HintMarkets (hintmarkets.com) gibt als Sitz 35 New Broad Street in der Londoner City an, eine Zulassung der britischen Aufsicht fehlt ihr laut der am 25.09.2026 veröffentlichten FCA-Warnung. Eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse nennt die Warnung nicht. Wer dort Geld verloren hat und dabei Konten eröffnet oder Zahlungen weitergeleitet hat, fürchtet oft: „Bin ich am Ende selbst dran?“
Die Financial Conduct Authority warnt seit dem 25. September 2026 vor HintMarkets. Eine Autorisierung der FCA hat die Firma nach deren Mitteilung nicht. Die Aufsicht vermutet, dass HintMarkets ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet oder dafür wirbt, womöglich mit Kunden in Großbritannien im Blick. Ihr Rat lautet, die Finger davon zu lassen; zugleich warnt sie vor Betrug.
Wer trotzdem mit HintMarkets handelt, verliert nach ihrer Darstellung den Zugang zum Financial Ombudsman Service und den Schutz des FSCS. Als Anschrift führt sie 35 New Broad Street, London, EC2M 1NH.
FCA-Warnung zu HintMarkets: eine Adresse in der City, sonst wenig
Die Warnung liefert genau eine Kontaktangabe, die Postanschrift. Ob HintMarkets dort tatsächlich arbeitet, lässt die FCA offen. Eine Adresse im Finanzviertel ist leicht genannt. Ob jemand in Deutschland Finanzdienstleistungen anbieten darf, ergibt sich ohnehin nicht aus London: Hierzulande braucht dafür eine BaFin-Erlaubnis, wer gewerbsmäßig handelt, gestützt auf das Kreditwesengesetz oder das Wertpapierinstitutsgesetz. Wie sich eine fehlende Erlaubnis auf Ansprüche auswirkt, erläutert der Beitrag zur fehlenden Erlaubnis.
„Als Geschädigter bin ich strafrechtlich auf der sicheren Seite“
Leider nicht immer. Wer nur eigenes Geld eingezahlt hat, ist Opfer und sonst nichts. Anders sieht es aus, wenn über Ihr Konto oder Ihre Wallet fremdes Geld gelaufen ist. Dann prüfen Ermittler, ob Sie bei der Verschleierung von Tatbeute geholfen haben. Strafbar kann Geldwäsche schon sein, wenn jemand leichtfertig verkennt, woher das Geld stammt. Die Rolle als Opfer schließt eine Rolle als Beschuldigter nicht aus.
„Ein Konto auf meinen Namen kann niemandem schaden“
Doch, und zwar zuerst Ihnen. Ich beobachte bei vielen Anlageplattformen, ohne dass die FCA das über HintMarkets sagt, dieses Vorgehen: Anleger sollen für eine schnellere Einzahlung ein zweites Konto bei einer Onlinebank oder Börse eröffnen und die Zugangsdaten teilen. Über dieses Konto laufen danach Zahlungen anderer Geschädigter. Für die Bank sind Sie der Kontoinhaber. Ermittlungen richten sich dann an Ihre Adresse.
Ähnlich riskant sind hochgeladene Ausweisfotos. Mit ihnen lassen sich Konten eröffnen, von denen Sie nichts wissen. Erreicht Sie Post zu einem fremden Konto auf Ihren Namen, dann erstatten Sie sofort Anzeige wegen Identitätsmissbrauchs und widersprechen schriftlich gegenüber der kontoführenden Bank.
„Ich habe das Geld ja nur weitergeschickt“
Gerade das Weiterschicken ist der heikle Teil. Wer Geld von Unbekannten erhält und es auf Anweisung in Krypto umtauscht oder weiterüberweist, gerät leicht in den Verdacht der Geldwäsche. Hinzu kommt eine zivilrechtliche Folge: Andere Geschädigte können von Ihnen das Geld zurückverlangen, das über Ihr Konto lief. Haben Sie so etwas getan, dann stoppen Sie es sofort und bewegen Sie nichts mehr.
„Wer schweigt, macht sich verdächtig“
Das Gegenteil trifft zu. Erhalten Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen als Beschuldigter, dürfen Sie zur Sache schweigen, und daraus darf Ihnen kein Nachteil entstehen. Spontane Erklärungen am Telefon oder auf der Wache richten oft mehr Schaden an als jede Pause. Lassen Sie zuerst über eine Verteidigung Akteneinsicht nehmen. Danach lässt sich mit Chats und Anweisungen der Betreiber zeigen, dass Sie selbst getäuscht wurden.
„Kündigt die Bank, habe ich etwas falsch gemacht“
Nicht zwingend. Banken sichern sich bei auffälligen Zahlungsflüssen ab, sperren Konten oder kündigen sie. Eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen darf die Bank Ihnen gegenüber nicht offenlegen. Daraus folgt noch keine Schuld. Reagieren Sie schriftlich, schildern Sie den Ablauf mit Belegen und bitten Sie um Rückruf Ihrer eigenen Überweisungen. Ob Ihre Bank für Ihre Zahlungen an HintMarkets haften könnte, ist eine eigene Frage; Hinweise dazu enthält der Ratgeber zur Bankhaftung.
Was Sie wirklich schützt
Ihr bester Schutz ist eine saubere Dokumentation. Trennen Sie in einer Übersicht Ihr eigenes Geld von fremden Eingängen, jeweils mit Datum, Betrag und Gegenkonto. Sichern Sie jede Anweisung, die Sie von HintMarkets oder deren Kontaktleuten bekommen haben. Erstatten Sie Strafanzeige als Geschädigter. Haben Sie fremde Zahlungen angenommen oder Zugangsdaten weitergegeben, dann lassen Sie diesen Teil vorher anwaltlich bewerten, bevor Sie dazu aussagen.
Sie haben an HintMarkets gezahlt? Schicken Sie mir Ihre Unterlagen.

