Port Louis auf Mauritius als Anschrift, eine britische Aufsicht als Warnerin: qprotrade.com steht seit der FCA-Warnung vom 25.09.2026 als nicht zugelassene Firma auf der Liste der Financial Conduct Authority. Wer Geld oder Coins dorthin geschickt hat, fragt sich vermutlich: „Kann man das irgendwo noch festhalten, bevor es ganz weg ist?“
Die FCA hat www.qprotrade.com am 25. September 2026 in ihre Warnungen aufgenommen. Nach ihrer Mitteilung hat das Angebot keine Zulassung der FCA und erbringt oder bewirbt möglicherweise Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis, eventuell auch für Menschen in Großbritannien. Die Behörde empfiehlt, keinerlei Geschäfte einzugehen, und weist auf die Gefahr von Betrug hin.
Als Kontakt nennt sie 6 St Denis St, 1/F River Court, Port Louis, 11328, Mauritius, und die Nummer 7916697095 ohne Ländervorwahl. Die E-Mail-Adresse ist in der Warnung unkenntlich. Ein britisches Beschwerde- oder Entschädigungsverfahren über Financial Ombudsman Service oder FSCS steht Kunden nach Angaben der FCA nicht zur Verfügung.
FCA-Warnung zu qprotrade.com: der Inhalt in wenigen Sätzen
Die FCA sagt dreierlei: keine Zulassung, möglicherweise unerlaubte Geschäfte, kein britischer Anlegerschutz. Was qprotrade.com konkret verkaufte, lässt die Warnung offen. Auch ob die Firma auf Mauritius wirklich ein Büro hat, prüft die FCA nicht.
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Finanzdienstleistungen erbringt, ist auf eine Erlaubnis der BaFin angewiesen. Grundlage dafür ist das Kreditwesengesetz, bei Wertpapierfirmen das Wertpapierinstitutsgesetz. Eine Offshore-Anschrift ändert daran nichts, wenn deutsche Kunden gezielt angesprochen werden.
Zwei Wege, um Coins festzuhalten
Es gibt im Kern zwei Wege: den über Behörden und den über eine eigene Analyse mit direkter Meldung an Börsen. Beide verfolgen dasselbe Ziel, nämlich Werte zu sperren, bevor sie in Bargeld oder schwer verfolgbare Kanäle wechseln. Sie unterscheiden sich in Tempo, Reichweite und darin, wer am Ende entscheidet. Oft laufen sie parallel.
Weg A: Strafanzeige und behördliches Einfrieren
Dieser Weg beginnt mit Ihrer Anzeige bei der Polizei. Die Staatsanwaltschaft kann Börsen um Auskunft ersuchen und einen Vermögensarrest beantragen. Ein solcher Arrest wirkt verbindlich, und innerhalb der EU lässt er sich über die gegenseitige Anerkennung auch bei ausländischen Börsen durchsetzen. Die Schwäche liegt in der Zeit. Bis ein Ersuchen bei einer Börse ankommt, vergehen oft Wochen. Liegt sie außerhalb der EU, kommt ein Rechtshilfeverfahren hinzu. Hinweise für eine wirksame Anzeige stehen im Leitfaden zur Strafanzeige.
Weg B: Tracing-Analyse und Meldung an die Zielbörse
Hier zeichnet eine Analyse den Weg Ihrer Coins nach, Adresse für Adresse, bis zu einer Börse mit Identitätsprüfung. Mit diesem Ergebnis lässt sich die Börse direkt anschreiben. Viele Börsen sperren daraufhin ein Konto vorläufig, weil sie selbst kein Interesse an Tatbeute haben. Endgültig ist das nicht. Ohne behördliches Ersuchen geben Börsen gesperrte Werte meist nach einiger Zeit wieder frei. Was eine solche Analyse leistet und was nicht, erkläre ich unter Krypto-Tracing.
Wo die Wege sich unterscheiden
Weg A ist langsam, aber verbindlich. Weg B ist schnell, aber vorläufig. Bei Weg A bestimmen Polizei und Staatsanwaltschaft das Tempo, bei Weg B bestimmen Sie es selbst. Weg A setzt nichts voraus außer Ihrer Anzeige. Weg B setzt eine saubere Datengrundlage voraus: Transaktions-IDs, Zieladressen, Zeitpunkte. Ein Tracing-Bericht hilft zudem den Ermittlern, weil er ihnen Arbeit abnimmt und die richtige Börse benennt.
Ein Mauritius-Bezug in der Anschrift sagt übrigens wenig darüber, wo die Coins liegen. Kryptowerte kennen keinen Sitz. Entscheidend ist allein, bei welcher Börse sie auftauchen.
Warum beide Wege zusammen am meisten bewirken
Die vorläufige Sperre aus Weg B verschafft Zeit, die Weg A braucht. Umgekehrt macht erst das Ersuchen der Behörden aus einer freiwilligen Sperre eine belastbare Sicherung. Wer nur auf die Polizei wartet, verliert oft die ersten entscheidenden Tage. Wer nur Börsen anschreibt, hat am Ende keine verbindliche Grundlage. Erstatten Sie deshalb Anzeige und melden Sie zugleich die Zieladressen.
Und wenn Sie per Überweisung gezahlt haben
Dann greifen die Krypto-Wege nicht unmittelbar. Ihr erster Ansprechpartner ist Ihre Bank. Bitten Sie schriftlich um Rückruf und fragen Sie, in welchem Land die Empfängerbank sitzt. Ging das Geld nach Mauritius oder in ein anderes Land außerhalb der EU, finden Sie Hinweise unter Rückholung von Geld im Ausland.
Was Sie jetzt vorbereiten
Exportieren Sie aus jeder Börse, bei der Sie Coins gekauft haben, die Auszahlungsliste mit Transaktions-IDs. Sichern Sie Screenshots des Kundenbereichs von qprotrade.com, Chats und die Nummer 7916697095 aus Ihrem Telefon. Überweisen Sie nichts mehr, auch keine angebliche Freigabegebühr. Erstatten Sie Anzeige. Melden Sie die Zieladressen Ihrer Coins schriftlich den Börsen, bei denen sie nach der Analyse gelandet sind.
Sie haben an qprotrade.com gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.

