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Fake-Mietförderung: BaFin warnt – Bankdaten schon geschickt?

Fake-Mietförderung: BaFin warnt – Bankdaten schon geschickt?

„BaFin Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a, SEPA-Mietzahlungsverkehr“ – das klingt nach Amt und nach Geld für die Miete. Die BaFin warnt am 19.10.2026: Das Programm ist frei erfunden. Wer seine Bankdaten geschickt oder eine Vorauszahlung geleistet hat, muss jetzt schnell handeln.

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 19.10.2026 vor einem angeblichen Förderprogramm in ihrem Namen gewarnt. Betrüger bieten das „BaFin Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a, SEPA-Mietzahlungsverkehr“ an. Nach der BaFin ist es ein Fake. Sie bietet grundsätzlich keine eigenen Förderprogramme, Finanzierungen oder Zuschüsse für den Wohnungsmarkt oder den Mietzahlungsverkehr an.

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So läuft die Masche ab

Nach der BaFin verlangen die Betrüger persönliche Daten und die Bankverbindung, teilweise auch Vorauszahlungen. Der Name des Programms ist bewusst amtlich gewählt: „Bundessonderförderprogramm“, eine Klasse, das Kürzel SEPA. Wer knapp bei Kasse ist und auf einen Mietzuschuss hofft, prüft solche Angebote weniger kritisch. Genau darauf zielt der Köder.

Die Finanzaufsicht beaufsichtigt Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister. Sie verteilt keine Fördergelder. Schon diese Zuständigkeit reicht, um das Angebot als Fälschung zu erkennen.

Sie haben eine Vorauszahlung geleistet?

Bitten Sie Ihre Bank noch heute schriftlich, die Überweisung zurückzurufen. Nennen Sie Datum, Betrag und Empfänger-IBAN. Ob das Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob es noch auf dem Empfängerkonto liegt. Jeder Tag zählt. Notieren Sie außerdem, welches Ergebnis Ihnen der Namensabgleich vor der Überweisung angezeigt hat – stand dort ein anderer Name als eine Behörde, ist das ein wichtiger Beleg.

Wurde Ihnen versprochen, die Förderung komme nach einer weiteren Zahlung, zahlen Sie nicht. Auf jede Gebühr folgt bei solchen Maschen erfahrungsgemäß die nächste.

Sie haben nur Ihre Bankdaten geschickt?

Auch dann ist Vorsicht geboten. Mit Name, Anschrift und IBAN lassen sich Lastschriften einreichen oder Verträge in Ihrem Namen abschließen. Prüfen Sie Ihre Kontoumsätze in den nächsten Wochen genau. Eine Lastschrift, die Sie nicht erteilt haben, können Sie von Ihrer Bank zurückfordern: Bei einer SEPA-Lastschrift gilt ohne Begründung eine Frist von acht Wochen, bei fehlender Autorisierung können Sie bis zu 13 Monate nach der Belastung die Erstattung verlangen. Haben Sie zusätzlich eine Ausweiskopie verschickt, informieren Sie Ihre Bank und erstatten Sie Anzeige, damit ein späterer Missbrauch nicht Ihnen zugerechnet wird.

Was die BaFin rät

Die BaFin bittet, solche Aufforderungen abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten – auch wenn noch kein Schaden entstanden ist. Prüfen Sie Informationen nur über die offizielle Website der Behörde. Geben Sie deren Adresse selbst in den Browser ein und folgen Sie keinem Link aus der Nachricht.

Der gleiche Trick, andere Verpackung

Das falsche Förderprogramm folgt einem Muster, das wir aus dem Anlagebetrug kennen: ein Behördenname, ein amtlicher Ton, eine kleine Vorauszahlung vor einem großen Versprechen. Am selben Tag warnte die BaFin auch vor gefälschten E-Mails in ihrem Namen. Wer einmal geantwortet hat, landet oft auf weiteren Listen. Seien Sie bei jedem neuen Angebot, das Geld gegen Vorkasse verspricht, besonders misstrauisch.

Sie haben für die angebliche BaFin-Förderung gezahlt oder Ihre Bankdaten geschickt? Schicken Sie mir die Nachricht und Ihre Kontoauszüge – ich sage Ihnen, was jetzt zu tun ist.

kryptoschaden@rexus-recht.de

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