Capman Holding: BaFin-Warnung – was dahintersteckt

Am 18. März 2026 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Warnung vor capman-holding[.]com. Die Betreiber haben unter diesem Namen Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten, ohne die nach § 32 KWG erforderliche Banklizenz zu besitzen; außerdem fehlt die seit Dezember 2024 vollständig geltende MiCAR-Zulassung nach Art. 60. Deshalb ist jede Entgegennahme von Anlegergeldern durch Capman Holding in Deutschland rechtswidrig. Folglich haben Geschädigte konkrete Rückforderungsansprüche, die anwaltlich durchgesetzt werden können.

Wer nach Capman Holding sucht, ist häufig selbst betroffen und steht vor der Frage, welche Rückforderungsoptionen realistisch sind. Manche stießen über Werbung in sozialen Netzwerken auf capman-holding[.]com, andere wurden von Bekannten empfohlen. Deshalb erläutert dieser Beitrag, was die BaFin-Warnung konkret besagt, warum Banken im vorliegenden Fall eine besondere Haftungsverantwortung tragen können und welche rechtlichen Schritte empfohlen werden.

Wovor warnt die BaFin zu Capman Holding?

Die BaFin hat in ihrer Verbrauchermitteilung festgestellt, dass capman-holding[.]com ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbietet. Daneben fehlt die MiCAR-Zulassung, die für alle in der EU tätigen Kryptowerte-Dienstleister nach Art. 60 MiCAR vorgeschrieben ist. Deshalb ist das Fehlen beider Zulassungen ein starkes Indiz für kriminelle Strukturen; außerdem macht es jede Einzahlung rechtlich angreifbar.

Das bekannte Muster entspricht dem typischen Krypto-Investment-Betrug: Anlegerinnen und Anleger sehen im Kundenpanel Scheingewinne, während Auszahlungsversuche scheitern oder von Gebührenforderungen abhängig gemacht werden. Deshalb ist das unmittelbare Stoppen weiterer Einzahlungen nach Kenntnis der BaFin-Warnung die wichtigste Erstmaßnahme.

Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu Capman Holding?

Das Fehlen einer MiCAR-Zulassung bedeutet: Die Betreiber unterliegen keinerlei Pflichten zur Kundensorgfalt nach Art. 72 MiCAR, keiner Geldwäscheprävention und keiner Meldepflicht gegenüber einer Aufsichtsbehörde. Für Anlegerinnen und Anleger ergibt sich daraus ein direkter Rückforderungsanspruch nach § 812 Abs. 1 BGB wegen fehlenden Rechtsgrundes. Somit ist die BaFin-Warnung nicht nur eine behördliche Feststellung, sondern zugleich ein zentrales Argument in jedem Rückforderungsverfahren.

Besonders relevant ist die potenzielle Bankhaftung: Kontoführende Banken, über die Capman Holding Einzahlungen empfangen hat, sind nach § 25h KWG zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Sofern verdächtige Transaktionsmuster nicht gemeldet oder gestoppt wurden, haften sie nach § 675z BGB. Folglich besteht neben der Direktforderung gegen die Betreiber eine zweite Anspruchsebene gegenüber beteiligten Kreditinstituten.

Was stellt die BaFin fest – und was nicht?

Die BaFin dokumentiert in ihrer Verbrauchermitteilung die aufsichtsrechtliche Unerlaubtheit des Angebots von capman-holding[.]com. Diese behördliche Feststellung kann in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren als Beweisstück herangezogen werden; somit stärkt sie die prozessuale Ausgangslage der Geschädigten erheblich.

Was die BaFin ausdrücklich nicht vornimmt: individuelle Schadensberechnungen, die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen oder strafrechtliche Bewertungen. Ob im Einzelfall ein Betrug nach § 263 StGB vorliegt, entscheiden allein Staatsanwaltschaften und Gerichte. Deshalb ist die BaFin-Warnung der dokumentarische Ausgangspunkt für die individuelle Rechtsdurchsetzung.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich bei Capman Holding?

Im ersten Schritt sollten alle Belege vollständig gesichert werden: Überweisungsaufträge, Kontoauszüge, Kommunikationsverläufe und Screenshots der Plattform. Diese Unterlagen sind die forensische Basis für alle weiteren Schritte; außerdem ermöglicht eine Anfrage beim eigenen Kreditinstitut die Rekonstruktion des Zahlungsweges und die Identifizierung der empfangenden Konten.

Bei Krypto-Einzahlungen lässt sich der Zahlungsfluss über Blockchain-Forensik-Tools nachverfolgen. Sobald Gelder auf einer identifizierbaren, lizenzierten Kryptobörse nachweisbar sind, kann dort ein Freezing Request eingereicht werden; zudem lohnt bei Kartenzahlungen ein Chargeback-Antrag. Die Scam-Broker-Warnungsübersicht auf kryptoschaden.de bietet eine strukturierte Übersicht; ergänzende Informationen enthält der Beitrag zur Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug auf anwalt.de.

Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu Capman Holding?

Wer Kapital auf capman-holding[.]com investiert hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten. Entsperrgebühren, Steuervorauszahlungen und ähnliche Forderungen sind charakteristische Merkmale des Betrugszyklus; außerdem erhöhen sie den Schaden systematisch. Folglich gilt: Zahlungsfluss sofort stoppen und Strafanzeige bei Polizei oder LKA Cybercrime erstatten.

Anwaltliche Begleitung ist bei diesem Fall besonders zeitkritisch, weil Bankhaftungsansprüche nach § 675z BGB einer sorgfältigen Sachverhaltsaufbereitung bedürfen und Fristen laufen. Daher empfiehlt sich frühzeitig eine rechtliche Einschätzung der durchsetzbaren Ansprüche; einen ersten Überblick zu den Rückforderungsoptionen bietet der Beitrag zur Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern auf anwalt.de.

Sie wurden auf Capman Holding aufmerksam gemacht und vermuten einen unzulässigen Anbieter?

Eine Erstprüfung umfasst die Erlaubnislage, die Bankenpflichtverletzung sowie die forensische Nachverfolgung der Empfänger-Wallets. Sie erhalten eine fall-spezifische Einschätzung mit klarem Erwartungs-Korridor.

Schildern Sie Ihren Fall über das Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.

Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern