Ameryssa-Klon: FINMA warnt Anleger — Ihre Rechte und Handlungsoptionen
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Tagesaktuelle BaFin-Warnungen, Blockchain-Tracing-Einblicke und Praxisfälle aus der Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht — direkt von Rechtsanwältin Anna O. Orlowa, LL.M.
Am 20. April 2026 warnte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA offiziell vor der Website ameryssa.com. Diese Plattform hat keinen Schweizer Handelsregistereintrag und keine FINMA-Zulassung. Dennoch gibt sie eine Genfer Adresse an und missbraucht den Namen der echten Amerys SA — eingetragen unter CHE-114.327.212 im Handelsregister Genf. Der Ameryssa Betrug ist ein Lehrbuchfall organisierter Clone-Firm-Kriminalität. Täter stehlen dabei die Identität legitimer Finanzunternehmen. Dadurch täuschen sie Anleger über den tatsächlichen Vertragspartner. Das erfüllt den Tatbestand des § 263 StGB — Betrug — und des § 264a StGB — Kapitalanlagebetrug. Gleichzeitig verstößt der Betrieb ohne Erlaubnis gegen § 32 KWG. Gemäß § 54 KWG ist das eine eigenständige Straftat.
Die echte Amerys SA sitzt an der Route de Malagnou 38A, 1208 Genf. Sie ist seit dem 30. Mai 2008 im Handelsregister Genf eingetragen — Registernummer CH-660.6.187.008-1, UID CHE-114.327.212. Sie bietet Vermögensverwaltung und Wealth Management nach Art. 17 Abs. 1 LEFin an und steht unter FINMA-Aufsicht. Die Ameryssa Betrug-Clone-Firm ameryssa.com existiert in keinem offiziellen Register. Sie hat keine behördliche Zulassung. Dennoch nutzt sie gezielt die Daten der echten Gesellschaft — und erschleicht damit Anlegervertrauen.
Clone-Firm-Betrug wie der Ameryssa Betrug ist 2026 ein massives Problem. Die britische Financial Conduct Authority (FCA) registriert jährlich Hunderte solcher Fälle. Die BaFin warnte allein im ersten Quartal 2026 vor mehreren Clone-Firms. Europol deckte mit der Razzia des Belgrader Callcenter-Netzwerks Olympus Prime auf, wie professionell diese Strukturen organisiert sind. Somit ist der Schaden belief sich dabei auf rund 250 Millionen Euro. Betroffen waren rund 70.000 Opfer in Deutschland, Großbritannien, der Schweiz und weiteren Ländern. Dabei setzten die Täter exakt jene Methode ein, die auch hinter ameryssa.com steckt: gefälschte Identitäten legitimer Finanzdienstleister.
Wenn Sie bei ameryssa.com Geld eingezahlt haben, befinden Sie sich in einer ernsthaften Lage. Jede Sekunde zählt. Denn die Täter verschieben Gelder schnell über Kryptowährungskanäle und internationale Konten. Dennoch gibt es rechtliche Wege: § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG, § 826 BGB, § 812 BGB. Über § 73 StGB und § 111b StPO lassen sich Vermögenswerte strafrechtlich sichern. Dieser Artikel erklärt Ihre rechtlichen Optionen.
Was ist Clone-Firm-Betrug — und warum ist ameryssa.com ein Paradebeispiel?
Clone-Firm-Betrug bezeichnet die systematische Nachahmung einer seriösen, regulierten Gesellschaft durch Kriminelle. Die Täter kopieren Namen, Registrierungsnummern, Adressen und Logos echter Unternehmen. Sie erstellen dann eine täuschend ähnliche Website. Dort bieten sie Finanzdienstleistungen an — ohne jede behördliche Erlaubnis. Anleger vertrauen dem bekannten Namen und zahlen ein. Ihr Geld verschwindet.
ameryssa.com ist ein Paradebeispiel dieser Betrugsmethode — der Ameryssa Betrug reiht sich in eine Serie gleichartiger Fälle ein. Die Täter haben die Identität der echten Amerys SA gezielt ausgewählt. Deren Registrierungsnummer CHE-114.327.212, der Genfer Standort und das Tätigkeitsfeld Vermögensverwaltung schaffen maximale Glaubwürdigkeit. Schweizer Finanzinstitute genießen international hohes Vertrauen. Folglich war die Amerys SA eine attraktive Tarnidentität. Dabei nutzt die Clone-Firme dieses Vertrauen systematisch aus — ohne selbst irgendeiner Aufsicht zu unterliegen.
Das Schema bei Clone-Firms ist immer ähnlich. Zunächst kontaktieren die Täter potenzielle Opfer kalt — per Telefon, E-Mail oder Social Media. Sie versprechen attraktive Renditen bei angeblich sicherer Vermögensverwaltung. Dann zahlen Anleger ein. Die Plattform zeigt anfangs positive Verläufe — diese sind gefälscht. Sobald Anleger ihr Geld abrufen wollen, erscheinen Gebühren oder technische Probleme. Das Geld ist weg.
Konkret haben die Täter drei Elemente gestohlen: den Firmennamen Amerys SA, die Registrierungsnummer CHE-114.327.212 und die Genfer Adresse. All das gehört der echten, legitimen Gesellschaft. Die echte Amerys SA hat keinerlei Verbindung zu ameryssa.com. Sie ist selbst Opfer dieses Identitätsdiebstahls.
Was belegt die FINMA-Warnung vom 20. April 2026 konkret?
Zudem ist die FINMA-Warnung vom 20. April 2026 gegen ameryssa.com ist mehr als ein Hinweis. Sie ist ein behördliches Signal mit erheblicher Rechtswirkung. Die FINMA hält darin ausdrücklich fest: ameryssa.com steht in keinem Zusammenhang mit der echten Amerys SA (CHE-114.327.212). Die Plattform ist weder im Handelsregister eingetragen noch von der FINMA zugelassen. Damit belegt die Warnung offiziell den illegalen Charakter jeder Transaktion über diese Plattform.
Für Sie als Betroffener bedeutet diese Warnung Folgendes: Die FINMA hat den fehlenden Handelsregistereintrag der Clone-Firm bestätigt. Eine Zulassung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen besteht nicht. Die Plattform ameryssa.com operiert ohne jede behördliche Kontrolle. Das ist eine zentrale Grundlage für Ihre zivilrechtlichen Rückforderungsansprüche. Denn ein Vertrag, der gegen § 32 KWG verstößt, ist nach § 134 BGB nichtig. Aus dieser Nichtigkeit folgt ein Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB über die gesamte eingezahlte Summe.
Darüber hinaus ist die FINMA-Warnung ein wertvolles Beweismittel in Strafverfahren. Gerichte in Deutschland, Österreich und der Schweiz können diese Feststellung direkt verwenden. Sie beweist den rechtswidrigen Betrieb von Anfang an. Das ist bedeutsam für die Vorsatzfrage nach § 263 StGB. Zudem eröffnet sie Einziehungsmöglichkeiten nach § 73 StGB und einen Vermögensarrest gemäß § 111b StPO. Sobald ameryssa.com deutsche Anleger angesprochen hat, ist § 32 KWG anwendbar — unabhängig von der behaupteten Schweizer Adresse. Weitere Informationen zu FINMA-Warnungen finden Sie in der FINMA-Analyse zu digitalen Betrugsrisiken 2026 auf kryptoschaden.de.
Wie unterscheidet sich die echte Amerys SA von der Clone-Firm ameryssa.com?
Die echte Amerys SA ist seit 30. Mai 2008 im Handelsregister Genf eingetragen — UID CHE-114.327.212. Sie unterliegt der FINMA-Aufsicht und operiert als regulierter Vermögensverwalter nach Art. 17 Abs. 1 LEFin. Ihr Gesellschaftskapital beträgt CHF 100.000. Sie sitzt an der Route de Malagnou 38A, 1208 Genf. ameryssa.com dagegen hat keinen Handelsregistereintrag und keine Zulassung. Diese Plattform ist von der echten Gesellschaft vollständig zu trennen.
Die Clone-Firm nutzte lediglich die äußere Hülle dieser Glaubwürdigkeit. Sie übernahm den Namen, deutete die Genfer Adresse an und spielte auf die Registrierungsnummer CHE-114.327.212 an. Konkret können Sie den Unterschied sofort prüfen: Unter zefix.ch — dem offiziellen Schweizer Handelsregister — existiert kein Eintrag für ameryssa.com. Unter finma.ch ist diese Plattform als zugelassener Finanzdienstleister ebenfalls nicht auffindbar. Diese zwei Prüfungen hätten den Betrug von Anfang an entlarvt.
Welche strafrechtlichen Konsequenzen treffen die Täter?
Der Ameryssa Betrug erfüllt mehrere Straftatbestände gleichzeitig. Im deutschen Recht greifen Betrug nach § 263 StGB, Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB, unerlaubte Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG sowie Geldwäsche nach § 261 StGB. Diese Tatbestände sind nicht alternativ — sie sind kumulativ anwendbar. Jeder einzelne kann zu Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren führen, im schweren Fall bis zu zehn Jahren.
§ 263 StGB — der klassische Betrug — ist eindeutig erfüllt. Die Täter täuschten Anleger über die Identität ihres Vertragspartners. Sie gaben vor, die regulierte Amerys SA zu vertreten. Diese Täuschung war kausal für jede Einzahlung. Denn kein Anleger hätte bei einer nicht zugelassenen Plattform ohne Handelsregistereintrag investiert. Folglich ist das Betrugsmerkmal der Täuschung, des Irrtums und der Vermögensverfügung vollständig erfüllt.
Besonders relevant ist § 264a StGB — der Kapitalanlagebetrug. Dieser Tatbestand greift, wenn im Zusammenhang mit Kapitalanlagen wesentlich unrichtige Angaben gemacht werden. ameryssa.com machte wesentlich unrichtige Angaben über die Identität des Anbieters, über die FINMA-Zulassung und über die Handelsregistrierung. All das sind wesentliche Eigenschaften einer Kapitalanlage. Infolgedessen ist § 264a StGB stets neben § 263 StGB mitanzuwenden.
Darüber hinaus ist § 32 KWG verletzt. Wer gewerbsmäßig Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringt oder an Personen in Deutschland herantritt, benötigt eine BaFin-Erlaubnis. ameryssa.com hatte diese nicht. Dass die Plattform eine Schweizer Adresse angab, ändert daran nichts. Sobald deutsche Anleger angesprochen werden, ist deutsches Aufsichtsrecht anwendbar. Der Verstoß gegen § 32 KWG ist gemäß § 54 KWG eigenständig strafbar — mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Weiterhin ist § 261 StGB einschlägig — die Geldwäsche. Gelder aus Anlagebetrügereien sind Vortaterlöse nach diesem Tatbestand. Sobald die Täter Gelder bewegen, in Kryptowährungen umwandeln oder ins Ausland transferieren, begehen sie Geldwäsche. Das eröffnet internationale Rechtshilfemöglichkeiten und erlaubt die Verfolgung im Ausland versteckter Vermögenswerte.
Schließlich greift MiCAR — die europäische Markets in Crypto-Assets Regulation. Soweit ameryssa.com Kryptowerte in ihr Angebot einbezog, ist EU-Recht direkt verletzt. MiCAR gilt als EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Wer ohne MiCAR-Zulassung Krypto-Dienstleistungen erbringt, verstößt gegen zwingendes europäisches Recht. Das vereinfacht die grenzüberschreitende Strafverfolgung erheblich. Eine Analyse früherer ähnlicher Fälle finden Sie im ESSEDI-Clone-Firm-Artikel auf kryptoschaden.de.
Welche Zivilrechtsansprüche haben Geschädigte des Ameryssa Betrugs?
Neben der Strafverfolgung stehen Ihnen als Geschädigtem umfangreiche Zivilansprüche zu. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Zunächst ist § 32 KWG der zentrale Anknüpfungspunkt für den Schadensersatzanspruch. Darüber hinaus greift § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung. Schließlich ermöglicht § 812 BGB die Rückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Diese Ansprüche sind parallel und kumulativ geltend zu machen.
§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG begründet einen Schadensersatzanspruch, weil § 32 KWG ein Schutzgesetz zugunsten von Anlegern ist. Die Täter hinter ameryssa.com haften damit für Ihren gesamten Verlust. § 826 BGB ist zusätzlich anwendbar: Clone-Firm-Betrug ist per Definition sittenwidrig, der Vorsatz offensichtlich. Infolgedessen ist § 826 BGB stets mitzuzitieren — mit dem Vorteil einer längeren Verjährungsfrist.
Gleichzeitig ist der zugrundeliegende Vertrag nach § 134 BGB nichtig, da er gegen § 32 KWG verstößt. Daraus folgt ein Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB über das gesamte eingezahlte Kapital. Zudem können Sie nach § 123 BGB anfechten — wegen arglistiger Täuschung über Identität und Zulassungsstatus des Vertragspartners.
Relevant ist auch § 675u BGB — die Bankhaftung. Wenn Sie Ihre Zahlungen über eine deutsche Bank oder einen deutschen Zahlungsdienstleister abgewickelt haben, kann dieser unter bestimmten Umständen ebenfalls haften. Denn Zahlungsdienstleister haben nach den PSD2-Vorgaben Pflichten zur Betrugsabwehr. Wenn diese verletzt wurden, entstehen Rückforderungsansprüche. Die Details zur Bankhaftung bei Kryptobetrug erläutert dieser Fachartikel zur Bankhaftung auf kryptoschaden.de.
Strafrechtlich eröffnet § 73 StGB die Einziehung der erzielten Beträge. Richterlich angeordnete Einziehung ermöglicht den Rückfluss von Vermögenswerten an Geschädigte. § 111b StPO erlaubt den Vermögensarrest bereits im Ermittlungsverfahren. Konkret bedeutet das: Sobald eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt, können Konten und Vermögenswerte der Täter eingefroren werden — bevor sie weiter transferiert werden.
Welche Rolle spielt Krypto-Tracing bei der Rückforderung?
Viele Clone-Firms leiten eingezahlte Gelder schnell in Kryptowährungen um. Das erschwert die Rückverfolgung — macht sie aber nicht unmöglich. Blockchain-Forensik ist heute ein entscheidendes Instrument der Strafverfolgung und zivilrechtlichen Rückforderung. Selbst verschachtelte Transferketten über mehrere Wallets lassen sich häufig entschlüsseln.
Krypto-Tracing ermöglicht folgende Schritte: Zunächst werden Transaktionshashes und Wallet-Adressen gesichert. Dann werden Geldflüsse auf bekannte Exchanges oder Mixer zurückgeführt. Sobald Gelder auf einer regulierten Exchange landen, können Strafverfolgungsbehörden durch Rechtshilfe den Inhaber identifizieren. Folglich ist der Weg von der Transaktion zur Person — und zur Rückforderung — real beschreitbar.
Die Blockchain löscht keine Daten. Jede Transaktion ist permanent und öffentlich nachvollziehbar — auch Jahre zurückliegende Zahlungen. Selbst ältere Einzahlungen bei ameryssa.com sind heute noch rückverfolgbar. Details zur forensischen Aufarbeitung finden Sie beim Krypto-Tracing-Fachbeitrag auf kryptoschaden.de.
Wie zeigt der Europol-Einsatz gegen Olympus Prime die Dimension des Problems?
Die Europol-Razzia gegen das Belgrader Callcenter-Netzwerk Olympus Prime belegt exemplarisch, wie professionell organisiert Clone-Firm-Betrug ist. Im Januar 2023 durchsuchte Europol gemeinsam mit deutschen Behörden 22 Standorte in Serbien, Bulgarien und Zypern. Die vier betroffenen Belgrader Callcenter hatten rund 70.000 Menschen in Deutschland, Großbritannien, der Schweiz, Österreich und weiteren Ländern geschädigt. Der Gesamtschaden belief sich auf rund 250 Millionen Euro.
Diese Operation belegt mehrere entscheidende Merkmale: Hinter solchen Strukturen stehen keine Einzeltäter, sondern professionell organisierte Netzwerke mit klarer Hierarchie. Opfer werden in ihrer Muttersprache kontaktiert — von speziell geschulten Agenten mit gefälschten Identitäten. Die Täter kombinieren dabei gefälschte Broker-Identitäten, Fake-Handelsplattformen und Clone-Firm-Techniken. Olympus Prime war Teil eines weitaus größeren Netzwerks mit internationalen Hintermännern.
Gleichzeitig zeigt die Europol-Operation: Diese Strukturen sind aufzubrechen. Rechtshilfe zwischen EU-Staaten, Blockchain-Forensik und behördenübergreifende Zusammenarbeit sind entscheidend. Die Europol-Zerschlagung des 700-Millionen-Euro-Kryptobetrug-Netzwerks Ende 2025 bekräftigt diese Tendenz — dabei wurden über 800 Millionen Euro eingefroren. Details analysiert der Europol-Artikel auf kryptoschaden.de.
Für Sie als Geschädigter bedeutet das: Strafanzeige ist sinnvoll. Strafverfahren schaffen Ermittlungsgrundlagen, die Zivilklagen massiv stärken. Eingefrorene Vermögenswerte können über Einziehungsverfahren nach § 73 StGB an Geschädigte zurückfließen — ein realer Weg zur Rückforderung.
Warum sind FCA, BaFin und FINMA so wichtig im Kampf gegen Clone-Firms?
FCA, BaFin und FINMA bilden das Dreigestirn europäischer Finanzaufsicht gegen Clone-Firm-Betrug. Insbesondere registriert die britische FCA jährlich Hunderte solcher Fälle. Ebenso warnte die BaFin allein im ersten Quartal 2026 vor mehreren Clone-Firms in Deutschland. Gleichzeitig reagiert die FINMA typischerweise innerhalb weniger Wochen auf neue Betrugsdomains — so auch im Fall ameryssa.com am 20. April 2026.
Diese Warnungen sind keine unverbindlichen Hinweise, sondern Verwaltungsakte mit Rechtswirkung. Sie begründen die offiziell belegte Rechtswidrigkeit des Betriebs. Infolgedessen stärken sie Ihre Beweisposition in Straf- und Zivilverfahren. Zudem ermöglichen sie internationalen Behörden, koordiniert zu ermitteln. Warnlisten sind öffentlich zugänglich — unter finma.ch, bafin.de und fca.org.uk.
Trotzdem können Warnungen den Schaden nicht rückgängig machen. Die meisten Betroffenen zahlen ein, bevor eine Warnung erscheint. Genau das nutzen die Täter aus. Sie wechseln Domains und Firmennamen, sobald eine Behörde reagiert. Dann beginnt das Spiel von vorn. Daher ist rechtliches Handeln nach einer Warnung entscheidend — nicht das Abwarten weiterer Signale.
Was sind die wichtigsten Warnsignale bei Clone-Firms wie ameryssa.com?
Clone-Firms lassen sich durch sorgfältige Prüfung oft frühzeitig identifizieren. Dabei ist das wichtigste Instrument das offizielle Handelsregister. In der Schweiz ist das zefix.ch. Dort ist ameryssa.com nicht eingetragen — das ist ein unmittelbares Warnsignal. Gleichzeitig listet die FINMA alle zugelassenen Finanzdienstleister. Auch dort suchen Sie ameryssa.com vergeblich.
Weitere Warnsignale: Eine Domain, die von der echten Firmenwebsite abweicht. Bei Amerys SA wäre keine .com-Endung zu erwarten. Darüber hinaus sind Druck zu schnellen Entscheidungen, übertriebene Renditeversprechen und Schwierigkeiten bei Auszahlungsversuchen klassische Indikatoren.
Empfohlen wird vor jeder Investition: Registrierungsnummer im Handelsregister prüfen. FINMA-Warnliste konsultieren. Domain und Impressum verifizieren. Und: Vertrauen Sie niemals Empfehlungen aus Kaltanrufen oder ungebetenen Nachrichten. Clone-Firm-Täter arbeiten fast immer mit Kaltakquise.
Sie haben durch eine betrügerische Plattform Geld verloren? Schildern Sie uns Ihren Fall — unsere Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Ihre Handlungsoptionen. Schreiben Sie an kryptoschaden@rexus-recht.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf kryptoschaden.de.
Wie sollten Betroffene des Ameryssa Betrugs jetzt konkret vorgehen?
Wenn Sie bei ameryssa.com Geld eingezahlt haben, ist sofortiges Handeln geboten. Jede Verzögerung verschlechtert Ihre Chancen. Die Täter transferieren Gelder schnell — dennoch sind die nächsten Schritte noch nicht zu spät.
Als erstes sichern Sie alle verfügbaren Beweise: Screenshots der Website, E-Mail-Kommunikation, Kontoauszüge und Transaktionsbelege — auf einem externen Datenträger. Dann stellen Sie umgehend Strafanzeige. Verweisen Sie ausdrücklich auf die FINMA-Warnung vom 20. April 2026 und auf § 263 StGB, § 264a StGB sowie § 32 KWG.
Gleichzeitig informieren Sie Ihre Bank schriftlich. Beantragen Sie eine Prüfung der Transaktion auf Rückbuchbarkeit und verweisen dabei auf § 675u BGB. Fordern Sie Ihre Bank auf, alle Transaktionsdaten zu sichern. Dann kontaktieren Sie eine auf Krypto- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Nur so können Sie alle Anspruchsgrundlagen — § 823 Abs. 2 BGB, § 826 BGB, § 812 BGB — koordiniert geltend machen.
Zusätzlich ist Blockchain-Forensik wichtig. Sobald Gelder in Krypto umgewandelt wurden, ist die Blockchain die beste Spur. Spezialisierte Kanzleien arbeiten mit zertifizierten Forensikern zusammen. Sie verfolgen Geldströme, ordnen Wallet-Adressen zu und stellen behördliche Anfragen an Exchanges — auch bei vermeintlich verlorenen Beträgen.
Häufige Fragen zum Ameryssa Betrug
Was ist der Ameryssa Betrug und warum warnt die FINMA?
Der Ameryssa Betrug bezeichnet den Missbrauch der Identität der echten Amerys SA (CHE-114.327.212) aus Genf durch eine Clone-Firm. Die betrügerische Website ameryssa.com hat keinen Schweizer Handelsregistereintrag und keine FINMA-Zulassung. Die FINMA hat am 20. April 2026 offiziell vor dieser Plattform gewarnt. Wer dort Geld eingezahlt hat, ist Opfer eines organisierten Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB. Die FINMA-Warnung belegt den illegalen Charakter jeder Transaktion über diese Plattform.
Was unterscheidet die echte Amerys SA von ameryssa.com?
Die echte Amerys SA ist seit 30. Mai 2008 im Handelsregister Genf unter CHE-114.327.212 eingetragen. Sie ist ein regulierter Schweizer Vermögensverwalter mit FINMA-Aufsicht und einem Gesellschaftskapital von CHF 100.000. Die Clone-Firm ameryssa.com hingegen hat keinen Handelsregistereintrag und keine Zulassung. Sie nutzt lediglich den Namen und die Genfer Adresse der echten Gesellschaft, um Anleger zu täuschen. Diese zwei Unternehmen haben keinerlei rechtliche oder organisatorische Verbindung.
Welche Straftatbestände erfüllt der Ameryssa Betrug?
Der Ameryssa Betrug erfüllt mehrere Straftatbestände kumulativ: Betrug nach § 263 StGB, Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB, unerlaubte Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG (Strafbarkeit nach § 54 KWG) sowie Geldwäsche nach § 261 StGB. Zivilrechtlich bestehen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG sowie nach § 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung. MiCAR ist verletzt, soweit Kryptowerte angeboten wurden.
Kann ich mein Geld von ameryssa.com zurückbekommen?
Ja, es gibt mehrere rechtliche Wege zur Rückforderung. Der zugrundeliegende Vertrag ist nach § 134 BGB nichtig, da er gegen § 32 KWG verstößt. Daraus folgt ein Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB. Zudem besteht ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB. Über § 73 StGB und § 111b StPO kann Vermögen strafrechtlich gesichert werden. Blockchain-Forensik ermöglicht zudem die Rückverfolgung von Geldflüssen über Kryptowährungskanäle. Eine spezialisierte Kanzlei koordiniert all diese Schritte.
Was sollte ich sofort tun, wenn ich bei ameryssa.com Geld verloren habe?
Sichern Sie zunächst alle Beweise: Screenshots, E-Mails, Kontoauszüge und Transaktionsbelege. Stellen Sie danach umgehend Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Informieren Sie Ihre Bank über die betrügerische Transaktion und beantragen Sie eine Prüfung auf Rückbuchbarkeit nach § 675u BGB. Kontaktieren Sie anschließend eine auf Krypto- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwältin, um Ihre Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB und § 812 BGB geltend zu machen. Jede Stunde zählt.
„Wenn Sie Opfer von Krypto-Betrug geworden sind, zählt jede Stunde. Sichern Sie Ihre Beweise und lassen Sie Ihren Fall von einer spezialisierten Kanzlei analysieren. Kontaktieren Sie uns unter kryptoschaden@rexus-recht.de — Erstanalyse innerhalb von 24 Stunden.“
— Anna O. Orlowa, LL.M., RAin + FAin Bank-/Kapitalmarktrecht, Zert. Expertin Kryptowerte + Steuern