen. Die Aufnahme in diese Liste ist kein formaler Akt, sondern das Ergebnis einer behördlichen Überprüfung. Wenn Sie noch überlegen, ob Sie Ihr Geld wirklich in Gefahr sehen sollten: Die FMA hat diese Frage für Sie bereits beantwortet.


Wie der AT-GRUPPO24 Betrug funktioniert

Das Geschäftsmodell nicht lizenzierter Finanzanbieter ist so alt wie der Kapitalmarkt selbst — aber die Werkzeuge werden immer raffinierter. Betroffene berichten häufig von einem initialen Kontakt über soziale Medien oder Messenger-Dienste, gelegentlich auch über scheinbar seriöse Vergleichsportale. Die Ansprache wirkt professionell, die versprochenen Renditen liegen deutlich über Marktüblichkeit, und der Einstieg erscheint niedrigschwellig.

Sobald Sie erste Gewinne sehen — auf einem Dashboard, das Ihnen jederzeit zugänglich ist —, beginnt das eigentliche Problem. Denn diese Gewinne existieren nur auf dem Bildschirm. Auszahlungsversuche werden mit immer neuen Gebühren, Steuernachweisen oder Freischalt-Zahlungen blockiert. Diese Taktik trägt einen Namen: Advance-Fee-Fraud. Sie zahlen weiter, in der Hoffnung, das bisher investierte Geld zu retten — und verlieren dabei noch mehr.

Gleichzeitig werden Ihre Daten für weitere Angriffswellen genutzt, etwa für KI-gestützte Deepfake-Phishing-Angriffe, die Ihnen vortäuschen, mit echten Bankberatern oder Behördenvertretern zu kommunizieren. Die technische Qualität dieser Fälschungen ist 2026 so hoch, dass selbst aufmerksame Anleger getäuscht werden. Ein weiteres typisches Merkmal: Einmal ins Visier genommen, erhalten Betroffene Rückrufangebote von angeblichen Rückgewinnungsexperten — die in Wirklichkeit zur selben Täterstruktur gehören.

Die Europäische Strafverfolgungsbehörde Europol hat in einer groß angelegten Operation gegen Krypto-Betrug in Milliardenhöhe dokumentiert, wie systematisch und international vernetzt solche Netzwerke operieren. AT-GRUPPO24 zeigt alle charakteristischen Merkmale dieser Täterstrukturen: fehlende Lizenz, vorgetäuschter inländischer Sitz, aggressive Akquisitionsstrategie und das vollständige Fehlen regulatorischer Transparenz.


Strafrechtliche Einordnung: Was der Betrug nach deutschem Recht bedeutet

Der Betrieb konzessionspflichtiger Bankgeschäfte ohne Erlaubnis ist nach § 32 KWG in Deutschland verboten. Wer dagegen verstößt, macht sich nach § 54 KWG strafbar — mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Das gilt unabhängig davon, ob der Anbieter seinen Sitz formal in Österreich oder einem anderen EU-Staat angibt, sofern er Kunden in Deutschland anwirbt oder Dienstleistungen an in Deutschland ansässige Personen erbringt.

Hinzu kommt die strafrechtliche Dimension des Betruges. Wer Anleger über die Lizenzierung und die tatsächliche Mittelverwendung täuscht, erfüllt den Tatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB. Sofern dabei digitale Systeme eingesetzt werden — was bei Online-Plattformen der Regelfall ist —, kommt zusätzlich § 263a StGB (Computerbetrug) in Betracht. Beide Normen ermöglichen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren bei gewerbsmäßigem Handeln oder Handeln in einer Bande.

Besonders relevant im Zusammenhang mit organisierten Betrugsnetzwerken ist die strafrechtliche Vermögensabschöpfung nach § 73 StGB in Verbindung mit § 111e StPO. Sobald Ermittlungsbehörden tätig werden, können identifizierte Vermögenswerte — auch Krypto-Assets und Bankguthaben — beschlagnahmt und später an Geschädigte ausgekehrt werden. Die frühzeitige Erstattung einer Strafanzeige erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Fall in diesen Prozess einfließt. Warten Sie deshalb nicht ab — jede Verzögerung bedeutet, dass Vermögenswerte verschoben oder verschleiert werden können.

Darüber hinaus ist die Täuschungsabsicht bei unlizenzierten Finanzanbietern in der Regel von Anfang an gegeben. Gerichte beurteilen solche Konstellationen als planmäßige Schädigung, nicht als Fahrlässigkeit. Das schafft günstige Bedingungen für strafrechtliche Verurteilungen und erleichtert gleichzeitig die zivilrechtliche Durchsetzung — denn eine strafrechtliche Verurteilung bindet das Zivilgericht in wesentlichen Tatsachenfeststellungen.


Zivilrechtliche Ansprüche: Wie Sie Ihr Geld zurückfordern können

Neben dem Strafrecht bietet das Zivilrecht mehrere Wege zur Rückforderung. Wer Geld auf der Grundlage eines nicht lizenzierten Angebotes überwiesen hat, kann auf Basis von § 812 BGB die Rückzahlung als ungerechtfertigte Bereicherung verlangen. Der Empfänger hat die Leistung ohne rechtlichen Grund erhalten — das ist der Kern dieses Anspruchs. Ein Vertrag, der auf einem unerlaubten Rechtsgeschäft beruht, ist nach § 134 BGB nichtig, was die Grundlage für die Rückabwicklung schafft.

Darüber hinaus greift § 823 Abs. 2 BGB: Das Erbringen von Bankdienstleistungen ohne Erlaubnis verletzt § 32 KWG als Schutzgesetz im Sinne dieser Norm. Wer gegen ein Schutzgesetz verstößt und dadurch einen Schaden verursacht, haftet auf Schadensersatz. Sie als Geschädigter stehen damit nicht mit leeren Händen da — vorausgesetzt, Sie handeln jetzt und sichern Beweise. Der Nachweis des Schadens ergibt sich direkt aus Ihren Überweisungsbelegen.

Schließlich kommt § 826 BGB in Betracht, der sittenwidrige Schädigung sanktioniert. Wer systematisch Anleger täuscht, ohne jede regulatorische Grundlage Gelder einsammelt und Auszahlungen durch konstruierte Gebühren verhindert, handelt sittenwidrig im Sinne dieser Norm. Gerichte haben diese Vorschrift in vergleichbaren Konstellationen wiederholt angewendet, etwa bei Fällen, die vor dem Landgericht Bamberg verhandelt wurden — hier erfahren Sie mehr über solche Urteile gegen Fake-Trading-Plattformen.

Banken, über die Zahlungen abgewickelt wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls haftbar gemacht werden. Die Bankhaftung bei Kryptobetrug ist ein eigenständiger Rechtsbereich, der zunehmend vor deutschen Gerichten verhandelt wird — insbesondere dann, wenn die Bank Warnzeichen ignoriert oder die Legitimationsprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat. Auch hier gilt: Ohne rechtliche Vertretung mit Spezialkenntnissen bleibt dieser Weg oft ungenutzt.


MiCAR: Was der EU-Regulierungsrahmen für Betroffene bedeutet

Mit dem Inkrafttreten der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) hat die Europäische Union erstmals einen einheitlichen Regulierungsrahmen für Kryptowerte geschaffen. MiCAR verpflichtet Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ab einer bestimmten Größenordnung zur Zulassung durch nationale Aufsichtsbehörden und zur Einhaltung strenger Kapital- und Informationspflichten. AT-GRUPPO24 fällt in keine einzige dieser zugelassenen Kategorien — weder als lizenzierter Krypto-Dienstleister nach MiCAR noch als konzessionierter Bankdienstleister nach dem BWG.

Das bedeutet für Sie als Anleger: Dieser Anbieter operiert vollständig außerhalb jedes europäischen Rechtsrahmens. MiCAR schützt Sie nicht nachträglich, bietet aber den regulatorischen Standard, an dem Sie zukünftig prüfen können, ob ein Anbieter seriös ist. Seriöse Krypto-Plattformen veröffentlichen ihre Zulassungsnummer, sind in den Datenbanken der nationalen Aufsichtsbehörden auffindbar und entsprechen den Anforderungen der europäischen Regulierung. AT-GRUPPO24 erfüllt keine dieser Bedingungen — und das sollte für Sie ein absolutes Warnsignal sein.

Die MiCAR-Einführung hat auch praktische Konsequenzen für die Strafverfolgung: Europäische Staatsanwaltschaften können inzwischen auf deutlich breitere Kooperationsrahmen zurückgreifen, um Täter über Ländergrenzen hinweg zu verfolgen. Grenzüberschreitende Rechtshilfeersuchen laufen schneller, Blockchainanalysen werden gemeinschaftlich durchgeführt, und Exchanges im EU-Raum sind zur Mitwirkung verpflichtet. Für Betroffene bedeutet das: Die Chancen, zumindest einen Teil des verlorenen Geldes zurückzuerhalten, steigen, wenn Sie frühzeitig eine Strafanzeige erstatten und diese mit forensischen Transaktionsnachweisen belegen.


Blockchain-Tracing: Wie Ermittler Krypto-Zahlungen nachverfolgen

Viele Opfer glauben, dass einmal geleistete Krypto-Zahlungen unwiederbringlich verloren sind. Das ist ein verbreiteter Irrtum. Moderne Blockchain-Forensik und Krypto-Tracing ermöglichen es, Transaktionsketten lückenlos zu rekonstruieren — von Ihrer Wallet über Zwischenkonten bis hin zu Exchanges, an denen Täter versuchen, Gelder in Fiat-Währung umzuwandeln. Diese sogenannten Off-Ramps sind oft regulierte Unternehmen, die auf behördliche Ersuchen reagieren und Konten einfrieren können.

Für die forensische Analyse benötigen Spezialisten vor allem die Transaktions-IDs (TxIDs) Ihrer Überweisungen sowie die Wallet-Adressen, an die Sie gezahlt haben. Ergänzend sind Registrierungsdaten, verwendete E-Mail-Adressen und alle Kommunikationsnachweise hilfreich. Je vollständiger Ihre Dokumentation, desto genauer kann das Tracing sein — und desto stärker ist Ihre Ausgangsposition in einem Zivilverfahren oder bei behördlichen Ermittlungen. Sichern Sie diese Daten deshalb sofort, bevor Plattformen verschwinden oder Daten gelöscht werden.

In komplexen Fällen greifen forensische Dienstleister auf spezialisierte Analysetools zurück, die Geldflüsse auch durch Mixer und Tumbler verfolgen können — Dienste, die Kriminelle einsetzen, um die Nachverfolgbarkeit zu erschweren. Diese Technik ist nicht unüberwindbar. Entscheidend ist, dass Sie Ihren Fall nicht als hoffnungslos abtun, sondern strukturiert vorgehen. Die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Blockchain-Forensikern und Strafverfolgungsbehörden hat in vergleichbaren Fällen zur Rückgewinnung erheblicher Geldbeträge geführt.


Sofortmaßnahmen für Betroffene: Was Sie jetzt tun sollten

Zeit ist der entscheidende Faktor. Jede Stunde, die vergeht, ohne dass Sie handeln, kann die Chancen auf eine erfolgreiche Rückforderung verringern. Zunächst sollten Sie alle Transaktionsbelege, Kontoauszüge und die gesamte Kommunikation mit AT-GRUPPO24 sichern — idealerweise als Screenshots mit Zeitstempeln und als exportierte E-Mails. Kopieren Sie alle Dokumente auf ein separates, sicheres Speichermedium. Löschen Sie nichts — auch Nachrichten, die Sie für irrelevant halten, können für Ermittler von Bedeutung sein.

Gleichzeitig sollten Sie unverzüglich Ihre Bank kontaktieren und schildern, dass Sie möglicherweise einem Betrug aufgesessen sind. In manchen Fällen ist eine Rückbuchung (Chargeback) noch möglich, wenn die Zahlung per Kreditkarte oder per SEPA-Lastschrift erfolgte. Überweisungen sind komplizierter, aber auch hier gibt es rechtliche Hebel — insbesondere wenn die Bank Hinweispflichten verletzt hat. Schildern Sie Ihrer Bank den Sachverhalt schriftlich und dokumentieren Sie dieses Gespräch.

Im nächsten Schritt erstatten Sie Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder über das Online-Portal Ihrer Landespolizei. Fügen Sie alle gesicherten Belege bei und benennen Sie die FMA-Warnung vom 27. März 2026 ausdrücklich als Beleg für den unlizenzierten Betrieb. Dann folgt der Schritt zur spezialisierten Kanzlei. Nicht jede Anwaltskanzlei kennt die spezifischen Mechanismen des Krypto-Betrugs, die Anforderungen des § 54 KWG oder die Möglichkeiten der Blockchain-Forensik. Sie brauchen jemanden, der die Schnittstelle zwischen Straf-, Zivil- und Aufsichtsrecht kennt.

Ähnlich wie im Fall des groß angelegten OneCoin-Betrugs, bei dem Opfer durch koordinierte rechtliche Schritte zumindest teilweise entschädigt wurden, ist auch hier ein strukturiertes Vorgehen der einzige Weg zur Rückforderung. Je mehr Betroffene sich zusammenschließen und koordiniert handeln, desto größer wird die Aufmerksamkeit der Behörden — und desto wahrscheinlicher die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens.


Sie haben durch eine betrügerische Plattform Geld verloren? Schildern Sie uns Ihren Fall — unsere Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Ihre Handlungsoptionen. Schreiben Sie an kryptoschaden@rexus-recht.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf kryptoschaden.de.


Woran Sie unseriöse Anbieter erkennen – und wie Sie sich schützen

AT-GRUPPO24 ist kein Einzelfall. Die FMA verzeichnet seit Jahren steigende Zahlen an Investorenwarnungen — 2024 erreichten diese einen Rekordwert von 145 Warnungen gegenüber 84 im Jahr 2022. Der Trend beschleunigt sich, weil betrügerische Netzwerke professioneller werden und die Eintrittsbarrieren für ihre Opfer bewusst niedrig halten. Damit Sie sich zukünftig besser schützen können, gibt es einige klare Merkmale, an denen Sie seriöse von unseriösen Anbietern unterscheiden können.

Ein seriöser Finanzdienstleister in Österreich ist stets in der FMA-Unternehmensdatenbank eingetragen und dort mit seiner Konzessionsnummer abrufbar. Dasselbe gilt für Deutschland: Die BaFin führt ein öffentlich zugängliches Unternehmensregister, in dem Sie jeden zugelassenen Anbieter innerhalb von Sekunden nachschlagen können. Findet sich ein Anbieter weder bei der FMA noch bei der BaFin noch bei einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde — dann sollten Sie keinen Cent überweisen. Dieser Grundsatz gilt absolut, ohne Ausnahme.

Darüber hinaus vermeiden seriöse Anbieter aggressive Werbung mit garantierten Renditen. Kein regulierter Finanzdienstleister darf Renditeversprechen machen, die über die Marktnorm hinausgehen, ohne auf die entsprechenden Risiken hinzuweisen. Wenn Ihnen jemand 15, 20 oder 30 Prozent Jahresrendite verspricht — ohne Risiko, ohne Volatilität —, handelt es sich fast zwangsläufig um Betrug. Sichern Sie Ihre Zukunft, indem Sie solche Angebote konsequent abweisen, egal wie überzeugend die Präsentation wirkt.

„Wenn Sie Opfer von Krypto-Betrug geworden sind, zählt jede Stunde. Sichern Sie Ihre Beweise und lassen Sie Ihren Fall von einer spezialisierten Kanzlei analysieren. Kontaktieren Sie uns unter kryptoschaden@rexus-recht.de — Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden.“

— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern


Fazit: Handeln statt hoffen

Der Fall AT-GRUPPO24 zeigt exemplarisch, wie Betrüger staatliche Strukturen imitieren, um Vertrauen zu schaffen — und dabei in einem rechtlichen Vakuum operieren, das für Anleger gefährlich ist. Die FMA-Warnung vom 27. März 2026 ist ein klares Signal der Behörden: Dieser Anbieter ist nicht legitimiert, er ist nicht beaufsichtigt, und er haftet gegenüber niemandem. Wenn Sie Geld an AT-GRUPPO24 überwiesen haben, befinden Sie sich in einer ernsthaften Lage. Aber diese Lage ist nicht hoffnungslos — vorausgesetzt, Sie handeln jetzt und ziehen die richtigen Experten hinzu.

Warten auf eine spontane Rückzahlung ist keine Strategie. Kein unerlaubter Finanzanbieter zahlt freiwillig zurück. Der einzige Weg, Ihr Geld zurückzubekommen, führt über das Recht — über strukturierte Strafanzeigen, zivilrechtliche Klagen und forensische Beweissicherung. Schildern Sie Ihren Fall einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwältin. Lassen Sie prüfen, ob eine Bankhaftung in Betracht kommt, ob ein Tracing Ihrer Krypto-Transaktionen möglich ist und ob eine koordinierte Sammelklage mit anderen Betroffenen sinnvoll erscheint. Jede Stunde, die Sie handeln, ist eine Stunde, in der Täter keine Vermögenswerte mehr verschieben konnten.

Häufige Fragen zum AT-GRUPPO24 Betrug

Was ist AT-GRUPPO24 und warum warnt die FMA davor?

AT-GRUPPO24 ist ein Anbieter mit angeblichem Sitz in 6236 Alpbach, Österreich, der konzessionspflichtige Bankgeschäfte (Kreditgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG) und Versicherungsgeschäfte (§ 6 Abs. 1 VAG 2016) anbietet, ohne die dafür erforderliche Lizenz der FMA zu besitzen. Die FMA hat am 27. März 2026 eine öffentliche Investorenwarnung veröffentlicht und rät dringend davon ab, Verträge oder Geschäfte mit diesem Anbieter abzuschließen. Die Warnung basiert auf § 92 Abs. 11 WAG 2018, der die Behörde zur Veröffentlichung solcher Informationen verpflichtet.

Kann ich mein eingezahltes Geld von AT-GRUPPO24 zurückfordern?

Ja, rechtliche Rückforderungsansprüche sind grundsätzlich möglich. Einschlägig sind § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung), § 823 Abs. 2 BGB (Schadensersatz bei Schutzgesetzverletzung durch § 32 KWG) sowie § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung). Darüber hinaus kommt eine strafrechtliche Vermögensabschöpfung nach § 73 StGB i.V.m. § 111e StPO in Betracht. Entscheidend ist, wie schnell Sie handeln und ob Transaktionsnachweise gesichert werden. Warten Sie nicht — je früher Sie aktiv werden, desto besser Ihre Chancen.

Was bedeutet der Betrieb ohne FMA-Lizenz für Anleger konkret?

Ohne gültige FMA-Konzession fehlt jeder staatliche Schutzrahmen: Es gibt keine Einlagensicherung, keine Aufsicht über die Mittelverwendung und keine Haftungspflicht gegenüber Regulierern. Wer Geld an einen nicht lizenzierten Anbieter überweist, hat keinerlei gesetzliche Absicherung. Das Betreiben konzessionspflichtiger Bankgeschäfte ohne Erlaubnis ist nach § 54 KWG strafbar und begründet gleichzeitig zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, die Sie als Geschädigter durchsetzen können.

Welche Beweise sollte ich sichern, wenn ich Geld an AT-GRUPPO24 überwiesen habe?

Sichern Sie unverzüglich alle Kontoauszüge und Überweisungsbelege, sämtliche E-Mails, Chat-Verläufe und Screenshots der Plattform sowie alle Vertragsunterlagen, Angebotsdokumente und Legitimationsnachweise. Besonders wichtig sind Wallet-Adressen, Transaktions-IDs und alle Angaben, die Sie bei der Registrierung gemacht haben. Diese Daten sind Grundlage für Blockchain-Tracing und strafrechtliche Strafanzeigen. Ohne diese Unterlagen ist eine Rückforderung erheblich schwieriger.

Wie lange habe ich Zeit, rechtlich gegen AT-GRUPPO24 vorzugehen?

Die reguläre zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers (§§ 195, 199 BGB). Bei arglistiger Täuschung gilt eine Höchstfrist von zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs. Dennoch gilt: Je früher Sie handeln, desto größer ist die Chance, Vermögenswerte zu sichern oder Zahlungsströme nachzuverfolgen. Abwarten kostet Sie Optionen — und im schlimmsten Fall Ihr gesamtes investiertes Kapital.


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