Free Market 24/7: BaFin-Warnung – was dahintersteckt

Am 9. April 2026 veröffentlichte die BaFin eine offizielle Verbraucherwarnung zu Free Market 24/7 – VitaDomus Projekte KG, Hamburg, wegen unerlaubter Finanzdienstleistungsgeschäfte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte dabei fest, dass die Betreiber konzessionspflichtige Geschäfte ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis betrieben. Anleger, die Gelder auf die Plattform free-market247[.]com eingezahlt haben, stehen somit vor der Frage, wie sie ihr Kapital zurückerlangen können.

Wer nach Begriffen wie „Free Market 24/7 seriös“, „Erfahrungen free-market247[.]com“ oder „VitaDomus Projekte KG Betrug“ sucht, findet in Foren häufig keine rechtlich verwertbaren Handlungsempfehlungen. Deshalb erklärt dieser Beitrag, was die BaFin konkret festgestellt hat, welche Erlaubnislücke dabei sichtbar wird und welche forensischen Ansatzpunkte vorhanden sind. Zudem wird zwischen Tatsachenfeststellung und rechtlicher Bewertung klar unterschieden.

Wovor warnt die BaFin zu Free Market 24/7?

Die BaFin warnt ausdrücklich vor VitaDomus Projekte KG und der dazugehörigen Handelsplattform. Demnach habe der Betreiber konzessionspflichtige Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen im Sinne von § 32 Abs. 1 KWG betrieben, ohne die dafür notwendige Erlaubnis zu besitzen. Zudem soll das Unternehmen Anlageberatung und Anlagevermittlung angeboten haben, die als Wertpapierdienstleistungen gemäß § 2 Abs. 8 WpIG der behördlichen Genehmigung bedürfen.

Die Plattform trat nach außen als 24-Stunden-Handelsdienst auf, der angeblich kontinuierliche Gewinne ermöglichte. Dahinter stand jedoch eine deutsche Kommanditgesellschaft, die weder im BaFin-Register zugelassener Institute gelistet war noch über eine europäische Passporting-Genehmigung verfügte. Folglich fehlte jede rechtliche Grundlage, Anlegergelder entgegenzunehmen oder Handelsgeschäfte zu vermitteln.

Welche Erlaubnislücke zeigt die Warnung zu Free Market 24/7?

Die Warnung verdeutlicht eine strukturell häufige Lücke: Anbieter treten als Handelsplattform auf, agieren faktisch aber als Einlagennehmer und Vermittler – beides erlaubnispflichtig nach dem KWG. Diese Grenze wurde hier systematisch überschritten. Anleger wurden somit in ein regulatorisch völlig ungesichertes Verhältnis gelockt, in dem keinerlei Einlagensicherung oder Beschwerderecht gegenüber einer zuständigen Behörde bestand.

Für deutsche Anleger hat das konkrete Konsequenzen. Eingezahlte Gelder unterfallen keinem Schutz durch den Entschädigungsfonds der Wertpapierhandelsunternehmen. Deshalb sind vertragliche Rückforderungsansprüche zwar schwieriger durchzusetzen als bei lizenzierten Instituten – jedoch keineswegs ausgeschlossen, denn auch aus unerlaubten Vertragsbeziehungen entstehen bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB.

Was stellt die Behörde fest – und was nicht?

Die BaFin stellt im Rahmen ihrer Warnmeldung ausschließlich den fehlenden Erlaubnisbestand fest. Sie bewertet hingegen nicht, ob die Geschäftsführung betrügerisch im strafrechtlichen Sinne nach § 263 StGB gehandelt hat. Diese Abgrenzung ist bedeutsam, denn die Behörde nimmt keine Strafanzeige vor und trifft keine Schuldaussage. Dennoch bildet die Warnung ein offizielles, öffentlich zugängliches Dokument, das Betroffene in einem zivilrechtlichen Verfahren als Beleg für die fehlende Regulierung verwenden können.

Nach Darstellung zahlreicher Betroffener sollen erhebliche Gelder nicht zurückgezahlt worden sein – dabei seien verzögerte Auszahlungen, angebliche Freigabe-Gebühren und endlose Verifizierungsschleifen typisch gewesen. Solche Muster entsprechen klassischen Warnsignalen eines unlizenzierten Handelsbetriebs. Trotzdem bleibt die strafrechtliche Qualifikation dem Ermittlungsverfahren vorbehalten.

Welche forensischen Ansatzpunkte ergeben sich?

Aus technischer und rechtlicher Sicht bieten sich mehrere Ansatzpunkte. Zunächst gilt es, alle Transaktionsnachweise zu sichern: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Screenshots, E-Mail-Verkehr sowie Chatverläufe. Diese Unterlagen bilden das Fundament jeder weiteren rechtlichen Auseinandersetzung. Danach lohnt sich die Prüfung, ob Gelder über Bankkonten oder über Krypto-Wallets bewegt wurden, da beide Wege unterschiedliche Sicherungs- und Rückverfolgungsstrategien ermöglichen.

Bei kryptographischen Übertragungen bietet Blockchain-Forensik die Möglichkeit, Geldflüsse bis zu Handelsplattformen mit strengen KYC-Anforderungen zu verfolgen und dort Sicherungsanträge zu stellen. Bei klassischen Bankübertragungen besteht zudem unter Umständen ein Rückgriffsrecht gegen die kontoführende Bank nach § 675u BGB. Eine Übersicht möglicher Rückführungsstrategien bietet daher die Scam-Broker-Warnliste auf kryptoschaden.de. Ergänzend erklärt der Beitrag zur Blockchain-Forensik bei Krypto-Betrug auf anwalt.de, welche technischen Methoden Spezialisten bei der Spurensicherung einsetzen.

Was bedeutet das für Personen mit Kontakt zu Free Market 24/7?

Wer Geld überwiesen hat, steht vor einer klar definierten Handlungssequenz. Zunächst sollten alle Zahlungsvorgänge sofort eingestellt werden – insbesondere dann, wenn angebliche Gebühren oder Freischaltungszahlungen verlangt werden. Solche Forderungen sind ein typisches Signal dafür, dass Täter versuchen, bereits erlittene Verluste durch weitere Einzahlungen zu vergrößern. Außerdem gilt: Keine Kommunikation mit den Betreibern, die nicht vollständig dokumentiert ist.

Danach empfiehlt sich die frühzeitige Einschaltung eines auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalts. Der Beitrag zur Rückforderung von Kryptowerten bei unlizenzierten Anbietern auf anwalt.de beleuchtet, welche zivilrechtlichen und strafrechtlichen Hebel bei Plattformen ohne BaFin-Erlaubnis konkret in Betracht kommen. Folglich gilt: Je früher Betroffene handeln, desto größer ist die Chance, Geldflüsse zu sichern und Ansprüche durchzusetzen.

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Wir prüfen die Erlaubnislage nach § 32 KWG, § 10 ZAG und MiCAR, die Identitätsketten der Empfängerkonten sowie die Bankenhaftung Ihres Instituts. Sie erhalten eine geprüfte Schritt-Reihenfolge mit Aufwand und Erfolgswahrscheinlichkeit.

Erläutern Sie Ihren Vorgang per Kontaktformular oder per E-Mail an kryptoschaden@rexus-recht.de.

Anna Orlowa, LL.M., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Spezialistin für Kryptowerte und Steuern