Elementum Ventures: BaFin-Warnung zum Pseudo-Family-Office – was dahintersteckt

Elementum Ventures steht seit dem 15. Mai 2026 auf der Warnliste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Behörde stellt fest, dass der Betreiber von elementumventures[.]ai und elementumventures[.]com in Deutschland unerlaubt Finanzdienstleistungen und Kryptowertedienstleistungen anbietet, dabei einen fiktiven New Yorker Firmensitz vorgibt und keiner der behaupteten Regulierungen unterliegt. Wer über diese Plattform investiert hat, findet hier die rechtliche Einordnung und die forensischen Ansatzpunkte.

Elementum Ventures tritt nach außen als exklusives Family-Office auf, das institutionelle Kapitalverwaltung für vermögende Privatpersonen anbietet. Die Webdomains elementumventures[.]ai und elementumventures[.]com verwenden professionelle Gestaltung und verweisen auf einen angeblichen New Yorker Sitz — ohne dass an dieser Adresse eine nachweisbare Niederlassung existiert. Außerdem suchen Betroffene häufig nach Begriffen wie „Elementum Ventures Erfahrungen“ oder „Elementum Ventures Auszahlung verweigert“. Deshalb ist eine frühe rechtliche Einordnung wichtig, bevor weitere Gelder fließen.

Wovor warnt die BaFin zu Elementum Ventures?

Die BaFin-Verbraucherwarnung vom 15. Mai 2026 stützt sich auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Die Behörde stellt fest, dass Elementum Ventures über elementumventures[.]ai und elementumventures[.]com Finanzdienstleistungen und Kryptowertedienstleistungen anbietet, ohne die erforderlichen Erlaubnisse zu besitzen. Dazu gehören die Erlaubnis nach §§ 32, 1 KWG, die MiCAR-CASP-Zulassung nach Art. 59 ff. MiCAR sowie die KMAG-Erlaubnis nach § 3 KMAG. Folglich fehlen alle drei Zulassungsebenen gleichzeitig.

Das Pseudo-Family-Office-Konstrukt ist regulatorisch besonders relevant. Ein Family Office, das in Deutschland für Dritte Vermögen verwaltet, benötigt zwingend eine Erlaubnis nach § 20 KAGB oder nach § 32 KWG. Außerdem ist die Verknüpfung mit Kryptowerten ohne MiCAR-Erlaubnis ein eigenständiger Rechtsverstoß. Daher summieren sich bei Elementum Ventures mehrere Verstöße, die je für sich bereits zur Abwicklung des Betriebs berechtigen.

Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu Elementum Ventures?

Investoren, die Elementum Ventures gegenüber Kapital anvertraut haben, stehen vor der Situation, dass kein reguliertes Institut und kein beaufsichtigter Verwalter am anderen Ende der Transaktion steht. Daher greift weder der Einlagensicherungsfonds noch ein Anlegerentschädigungssystem. Außerdem besteht kein regulierter Beschwerdeweg über die BaFin gegenüber dem Betreiber. Somit sind Anleger auf zivilrechtliche Rückforderungsansprüche gegen den Betreiber und mitwirkende Zahlungsdienstleister angewiesen.

Der behauptete New Yorker Sitz verstärkt das Schädigungspotenzial. Er suggeriert eine US-regulatorische Verankerung — etwa durch die SEC oder FINRA —, die tatsächlich nicht nachweisbar ist. Außerdem würde eine US-Registrierung das deutsche und europäische Lizenzerfordernis nicht ersetzen. Daher ist der New Yorker Sitz als reines Authentizitätssignal zu werten, das keine regulatorische Substanz hat.

Was stellt die Behörde fest – und was nicht?

Die BaFin bestätigt die fehlenden Erlaubnisse auf allen drei regulatorischen Ebenen und legt die Rechtsgrundlagen ihrer Warnung offen. Außerdem stellt sie klar, dass es sich um eine eigenständige Warnung zur Plattform Elementum Ventures handelt. Die Warnung enthält jedoch keine strafrechtliche Bewertung — diese obliegt den Staatsanwaltschaften auf Grundlage von §§ 263, 266 StGB sowie §§ 54, 55 KWG. Zudem trifft die BaFin keine Aussagen zu konkreten Zahlungsströmen, Wallet-Adressen oder Personen hinter dem Betrieb.

Erfahrungsbasiert treten im Pseudo-Family-Office-Muster regelmäßig bestimmte Phasen auf: langfristige Vertrauensphase, dann sukzessiv steigende Einzahlungsanforderungen, schließlich blockierte Auszahlungen mit dem Verweis auf Steuerzahlungen oder Compliance-Freigaben. Trotzdem ist dieses Muster nicht Gegenstand der konkreten BaFin-Feststellung. Dennoch fließt es in die anwaltliche Ersteinschätzung ein.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich?

Erster Ansatzpunkt ist die vollständige Beweissicherung. Sie umfasst Screenshots beider Domains — elementumventures[.]ai und elementumventures[.]com — mit sichtbarer URL und Zeitstempel, alle Kontoauszüge und Überweisungsbelege sowie E-Mails, Chat- und Telefonprotokolle. Außerdem sind Whois-Daten beider Domains und ein Screenshot der Negativabfrage in der BaFin-Institutsdatenbank sowie im ESMA-CASP-Register zu sichern. Falls Kryptowerte involviert sind, sind Wallet-Adressen und Transaktions-IDs zu erfassen.

Zweiter Ansatzpunkt ist die Zahlungswegs-Analyse. Daher ist jede Transaktion nach Empfängerbank, IBAN, Zahlungsdienstleister oder Krypto-Wallet aufzuschlüsseln. Auf dieser Basis lassen sich Rückrufe nach §§ 675u, 675x BGB sowie Chargeback-Verfahren einleiten. Außerdem kommt ein Arrest nach §§ 916, 917 ZPO in Betracht. Wer sich über vergleichbare Pseudo-Family-Office-Fälle informieren möchte, findet in der Warnungs-Übersicht auf kryptoschaden.de weitere eingeordnete Fälle. Zudem beschreibt der Rechtstipp zur Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug die technischen Ermittlungsschritte.

Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu Elementum Ventures?

Wer über elementumventures[.]ai oder elementumventures[.]com Kapital angelegt hat, sollte keine weiteren Einzahlungen leisten — insbesondere dann nicht, wenn eine Freigabe oder Steuervorauszahlung als Bedingung für eine Auszahlung kommuniziert wird. Außerdem ist von eigenständigen Verhandlungsversuchen mit dem Betreiber abzuraten, da sie den Schaden in der Regel nicht verringern, sondern die Verwertungsposition verschlechtern. Daher ist es sinnvoll, alle Schritte durch eine spezialisierte Kanzlei koordinieren zu lassen.

Die zeitkritischen Hebel — Überweisungsrückruf, Chargeback, Krypto-Tracing — greifen in den ersten Tagen am zuverlässigsten. Deshalb ist eine frühzeitige anwaltliche Kontaktaufnahme ratsam. Der Rechtstipp zur Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern beschreibt die einschlägigen zivilrechtlichen Anker. Außerdem folgt die forensische Spurensicherung einem geordneten, mandatsspezifisch ausgearbeiteten Ablauf, der die Ergebnisse behördengerecht dokumentiert.

Elementum Ventures reagiert nicht mehr, oder es kommt eine angebliche Steuer-Vorauszahlung?

Wir bewerten Bankhaftungsansätze, die forensische Spur über Exchanges und mögliche Rückforderungen gegenüber Zahlungsinstituten. Im Ergebnis erhalten Sie eine geordnete Fall-Architektur statt allgemeiner Versprechen.

Erläutern Sie Ihren Vorgang per Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.

Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern