BaFin-KI-Inspektionseinheit: Cyber-Risiken und Anlegerrechte – was Geschädigte wissen sollten

Die BaFin hat eine KI-Inspektionseinheit eingerichtet und führt seit 2026 IT-Spotlight-Prüfungen durch. Diese Prüfungen sind anlassbezogen und gezielt auf KI-gestützte Angriffsvektoren im Finanzsektor ausgerichtet. BaFin-Präsident Mark Branson begründete das Programm damit, dass KI-Modelle Schwachstellen in Bankinfrastrukturen mit bemerkenswerter Geschwindigkeit identifizieren können.

Zudem hat die Behörde ihre Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim KI-Einsatz veröffentlicht und ordnet KI-Systeme als IKT-Assets nach DORA ein. Für Geschädigte ist das kein abstraktes Aufsichtsthema: Die BaFin dokumentiert damit den geltenden Sorgfaltsstandard mit unmittelbarer Wirkung auf Ansprüche nach §§ 280, 675u, 823 Abs. 2 BGB und § 25h KWG.

Wer nach einem Schaden durch KI-gestütztes Phishing oder Deepfake-Betrug sucht, stellt häufig folgende Fragen: Haftet meine Bank für KI-Phishing-Schäden? Welchen Standard setzt die BaFin für Banken? Was bedeutet DORA für Anlegeransprüche? Dieser Beitrag erläutert, was die BaFin-KI-Inspektionseinheit rechtlich bedeutet — und welche konkreten Ansatzpunkte sich daraus für Geschädigte ergeben. Zudem finden Sie auf kryptoschaden.de eine Übersicht zu verwandten Fällen.

Was regelt die BaFin-KI-Inspektionseinheit — und welchen Sorgfaltsstandard setzt sie?

Die BaFin-Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim KI-Einsatz trifft eine rechtlich folgenreiche Entscheidung: KI-Systeme gelten als Netzwerk- und Informationssysteme im Sinne von DORA. Somit unterliegen sie denselben strengen Anforderungen wie jede andere Bankinfrastruktur. Dazu gehören vollständige Integration in das IKT-Risikomanagement nach Art. 5–15 DORA sowie adversariales Testing. Institute, die diese Anforderungen nicht erfüllen, setzen sich daher dem Vorwurf einer Organisationspflichtverletzung aus.

Die IT-Spotlight-Prüfungen konzentrieren sich auf vier kritische Angriffsvektoren: KI-gestütztes Phishing mit synthetischen Inhalten, Deepfake-Identitätsmissbrauch, Data Poisoning sowie automatisierte Schwachstellenscans. Wenn die BaFin einen Angriffsvektor formell als erhebliches Risiko einstuft, dokumentiert sie damit den objektiven Sorgfaltsmaßstab nach § 280 BGB. Geschädigte profitieren folglich unmittelbar von dieser regulatorischen Setzung.

Welche Erlaubnislücke schließt die BaFin-KI-Inspektionseinheit für Geschädigte?

Vor der BaFin-Orientierungshilfe fehlte verbindliche Klarheit, ob KI-Systeme als IKT-Assets gelten. Deshalb konnten Institute bei Schäden auf fehlende Regelungen verweisen. Nach Darstellung der Behörde ist diese Lücke nunmehr geschlossen: KI-Systeme sind DORA-pflichtig. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, verstößt gegen Art. 5–15 DORA sowie § 25h KWG. Folglich entsteht ein eigenständiger Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB, da § 25h KWG als Schutzgesetz gilt.

Zudem verstärkt die neue Inspektionspraxis die Beweisposition der Geschädigten erheblich. Wenn ein Institut eine Spotlight-Prüfung bestanden hat und danach ein Phishing-Schaden eintritt, greift die Dokumentationspflicht nach DORA Art. 13. Gelingt der Nachweis nicht, dass der Angriffsvektor im Testing berücksichtigt war, greift dennoch die Beweislastumkehr nach § 675w BGB. Somit wirkt die BaFin-Aufsichtsverschärfung unmittelbar zugunsten der Geschädigten.

Was stellt die BaFin-KI-Inspektionseinheit fest — und was nicht?

Die BaFin stellt fest, dass KI-getriebene Cyberrisiken erheblich und wachsend sind und dass Banken verpflichtet sind, spezifische Sicherheitssysteme einzurichten. Die Behörde stellt jedoch nicht fest, dass einzelne Institute eine Pflichtverletzung begangen haben — das bleibt den Zivilgerichten vorbehalten. Dennoch ist die regulatorische Einordnung für Gerichtsverfahren bedeutsam: Ein Urteil, das sich auf den BaFin-dokumentierten Sorgfaltsstandard stützt, steht auf stabilerem Fundament. Daher sollten Geschädigte die BaFin-Orientierungshilfe frühzeitig in ihre Falldarstellung einbeziehen.

Die BaFin stellt zudem nicht fest, ob ein konkreter Schaden durch eine versäumte KI-Schutzvorkehrung verursacht wurde — die Kausalitätsfrage bleibt dem Einzelfall vorbehalten. Jedoch hat der BGH mit XI ZR 327/22 (14. Mai 2024) die Kausalitätsvermutung ausdrücklich auf Warnpflichtverletzungen im Zahlungsverkehr erstreckt. Wer also nachweist, dass die Bank den durch die BaFin definierten Standard nicht eingehalten hat, kann sich auf diese Vermutung berufen. Das ist folglich ein praktisch bedeutsamer Vorteil im Prozess.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich aus der BaFin-KI-Inspektionseinheit für Geschädigte?

Geschädigte sollten zunächst alle Transaktionsdaten sichern: Zeitstempel, Gerätekennungen und TAN-Protokolle sind entscheidende Beweismittel. Institute sind nach DORA Art. 13 verpflichtet, diese Daten herauszugeben. Darüber hinaus empfiehlt sich eine Anforderung der bankeigenen Risikoklassifizierung. Wenn das Institut keinen Hinweis vermerkt hat, obwohl der Angriffsvektor in den BaFin-Kategorien liegt, ist der Organisationsmangel dokumentiert.

Weitere Informationen zur richtigen Reaktion in den ersten Stunden sowie zur Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug sind für die Beweissicherung außerdem hilfreich.

Zahlungsanalytisch relevant ist außerdem, ob die Bank Meldepflichten nach § 25h Abs. 2 GwG verletzt hat. Wenn ein Transaktionsmuster vorlag, das nach den BaFin-Indikatoren als verdächtig einzustufen war, und die Bank keine Meldung an die FIU erstattet hat, ergibt sich daraus ein weiterer eigenständiger Haftungsgrund. Deshalb lohnt eine frühzeitige anwaltliche Prüfung — die Frist nach § 675u BGB beträgt 13 Monate ab Belastungsbuchung.

Was bedeutet die BaFin-KI-Inspektionseinheit für Personen mit Verlust durch KI-Angriffe?

Für Personen mit Verlusten durch KI-gestütztes Phishing oder Deepfake-Betrug ergibt sich ein konkreter Handlungsrahmen: Der Sorgfaltsstandard, den die BaFin für deutsche Finanzinstitute setzt, ist der Maßstab, an dem die Bank gemessen wird. Wer die bankeigene Reaktion dokumentiert und mit den BaFin-Anforderungen abgleicht, kann eine substantiierte Schadensersatzklage nach §§ 280, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 25h KWG begründen. Die Beweislast nach § 675w BGB liegt dabei bei der Bank.

Zudem lohnt eine Prüfung, ob ein Rückforderungsanspruch nach § 675u BGB besteht. Dieser entsteht bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen — unabhängig vom Verschulden des Kunden. Wer die Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern prüfen möchte, findet dort weitere Informationen. Eine frühe, strukturierte Bestandsaufnahme ist dabei entscheidender als eine rasche, unvorbereitete Klageeinreichung.

Sie wurden über KI-Inspektionseinheit zur Einzahlung in Krypto bewegt und wollen den Vorgang prüfen lassen?

Geprüft werden Rückforderungswege gegen Banken (§ 675u BGB), die Rückverfolgung von Krypto-Transaktionen sowie strafrechtliche Beschlagnahme nach §§ 111b ff. StPO. Sie erhalten eine fall-spezifische Einschätzung mit klarem Erwartungs-Korridor.

Übermitteln Sie Ihren Fall über das Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.

Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern