Die britische FCA warnt am 16.10.2026 vor ALSET MARKETS unter alsetmarkets.com; der Eintrag nennt neben London eine Adresse in Frankfurt am Main. Was die FCA-Warnung für Einzahler aus Deutschland bedeutet.
Eine Warnung aus London mit einer Frankfurter Adresse – das macht diese Meldung für Anleger in Deutschland besonders. Wer bei ALSET MARKETS ein Konto eröffnet hat, hatte vielleicht das Gefühl, mit einem Anbieter vor der eigenen Haustür zu tun zu haben. Die FCA stellt nun fest: Zugelassen ist die Firma bei ihr nicht.
Was die FCA am 16.10.2026 festhält
Die Financial Conduct Authority hat ALSET MARKETS mit der Website www.alsetmarkets.com am 16.10.2026 in ihre Warnliste aufgenommen. Sie sieht den Verdacht, dass die Firma Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte ohne ihre Genehmigung anbietet oder bewirbt, und rät ausdrücklich davon ab, mit ihr Geschäfte zu machen. Eine Zulassung durch die FCA besteht nach ihren Angaben nicht.
Als Anschriften führt die Behörde 1 Canada Square in London (Canary Wharf, Postleitzahl E14 5AB) und die Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt am Main. Eine Telefonnummer nennt der Eintrag nicht, eine E-Mail-Adresse wird nur geschützt angezeigt. Die FCA weist allgemein darauf hin, dass Firmen auf ihrer Liste Kontaktdaten angeben können, die einem anderen Unternehmen gehören. Wer die Seite tatsächlich betreibt, sagt die Warnung nicht.
Was die Frankfurter Adresse bedeutet und was nicht
Eine Anschrift in Deutschland ist kein Beleg dafür, dass ein Anbieter hier erlaubt tätig ist. Wer im Inland gewerbsmäßig Finanzdienstleistungen anbietet, braucht dafür eine Erlaubnis; das regelt § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG. Ob ALSET MARKETS eine solche Erlaubnis hat, beantwortet die britische Warnung nicht. Wie Sie das selbst prüfen und was eine fehlende Erlaubnis für Ihre Ansprüche heißt, steht im Ratgeber zur Erlaubnispflicht bei Finanz- und Kryptodienstleistungen.
Wichtig ist auch, was die Adresse nicht bedeutet. Unter der genannten Frankfurter Anschrift können andere, völlig unbeteiligte Unternehmen ihren Sitz haben. Wenden Sie sich mit Forderungen deshalb nicht an Firmen, die dort zufällig ansässig sind, sondern folgen Sie dem Weg Ihres Geldes.
Bankweg oder Spurensuche: zwei Wege im Vergleich
Für Geschädigte stehen in dieser Lage zwei Wege nebeneinander. Sie schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich. Welcher zuerst kommt, hängt davon ab, wie Sie gezahlt haben.
Der erste Weg führt über die Bank. Haben Sie per Überweisung gezahlt, stehen Empfänger, IBAN und Empfängerbank auf Ihrem Kontoauszug. Ihre Bank kann einen Rückruf versuchen, die Empfängerbank kann Gelder anhalten, solange sie noch da sind. Zusätzlich lässt sich prüfen, ob Ihre eigene Bank bei auffälligen Zahlungen hätte nachfragen sollen. Dieser Weg ist schnell, aber er hat ein Zeitfenster. Grundlagen dazu im Ratgeber zur Bankenhaftung bei Kryptobetrug.
Der zweite Weg führt über die Spur auf der Blockchain und die Strafanzeige. Haben Sie Kryptowerte gekauft und weitergeschickt, zeigen Transaktions-IDs und Zieladressen, wohin die Werte geflossen sind. Erreichen sie eine Börse, die ihre Kunden kennt, kommen dort Auskunft und Sicherstellung in Betracht. Die Anzeige bei der Polizei verschafft den Ermittlern den Zugriff, den Sie selbst nicht haben. Dieser Weg dauert länger, reicht aber weiter als die eigene Bank.
Viele Betroffene haben beides genutzt, erst eine Überweisung an eine Börse, dann Krypto an die Plattform. Dann gehen Sie beide Wege parallel. Die Reihenfolge innerhalb eines Tages ist weniger wichtig als der Umstand, dass beide überhaupt beginnen.
Was Sie heute erledigen
Zahlen Sie nichts mehr an ALSET MARKETS, auch nicht, wenn eine Auszahlung von einer weiteren Gebühr oder Steuer abhängig gemacht wird. Sichern Sie Kontoauszüge, Transaktions-IDs, E-Mails, Chatverläufe und Screenshots Ihres Kundenbereichs, solange er erreichbar ist. Schreiben Sie Ihrer Bank, verweisen Sie auf den FCA-Eintrag vom 16.10.2026 und verlangen Sie den Rückruf Ihrer Überweisungen. Erstatten Sie Anzeige und nennen Sie dort beide Adressen aus der Warnung.
Meldet sich danach jemand, der Ihr Geld gegen eine Vorauszahlung zurückholen will, legen Sie auf. Solche Anrufe sind ein verbreitetes Muster nach Behördenwarnungen; aus der FCA-Meldung stammt dieser Hinweis nicht. Weitere aktuelle Fälle zeigt unsere Übersicht gewarnter Broker.
Sie haben an ALSET MARKETS gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.

