Ein Name, der nach Staatsfonds und Genfer Finanzplatz klingt: saudi-investment-company.com. Die FINMA hat die Website am 19.10.2026 auf ihre Warnliste gesetzt. Mit der echten Saudi Investment Company SICO SA in Genf hat sie laut FINMA nichts zu tun.
Seit dem 19.10.2026 führt die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA die Website saudi-investment-company.com auf ihrer Warnliste. Der Eintrag nennt Genf als Ort und vermerkt keinen Handelsregistereintrag. In ihrer Bemerkung hält die FINMA fest, dass die Website nicht im Zusammenhang mit der Saudi Investment Company SICO SA steht, die in Genf ansässig und im Schweizerischen Handelsregister unter CHE-107.963.638 eingetragen ist.
Was der FINMA-Eintrag bedeutet – und was nicht
Auf die Warnliste kommen Anbieter, bei denen die FINMA Hinweise auf eine Tätigkeit ohne die erforderliche Bewilligung hat. Der Eintrag ist kein Strafurteil. Er heißt aber: Eine Bewilligung der Schweizer Aufsicht liegt für dieses Angebot nicht vor. Die eingetragene SICO SA ist nach der FINMA nicht beteiligt. Ihr Name wurde mutmaßlich nur geborgt, um Vertrauen zu erzeugen.
Warum gerade ein Name aus Genf?
Genf steht für Privatbanken und internationale Vermögensverwaltung. Ein Firmenname, der Kapital aus der Golfregion und einen Schweizer Sitz verbindet, verspricht Größe und Diskretion. Wer im Handelsregister nachsieht, findet eine echte Aktiengesellschaft – und übersieht leicht, dass die Domain nicht zu ihr gehört. Die Täuschung funktioniert gerade deshalb, weil der Name echt ist.
Prüfen Sie deshalb nie nur den Namen. Vergleichen Sie Domain, Telefonnummern und E-Mail-Absender aus Ihren Unterlagen mit dem, was die eingetragene Gesellschaft selbst angibt. Stimmen sie nicht überein, war Ihr Gegenüber nicht die SICO SA.
Welche Belege jetzt zählen
Die Website kann jederzeit verschwinden. Ihre eigenen Belege bleiben. Sichern Sie deshalb unverändert:
- Verträge, Zeichnungsscheine und Kontobestätigungen mit dem Namen der Website.
- E-Mails mit vollständigen Absenderadressen und Chatverläufe mit Ansprechpartnern.
- Kontoauszüge mit Empfängername, IBAN und Empfängerbank jeder Zahlung.
- Bei Kryptozahlungen die Wallet-Adressen und Transaktions-IDs aus Ihrer Börse.
Mit diesen Unterlagen lässt sich die Spur von der Werbung bis zum tatsächlichen Empfänger nachzeichnen.
Bank, Börse, Behörde: wer jetzt was tun kann
Ihre Bank kann eine Überweisung zurückrufen, solange das Geld noch auf dem Empfängerkonto liegt. Bitten Sie noch heute schriftlich darum. Eine Kryptobörse, bei der die Spur endet, kann Guthaben einfrieren, wenn Ermittler sie dazu auffordern. Die Staatsanwaltschaft kann Vermögen nach der Strafprozessordnung sichern lassen. Wie das in der Praxis abläuft, beschreibt die Seite zum Vermögensarrest und Freezing.
Liegt das Empfängerkonto tatsächlich in der Schweiz, kommt Rechtshilfe in Betracht. Für Konten außerhalb Europas gelten eigene Wege, die der Beitrag zur Rückholung von Geld im Ausland erklärt.
Was Sie jetzt nicht tun sollten
Zahlen Sie keine Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen, um ein angebliches Guthaben freizuschalten. Geben Sie keine Ausweiskopien mehr heraus und installieren Sie keine Fernwartungssoftware. Melden Sie sich nicht bei der echten SICO SA mit Forderungen – sie ist laut FINMA unbeteiligt. Und reagieren Sie nicht auf Anrufer, die sich nach der Warnung als Behörde oder Anwalt ausgeben und Rückzahlung gegen Vorkasse anbieten.
Sie haben an saudi-investment-company.com gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen – ich prüfe, wo Ihr Geld angekommen ist.

