EUROWAK: BaFin-Warnung Vorab-Gebühren – was dahintersteckt

Die BaFin hat eine Verbraucherwarnung gegen das Unternehmen veröffentlicht, das unter eurowak[.]com und mit angeblichem Sitz in Herne Kreditvergaben gegen Vorab-Gebühren anbietet — Darlehen, die nach Zahlung der Gebühren nie ausgezahlt werden. Das Muster ist klassischer Vorschussbetrug nach § 263 StGB, verbunden mit unerlaubt betriebenen Bankgeschäften ohne § 32 KWG-Erlaubnis. Wer Geld an EUROWAK überwiesen hat, steht folglich vor der Frage, wie die Mittel zurückgeholt werden können.

Wer nach der BaFin-Einschätzung, nach Möglichkeiten zur Rückforderung gezahlter Gebühren oder nach der rechtlichen Einordnung des Angebots sucht, findet hier einen strukturierten Überblick. Dieser Beitrag erklärt, auf welcher Rechtsgrundlage die Behörde warnt. Zudem wird dargestellt, welches Muster hinter dem Geschäftsmodell steckt und welche konkreten Handlungsoptionen betroffene Personen haben.

Wovor warnt die BaFin zu EUROWAK?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor eurowak[.]com, weil das Unternehmen Kreditvermittlung und Bankgeschäfte betreibt, ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis zu besitzen. Rechtsgrundlage der Warnung ist § 37 Abs. 4 KWG. Dabei handelt es sich beim Anbieter nicht nur um ein regulatorisches Problem — die Kreditangebote gegen Voraus-Zahlung erfüllen zudem den strafrechtlichen Tatbestand des Betruges nach § 263 StGB.

Der angebliche Sitz in Herne ist nach BaFin-Erkenntnissen nicht verifiziert. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten: Täter, die Scheindomizile angeben, agieren in der Regel grenzüberschreitend, was die spätere Vollstreckung erschwert — jedoch nicht unmöglich macht. Folglich ist rasches Handeln nach Erkennen des Schadens entscheidend.

Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu EUROWAK?

Das Kreditgeschäft ist nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft. Wer es ohne Genehmigung der BaFin betreibt, handelt nach § 54 KWG strafbar. Nach Darstellung der BaFin wird dieser Tatbestand erfüllt, da eurowak[.]com Kreditvergaben bewirbt, ohne je über eine entsprechende Zulassung verfügt zu haben. Das Vorschussbetrug-Muster verdoppelt deshalb den rechtlichen Angriffspunkt: strafrechtlich und zivilrechtlich zugleich.

Für Betroffene hat das konkrete Folgen. Die gezahlte Vorab-Gebühr ist als rechtsgrundlose Leistung nach § 812 BGB rückforderbar, da der zugrundeliegende Vertrag wegen Verstoßes gegen § 134 BGB nichtig ist. Zudem besteht ein deliktischer Anspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB, sofern der Täter individuell ermittelt werden kann. Daher empfiehlt sich eine frühzeitige Strafanzeige.

Was stellt die BaFin fest — und was nicht?

Die BaFin-Warnung stellt fest, dass die Plattform ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt. Zudem entspricht das Vorab-Gebühren-Modell dem klassischen Vorschussbetrug. Sie trifft jedoch keine rechtskräftige Verurteilung — das bleibt Aufgabe der Strafgerichte. Begriffe wie Betrug oder Scam sind als Suchterminologie zu verstehen, die Betroffene nutzen, wenn ausbleibende Kredite erklärt werden wollen.

Dennoch ist die BaFin-Warnung ein starkes Indiz in zivilrechtlichen Verfahren. Gerichte haben in vergleichbaren Vorschussbetrug-Fällen behördliche Feststellungen als Beleg für eine sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB gewertet. Somit lassen sich Warnungen sinnvoll in anwaltlichen Schreiben an Banken und Zahlungsdienstleister einsetzen, um schnelle Sicherungsmaßnahmen zu erwirken.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich bei EUROWAK?

Da die Plattform primär über Banküberweisung agiert, ist die wichtigste Sofortmaßnahme der unverzügliche Rückruf der Überweisung bei der eigenen Hausbank. Je kürzer der Zeitabstand zur Transaktion, desto höher die Erfolgswahrscheinlichkeit. Kontoauszüge, der IBAN-Empfänger, alle E-Mails und Kreditangebote sollten gleichzeitig gesichert werden. Eine Zusammenfassung der zeitkritischen Erstmaßnahmen bietet der Beitrag Erste Stunden nach Erkennen eines Krypto-Betrugs.

Sofern Gebühren über Kryptowährungen geleistet wurden, erlaubt eine Blockchain-Forensik die Verfolgung der Mittel. Details zur Methodik beschreibt der Beitrag zur Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug. Außerdem ist die Plattform in der Scam-Broker-Warnungsübersicht auf kryptoschaden.de gelistet, die als Referenz in Strafanzeigen und behördlichen Eingaben genutzt werden kann.

Was bedeutet die EUROWAK-Warnung für Personen mit Kontakt zur Plattform?

Wer eine Vorab-Gebühr gezahlt hat und nun weder den versprochenen Kredit noch eine Rückerstattung erhält, sollte unter keinen Umständen weitere Zahlungen leisten. Täter beim Vorschussbetrug eskalieren regelmäßig und verlangen unter neuen Vorwänden weitere Beträge — deshalb ist sofortiger Stopp aller Zahlungen zwingend. Stattdessen empfiehlt sich die sofortige Kontaktaufnahme mit der eigenen Bank sowie die Einschaltung spezialisierten Rechtsrats.

Die rechtliche Struktur der Rückforderung — einschließlich Ansprüchen gegen Zahlungsdienstleister — erläutert der Beitrag zur Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern. Folglich gilt: Je früher anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird, desto besser sind die Chancen auf Rückführung der gezahlten Beträge.

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Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern