Laut BaFin-Warnung vom 14.10.2026 bieten Unbekannte über leo-invest.de ohne Erlaubnis Finanzdienste an; eine Verbindung zur Münchner LEO GP GmbH besteht laut BaFin nicht. Wer dort eingezahlt hat, fragt: Wie komme ich an mein Geld?
Eine deutsche Domain, ein Münchner Firmenname, ein Angebot, das nach Vermögensverwaltung klingt. Genau diese Mischung macht leo-invest.de für Anleger gefährlicher als eine beliebige Offshore-Plattform: Alles sieht nach Inland aus. Die BaFin stellt klar, dass die LEO GP GmbH in keinem Zusammenhang mit der Website und den dort angebotenen Dienstleistungen steht. Ich gehe mit Ihnen die Prüfpunkte durch, an denen sich eine echte Firma von der Kopie unterscheidet, und zeige, was Ihr Zahlungsweg jetzt wert ist.
Was die BaFin festhält und was sie offenlässt
Die Meldung vom 14.10.2026 enthält drei Aussagen:
- Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber von leo-invest.de ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
- Die Betreiber sind der BaFin unbekannt.
- Die Bezugnahme auf die LEO GP GmbH ist ein Identitätsmissbrauch; die echte Gesellschaft hat mit der Website nichts zu tun.
Die BaFin stützt die Veröffentlichung auf § 37 Abs. 4 KWG. Nicht in der Meldung stehen: ein Produkt, eine Mindestanlage, ein Zahlungsweg, eine Kontaktaufnahme. Was Sie darüber wissen, wissen Sie aus Ihrem eigenen Fall, und genau das wird jetzt wichtig.
Prüfpunkt Firmenname: Wer hat Ihnen geschrieben
Sehen Sie sich die E-Mails, Verträge und Rechnungen an, die Sie erhalten haben. Steht dort „LEO GP GmbH“, dann wurde Ihnen ein Name präsentiert, den die BaFin ausdrücklich als missbraucht bezeichnet. Prüfen Sie die Absenderadresse: Eine echte Gesellschaft schreibt von ihrer eigenen Domain, nicht von einer Investment-Domain, die mit dem Namen nur spielt. Vergleichen Sie Handelsregisternummer, Geschäftsführer und Anschrift in den Unterlagen mit den Angaben, die für die echte Gesellschaft öffentlich abrufbar sind. Abweichungen in einem einzigen Punkt genügen, um die Kopie zu erkennen. Diese Masche heißt in der Aufsichtspraxis Clone Firm; die Täter leihen sich den Ruf einer echten, unauffälligen Firma, weil deren Name bei einer schnellen Suche beruhigend wirkt.
Prüfpunkt Erlaubnis: Was der Name allein nie beweist
Selbst wenn eine Gesellschaft tatsächlich existiert, folgt daraus nicht, dass sie Finanzdienstleistungen anbieten darf. Das Gesetz verlangt für das gewerbsmäßige Betreiben von Bankgeschäften und das Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland eine schriftliche Erlaubnis der BaFin (§ 32 Abs. 1 KWG). Ob ein Unternehmen diese Erlaubnis hat, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen; achten Sie dabei darauf, dass Name, Rechtsform und Sitz exakt übereinstimmen, denn Clone-Angebote verlassen sich auf das ungefähre Hinsehen. Welche Folgen eine fehlende Erlaubnis für Ihre Ansprüche hat, erkläre ich im Beitrag Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis: Ihre Rechte.
Prüfpunkt Empfängerkonto: Der Name auf der Überweisung
Hier liegt bei Identitätsmissbrauch der entscheidende Unterschied zu Krypto-Plattformen. Wer glaubt, mit einer Münchner GmbH zu tun zu haben, überweist meist per SEPA. Holen Sie den Überweisungsbeleg hervor und lesen Sie den Empfängernamen und die IBAN. Lautet das Konto auf eine Privatperson, auf eine Firma mit anderem Namen oder liegt es bei einer Bank im Ausland, obwohl Sie mit einer deutschen GmbH kontrahiert haben, dann ist das ein Beleg, den Sie für Polizei und Bank brauchen. Seit dem 09.10.2025 müssen Zahlungsdienstleister im Euroraum vor der Ausführung einer Überweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt, und den Zahler auf Abweichungen hinweisen (Verordnung (EU) 2024/886). Erinnern Sie sich, ob Ihre Bank einen solchen Hinweis gezeigt hat und was Sie daraufhin getan haben. Diese Frage ist für die Haftungsprüfung zentral; was sich daraus ergibt, beschreibe ich im Cornerstone zur Bankenhaftung bei Anlagebetrug.
Lief die Zahlung an ein deutsches Konto, ist auch die Empfängerbank ein Ansprechpunkt: Sie kann ein Konto bei Verdacht sperren und muss Behörden Auskunft geben. Je früher die Meldung bei beiden Banken eingeht, desto größer die Chance, dass ein Teil des Geldes noch nicht weitergeleitet wurde. Bei größeren Summen kommt ein Vermögensarrest in Betracht, sobald Kontoinhaber und Bank bekannt sind.
Prüfpunkt Kontoinhaber: Warum Sie den Namen nicht selbst konfrontieren sollten
Oft ist das Empfängerkonto nicht das Konto der Täter, sondern das eines Finanzagenten, der für die Weiterleitung angeworben wurde, nicht selten selbst in der Annahme, einen Nebenjob zu erledigen. Schreiben Sie diese Person nicht an und drohen Sie nicht. Überlassen Sie die Zuordnung der Staatsanwaltschaft; Ihre Strafanzeige mit IBAN, Empfängername und Datum ist dafür der richtige Weg. Wie die Anzeige aufgebaut sein sollte, steht im Beitrag zur Strafanzeige bei Anlagebetrug.
„Beim Identitätsmissbrauch steckt die wichtigste Information nicht auf der Website, sondern auf Ihrem Kontoauszug: Wer hat das Geld tatsächlich empfangen“, sagt Rechtsanwältin Anna O. Orlowa.
Prüfpunkt zweite Kontaktaufnahme: Wer sich jetzt meldet
Nach einer Warnung melden sich nach meiner Erfahrung häufig Dritte, die den Schaden angeblich kennen und gegen Vorkasse zurückholen wollen. Das ist kein Bestandteil der BaFin-Meldung, sondern ein Muster, das Geschädigte ein zweites Mal trifft. Wer Sie unaufgefordert anspricht und zuerst Geld verlangt, gehört in die Kategorie Recovery-Scam; prüfen Sie jeden Anrufer mit den dort beschriebenen Fragen.
Ihre Schritte heute
Überweisen Sie nichts mehr an leo-invest.de oder an Konten, die man Ihnen aus diesem Zusammenhang nennt. Sichern Sie Vertragsunterlagen, E-Mails, Überweisungsbelege mit Empfängername und IBAN, Screenshots des Kundenkontos und den Chatverlauf. Melden Sie den Vorgang Ihrer Bank schriftlich und bitten Sie um einen Rückrufversuch bei der Empfängerbank. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Danach schicken Sie mir Ihre Unterlagen; ich prüfe, ob die Empfängerbank, Ihre eigene Bank oder der Kontoinhaber für Sie erreichbar sind. Ob die Masche mit geliehenen Firmennamen auch unter anderen Namen läuft, sehen Sie in der Sammlung aller Scam-Broker-Warnungen auf dieser Seite.
Sie haben an leo-invest.de überwiesen? Schicken Sie mir Ihren Überweisungsbeleg und Ihre Unterlagen.
kryptoschaden@rexus-recht.de

