mamadvisors[.]ch: FINMA-Warnung MAM Advisors-Klon – was dahintersteckt

Die FINMA hat am 23. April 2026 die Website mamadvisors[.]ch auf ihre offizielle Warnliste gesetzt. Die Plattform missbraucht die Identität der legitimen MAM Advisors SA Genf — eingetragen unter CHE-113.642.473 und reguliert nach Art. 17 Abs. 1 LEFin. Damit ist somit ein klassischer Clone-Firm-Betrug behördlich dokumentiert.

Nach Darstellung der FINMA steht mamadvisors[.]ch in keinerlei Verbindung zur echten MAM Advisors SA. Der Clone-Firm-Betrug unterscheidet sich dabei von gewöhnlichem Anlagebetrug: Die Täter erfinden kein fiktives Unternehmen, sondern kapern vielmehr die Identität eines real existierenden, regulierten Unternehmens. Deshalb wirken solche Plattformen besonders glaubwürdig — und deshalb ist die Beweislage für Betroffene oft komplexer. Wer Gelder an mamadvisors[.]ch überwiesen hat, sollte jetzt handeln.

Wovor warnt die FINMA zu mamadvisors[.]ch?

Die FINMA hat mamadvisors[.]ch am 23. April 2026 viersprachig auf ihre Warnliste gesetzt. Dabei stellt sie klar: mamadvisors[.]ch steht in keinerlei Verbindung zur legitimen MAM Advisors SA Genf — eingetragen unter CHE-113.642.473 an der Rue des Pierres-du-Niton 17, 1207 Genève.

Die echte MAM Advisors SA ist seit mindestens 10. November 2014 im Schweizerischen Handelsregister geführt und seit dem SHAB-Eintrag vom 27. September 2021 als FINMA-regulierte Vermögensverwalterin nach Art. 17 Abs. 1 LEFin lizenziert.

Genau diesen FINMA-Regulierungsstatus haben die Betreiber der Klonplattform als Täuschungsmittel eingesetzt. Wer im Handelsregister recherchiert, findet ein legitimes Unternehmen mit jahrzehntelanger Genfer Geschichte. Folglich wirkt das Angebot gegenüber uninformierten Anlegern besonders seriös. Diese Täuschungsstrategie ist allerdings nicht neu: Die FINMA warnt regelmäßig vor solchen Clone-Firm-Fällen — die vorliegende Warnung ist ein weiterer Beleg für das systematische Ausmaß dieses Betrugsmusters.

Welche Erlaubnislücke zeigt die FINMA-Warnung zu mamadvisors[.]ch?

Die Plattform verfügt weder über eine eigene FINMA-Lizenz noch über eine sonstige aufsichtsrechtliche Genehmigung in der Schweiz oder einem EU-Mitgliedstaat. Das Anbieten von Finanzdienstleistungen ohne FINMA-Genehmigung verstößt daher gegen das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG). Zudem dürfen ohne entsprechende Erlaubnis nach § 32 KWG keine Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Somit agiert sie gleich auf mehreren regulatorischen Ebenen rechtswidrig.

Für Betroffene ergeben sich daraus erhebliche zivilrechtliche Konsequenzen. Da die Verträge unter Verstoß gegen zwingende aufsichtsrechtliche Normen geschlossen wurden, sind sie nach § 134 BGB nichtig. Folglich lassen sich eingezahlte Beträge bereicherungsrechtlich nach § 812 BGB zurückfordern. Zudem entfällt der Einwand, der Anleger habe ein bewusstes Anlagerisiko übernommen. Insofern verbessert die FINMA-Warnung die Ausgangslage für Geschädigte erheblich.

Was stellt die FINMA fest — und was nicht?

Die FINMA stellt fest: Die Klonplattform missbraucht die Identität der MAM Advisors SA und ist nicht mit ihr verbunden. Die Warnung ist viersprachig und damit auf ein europäisches Anlegerpublikum ausgerichtet. Was die FINMA nicht feststellt: Sie trifft keine strafrechtliche Beurteilung im Sinne eines namentlichen Betrugsvorwurfs. Ihre Warnung ist eine aufsichtsrechtliche Feststellung, kein Strafurteil. Jedoch liefert sie ein verwertbares Beweismittel für zivilrechtliche Verfahren in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Wichtig ist ferner: Die FINMA-Warnung stellt nicht fest, dass die echte MAM Advisors SA irgendeine Verantwortung trägt. Die legitime Gesellschaft ist Opfer des Identitätsmissbrauchs — nicht Täterin. Daraus ergibt sich, dass Ansprüche ausschließlich gegen die Betreiber von mamadvisors[.]ch gerichtet werden können, nicht gegen die echte MAM Advisors SA. Allerdings laufen Verjährungsfristen unabhängig von behördlichen Ermittlungen. Deshalb sollten Betroffene nicht auf den Abschluss einer FINMA-Untersuchung warten.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich bei mamadvisors[.]ch?

Zunächst sollten alle Unterlagen gesichert werden: E-Mails und Kommunikation mit mamadvisors[.]ch, Vertragsunterlagen, Screenshots des Webauftritts sowie alle Zahlungsbelege. Clone-Firm-Plattformen werden erfahrungsgemäß abgeschaltet, sobald eine behördliche Warnung veröffentlicht wird. Daher ist die Beweissicherung nach der FINMA-Warnung vom 23. April 2026 besonders dringlich. Ebenso wichtig ist der Nachweis der tatsächlichen Zahlungsempfänger: Da die Klonplattform nicht mit der echten MAM Advisors SA identisch ist, dürften die Zahlungen an andere Bankkonten geflossen sein.

Zu vergleichbaren Clone-Firm-Fällen und weiteren FINMA-Warnungen bietet die Übersichtsseite für Scam-Broker-Warnungen auf kryptoschaden.de ergänzende Informationen.

Für die erste Reaktion — insbesondere die Kommunikation mit der eigenen Bank und die Einleitung einer Rückbuchung — liefert der Beitrag auf anwalt.de zu den ersten Stunden nach Kryptobetrug praxisnahe Handlungsempfehlungen. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick in die Möglichkeiten der Blockchain-Forensik bei Kryptobetrug auf anwalt.de, um die tatsächlichen Zahlungsempfänger zu identifizieren.

Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu mamadvisors[.]ch?

Wer Gelder an die Plattform überwiesen hat und keine Auszahlung erhält, sollte zunächst alle weiteren Zahlungen einstellen. Jede zusätzliche Zahlung — insbesondere eine angebliche Freigabegebühr — ist ein typisches Merkmal von Nachbetrug. Somit vergrößert sie den Schaden erheblich. Außerdem empfiehlt es sich, die eigene Hausbank umgehend schriftlich über den Verdachtsfall zu informieren und unter Hinweis auf die FINMA-Warnung vom 23. April 2026 eine Rückbuchung zu beantragen.

Zivilrechtlich kommen Ansprüche aus § 812 BGB (Bereicherungsrecht), § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB sowie § 826 BGB in Betracht. Da mamadvisors[.]ch ohne Erlaubnis tätig war, sind die Verträge nichtig — folglich besteht ein direkter Rückforderungsanspruch. Zudem können bei nachgewiesenem Identitätsmissbrauch auch international koordinierte Maßnahmen über die FINMA oder Schweizer Behörden eingeleitet werden. Mehr zu den Rückführungshebeln erläutert der Beitrag auf anwalt.de zur Rückforderung bei unerlaubten Anbietern.

Sie wurden über mamadvisors.ch zur Einzahlung in Krypto bewegt und wollen den Vorgang prüfen lassen?

Wir bewerten Bankhaftungsansätze, die forensische Spur über Exchanges und mögliche Rückforderungen gegenüber Zahlungsinstituten. Sie erhalten eine fall-spezifische Einschätzung mit klarem Erwartungs-Korridor.

Schildern Sie Ihren Fall über das Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.

Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern