heritagesicavplc.com trägt den Namen eines in Malta lizenzierten Fonds, gibt aber eine Adresse in London an. Laut MFSA-Warnung vom 28.09.2026 ist die Seite ein nicht lizenzierter Klon der Heritage SICAV P.L.C. und inzwischen offline. Vielleicht denken Sie gerade: „Die Seite ist weg – ist mein Geld es auch?“
Die maltesische Finanzaufsicht MFSA hat am 28. September 2026 vor heritagesicavplc.com gewarnt. Nach ihrer Mitteilung missbraucht die Website die Daten der Heritage SICAV P.L.C., die bei der MFSA unter der Lizenznummer SV 447 als Professional Investor Fund mit Sitz in Birkirkara geführt wird.
Die echte Gesellschaft ist nach Darstellung der MFSA unbeteiligt; die Seite ist nicht ihr offizieller Kanal. Der Klon nennt die Anschrift 90 Long Acre, London, WC2E 9RA, und hat selbst keine Lizenz. Die Aufsicht rät, mit ihm keine Geschäfte nach dem maltesischen Investment Services Act einzugehen.
MFSA-Warnung zu heritagesicavplc.com: echter Name, falscher Absender
Der Name gehört einem zugelassenen Fonds, die Website nicht. Genau darin liegt die Wirkung eines Klons: Wer im Register nachsieht, findet dort Heritage SICAV P.L.C. und fühlt sich bestätigt. Ein Professional Investor Fund richtet sich schon nach seiner Bezeichnung an professionelle Anleger. Wurden Sie als Privatanleger aus Deutschland per Anruf oder Werbung dafür angeworben, ist das nach meiner Einschätzung ein Warnzeichen; die MFSA sagt dazu nichts.
In Deutschland braucht in der Regel die Erlaubnis der BaFin, wer Anlagen vermittelt oder fremdes Vermögen verwaltet. Maßgeblich sind das Kreditwesengesetz, das Wertpapierinstitutsgesetz und für Fonds das Kapitalanlagegesetzbuch. Eine Website mit Londoner Anschrift und geliehenem maltesischem Namen hat keine dieser Erlaubnisse vorzuweisen.
Erstens: Welcher Name steht neben der IBAN
Die Antwort steht im Feld Empfänger Ihres Kontoauszugs. Steht dort nicht Heritage SICAV P.L.C., sondern eine Privatperson oder eine fremde Firma, ist Ihr Geld nachweislich bei einem Dritten gelandet. Notieren Sie diesen Namen, die IBAN, die BIC, das Datum und den Verwendungszweck. Der Inhaber dieses Kontos ist der greifbarste Beteiligte, den Sie haben. Ihn kann die Polizei ermitteln, und bei ihm lässt sich im besten Fall Geld sichern.
Zweitens: Hat Ihre Bank den Empfänger abgeglichen
Bei einer SEPA-Überweisung ab dem 9. Oktober 2025 war sie dazu verpflichtet. Seitdem gleichen Banken im Euroraum vorab den Empfängernamen mit der IBAN ab und zeigen dann an, ob beides übereinstimmt, nur ähnlich ist oder gar nicht passt.
Erinnern Sie sich an eine solche Anzeige? Haben Sie trotz „keine Übereinstimmung“ bestätigt, wird die Bank darauf verweisen. Fehlte der Abgleich, obwohl er geschuldet war, kann daraus ein Anspruch auf Erstattung folgen. Fragen Sie Ihre Bank schriftlich, welches Ergebnis sie Ihnen angezeigt hat.
Drittens: In welchem Land sitzt die Empfängerbank
Die ersten zwei Buchstaben der IBAN verraten es. Malta auf dem Papier, London in der Adresse, das Konto womöglich in einem dritten Land: Diese Streuung ist bei Klonen nicht ungewöhnlich, als allgemeines Muster. Liegt das Konto in der EU, kann Ihre Bank einen Rückruf an die Empfängerbank richten, und Ermittlungsbehörden können Guthaben einfrieren lassen. Außerhalb der EU wird es mühsamer, aber nicht aussichtslos. Wie Auslandsfälle laufen, beschreibe ich unter Rückholung von Geld im Ausland.
Viertens: Gab es für Ihre Bank einen Anlass zum Nachfragen
Einen solchen Anlass gab es nur, wenn Ihre Zahlungen deutlich aus dem Rahmen fielen. Im Normalfall führt eine Bank Aufträge aus, ohne nach dem Zweck zu fragen. Anders liegt es, wenn sich ihr der Betrug geradezu aufdrängte.
Hohe Beträge ins Ausland, die zu Ihrem bisherigen Konto nicht passen, schnell aufeinanderfolgende Zahlungen, ein Empfängername, der vom angegebenen Anbieter abweicht: Solche Umstände prüfe ich genau. Ob daraus eine Haftung folgt, entscheidet der Einzelfall. Die Maßstäbe stehen im Ratgeber zur Bankhaftung bei Anlagebetrug.
Fünftens: Was von der Seite noch zu sichern ist
Von der Seite selbst nichts mehr, denn sie ist laut MFSA nicht mehr erreichbar. Screenshots lassen sich also nicht nachholen. Umso wichtiger ist alles, was bei Ihnen liegt: Zeichnungsscheine, PDF-Verträge, Willkommens-E-Mails, Chatverläufe, Ihre Anrufliste. Suchen Sie auch im Browserverlauf nach Unterseiten, etwa einem Kundenlogin. Jeder dieser Belege verbindet Ihre Zahlung mit dem Klon und nicht mit dem echten Fonds.
Wenn Sie alle Prüfpunkte durchgegangen sind
Dann handeln Sie in dieser Reihenfolge. Bitten Sie Ihre Bank schriftlich um Rückruf jeder Zahlung und um Auskunft zum Namensabgleich. Erstatten Sie Strafanzeige und nennen Sie dabei heritagesicavplc.com, die Londoner Anschrift und den Empfänger laut Auszug. Überweisen Sie nichts mehr, auch nicht an jemanden, der sich später auf Heritage SICAV oder auf die MFSA beruft. Und halten Sie die echte Gesellschaft aus Ihren Vorwürfen heraus: Sie ist nach der MFSA nicht der Betreiber.
Sie haben an heritagesicavplc.com gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.

