MiCAR-Stichtag 2026: Bestandsschutz endet – was Geschädigte wissen sollten
Am 1 Juli 2026 erlischt die Übergangsregelung für bestehende Krypto-Anbieter. Ab diesem Datum dürfen ausschließlich zugelassene Crypto-Asset Service Provider (CASPs) Krypto-Dienstleistungen in der EU erbringen. Wer Geld bei einer nicht-lizenzierten Plattform eingezahlt hat, riskiert den vollständigen Verlust — und kann zivilrechtliche Ansprüche nach § 823 Abs 2 BGB geltend machen.
Viele Anlegerinnen und Anleger fragen sich jetzt: Ist meine Plattform korrekt zugelassen? Was passiert mit meinem Geld ab dem 1 Juli 2026? Habe ich Ansprüche, wenn ein Anbieter ohne CASP-Lizenz weiterbetreibt? Insofern richtet sich dieser Artikel an Personen, die bei einer Krypto-Plattform investiert haben. Sie wollen wissen, ob deren Lizenzstatus den Anforderungen der Verordnung entspricht.
Was regelt MiCAR — und warum endet der Bestandsschutz am 1 Juli 2026?
Die Verordnung (EU) 2023/1114 — kurz MiCAR — ist seit dem 30 Dezember 2024 in der gesamten Europäischen Union vollständig anwendbar. Die Verordnung räumte den bereits am Markt tätigen Plattformen eine Übergangsfrist ein. Bis zum 30 Juni 2026 durften CASPs, die vor dem 30 Dezember 2024 nach nationalem Recht tätig waren, ihren Betrieb unter dem bisherigen Regime fortführen. Somit ist diese Frist am 1 Juli 2026 unwiderruflich abgelaufen.
Ab diesem Stichtag gilt: Jede Plattform, die ohne gültige CASP-Zulassung Krypto-Dienstleistungen für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger erbringt, handelt in direktem Verstoß gegen Art 60 der Verordnung. Dieser Verstoß ist als Schutzgesetzverletzung im Sinne von § 823 Abs 2 BGB einzustufen. Deshalb entsteht ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch für jeden Anleger. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Betrugsnachweis gelingt.
Welche Erlaubnislücke schließt MiCAR für Anleger mit dem Stichtag?
Vor dem MiCAR-Stichtag konnten Anbieter auf nationale Übergangsregelungen verweisen, um eine fehlende EU-Harmonisierung zu rechtfertigen. Ab dem 1 Juli 2026 entfällt diese Möglichkeit vollständig. Zugleich wird das europäische CASP-Register bei der ESMA zum einzig maßgeblichen Nachweis einer gültigen Zulassung. Folglich ist es für jeden Anleger ab diesem Datum trivial nachprüfbar, ob eine Plattform reguliert ist oder nicht.
Diese Transparenz ist für die zivilrechtliche Haftung bedeutsam. Wer nach dem 1 Juli 2026 bei einem Anbieter ohne CASP-Eintrag im ESMA-Register investiert, steht die Verordnung klar auf seiner Seite. Allerdings bedeutet das auch: Der Anbieter kann sich nicht mehr auf regulatorische Unklarheit berufen. Das neue Regulierungsregime schafft daher eine klare Beweislast zugunsten geschädigter Anleger und erleichtert Schadensersatzklagen erheblich.
Was stellt die MiCAR-Norm fest – und was nicht?
Die Verordnung regelt ausschließlich die Übergangsfrist für bestehende Anbieter und deren Ende. Die Verordnung stellt somit fest, unter welchen Bedingungen bisherige Anbieter übergangsweise fortführen durften — und unter welchen diese Erlaubnis endet. Was die Norm nicht feststellt, ist die individuelle Schutzwürdigkeit eines konkreten Anlegers bei einem Übergangsanbieter.
Nach Darstellung mehrerer europäischer Verbraucherschutzorganisationen haben zahlreiche Plattformen den Bestandsschutz genutzt, um trotz laufender Antragsverfahren weiterzuoperieren. Dabei informierten sie Anlegerinnen und Anleger nicht transparent über ihren Lizenzstatus. Diese fehlende Transparenz kann deshalb als Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht nach § 241 Abs 2 BGB gewertet werden. Zudem kann ein arglistiges Verschweigen des Lizenzstatus Anfechtungsrechte nach §§ 119 ff BGB begründen.
Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich beim MiCAR-Stichtag?
Für Anlegerinnen und Anleger, die bei einer Plattform ohne aktuelle CASP-Zulassung investiert haben, empfiehlt sich zunächst eine Überprüfung im offiziellen ESMA-CASP-Register. Fehlt der Anbieter dort, liegt ein dokumentierbarer Verstoß gegen die Verordnung vor. Sodann sollten alle Kommunikationen mit der Plattform, Einzahlungsnachweise und Vertragsbedingungen gesichert werden. Zur forensischen Methodik beim Nachweis solcher Transaktionen bietet der Leitfaden zu Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug auf anwalt.de einen praxisnahen Einstieg.
Ergänzend lohnt sich ein Blick in das Kryptoschaden-Warnungsregister auf kryptoschaden.de, das Warnungen der BaFin und weiterer EU-Aufsichtsbehörden gegenüber konkret benannten Plattformen aggregiert. Wer die eigene Plattform dort findet, hat zudem zudem einen starken Beleg für die Unerlaubtheit der Tätigkeit in der Hand.
Was bedeutet der MiCAR-Stichtag 2026 für Personen mit Verlusten?
Ab dem 1 Juli 2026 ist die Rechtslage für Anleger mit Verlusten bei nicht-lizenzierten Krypto-Plattformen klar: Jede nach diesem Datum erbrachte Dienstleistung ohne CASP-Zulassung ist rechtswidrig und löst unmittelbar Schadensersatzansprüche nach der Verordnung aus. Für vor dem Stichtag erlittene Verluste gilt hingegen: Es kommt auf den konkreten Lizenzstatus zum Zeitpunkt der Einzahlung an. Daher ist anwaltliche Einzelfallprüfung unerlässlich.
Dabei lohnt es sich, keine Zeit zu verlieren: Die zivilrechtliche Verjährungsfrist beginnt mit Kenntnis des Schadens zu laufen. Zudem steigen die Chancen auf eine erfolgreiche Rückforderung, je früher eine anwaltliche Sicherungsmaßnahme eingeleitet wird. Zu den konkreten Rückforderungsstrategien bei unerlaubten Anbietern informiert der Beitrag über Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern auf anwalt.de praxisnah.
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Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern