MiCAR-Review 2026: Art. 140, 142, 149 MiCAR – was Geschädigte wissen sollten

Am 20. Mai 2026 hat die Europäische Kommission zwei parallele Konsultationsverfahren zur Verordnung (EU) 2023/1114 — bekannt als MiCAR — eröffnet. Die Frist läuft bis zum 31. August 2026. Rechtsgrundlage sind Art. 140, 142 und 149 MiCAR. Seit dem 30. Dezember 2024 gilt MiCAR vollständig; die letzten nationalen Übergangsgenehmigungen nach Art. 143 Abs. 3 MiCAR laufen zum 1. Juli 2026 ab. Für Anleger, die durch Akteure in regulatorischen Grauzonen geschädigt wurden, ist dieses Verfahren unmittelbar relevant.

Wer nach einem Kryptoverlust nach Begriffen wie „MiCAR Geschädigte“, „MiCAR-Review 2026 Anleger“ oder „Art. 140 MiCAR Konsultation“ sucht, stößt nach Darstellung vieler Betroffener auf unübersichtliche Regulierungstexte. Deshalb richtet sich dieser Beitrag an Personen, die verstehen möchten, was der MiCAR-Review konkret bedeutet — und wie er die rechtliche Position von Geschädigten beeinflusst.

Was regelt der MiCAR-Review nach Art. 140, 142 und 149 MiCAR?

Art. 140 MiCAR verpflichtet die Kommission, bis Ende 2025 einen umfassenden Bericht über die Anwendung der Verordnung vorzulegen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission das Konsultationsverfahren 2026 eingeleitet. Art. 142 MiCAR regelt den Überprüfungsmechanismus für ART (Asset-Referenced Tokens) und EMT (E-Money Tokens) hinsichtlich Emissionslimits und Berichtspflichten. Deshalb sind gerade Anleger, die in ART-Produkte investiert haben, direkt betroffen, wenn Limits oder Aufsichtsmechanismen angepasst werden.

Art. 149 MiCAR enthält den Delegationsrahmen für technische Regulierungsstandards (RTS) der ESMA. Zudem umfasst der Review die Frage, ob NFTs und DeFi-Protokolle künftig vollständig unter MiCAR fallen. Folglich können Personen, die durch nicht lizenzierte NFT-Emittenten oder DeFi-Plattformen geschädigt wurden, von einer Erweiterung des Schutzbereichs profitieren. Somit ist der Review nicht nur ein technischer Regulierungsvorgang, sondern ein Schutzlücken-Schließungsprozess mit direkter Relevanz für Haftungsansprüche.

Welche Erlaubnislücke schließt der MiCAR-Review für Geschädigte?

Bislang operieren zahlreiche DeFi-Plattformen und NFT-Marktplätze außerhalb des MiCAR-Schutzbereichs — weil die Verordnung sie bislang nicht explizit erfasst. Deshalb konnten Anbieter in diesem Segment ohne CASP-Zulassung (Crypto Asset Service Provider) nach Art. 59 MiCAR tätig sein. Der Review zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen und klare Zulassungspflichten für NFT-Emittenten und DeFi-Protokoll-Betreiber einzuführen. Folglich werden künftige Schäden in diesem Segment leichter einer haftenden Stelle zugeordnet werden können.

Zudem adressiert der Review das Äquivalenzregime für Drittstaaten nach Art. 149 MiCAR. Viele der Plattformen, die deutsche Anleger schädigen, haben ihren Sitz in Drittstaaten ohne vergleichbare Aufsicht. Deshalb ist das Äquivalenzregime der Hebel, um solche Plattformen entweder in den EU-Schutzrahmen zu zwingen oder ihnen den Zugang zum EU-Markt zu verweigern. Außerdem schafft ein verbindliches Äquivalenzverfahren die Grundlage für behördliche Maßnahmen nach Art. 94 MiCAR (Aufsichtsmaßnahmen der ESMA). Folglich verbessert sich die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen gegen außereuropäische Akteure strukturell.

Was stellt die Kommission im MiCAR-Review fest – und was nicht?

Die Kommission stellt im Review fest, dass MiCAR seit seiner vollständigen Anwendung eine Schutzwirkung für Anleger entfaltet hat. Jedoch zeigen die Konsultationsfragen, dass erhebliche Regulierungslücken in den Bereichen NFT, DeFi und Drittstaaten-Äquivalenz fortbestehen. Das bedeutet: Personen, die durch Akteure in diesen Segmenten geschädigt wurden, befinden sich derzeit in einem unvollständig geregelten Bereich. Dennoch entbindet das die nationalen Aufsichtsbehörden nicht von ihrer Pflicht zur Marktaufsicht nach Art. 93 MiCAR.

Was der Review ausdrücklich nicht leistet, ist eine rückwirkende Rechtfertigung für Schäden, die vor dem 30. Dezember 2024 eingetreten sind. Deshalb gilt für ältere Fälle weiterhin das jeweilige nationale Recht — in Deutschland insbesondere das KWG, das KAGB und die zivilrechtlichen Anspruchsnormen nach §§ 823, 826 BGB. Zudem ist die Konsultation kein Durchsetzungsinstrument: Sie endet mit einem Bericht; konkrete Maßnahmen erfordern danach einen Gesetzgebungsvorschlag der Kommission. Somit ist der Review für Geschädigte ein Signal, aber kein Sofortschutz.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich aus dem MiCAR-Review für Geschädigte?

Der erste Ansatzpunkt liegt in der Zulassungsprüfung. Seit dem 30. Dezember 2024 benötigen alle CASP nach Art. 59 MiCAR eine Zulassung. Deshalb sollten Geschädigte prüfen, ob der Anbieter, bei dem sie investiert haben, im ESMA-CASP-Register verzeichnet ist. Fehlt ein Eintrag, liegt ein Verstoß gegen Art. 59 MiCAR vor — was den Anspruch auf Rückabwicklung nach § 134 BGB stützen kann. Zudem ist das Fehlen der Zulassung für die BaFin ein eigenständiger Anlass zur Einleitung von Aufsichtsmaßnahmen.

Der zweite Ansatzpunkt betrifft das Whitepaper-Regime nach Art. 19 ff. MiCAR. Jeder Emittent von Kryptowerten, der am EU-Markt tätig ist, ist verpflichtet, ein genehmigtes Whitepaper zu veröffentlichen. Außerdem haftet der Emittent nach Art. 26 MiCAR für fehlerhafte Whitepapers gegenüber Anlegern. Somit ist das Whitepaper eine haftungsrechtliche Grundlage.

Eine Übersicht zu regulatorischen Konstellationen bietet kryptoschaden.de/scam-broker-warnungen-uebersicht. Rechtliche Grundlagen erklärt zudem der Beitrag Erste Stunden nach Erkennen eines Krypto-Betrugs auf anwalt.de.

Was bedeutet der MiCAR-Review für Personen mit Verlust durch nicht lizenzierte Anbieter?

Für Geschädigte bedeutet der MiCAR-Review zunächst: Die regulatorische Lücke, durch die ein Anbieter operiert hat, wird anerkannt. Deshalb stärkt die Konsultation mittelbar die Argumentation, dass bestimmte Anbieter nicht hätten tätig werden dürfen. Zudem schafft der Review den politischen Druck für eine schnellere nationale Umsetzung von Schutzmaßnahmen durch BaFin und ESMA. Folglich verbessert sich die Ausgangslage für Schadensersatzklagen gegen unlizenzierte Akteure.

Jedoch sollten Geschädigte nicht auf den Abschluss des Reviews warten, um rechtlich aktiv zu werden. Das bestehende Recht — MiCAR in seiner aktuellen Fassung, das KWG und die zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen — bietet bereits jetzt eine belastbare Grundlage. Deshalb empfiehlt sich die sofortige anwaltliche Prüfung, ob ein Rückforderungsanspruch nach geltendem Recht besteht. Weitere Informationen zur Rückforderungsstrategie bietet der Artikel Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern auf anwalt.de.

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Geprüft werden anspruchsfähige Pflichten nach § 675u BGB, § 25h KWG, MiCAR-Erlaubnistatbestände sowie forensische Anschlussmaßnahmen. Sie erhalten eine schriftliche Erstbewertung mit Realisierungseinschätzung und Schrittfolge.

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Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern