tanganyassetmanagement[.]com: BaFin-Warnung – was dahintersteckt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung gegen tanganyassetmanagement[.]com veröffentlicht. Nach Darstellung der BaFin missbraucht die Betreibergruppe die Identität der echten Tangany GmbH mit Sitz in München, einem von der BaFin zugelassenen Krypto-Verwahrer mit MiCAR-Lizenz. Die gefälschte Seite täuscht damit eine Regulierung vor, die tatsächlich nur dem echten Unternehmen zusteht.
Derzeit suchen viele Nutzerinnen und Nutzer nach tanganyassetmanagement[.]com, Clone-Firm-Betrug oder BaFin-Warnung Klon-Plattform. Wer auf dieser Seite ist, hat möglicherweise Kontakt zu dieser Plattform gehabt oder überlegt, dort Geld einzuzahlen. Dennoch lohnt sich genaues Hinschauen. Ferner erklärt dieser Artikel, was die BaFin festgestellt hat, welche rechtlichen Optionen sich für Geschädigte ergeben und welche Schritte sich empfehlen.
Wovor warnt die BaFin konkret zu tanganyassetmanagement[.]com?
Die BaFin warnt, dass tanganyassetmanagement[.]com ohne die nach § 32 KWG und nach MiCAR erforderliche Erlaubnis tätig ist. Die echte Tangany GmbH verwahrt über drei Milliarden Euro an digitalen Vermögenswerten und besitzt eine gültige MiCAR-Lizenz sowie eine BaFin-Registrierung als Krypto-Verwahrer. Folglich hat die Tätergruppe sich diese Legitimität geliehen, ohne selbst über irgendeine Zulassung zu verfügen. Das Betreiben von Krypto-Verwahrdiensten ohne MiCAR-Erlaubnis ist nach Art. 60 MiCAR in Verbindung mit § 54 KWG strafbar.
Clone-Firm-Betrug ist deshalb besonders gefährlich, weil Anleger bei der Recherche auf das echte, regulierte Unternehmen stoßen und dadurch fälschlicherweise Vertrauen fassen. Daher schöpfen auch erfahrene Anleger keinen Verdacht, solange sie nicht direkt im BaFin-Register nach der konkreten Domain suchen. Die offizielle BaFin-Warnung ist somit der einzige verlässliche Beleg dafür, dass tanganyassetmanagement[.]com kein legitimer Betrieb ist. Außerdem sollten Betroffene die Warnung als Anlage jeder Strafanzeige einreichen.
Welche Erlaubnislücke zeigt die BaFin-Warnung zu tanganyassetmanagement[.]com?
Die Erlaubnislücke besteht auf zwei Ebenen gleichzeitig. Erstens fehlt die KWG-Erlaubnis nach § 32 KWG für das Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland. Zweitens fehlt die MiCAR-Bewilligung für den Betrieb als Krypto-Verwahrdienstleister nach der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte. Beide Anforderungen sind somit kumulativ zu erfüllen. Da keiner der beiden Erlaubnisrahmen abgedeckt ist, war jede Transaktion über die Plattform von Anfang an illegal.
Für Anleger, die Gelder eingezahlt haben, hat diese doppelte Erlaubnislücke erhebliche Auswirkungen. Nach § 134 BGB sind sämtliche Anlage- und Verwahrverträge mit der Plattform nichtig. Daraus ergibt sich unmittelbar ein Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB. Zudem greift § 823 Abs. 2 BGB, da § 32 KWG Schutzgesetz ist. Darüber hinaus kommt bei vorsätzlicher Identitätstäuschung ein Anspruch nach § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung hinzu. Somit stehen diese Anspruchsgrundlagen kumulativ nebeneinander.
Was stellt die BaFin fest – und was nicht?
Die BaFin stellt behördlich fest, dass tanganyassetmanagement[.]com ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben wird und die Identität der echten Tangany GmbH missbraucht wird. Diese Feststellung ist in zivilrechtlichen und strafprozessualen Verfahren unmittelbar verwertbar. Folglich entlastet sie Geschädigte vom Nachweis der fehlenden Berechtigung, weil die Behörde dies bereits dokumentiert hat.
Was die BaFin nicht bewertet, ist die konkrete Betrugsabsicht der handelnden Personen. Die Straftatbestände des Betrugs nach § 263 StGB und des Identitätsmissbrauchs werden durch die Aufsichtsbehörde nicht förmlich festgestellt – das obliegt der Staatsanwaltschaft. Dennoch schafft die BaFin-Warnung eine belastbare Grundlage für die Strafanzeige. Deshalb empfiehlt sich das Beifügen der Warnung zu jeder Strafanzeige als Beleg.
Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich bei tanganyassetmanagement[.]com?
Bei Clone-Firm-Betrug lassen sich häufig mehrere Angriffsebenen forensisch erschließen. Überweisungen auf Bankkonten, die mit der falschen Unternehmensidentität verknüpft waren, können über Kontoauszüge und SEPA-Überweisungsdaten dokumentiert werden. Soweit Kryptowährungen eingesetzt wurden, erlaubt Blockchain-Forensik die Rückverfolgung von Walletadressen. Außerdem liefern Domainregistrierung und Serverstandort technische Ermittlungsansätze. Vergleichbare Fälle dokumentiert kryptoschaden.de in der Scam-Broker-Warnungsübersicht.
Besonders bei dieser Clone-Firm ist zu beachten, dass die Täter Krypto-Verwahrung als Geschäftsmodell vortäuschten. Daher ist es wahrscheinlich, dass Anleger tatsächlich Kryptowerte überwiesen haben. Folglich macht Blockchain-Forensik diesen Fall besonders relevant. Welche Schritte in den ersten Stunden nach Erkennen eines Krypto-Betrugs entscheidend sind, beschreibt der Artikel Erste Stunden nach Erkennen eines Krypto-Betrugs auf anwalt.de. Zudem sollten jede Transaktions-ID und jede Wallet-Adresse sofort gesichert werden.
Was bedeutet die BaFin-Warnung für Personen mit Kontakt zu tanganyassetmanagement[.]com?
Wer Gelder an die Plattform übermittelt hat, steht vor einer klar strukturierten rechtlichen Ausgangslage. Folglich sind die Nichtigkeit der Verträge nach § 134 BGB und der Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB unmittelbare Konsequenzen der fehlenden Erlaubnis. Daneben kommen Bankhaftungsansprüche nach § 675u BGB in Betracht, wenn die kontoführende Bank die Überweisung trotz erkennbarer Betrugsmerkmale ausgeführt hat.
Diese Prüfung erfordert Einsicht in Transaktionsdaten und bankinterne Risikoprüfungen. Welche Rückführungsmöglichkeiten bei unerlaubten Krypto-Anbietern bestehen, erläutert der Beitrag Rückforderung von Kryptowerten bei unerlaubten Anbietern auf anwalt.de. Zudem empfiehlt sich anwaltliche Begleitung bei der Koordination mit der Bank.
Ebenso empfiehlt sich die sofortige Einstellung aller weiteren Zahlungen. Nachschussforderungen unter Bezeichnungen wie Freigabegebühr oder Steuervorauszahlung sind ein sicheres Indiz für einen laufenden Betrug. Außerdem sollte keine Kommunikation über Plattformkanäle mehr stattfinden. Stattdessen empfehlen sich Strafanzeige, Beweissicherung und anwaltliche Begleitung als nächste Schritte.
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Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern