Konto auf Ihren Namen eröffnet, und jetzt liegt eine Vorladung wegen Geldwäsche im Briefkasten: Viele Opfer von Trading-Betrug haben bei der Anmeldung ihren Ausweis hochgeladen oder an einem Video-Ident teilgenommen. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie das Gespräch mit Polizei und Bank vorbereiten und den Identitätsmissbrauch belegen.
Der Ablauf ist in vielen Fällen ähnlich, auch wenn jeder Fall anders liegt: Die Plattform verlangte eine „Verifizierung“, Sie hielten Ihren Ausweis in die Kamera, und Monate später erfahren Sie, dass bei einer Bank oder einem Zahlungsdienst ein Konto auf Ihren Namen existiert. Über dieses Konto ist Geld anderer Geschädigter geflossen. Für die Ermittler sind Sie damit zunächst Kontoinhaber, und der Kontoinhaber ist der naheliegende Ansprechpartner. Die Polizei in Oberfranken hat Anfang Oktober 2026 genau vor dieser Gefahr gewarnt: Betroffene könnten als Geldkuriere oder Opfer von Identitätsdiebstahl benutzt werden und dadurch selbst in Verdacht geraten.
Warum Sie überhaupt im Verdacht stehen
Geldwäsche begeht nach § 261 Abs. 1 StGB unter anderem, wer einen Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat verbirgt, überträgt oder sich verschafft. Strafbar ist nach § 261 Abs. 6 StGB auch, wer die Herkunft aus einer solchen Tat leichtfertig verkennt. Gerade dieser Leichtfertigkeitsvorwurf trifft Kontoinhaber, über deren Konto fremdes Geld gelaufen ist. Banken und Zahlungsdienste müssen verdächtige Vorgänge nach § 43 GwG unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden; aus solchen Meldungen entstehen häufig die Ermittlungsverfahren.
Wer das Konto nie eröffnet und nie benutzt hat, hat keine Geldwäsche begangen. Das muss sich aber aus der Akte ergeben, und darum geht es in den folgenden Abschnitten.
Vor dem Gespräch: Ihr Material zusammentragen
Bevor Sie irgendjemandem etwas erklären, ordnen Sie, was Sie belegen können. Drei Fragen strukturieren das Material.
Erstens: Wann und wo haben Sie Ihre Daten preisgegeben? Gesucht sind die Registrierungsmail der Plattform, Chatverläufe mit dem angeblichen Berater, Screenshots der Verifizierung und Hinweise auf einen Video-Ident, etwa eine SMS mit Code oder eine Bestätigungsmail eines Ident-Anbieters.
Zweitens: Was haben Sie selbst gezahlt? Ihre eigenen Überweisungen und Kryptotransfers an die Plattform zeigen, dass Sie Geld verloren und nicht empfangen haben. Halten Sie Kontoauszüge und Transaktions-Hashes bereit.
Drittens: Was wussten Sie vom fremden Konto? Wenn Sie nie Zugangsdaten, keine Karte und keine Post dieser Bank erhalten haben, notieren Sie das. Wenn doch, notieren Sie, was Sie damit getan haben und auf wessen Anweisung.
Das Gespräch mit der Polizei: Zeuge oder Beschuldigter
Lesen Sie zuerst, in welcher Rolle Sie geladen werden. Steht „Beschuldigter“ oder „Anhörung“ in der Vorladung, gilt § 136 StPO: Zu Beginn der Vernehmung muss Ihnen eröffnet werden, welche Tat Ihnen vorgeworfen wird, und Sie müssen darauf hingewiesen werden, dass Sie nicht aussagen müssen und jederzeit, auch schon vorher, einen Verteidiger befragen können. Einer Ladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht folgen.
Ein Gesprächsleitfaden für diese Lage sieht so aus:
- Sagen Sie der Polizei schriftlich oder telefonisch, dass Sie selbst Opfer eines Anlagebetrugs sind und sich über einen Anwalt äußern werden.
- Lassen Sie über die Verteidigung Akteneinsicht nehmen; nach § 147 StPO ist der Verteidiger dazu befugt, Einschränkungen sind vor Abschluss der Ermittlungen möglich.
- Geben Sie erst danach eine schriftliche Stellungnahme ab, die zeigt, wann Ihre Identität missbraucht wurde und dass Sie das Konto weder eröffnet noch genutzt haben.
- Fügen Sie Ihre eigene Strafanzeige wegen des Anlagebetrugs bei oder erstatten Sie sie jetzt.
Warum diese Reihenfolge? Weil eine spontane Aussage ohne Akte leicht Lücken lässt, die später als Widerspruch gelesen werden. Wer zum Beispiel aus Scham einen Teil der Chats verschweigt, gibt der Leichtfertigkeitsfrage unnötig Raum.
Das Gespräch mit der Bank, die das Konto führt
Die Bank des fremden Kontos ist nicht Ihr Gegner, aber auch nicht Ihre Beraterin. Teilen Sie ihr schriftlich mit, dass Sie das Konto nicht eröffnet haben, und verlangen Sie die Sperrung und die Unterlagen zur Kontoeröffnung, also Ident-Protokoll, angegebene Adresse, Telefonnummer und E-Mail. Weichen diese Daten von Ihren echten ab, ist das ein starkes Indiz für Missbrauch. Hat die Bank zugleich Ihr eigenes Konto gesperrt, bitten Sie um die Mitteilung, ob die Sperre auf einer behördlichen Anordnung beruht.
Das Gespräch mit Ihrer eigenen Bank
Ihre Hausbank hat Ihre Überweisungen an die Plattform ausgeführt. Dort geht es um die andere Seite des Falls: Hätte sie Sie vor den auffälligen Zahlungen warnen müssen? Das betrifft die Bankhaftung, die wir im Beitrag zur Bankenhaftung bei Kryptobetrug erläutern. Lassen Sie sich die Ausführungsbelege geben und fragen Sie nach, ob weitere Konten oder Kredite unter Ihrem Namen bekannt sind.
Wenn Sie doch Geld weitergeleitet haben
Manche Betroffene haben auf Anweisung der Plattform tatsächlich Zahlungen vom fremden oder vom eigenen Konto weitergeleitet, weil man ihnen eine „Rückbuchung“ oder „Auszahlung“ versprach. Dann ist die Lage ernster, aber nicht aussichtslos. Entscheidend ist, was Sie damals wussten und wie die Anweisungen formuliert waren. Leiten Sie ab sofort nichts mehr weiter. Wie es aussieht, wenn eine unerwartete Gutschrift auf Ihrem eigenen Konto landet, beschreibt unser Beitrag Gutschrift von Unbekannt nach dem Anlagebetrug.
Was der eigene Schaden mit dem Verdacht zu tun hat
Die Verteidigung gegen den Geldwäschevorwurf und die Durchsetzung Ihres eigenen Schadens hängen zusammen. Dieselben Unterlagen, die zeigen, dass Ihre Identität missbraucht wurde, zeigen auch, wohin Ihr Geld geflossen ist. Wurde in Kryptowerten gezahlt, ist die Spur auf der Blockchain nachvollziehbar und bei einer Börse gegebenenfalls sichern; mehr dazu im Tracing-Ratgeber. Wer sich als Opfer klar dokumentiert, steht in beiden Verfahren besser da.
Vorsicht bei Anrufern, die nach der Vorladung „Akteneinsicht“ oder eine „Einstellung gegen Gebühr“ anbieten. Polizei und Staatsanwaltschaft lassen Zahlungen nie über private Anrufer abwickeln, und eine Einstellung lässt sich nicht kaufen; das ist ein typisches Muster des Recovery-Scams.
Ihre nächsten Schritte
- Machen Sie keine Aussage zur Sache, bevor die Akte eingesehen ist.
- Sichern Sie Chats, Verifizierungsnachweise, Kontoauszüge und Hashes.
- Verlangen Sie von der kontoführenden Bank die Eröffnungsunterlagen.
- Leiten Sie kein Geld weiter, egal wer darum bittet.
- Schicken Sie mir die Vorladung und Ihre Unterlagen.
Welche Plattformen Behörden zuletzt gemeldet haben, zeigt unsere Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.
Ein Konto auf Ihren Namen, das Sie nie eröffnet haben? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.
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