ImperionFinance: BaFin-Warnung Pseudo-SpaceX-Aktien – was dahintersteckt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 29. Mai 2026 eine Verbraucherwarnung gegen ImperionFinance bzw. Imperion Finance mit Sitz in London veröffentlicht. Der Vorwurf: Der Anbieter bietet angebliche SpaceX-Aktien an, ohne über die erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis zu verfügen und ohne dass ein Wertpapierprospekt gebilligt worden wäre. Betroffene, die Gelder überwiesen haben oder unter Druck gesetzt werden, weitere Zuzahlungen für einen Aktientausch zu leisten, sollten den Fall unverzüglich anwaltlich prüfen lassen.
Wer nach „ImperionFinance Erfahrungen“, „SpaceX Aktien kaufen privat“ oder „Starlink Aktien tauschen“ sucht, kann auf das Angebot dieses Anbieters stoßen. Die Masche ist dabei besonders raffiniert: Viele Betroffene haben bereits in einem früheren Schritt vermeintliche Starlink-Aktien erworben und erhalten nun das Angebot, diese gegen SpaceX-Anteile zu tauschen — gegen eine Zuzahlung. Deshalb fragen Betroffene häufig, ob die Zuzahlung zurückgefordert werden kann. Außerdem interessiert, ob das bereits angelegte Kapital noch gerettet werden kann. Diese Seite gibt die rechtliche Einordnung.
Wovor warnt die BaFin zu ImperionFinance?
Die BaFin handelt auf Grundlage von § 37 Abs. 4 KWG, § 6 Abs. 3 WpIG sowie § 16 Abs. 1 WpPG. Die Warnung vom 29. Mai 2026 stellt fest, dass ImperionFinance weder über eine Erlaubnis nach § 32 KWG noch nach § 15 WpIG verfügt. Folglich handelt der Anbieter ohne jede regulatorische Grundlage im EWR.
Zudem fehlt ein von einer zuständigen EU-Behörde gebilligter Wertpapierprospekt nach der Verordnung (EU) 2017/1129. Ohne einen solchen Prospekt ist das öffentliche Angebot von Wertpapieren in der EU grundsätzlich unzulässig. Daher handelt ImperionFinance in mehrfacher Hinsicht außerhalb des erlaubten Rahmens.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass SpaceX Corp. ein nichtöffentlich gehandeltes Unternehmen ist. Daher sind privat angebotene „SpaceX-Aktien“ von vornherein mit höchster Skepsis zu betrachten. Kein regulierter Anbieter im EWR kann SpaceX-Aktien ohne gesonderten Prospekt und Erlaubnis vertreiben. Deshalb ist allein das Angebot solcher Instrumente durch eine Gesellschaft ohne jede BaFin-Zulassung ein starkes Indiz für ein betrügerisches Geschäftsmodell.
Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu ImperionFinance?
ImperionFinance verfügt weder über eine KWG-Erlaubnis noch über eine WpIG-Zulassung noch über eine registrierte Niederlassung in einem EWR-Mitgliedstaat, die eine Tätigkeit gegenüber deutschen Anlegern erlauben würde. Das ist die sogenannte dreifache Erlaubnislücke: keine Bankerlaubnis, keine Wertpapierinstitutserlaubnis, kein gebilligter Prospekt. Daher sind alle mit dem Angebot verbundenen Vertragsschlüsse von Anfang an unter dem Vorbehalt der Nichtigkeit zu betrachten.
Für deutschsprachige Anlegerinnen und Anleger bedeutet das: Kein Einlagensicherungsfonds, kein MiFID-II-Anlegerschutz, kein Prospekthaftungsanspruch gegenüber ImperionFinance. Jedoch entstehen Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB sowie deliktische Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG und § 3 WpPG. Folglich kommt es darauf an, die beteiligten Zahlungsdienstleister und mögliche inländische Anknüpfungspunkte zu identifizieren.
Was stellt die Behörde zu ImperionFinance fest – und was nicht?
Die BaFin bestätigt das Fehlen der Erlaubnis und das Fehlen eines gebilligten Prospekts. Außerdem verweist die Warnung auf den Zusammenhang mit früheren Angeboten zu Hills & Partners Ltd. und angeblichen Starlink-Positionen, ohne diesen im Detail zu untersuchen. Eine strafrechtliche Qualifikation als Betrug oder Kapitalanlagebetrug nimmt die Behörde nicht vor; das obliegt den Staatsanwaltschaften nach §§ 263, 264a StGB. Daher sind Strafanzeigen eine sinnvolle Ergänzung, aber keine Voraussetzung für zivilrechtliche Schritte.
Verhaltensmuster wie das Angebot von Zuzahlungen für einen angeblichen Aktientausch, die Nutzung bereits bestehender Anlegerbeziehungen aus Vorgeschäften sowie die Simulation legitimer Wertpapierhandelsprozesse sind in der forensischen Praxis bekannte Eskalationsmuster. Trotzdem sind sie nicht Gegenstand der konkreten BaFin-Feststellung. Deshalb ist die individuelle Fallprüfung entscheidend, um den tatsächlichen Schadensbetrag zu ermitteln.
Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich bei ImperionFinance?
Erster Ansatz ist die lückenlose Beweissicherung. Dazu gehören sämtliche Korrespondenz mit ImperionFinance oder Imperion Finance, Unterlagen zu den angeblichen Starlink- und SpaceX-Positionen, alle Zahlungsbelege sowie Screenshots des Angebotsdokuments oder der Plattform. Außerdem ist die BaFin-Warnung mit Datum zu dokumentieren, ebenso ein Screenshot der Negativabfrage im deutschen BaFin-Register. Daher sollten alle Unterlagen sofort gesichert werden, bevor die Plattform erreichbar bleibt.
Zweiter Ansatz ist die Zahlungswegs-Analyse. Daher ist jede Transaktion — Überweisung, Kreditkartenzahlung, Krypto-Transfer — auf den tatsächlichen Empfänger zurückzuführen. Auf dieser Basis lassen sich Rückrufansprüche nach §§ 675u, 675x BGB geltend machen sowie Chargeback-Verfahren einleiten. Zudem kommen CASP-Anfragen nach Art. 70 ff. MiCAR und ein Arrest nach §§ 916, 917 ZPO in Betracht.
Weiterführende Informationen zu vergleichbaren Fällen finden sich in der Warnungs-Übersicht auf kryptoschaden.de. Zudem erläutert der Rechtstipp zu den ersten Stunden nach Erkennen eines Krypto-Betrugs die unmittelbar erforderlichen Schritte. Daher lohnt sich ein Blick in beide Quellen vor dem Erstgespräch.
Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu ImperionFinance?
Keine weiteren Zuzahlungen leisten — auch nicht, wenn der Anbieter verspricht, damit die bereits getätigten Investitionen zu sichern oder freizuschalten. Außerdem sollte kein Druck von vermeintlichen Account-Managern oder Recovery-Diensten zu weiteren Zahlungen führen. Daher ist es ratsam, alle weiteren Kommunikationsversuche zu dokumentieren und keinen eigenständigen Eskalationsversuch zu unternehmen. Deshalb liegt der Schlüssel in einem koordinierten anwaltlichen Vorgehen.
Die zeitkritischen Hebel — insbesondere Chargeback und Vermögensarrest — greifen nur innerhalb enger Fristen. Folglich zählen die ersten 48 bis 72 Stunden nach Erkennen des Schadens besonders. Der Rechtstipp zur Rückforderung bei unerlaubten Anbietern legt die zivilrechtlichen Anker dar. Außerdem lohnt es sich, diesen Beitrag vor dem ersten Beratungsgespräch zu lesen, um den eigenen Fall strukturiert darzustellen.
Sie haben bei ImperionFinance eingezahlt und kommen nicht an Ihr Guthaben?
Eine Erstprüfung umfasst die Erlaubnislage, die Bankenpflichtverletzung sowie die forensische Nachverfolgung der Empfänger-Wallets. Sie erhalten eine geprüfte Schritt-Reihenfolge mit Aufwand und Erfolgswahrscheinlichkeit.
Schildern Sie den Sachverhalt schriftlich – über das Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.
Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern