Polizeipräsidium Oberfranken, Anfang Oktober 2026: Die Polizei warnt vor Cybertrading auf gefälschten Plattformen und beziffert den Schaden allein in Oberfranken für 2026 auf mehrere Millionen Euro (berichtet am 06.10.2026). Vier Fälle aus der Warnung zeigen, an welchem Punkt Anleger noch umkehren können.
Die Warnung nennt keine einzelne Plattform und keine Domain. Sie beschreibt stattdessen, wie der Ablauf aussieht, und belegt ihn mit Fällen aus Bayreuth, Lichtenfels, Bamberg und Hof. Wer gerade auf einer Plattform investiert ist, kann seinen eigenen Stand an diesen Fällen messen.
Der Fall aus Lichtenfels: 153.000 Euro auf dem Bildschirm
Nach dem Bericht über die Polizeiwarnung legte ein älterer Mann aus dem Landkreis Lichtenfels im August 2026 10.000 Euro an. Die Plattform zeigte ihm später rund 153.000 Euro Gewinn. Um auszahlen zu lassen, sollte er 25.000 Euro zahlen. Er erkannte den Betrug und wandte sich an die Polizei; die Kriminalpolizei Coburg übernahm die Ermittlungen.
Dieser Moment ist der wichtigste in der ganzen Warnung. Ein Kontostand auf einer Plattform ist eine Zahl auf einem Server, den die Gegenseite kontrolliert. Wer vor der Auszahlung Geld schicken soll, sei es als Gebühr, Versicherung oder Freischaltung, bekommt nach der Beschreibung der Polizei nichts zurück. Zahlen Sie in dieser Lage nichts weiter.
Der Fall aus Bayreuth: der zweite Verlust nach dem ersten
Ein Mann aus dem Landkreis Bayreuth verlor laut Polizei Anfang 2025 zunächst rund 160.000 Euro. Danach meldeten sich angebliche Anwälte, die das Geld gegen Vorkasse zurückholen wollten. Er zahlte weitere 40.000 Euro; der Gesamtschaden lag damit bei rund 200.000 Euro. Die Polizei warnt ausdrücklich vor solchen Rückholangeboten durch falsche Bankmitarbeiter, Ermittler oder Anwälte. Woran Sie diese Anrufer erkennen, erklären wir im Beitrag zum Recovery-Scam.
Der Fall aus Bamberg und der Fall aus Hof: wenn der Ausweis das Ziel ist
Ein Mann Anfang zwanzig aus Bamberg registrierte sich laut Warnung auf einer angeblich KI-gestützten Plattform und legte seinen Ausweis vor. Danach wurden auf seinen Namen Kredite über insgesamt 50.000 Euro aufgenommen. Einem Mann Mitte fünfzig aus dem Landkreis Hof erging es Ende 2023 ähnlich: Nach einer Überweisung von 250 Euro und einer Identifizierung liefen mehrere Kreditverträge auf seinen Namen, und von seinem Privatkonto floss Geld ins Ausland.
Hier liegt ein Risiko, das in vielen Warnungen fehlt. Die Polizei weist darauf hin, dass Betroffene auch als Geldkuriere oder Opfer von Identitätsdiebstahl benutzt werden und dadurch selbst in Verdacht geraten können. Leiten Sie kein Geld weiter, das auf Ihrem Konto eingeht, auch wenn die Plattform es verlangt.
Wie der Einstieg laut Polizei aussieht
Die Polizei beschreibt einen niedrigen Einstieg, oft 250 Euro, über manipulierte Werbung in sozialen Netzwerken, häufig mit bekannten Personen und angeblichen Berichten über die Sendung „Die Höhle der Löwen“. Wer seine Kontaktdaten hinterlässt, wird von angeblichen Brokern über WhatsApp, Telegram oder andere Messenger angesprochen. Eine App zeigt steigende Kurse, und der Druck, mehr einzuzahlen, wächst. Gezahlt wird per Überweisung, auch an kryptobezogene Adressen.
Zur Erlaubnis der Plattformen sagt die Polizeiwarnung nichts. Rechtlich gilt: Wer in Deutschland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, ist nach § 32 Abs. 1 KWG erlaubnispflichtig; zuständig ist die BaFin. Fehlt sie, kann das eigene Ansprüche gegen die Verantwortlichen begründen, wie im Leitfaden zur fehlenden Erlaubnis beschrieben.
Wo es für Geschädigte Ansatzpunkte gibt
Die Zahlungswege aus der Warnung bestimmen, wo man ansetzt. Bei Überweisungen sind Ihre eigene Bank und die Empfängerbank die ersten Adressaten; ob eine Bank Warnpflichten verletzt hat, prüfen wir nach den Grundsätzen im Beitrag zur Bankenhaftung bei Kryptobetrug. Floss Geld an Kryptoadressen, kann man die Spur on-chain nachzeichnen; landet er bei einer Börse, kann ein Antrag auf Sicherstellung folgen. Wie das abläuft, steht im Tracing-Ratgeber. Ob Sie selbst ein Fall für ein Tracing sind, klären wir auf der Seite Krypto-Tracing. Die Strafanzeige gehört in jedem Fall dazu, wie im Leitfaden zur Strafanzeige bei Krypto-Betrug beschrieben.
Ihre Schritte heute
- Zahlen Sie nichts weiter, auch keine Gebühr, Steuer oder Versicherung vor einer Auszahlung.
- Sichern Sie Chatverläufe, Screenshots der Plattform, Kontoauszüge und Transaktions-Hashes.
- Sperren Sie Ausweisdaten, die Sie hochgeladen haben, und fragen Sie bei Auskunfteien nach neuen Verträgen auf Ihren Namen.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, in Oberfranken bei jeder Dienststelle.
- Melden Sie sich mit Ihren Unterlagen bei mir, bevor Sie mit einem angeblichen Rückholdienst sprechen.
Behördenwarnungen zu einzelnen Plattformen finden Sie in unserer Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.
Sie haben auf einer solchen Plattform eingezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.
kryptoschaden@rexus-recht.de

