Bsgate[.]eu: BaFin-Warnung britische Firmenklon – was dahintersteckt
Die BaFin hat am 16. April 2026 gemäß § 37 Abs. 4 KWG eine formale Warnung gegen bsgate[.]eu ausgesprochen. Die Betreiber missbrauchen dabei die Identitäten dreier britischer Gesellschaften und bieten Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 32 KWG an. Wer Gelder eingezahlt hat, sollte sofort handeln.
Nach Darstellung der BaFin operieren die Betreiber von bsgate[.]eu unter wechselnden Tarnnamen: als „Blackstonegates“ ohne Rechtsformangabe, als „Bsgate Limited“ mit britischer Companies-House-Nummer sowie als „Black Stone Investments LTD“ mit Sitz in Hailsham. Alle drei Bezeichnungen verweisen auf reale britische Gesellschaften — diese haben jedoch keinerlei Verbindung zur Plattform und sind somit selbst Opfer des organisierten Identitätsmissbrauchs. Besonders gravierend: Die dabei verwendete Company-Nummer gehört Jotul Capital Limited, einer britischen Gesellschaft, die im Februar 2024 aufgelöst wurde.
Wovor warnt die BaFin zu bsgate[.]eu?
Die BaFin hat am 16. April 2026 gemäß § 37 Abs. 4 KWG eine öffentliche Verbrauchermitteilung veröffentlicht. Dabei dokumentiert sie folgendes: Die Betreiber bieten Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 32 KWG zu besitzen. Zudem missbrauchen sie die Identitäten dreier britischer Gesellschaften systematisch, um Anleger über die vermeintliche Seriosität des Angebots zu täuschen. Überdies ist die verwendete Firmenregisternummer einer bereits seit 2024 aufgelösten Gesellschaft zuzuordnen.
Besonders relevant ist ferner die Verbindung zu northwayholdinge[.]com. Nach Darstellung der BaFin weist northwayholdinge[.]com ein identisches Layout zu bsgate[.]eu auf. Folglich gehören beide Domains offenbar demselben Betreibernetzwerk an. Ebenso ist handelsnation[.]com nach Erkenntnislage Teil desselben Netzwerks — die Watchlist Internet hat diese Plattform am 23. April 2026 gelistet. Für Betroffene ergibt sich daraus: Die Warnung liefert wichtige forensische Hinweise auch für Schäden durch northwayholdinge[.]com oder handelsnation[.]com.
Welche Erlaubnislücke zeigt die BaFin-Warnung zu bsgate[.]eu?
Die Plattform betreibt nach Erkenntnissen der BaFin Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis nach § 32 KWG. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nämlich nur mit BaFin-Lizenz oder einem entsprechenden EU-Pass-Porting-Verfahren erbracht werden. Beides fehlt vollständig. Daraus folgt: Die geschlossenen Verträge sind nach § 134 BGB i.V.m. § 32 KWG nichtig. Eingezahlte Gelder lassen sich daher bereicherungsrechtlich nach § 812 BGB zurückfordern.
Das Vorgehen mit einer aufgelösten Gesellschaft als Identitätsträger hat eine besondere rechtliche Dimension. Der Missbrauch der Registernummer einer nicht mehr existenten Firma ist daher ein klares Indiz für betrügerische Absicht im Sinne des § 263 StGB. Zudem erschwert es die Rückverfolgung der Täter — denn bei einer Überprüfung der Nummer im Companies House erscheint keine aktive Gesellschaft. Somit ist bei solchen Fällen eine professionelle forensische Analyse der Zahlungsströme besonders wichtig, um tatsächliche Empfänger zu identifizieren.
Was stellt die BaFin fest — und was nicht?
Die BaFin stellt fest: Die Plattform betreibt erlaubnispflichtiges Geschäft ohne Genehmigung und missbraucht dabei britische Unternehmensidentitäten. Dieser Missbrauch ist behördlich dokumentiert. Was die BaFin nicht feststellt: Sie trifft keine strafrechtliche Beurteilung im Sinne eines namentlichen Betrugsvorwurfs. Ihre Warnung ist eine aufsichtsrechtliche Feststellung mit Außenwirkung — kein Strafurteil. Jedoch liefert sie ein verwertbares Beweismittel für zivilrechtliche Verfahren.
Außerdem stellt die BaFin nicht fest, dass die genannten britischen Gesellschaften — Jotul Capital Limited, Bsgate Limited oder Black Stone Investments LTD — irgendeine Verantwortung für diese Handlungen tragen. Sie sind vielmehr Opfer des Identitätsmissbrauchs. Daraus ergibt sich, dass Ansprüche ausschließlich gegen die tatsächlichen Betreiber von bsgate[.]eu gerichtet werden können. Allerdings laufen Verjährungsfristen unabhängig von laufenden Ermittlungen. Deshalb sollten Betroffene sofort tätig werden.
Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich bei bsgate[.]eu?
Zunächst sollten alle Kommunikationsspuren gesichert werden: E-Mails und Nachrichten der Plattform, Screenshots aller Webseiten, alle Zahlungsbelege sowie Kontoauszüge. Die Plattform könnte erfahrungsgemäß kurzfristig offline genommen werden — deshalb ist die Beweissicherung jetzt besonders dringlich. Ebenso wichtig ist die Dokumentation der tatsächlichen Empfänger-IBAN: Da bsgate[.]eu mit einer aufgelösten Gesellschaft operiert, dürften die Zahlungen an andere Bankverbindungen geflossen sein.
Zu vergleichbaren Betrugsmustern und weiteren BaFin-Warnfällen bietet die Übersichtsseite für Scam-Broker-Warnungen auf kryptoschaden.de ergänzende Informationen. Für die erste Reaktion nach Erkennen des Betrugs — insbesondere Konto sperren und Bank informieren — liefert der Beitrag auf anwalt.de zu den ersten Stunden nach Kryptobetrug eine praxisnahe Handlungsanleitung. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick in die Möglichkeiten der Blockchain-Forensik bei Kryptobetrug auf anwalt.de, um die Zahlungsströme der Plattform nachzuverfolgen.
Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu bsgate[.]eu?
Wer Gelder auf die Plattform eingezahlt hat und keine Auszahlung erhält, sollte zunächst alle weiteren Zahlungen an die Plattform einstellen. Jede zusätzliche Zahlung — insbesondere eine angebliche Steuer- oder Freigabegebühr — ist ein typisches Merkmal von Nachbetrug. Ferner empfiehlt es sich, die eigene Hausbank umgehend schriftlich zu informieren und unter ausdrücklichem Hinweis auf die BaFin-Warnung vom 16. April 2026 eine Rückbuchung zu beantragen. Dabei ist die genaue Empfänger-IBAN besonders relevant.
Zivilrechtlich kommen Ansprüche aus § 812 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB sowie § 826 BGB in Betracht. Da die Plattform ohne Erlaubnis nach § 32 KWG tätig war, sind die Verträge nach § 134 BGB nichtig — folglich besteht ein direkter Rückforderungsanspruch. Zudem können bei nachgewiesenem grenzüberschreitendem Betrug internationale Ermittlungskooperationen angestoßen werden. Mehr zu den Rückführungshebeln erläutert der Beitrag auf anwalt.de zur Rückforderung bei unerlaubten Anbietern.
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Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern