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BitMart in Österreich: Was mit Ihrem Guthaben jetzt gilt

BitMart in Österreich: Was mit Ihrem Guthaben jetzt gilt

Die österreichische FMA warnt am 28.08.2026 vor Angeboten der GBM Global Inc. (BitMart) auf bitmart.com: Laut FMA fehlt die Berechtigung für konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich. Was die FMA-Warnung bedeutet.

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt am 28.08.2026 vor Angeboten der GBM Global Inc., die unter dem Namen „BitMart“ auftritt. Genannt werden die Website bitmart.com/de-DE und als Sitz die Marshallinseln. Nach der FMA hat dieser Anbieter keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere darf er dort kein multilaterales Handelssystem (MTF) betreiben.

Die FMA stützt ihre Veröffentlichung auf § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018).

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BitMart auf einen Blick

  1. Anbieter: GBM Global Inc. („BitMart“)
  2. Website: bitmart.com/de-DE
  3. Angegebener Sitz: Marshallinseln
  4. Feststellung der FMA: keine Berechtigung für konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich, insbesondere kein Betrieb eines MTF
  5. Datum der Warnung: 28.08.2026
  6. Rechtsgrundlage der Veröffentlichung: § 92 Abs. 11 WAG 2018

Was die Warnung bedeutet – und was nicht

BitMart ist eine international bekannte Kryptobörse. Die FMA-Warnung betrifft die Frage der Erlaubnis in Österreich: Der Anbieter darf dort keine konzessionspflichtigen Wertpapiergeschäfte erbringen und kein MTF betreiben. Einen Betrugsvorwurf erhebt die FMA nicht.

Für Nutzer heißt das: Wer bei einem Anbieter ohne Erlaubnis handelt, hat im Streitfall keinen Ansprechpartner bei der heimischen Aufsicht und keinen Schutz durch die Regeln für beaufsichtigte Institute. Kommt es zu Kontosperren oder Problemen bei Auszahlungen, müssen Ansprüche gegen einen Anbieter mit Sitz auf den Marshallinseln durchgesetzt werden.

BitMart Erfahrungen: Ist das Angebot seriös?

Ob BitMart seriös ist, beantwortet die FMA nicht. Sie stellt fest, dass für bestimmte Geschäfte in Österreich keine Berechtigung besteht. Für Anleger in Deutschland gilt: Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in der EU nur mit Zulassung nach der MiCAR erbracht werden (Art. 59 der Verordnung (EU) 2023/1114). Ob ein Anbieter eine solche Zulassung hat, lässt sich in den Registern der Aufsichtsbehörden prüfen.

Wichtig ist der Unterschied zwischen einer Börse ohne Erlaubnis und einer Betrugsplattform. Viele Geschädigte kennen BitMart aus einem anderen Grund: Betrüger schicken ihre Opfer zu bekannten Börsen, damit diese dort Kryptowerte kaufen und an eine fremde Wallet weiterleiten.

Ist BitMart Betrug?

Nein – die FMA wirft BitMart keinen Betrug vor. Ihre Warnung betrifft die fehlende Berechtigung für konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich.

Anders liegt es, wenn Sie über BitMart Kryptowerte gekauft und auf Anweisung eines „Beraters“ an eine fremde Adresse geschickt haben. Dann liegt der Betrug in aller Regel bei dem, der Sie dazu gebracht hat. Die Börse ist in solchen Fällen ein wichtiger Ansatzpunkt für das Tracing, weil dort die Spur Ihrer Coins beginnt.

Guthaben gesperrt oder Geld weitergeleitet: Diese Wege gibt es

  1. Transaktionen sichern: Laden Sie die vollständige Transaktionshistorie Ihres Kontos herunter, mit Ein- und Auszahlungen, Wallet-Adressen und Transaktions-IDs.
  2. Spur verfolgen: Wurden Werte an eine fremde Adresse geschickt, lässt sich ihr Weg auf der Blockchain verfolgen. Landen sie bei einer Börse mit Kundenidentifizierung, kommt eine Sicherstellung in Betracht – das Freezing. Mehr unter Krypto-Tracing durch REXUS.
  3. Strafanzeige: Bei Betrug durch Dritte ist sie die Grundlage für Ermittlungen und Sicherungsmaßnahmen, siehe Strafanzeige bei Krypto-Betrug.
  4. Bank prüfen: Haben Sie per Überweisung auf die Börse eingezahlt, kann auch die Rolle Ihrer Bank zu prüfen sein: Bankenhaftung bei Kryptobetrug.

Wie Betrüger bekannte Börsen nutzen

Diese Punkte gehören nicht zur Warnung der FMA. Sie zeigen ein typisches Muster vergleichbarer Fälle. Vergleichen Sie es mit dem, was Sie erlebt haben.

  1. Anleitung zum Kauf: Ein angeblicher Berater erklärt Schritt für Schritt, wie man bei einer bekannten Börse ein Konto eröffnet und Kryptowerte kauft.
  2. Weiterleitung: Die gekauften Coins sollen sofort an eine Adresse geschickt werden, die angeblich zur Handelsplattform gehört.
  3. Scheinplattform: Die Gutschrift erscheint nur auf der Oberfläche der Betrüger. Tatsächlich sind die Coins weg.
  4. Nachforderungen: Für eine Auszahlung werden weitere Käufe und Überweisungen verlangt.

Vorsicht vor angeblichen Rückholdiensten

Rechnen Sie damit, nach der Warnung von angeblichen Rückholfirmen angerufen oder angeschrieben zu werden. Sie kennen Namen und Beträge, weil die Daten aus demselben Umfeld stammen. Wer Vorkasse verlangt, holt kein Geld zurück. Hinweise unter Recovery-Scam erkennen.

Was Betroffene jetzt tun

  1. Prüfen Sie, ob Sie BitMart selbst gewählt haben oder ob ein „Berater“ Sie dorthin geschickt hat.
  2. Laden Sie die Transaktionshistorie herunter und sichern Sie Wallet-Adressen und Transaktions-IDs.
  3. Senden Sie keine Werte an Adressen, die Ihnen Dritte nennen.
  4. Zahlen Sie niemandem eine Gebühr für die angebliche Freigabe eines Guthabens.
  5. Erstatten Sie Strafanzeige, wenn Sie betrogen wurden.
  6. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.

Prüfen Sie weitere Namen in der Übersicht der Scam-Broker-Warnungen.

Ihr Guthaben ist gesperrt oder Sie wurden über BitMart betrogen? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.

kryptoschaden@rexus-recht.de

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