festgeld-angebote[.]de: BaFin-Warnung Digital Mirage – was dahintersteckt

Die BaFin hat am 16. April 2026 eine formale Warnung gegen festgeld-angebote[.]de ausgesprochen. Betreiberin ist dabei die tschechische Digital Mirage s.r.o. — eine Gesellschaft ohne jede bankaufsichtliche Erlaubnis im deutschen Markt. Die Plattform imitiert somit regulierte Festgeldprodukte und lockt Anleger in ein Betrugsmodell, das auf Identitätsmissbrauch und Kontokontrolle ausgerichtet ist.

Nach Darstellung der BaFin betreibt festgeld-angebote[.]de ein klassisches Festgeld-Imitationsmodell: Die Plattform suggeriert einen regulierten Festgeldmarktplatz, ohne eine einzige der dafür gesetzlich erforderlichen Erlaubnisse zu besitzen. Dabei führt das Onboarding Anleger gezielt durch einen täuschend echten Kontoeröffnungsprozess bei echten Kreditinstituten — mit dem Ziel, die alleinige Kontrolle zu erlangen. Wer Gelder auf Anweisung von festgeld-angebote[.]de überwiesen hat, sollte jetzt handeln.

Wovor warnt die BaFin zu festgeld-angebote[.]de und Digital Mirage s.r.o.?

Die BaFin warnte am 16. April 2026 gemäß § 37 Abs. 4 KWG vor festgeld-angebote[.]de. Digital Mirage s.r.o. bietet nach Erkenntnissen der Bundesanstalt Finanzdienstleistungen an, ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 32 KWG zu besitzen. Zudem liegt kein EU-Passporting-Verfahren vor, das eine erlaubnisfreie Tätigkeit im deutschen Markt ermöglichen würde. Die Plattform ist somit vollständig illegal tätig.

Der Name des Betreibers ist deshalb alles andere als zufällig. „Digital Mirage“ — auf Deutsch digitale Fata Morgana — beschreibt das Geschäftsmodell treffend: Die Domain festgeld-angebote[.]de suggeriert einen regulierten Festgeldmarktplatz, Zinszahlen wirken marktüblich attraktiv — erst der Blick in die BaFin-Unternehmensdatenbank belegt jedoch das Fehlen jeder Erlaubnis. Folglich handelt es sich um ein bewusstes Täuschungskonzept, das gezielt auf das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern in regulierte Festgeldprodukte ausgerichtet ist.

Welche Erlaubnislücke zeigt die BaFin-Warnung zu festgeld-angebote[.]de?

Digital Mirage s.r.o. besitzt weder eine Erlaubnis nach § 32 KWG noch eine entsprechende EU-Lizenz mit Passporting-Notifizierung. Das Anbieten von Einlagengeschäften oder einlagenähnlichen Produkten ohne diese Erlaubnis verstößt daher gegen § 32 KWG. Überdies stellt § 54 KWG diesen Verstoß unter Strafe. Darüber hinaus führt das Fehlen der Erlaubnis nach § 134 BGB zur Nichtigkeit der geschlossenen Verträge — was bereicherungsrechtliche Rückforderungen nach § 812 BGB erheblich erleichtert.

Für Anleger ergibt sich daraus eine direkte zivilrechtliche Konsequenz: Da die Verträge nichtig sind, entfällt der Einwand, der Anleger habe ein Anlagerisiko bewusst akzeptiert. Zudem liegt die Beweislast für eine ordnungsgemäße Anlage vollständig beim Betreiber — der diese jedoch nicht erbringen kann. Insofern verbessert die BaFin-Warnung die Prozessposition geschädigter Anleger erheblich. Diese Rechtslage gilt unabhängig davon, ob der individuelle Schaden bereits abschließend bezifferbar ist.

Was stellt die BaFin fest — und was nicht?

Die BaFin stellt fest: festgeld-angebote[.]de betreibt erlaubnispflichtiges Bankgeschäft ohne Genehmigung. Sie dokumentiert dabei die fehlende Erlaubnis und die tschechische Betreibergesellschaft Digital Mirage s.r.o. Was die BaFin nicht feststellt: Sie trifft keine strafrechtliche Beurteilung im Sinne eines Betrugsvorwurfs gegen namentlich genannte Personen. Ihre Warnung ist eine aufsichtsrechtliche Feststellung — keine Strafanzeige. Jedoch liefert sie ein verwertbares Beweismittel für zivilrechtliche Verfahren.

Wichtig für Betroffene: Die BaFin-Warnung ist somit ein Verwaltungsakt mit Außenwirkung. Sie dokumentiert den rechtswidrigen Betrieb zum Stichtag 16. April 2026. Daraus ergibt sich, dass sämtliche nach diesem Datum geleisteten Zahlungen an festgeld-angebote[.]de nicht als gutgläubige Anlageentscheidung gewertet werden können — was jedoch die Rückforderung älterer Zahlungen nicht ausschließt. Allerdings laufen Verjährungsfristen unabhängig von laufenden behördlichen Ermittlungen.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich bei festgeld-angebote[.]de?

Zunächst sollten sämtliche Kommunikationsspuren gesichert werden: E-Mails und Nachrichten der Plattform, Screenshots des Onboarding-Prozesses, alle Zahlungsbelege sowie Kontoauszüge. Festgeld-Imitationsplattformen werden erfahrungsgemäß kurzfristig offline genommen, sobald behördlicher Druck entsteht — deshalb ist die Beweissicherung jetzt besonders dringlich. Ebenso wichtig ist der Nachweis, ob und wann Sie von der genutzten Bank eigene Zugangsdaten erhalten haben — da dieser Punkt für Bankhaftungsansprüche nach § 675u BGB entscheidend ist.

Zu vergleichbaren Betrugsmustern und weiteren Warnfällen bietet die Übersichtsseite für Scam-Broker-Warnungen auf kryptoschaden.de ergänzende Informationen. Die erste Reaktion nach Erkennen des Betrugs — insbesondere Konto sperren lassen und Bank informieren — ist im Beitrag auf anwalt.de zu den ersten Stunden nach Kryptobetrug praxisnah beschrieben. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick in die Möglichkeiten der Blockchain-Forensik bei Kryptobetrug auf anwalt.de, um Zahlungsströme von Digital Mirage s.r.o. nachzuverfolgen.

Was bedeutet das für Personen mit Verlust durch festgeld-angebote[.]de?

Wer Gelder auf Anweisung von festgeld-angebote[.]de überwiesen hat und keine Auszahlung erhält, sollte zunächst alle weiteren Zahlungen einstellen — andernfalls vergrößert sich der Schaden. Jede zusätzliche Zahlung — etwa eine angebliche Freigabegebühr — ist ein typisches Merkmal von Nachbetrug.

Ferner empfiehlt es sich, die eigene Hausbank schriftlich über den Vorfall zu informieren und unter Hinweis auf die BaFin-Warnung vom 16. April 2026 eine Rückbuchung zu prüfen. Dabei ist der Zeitpunkt der Überweisung und die Frage der Kontokontrolle besonders relevant.

Zivilrechtlich kommen Ansprüche aus § 812 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB sowie § 675u BGB gegen die kontoführende Bank in Betracht — sofern Sie zu keinem Zeitpunkt eigene Zugangsdaten erhalten haben.

Da die Plattform ohne Erlaubnis nach § 32 KWG tätig war, sind die Verträge nach § 134 BGB nichtig — folglich entfällt der Einwand des bewusst akzeptierten Anlagerisikos. Somit stehen mehrere parallele Anspruchsstränge zur Verfügung. Mehr zu den Rückführungshebeln erläutert der Beitrag auf anwalt.de zur Rückforderung bei unerlaubten Anbietern.

Sie wurden über festgeld-angebote.de zur Einzahlung in Krypto bewegt und wollen den Vorgang prüfen lassen?

Geprüft werden Rückforderungswege gegen Banken (§ 675u BGB), die Rückverfolgung von Krypto-Transaktionen sowie strafrechtliche Beschlagnahme nach §§ 111b ff. StPO. Sie erhalten eine konkrete Ersteinschätzung mit den tragfähigen Hebeln und der Reihenfolge der Schritte.

Senden Sie Ihre Unterlagen über das Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.

Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern